Parken auf dem Gehweg: Erlaubte Notlösung oder Zuwiderhandlung?

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Auf der Suche nach einem Parkplatz, möglichst in der Nähe der eigenen Wohnung, können die Nerven manchmal sehr strapaziert werden. Das Parken auf dem Gehweg erscheint dann sehr verlockend. Aber dürfen Sie das überhaupt? Wann ist das Parken auf dem Bürgersteig erlaubt? Wir schaffen Klarheit.

Bußgeldtabelle: Parken auf dem Fußweg

VerstoßBuß­geldPunkte
Sie haben auf dem Geh­gweg geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €1
... länger als eine Stunde70 €1
... mit Behinderung/Gefährdung80 €1
... mit Unfall100 €1
Bei dem Ver­kehrs­zeichen 315 auf dem Geh­weg ge­parkt, ob­wohl dies durch Zusatz­zeichen für Sie ver­boten ist10 €
... mit Be­hin­derung15 €
... länger als 3 Stunden20 €
... länger als 3 Stunden mit Be­hin­derung30 €

Bußgeldrechner: Parken auf dem Gehsteig

FAQ: Parken auf dem Gehweg

Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt?

Nein, es sei denn, das Verkehrszeichen Nr. 315 gestattet es.

Darf ich mein Motorrad auf dem Gehweg abstellen?

Nein, für Motorradfahrer wird keine Ausnahme gemacht. Es droht die gleichen Bußgelder wie bei einem auf dem Gehweg geparkten PKW. Die jeweiligen Sanktionen können Sie der obigen Tabelle entnehmen.

Was kostet das Parken auf dem Gehsteig?

Das ordnungswidrige Parken auf einem Gehweg wird mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 20 Euro sanktioniert.

Halten und Parken: Wichtige Infos hier im Video

Alles Wissenswerte zum Halten und Parken erfahren Sie im Video.
Alles Wissenswerte zum Halten und Parken erfahren Sie im Video.

Darf man auf dem Gehweg parken?

Ist Parken auf dem Gehweg erlaubt?
Ist Parken auf dem Gehweg erlaubt?

Grundsätzlich ist das Parken auf dem Gehweg laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht gestattet. Die StVO besagt zum Parken auf dem Gehweg:

„Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben“ (§ 12 Abs. 4)

Hier ist nicht die Rede vom legalen Parken auf einem Gehweg. Zudem müssen Sie stets Platz sparen. Das gilt sowohl für das Parken als auch für kurzes Halten auf dem Gehweg.

Wann darf ich auf dem Gehweg parken?

Das Parken auf dem Bürgersteig erlaubt das Verkehrszeichen 315.
Das Parken auf dem Bürgersteig erlaubt das Verkehrszeichen 315.

Das Parken auf dem Gehweg ist unter Umständen gestattet. Das Zeichen mit Nummer 315 gibt Ihnen vor, wie Sie Ihr Fahrzeug abstellen müssen, damit das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist. Jedoch darf nicht jedes Auto so auf dem Bürgersteig parken, wie es das Verkehrszeichen vorsieht. Parken auf dem Gehweg ist in Ordnung, wenn:

  • Ihr fahrbarer Untersatz ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen nicht überschreitet,
  • Sie nach Vorgabe des Schildes auf dem Gehsteig parken (etwa halb auf dem Gehweg),
  • Sie Ihr Kfz nicht über Schachtdeckeln oder anderen Zugängen abstellen,
  • Sie innerhalb des gekennzeichneten Bereiches geparkt haben, wenn die Verkehrszeichen einen solchen vorgeben.

Darf ich das Motorrad auf dem Gehweg parken?

Da ein Zweirad nicht so viel Platz in Anspruch nimmt wie beispielsweise ein Pkw, liegt die Vermutung nahe, dass es erlaubt wäre, ein Motorrad dort zu parken. Auf dem Gehweg hat aber auch dieses Gefährt nichts zu suchen. Beamte der Polizei oder vom Ordnungsamt sehen allerdings hin und wieder von einem Strafzettel ab, da Motorräder andere Straßenverkehrsteilnehmer in der Regel weniger behindern als mehrspurige Fahrzeuge.

Wenn Sie als Motorradfahrer hingegen weniger Glück haben, droht für das Parken auf dem Gehweg das gleiche Bußgeld wie bei einem Auto. Die Beträge können Sie der obigen Bußgeldtabelle entnehmen.

„Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg“ – Was tun bei einem Strafzettel?

Der Bußgeldkatalog hält für Parken auf dem Gehweg die Sanktionen fest.
Der Bußgeldkatalog hält für Parken auf dem Gehweg die Sanktionen fest.

Tatsächlich drohen Bußgelder bei einem Parkverstoß recht selten, da es sich bei einem Strafzettel meist um ein Verwarngeld handelt. Hier liegt der Betrag zwischen zehn und 55 Euro. Ein Strafzettel gilt außerdem als ein Angebot der zuständigen Behörden. Wenn Sie es annehmen, zahlen Sie den geringfügigen Betrag innerhalb der festgelegten Frist, die Sie dem Knöllchen entnehmen können.

Fühlen Sie sich aber ungerecht behandelt, können Sie dieses Angebot ablehnen, indem Sie den Bußgeldbescheid abwarten, der dann bei Ihnen eintreffen wird. Denn gegen diesen können Sie Einspruch einlegen.

Im Bußgeldverfahren kommen dann Gebühren und Auslagen hinzu, die in Deutschland meist 28,50 € betragen. Das Verwarngeld wandelt sich dann zu einem Bußgeld um. Haben Sie Ihrer Meinung nach rechtmäßig beispielsweise auf Gehwegen geparkt, können Sie bis zu zwei Wochen nach Zustellung Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Bei Unsicherheiten können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate ziehen.

Sie sollten allerdings unbedingt auf einen Strafzettel für Parken auf einem Gehweg reagieren. Andernfalls finden Sie demnächst kostenpflichtige Mahnungen in Ihrem Briefkasten vor. Im schlimmsten Fall drohen sogar Zwangsvollstreckung oder Erzwingungshaft.

Bei so einem verhältnismäßig kleinen Verwarngeld wie beispielsweise 20 € für ordnungswidriges Parken auf dem Gehweg sollten Sie sich daher zwei Mal fragen, ob Sie die Zahlung wirklich verweigern und damit ein unter Umständen sehr hohes Bußgeld in Kauf nehmen wollen.

Parken auf dem Gehweg: Welche Strafe droht?

Bis zu 35 Euro Bußgeld werden für Parken auf dem Gehweg fällig.
Bis zu 35 Euro Bußgeld werden für Parken auf dem Gehweg fällig.

Der Bußgeldkatalog sieht in der dazugehörigen Bußgeldtabelle für das Parken auf dem Gehweg ein Bußgeld bzw. hier ein Verwarngeld von mind. 20 Euro vor. Die Höhe hängt zum einen davon ab, ob die OrdnungswidrigkeitParken auf dem Gehweg mit Behinderung“ vorliegt oder nicht.

Eine Behinderung liegt beispielsweise vor, wenn Sie vor einem abgesenkten Bordstein parken. Die Behinderung entsteht, weil zum Beispiel eine Person mit Kinderwagen dann einen Umweg zum nächsten abgesenkten Bordstein nehmen muss.

In besonders gravierenden Einzelfällen können neben Bußgeldern und Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot bzw. Führerscheinentzug verhängt werden. Dafür müssen Sie aber signifikant häufig gegen das Verkehrsrecht verstoßen.

Wann ist Parken noch verbotswidrig außer auf dem Gehweg?

Dass es für das Parken auf dem Bürgersteig ein Bußgeld bzw. Verwarngeld geben kann, wissen wir jetzt. Aber wann drohen noch Strafzettel? Beim Parken nicht nur auf einem Gehweg gilt es, einige Dinge zu beachten. So dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht an engen oder uneinsehbaren Stellen zurücklassen. Das gilt auch für scharfe Kurven, fünf Meter vor einem Zebrastreifen oder zehn Meter vor Ampeln oder anderen Verkehrszeichen, die über Licht betrieben werden.

Vom Parken vor abgesenktem Bordstein sollten Sie absehen.
Vom Parken vor abgesenktem Bordstein sollten Sie absehen.

Zudem sollten Sie immer auf die vorgeschriebenen Bedingungen achten, die Sie nicht nur beim Parken auf Wegen mit Bordstein einhalten müssen. Dazu gehören das gut sichtbare Auslegen einer Parkscheibe, sofern dies verlangt wird, oder etwa das Ziehen eines Parkscheins.

Vor einer Grundstückseinfahrt sollten Sie übrigens auch nicht parken. Gegenüber dieser ist es aber unter Umständen auf der Straße in Ordnung.

Stehen Sie ohne einen entsprechenden Ausweis auf einem Behindertenparkplatz drohen 35 € Verwarngeld. Da gibt es keinen Spielraum. Und sogar, wenn Sie sich noch schnell in eine Parklücke drängen, die bereits ein anderer Fahrer in Anspruch zu nehmen versucht, müssen Sie mit 10 € Verwarngeld rechnen.

Sie sehen also: Nicht nur beim Parken auf dem Gehweg müssen einige Vorschriften eingehalten werden, um etwaigen Sanktionen zu entgehen. Fahren und parken Sie aber stets gewissenhaft, sollten Fahreignungsregister und Portmonee verschont bleiben.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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