Vor allem in deutschen Großstädten sind Parkmöglichkeiten rar gesät und im Dschungel der Verkehrsschilder finden sich viele Autofahrer nur schwer zurecht. Gerade, wenn die Zeit in der Fahrschule schon ein Weilchen zurückliegt, sind sich viele Menschen nicht mehr sicher, wo eigentlich ein Parkverbot herrscht und welche Bedeutungen die vielen Verkehrsschilder haben. Wir bringen Licht ins Dunkel und frischen Ihr Wissen zum Park- und Halteverbot auf.
Aktueller Bußgeldkatalog „Parken im Parkverbot“
Parkverstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
An unübersichtlichen / engen Straßenstellen geparkt | 35 € | |
... mit Behinderung | 55 € | |
... über eine Stunde | 55 € | |
... über eine Stunde mit Behinderung | 55 € | |
An engen Stellen so geparkt, dass Rettungsfahrzeuge behindert wurden | 100 € | 1 |
Parken im eingeschränkten / uneingeschränkten Halteverbot | 25 € | |
... mit Behinderung | 40 € | |
... über eine Stunde | 40 € | |
... über eine Stunde mit Behinderung | 50 € | |
Auf Geh- und Radweg (Zeichen240/241) geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... über eine Stunde | 70 € | 1 |
... über eine Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
... über eine Stunde mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... über eine Stunde mit Unfall | 100 € | 1 |
Vor oder in Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 € | |
... dabei Einsatzfahrzeuge behindert | 100 € | |
Auf Sperrfläche geparkt | 25 € | |
In zweiter Reihe geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 80 € | 1 |
... mit Gefährdung | 90 € | 1 |
... mit Unfall | 110 € | 1 |
... länger als 15 Minuten | 85 € | 1 |
... länger als 15 Minuten mit Behinderung | 90 € | 1 |
In zweiter Reihe gehalten | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Unfall | 100 € | 1 |
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen | 10 € | |
... mit Behinderung | 15 € | |
... über 3 Stunden | 20 € | |
... über 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | |
an einem dieser Orte geparkt: - Ein- und Ausfahrten - Einmündungen - über Schachtdeckeln | 10 € | |
...mit Behinderung | 15 € | |
... über 3 Stunden | 20 € | |
... über 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | |
Parkuhr abgelaufen | 20 € | |
... mehr als 30 Minuten | 25 € | |
... mehr als 1 Stunde | 30 € | |
... mehr als 2 Stunden | 35 € | |
... mehr als 3 Stunden | 40 € | |
Auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 55 € | |
Nicht platzsparend geparkt / gehalten | 10 € | |
Vorrang eines anderen Kfz beim Einfahren in Parklücke missachtet | 10 € | |
Im Bereich einer Fußgängerzone geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... über 3 Stunden | 70 € | |
Unberechtigt in einer Nothalte- und Pannenbucht gehalten | 20 € | |
Unberechtigt in einer Nothalte- und Pannenbucht geparkt | 25 € | |
In einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 t oder einem Anhänger über 2 t geparkt | 30 € | |
Länger als zwei Wochen Anhänger ohne Zugfahrzeug geparkt | 20 € | |
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt | 70 € | 1 |
Unzulässig auf Bussonderfahrstreifen und an Bushaltestellen geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Unfall | 100 € | |
... über 3 Stunden | 70 € | |
... über 3 Stunden mit Behinderung | 80 € | |
... über 3 Stunden mit Gefährdung | 80 € | |
... über 3 Stunden mit Unfall | 100 € | |
Unzulässig auf Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | 55 € | |
Unzulässig auf Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | 55 € |
Bußgeldrechner für ordnungswidriges Parken
Sie wurden erwischt, als Sie ein Parkverbot missachtet haben und möchten nun wissen, welche Konsequenzen Ihnen drohen? Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner, um mehr zu erfahren.
FAQ: Parkverstöße
Wo das Halten verboten ist, dürfen Sie auch nicht parken. Ein Parkverbot besteht außerdem dort, wo dies durch Verkehrsschilder angezeigt wird sowie an bestimmten anderen Stellen. Dazu gehört etwa der Bereich vor Grundstückseinfahrten oder Bordsteinabsenkungen. Auch auf einem Radweg dürfen Sie nicht parken.
Die Pfeile verwirren Autofahrer oft. Zeigt der Pfeil nach links, beginnt ein Halte- bzw. Parkverbot. Weist er zur rechten Straßenseite, so endet das Verbot. Ein Pfeil, der in beide Richtungen zeigt, weist darauf hin, dass sich das Schild in der Mitte einer Parkverbotszone befindet.
Das kommt darauf an, um welchen Tatbestand es sich genau handelt. Das Parken auf einem Geh- und Radweg schlägt beispielsweise mit mindestens 55 Euro zu Buche. Genauere Informationen finden Sie in der aktuellen Bußgeldtabelle hier.
Wichtige Informationen zum Parken
Halten und Parken: Wichtige Infos hier im Video
Parkverbot: Welche Regeln sind zu beachten?
Inhalt
- Aktueller Bußgeldkatalog „Parken im Parkverbot“
- Bußgeldrechner für ordnungswidriges Parken
- FAQ: Parkverstöße
- Halten und Parken: Wichtige Infos hier im Video
- Parkverbot: Welche Regeln sind zu beachten?
- Informationen über Verstöße und Sanktionen beim Falschparken
- Mehr zum Thema Parkplatz und Parkausweis
- Parkverbotsschilder: Bedeutung und Erklärung
Die grundsätzlichen Regelungen rund um das Parkverbot sind der Straßenverkehrsordnung – kurz StVO genannt – zu entnehmen. In § 12 der StVO ist festgelegt, wo das Halten und Parken verboten sind. Nun mag sich zunächst die Frage stellen, wie sich diese beiden Vorgänge genau voneinander abgrenzen lassen.
Als Halten kann zunächst jede gewollte Fahrtunterbrechung, die auf der Fahrbahn oder dem Seitenstreifen stattfindet, bezeichnet werden. Wichtig ist hierbei, dass das Anhalten nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung ausgelöst wird. Bleiben Sie mit Ihrem Fahrzeug stehen, weil Sie vor einer roten Ampel warten müssen oder weil stockender Verkehr Sie dazu zwingt, dann halten Sie nicht, sondern warten.
Möchten Sie die Regelungen zum Parkverbot verstehen, müssen wir nun also das Parken im Gegensatz zum Halten betrachten. In § 12 Abs. 2 StVO findet sich die folgende Definition:
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Hierbei ist jedoch eins zu beachten, wie das Polizeipräsidium München erklärt: Beim bloßen Aussteigen handelt es sich nicht gleich um das Verlassen des Fahrzeugs. Können Sie Ihr Fahrzeug beobachten und behalten Sie weiterhin den Verkehr im Auge, so dass Sie notfalls sofort wegfahren könnten, so parken Sie nicht, sondern halten lediglich.
Beachten Sie: Auch unter diesen Voraussetzungen wird das Halten zum Parken, wenn der Vorgang länger als drei Minuten dauert.
Informationen über Verstöße und Sanktionen beim Falschparken
Das Parkverbot in der StVO
Nicht nur Parkverbotsschilder – auf welche wir im späteren Verlauf näher eingehen werden – weisen darauf hin, dass das Parken an bestimmten Stellen nicht erlaubt ist. In § 12 StVO ist aufgelistet, wann Parkverbote bestehen. Warum ist in diesem Zusammenhang aber auch das Halteverbot von Bedeutung? Die Erklärung ist ganz einfach: Überall dort, wo Sie nicht halten dürfen, besteht gleichzeitig auch ein Parkverbot.
Ein Halteverbot gilt unter anderem an unübersichtlichen und engen Straßenstellen, auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen sowie im Bereich von scharfen Kurven. Auch in sowie vor Feuerwehrzufahrten mit amtlicher Kennzeichnung und auf Bahnübergängen dürfen Sie nicht halten und dementsprechend auch nicht parken.
Des Weiteren besteht an diesen Orten laut § 12 Abs. 3 StVO ein explizites Parkverbot:
- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5,00 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
- wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
- über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
- vor Bordsteinabsenkungen
Für Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie mit Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse ein Gewicht 2,0 Tonnen übersteigt, gilt außerdem ein Parkverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen an einigen Orten. Hierzu gehören unter anderem Wohn-, Kur- und Klinik- sowie Sondergebiete, welche der Erholung dienen.
Beachten Sie außerdem, dass Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen abgestellt werden dürfen. Auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen besteht jedoch laut StVO kein Parkverbot für die genannten Kfz und Anhänger.
An welchen anderen Stellen ist das Parken verboten?
Des Weiteren weisen spezielle Markierungen und Verkehrszeichen ein Parkverbot aus. Sie dürfen beispielsweise nicht auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften sowie innerhalb eines Kreisverkehrs parken.
Auch vor und hinter einem Andreaskreuz besteht ein Parkverbot. Bei diesem Schild ist Folgendes zu beachten: Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie bis zu 5 Meter vor und hinter dem Zeichen nicht parken, außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt der Abstand sogar 50 Meter.
Außerdem weist auf ein Parkverbot das Zeichen „Haltestelle“ hin. Je 15 Meter vor und hinter diesem Schild dürfen Sie Ihr Auto nicht abstellen. Des Weiteren besteht ein Verbot in verkehrsberuhigten Bereichen. Dort dürfen Sie nur in den gekennzeichneten Flächen parken. Das Halten zum Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen sind jedoch allgemein erlaubt.
Weitere Verkehrsschilder begründen ein Parkverbot. So dürfen Sie bis zu 10 Meter vor den Zeichen „Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 205) sowie „Halt! Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 206) weder halten noch parken, wenn diese dadurch verdeckt werden würden.
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen besteht ein Halteverbot. Dies bezieht sich auch auf den zugehörigen Seitenstreifen.
Des Weiteren besteht unter anderem an den folgenden Stellen ein Parkverbot:
- auf Straßen mit (einseitiger) Fahrstreifenbegrenzung, wenn zwischen dem Fahrzeug und der Begrenzung weniger als drei Meter Platz sind
- dort, wo sich eine Grenzmarkierung für ein Halt- bzw. Parkverbot befindet
- auf Sperrflächen
- an Taxenständen
- über Richtungspfeilen auf der Fahrbahn
- auf Rad- und Gehwegen
- bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen
- über Schachtdeckeln
Darf ich Falschparker melden?
Jain. Anwohner dürfen z. B. Falschparker dem Ordnungsamt oder der Polizei melden, wenn sie selbst durch den Falschparker behindert werden. Auf Privatparkplätzen ist der jeweilige Vermieter zuständig. Dabei dürfen sie auch Fotos vom falschparkenden Kfz anfertigen. Haben Sie kein berechtigtes Interesse, ist das hingegen nicht erlaubt. Selbstjustiz sollten Sie ebenfalls nicht verüben (Falschparker bekleben oder besprühen), da dies rechtliche Konsequenzen für Sie nachziehen kann. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel auf parkplatzvergleich.de.
Mehr zum Thema Parkplatz und Parkausweis
Parkverbotsschilder: Bedeutung und Erklärung
Parkverbotsschild mit und ohne Pfeil, absolutes und eingeschränktes Halteverbot: Beim Parkverbot sind viele Schilder zu beachten. Die Fülle an Verkehrszeichen kann geradezu erschlagend wirken und birgt nicht selten die Gefahr, mehr für Verwirrung als für Ordnung zu sorgen.
Welches Schild ein Parkverbot anordnet, wo Anfang und Ende der Verbotszone liegen und welche Bedeutung die angebrachten Pfeile haben, möchten wir aus diesem Grund im Folgenden näher erklären, damit Sie sich im Verkehrsdschungel besser zurechtfinden.
Das Verkehrszeichen mit der Nummer 286 besitzt einen roten Rahmen mit blauer Füllung, durch welchen ein diagonaler roter Strich verläuft. Dieses kennzeichnet ein eingeschränktes Halteverbot. Sie dürfen dort nicht länger als drei Minuten halten und nicht parken. Ein eingeschränktes Halteverbot erlaubt allerdings das Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen.
So weit, so gut. Schwierig wird es dann, wenn das Schild für das Halt- bzw. Parkverbot mit einem Pfeil gekennzeichnet ist. Zeigt dieser nach links, weist er also auf die Straße, beginnt an der Stelle ein eingeschränktes Halteverbot. Zeigt er nach rechts, hat das Parkverbot sein Ende, dort ist das Halten und Parken dementsprechend wieder erlaubt. Mancherorts finden Sie auch ein Schild für das Parkverbot mit einem Pfeil, der in beide Richtungen zeigt. Solche Zeichen stehen im mittleren Bereich des Halt- bzw. Parkverbots.
Eine kleine Eselsbrücke zum Park- und Halteverbot kann helfen: Zeigt der Pfeil auf die Straße, müssen Sie weiterfahren und dürfen nicht parken. Zeigt der Pfeil jedoch nach rechts auf die Häuser, dürfen Sie dort Ihr Fahrzeug abstellen und den Bewohnern einen Besuch abstatten, da das Park- und Halteverbot endet.
Das Verkehrszeichen 283 sieht dem Schild für ein eingeschränktes Halteverbot sehr ähnlich, ist jedoch doppelt, wie mit einem Kreuz, durchgestrichen. Dieses Zeichen weist auf ein absolutes Halte- und Parkverbot hin. Sie dürfen auf der Fahrbahn weder halten noch parken. Die Pfeile haben hierbei die gleiche Funktion wie beim Schild 286.
Für das Umsetzen meines Pkw wegen angeblicher Baumschnittarbeiten (vom Grünflächenamt nicht bestätigt!) wurden mir 225 Euro Bußgeld auferlegt.
Nach der Kostenstrktur sollten es aber für Pkw nur 136 Euro sein.
Was bitte ist rechtens?
Meine Schwester wohnt in Niedersachsen in einer Straße die beidseitig befahrbar ist, aber nur auf einer Seite einen Parkstreifen hat. Sie wurde des Öfteren von einer Nachbarin darauf aufmerksam gemacht, dass das Parken nur in Fahrtrichtung erlaubt ist. Nun kann man aber diese Straße von beiden Seiten hineinfahren, dann ist der Parkstreifen mal links oder mal rechts, je nachdem von welcher Seite man kommt. Dann ist es doch egal wie herum man steht oder?
Wohne in einer Einbahnstraße Es würd 3x im Jahr eine Straßenreinigung durchgeführt .Es werden 3Tage zu vor Park verbots Schilder aufgestellt Wehr in dieser Zeit der Reinigung den PKW wegfährt muss ein Bußgeld Zahlen in Höhe von 40 Euro . Finde Keinen § der dies als Strafbar zu lässt.
mir wird parken im absoluten halteverbot vorgeworfen
ich war zu dem zeitpunkt garnicht da
und ich habe auch keinen mini mit dem nummernschild
Durch eine Baumaßnahme ( Straße zum Parkplatz ) ist es nicht Möglich ihn zu Benutzen. Deshalb ist der öffentliche
Parkplatz und die Straße zum Parkplatz voll . Deshalb habe ich mein Fahrzeug , laut Verwarnung mit Verwarnungsgeld
( 55 EURO ) an eine Grünfläche gestellt ! Wo mein Fahrzeug abgestellt war war kein Grashalm und keine Begrenzung . Ich
habe COPD eine Erkrankung der Lunge und bin immer froh in der nähe von meiner Wohnung zu Parken . Der Parkplatz
die Straße ( im Bau ) und das Mehrfamilienhaus ist Privat ! Ich möchte wissen ob das Verwarnungsgeld Richtig ist ? Ich habe laut §12 etwas von 35 EURO gelesen .
Mit freundlichen Grüßen
Bernd
Verwarnungsgeld 10.–€ : Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG:
Das Parken erfolgte an einer Straße mit Begegnungsverkehr, ohne dass irgendwelche Verkehrszeichen oder Sperrflächen zu erkennen waren.
Folgende Situation. Mein Wagen wurde vor ca. 2 Jahre abgeschleppt. Nun kam der Bescheid. Ist dieser rechtens.