Ortsschild: Infos zu den verschiedenen Ortstafeln in Deutschland

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Die Funktion von einem Ortsschild liegt quasi auf der Hand: Es informiert Kraftfahrer darüber, wo eine Ortschaft beginnt und wo sie endet. Darüber hinaus ordnet das Schild allerdings auch bestimmte Verkehrsregeln an, die Fahrer beachten müssen, sobald sie daran vorbeifahren. Welche Vorschriften an welchem Ortsschild in Deutschland einzuhalten sind und welche unterschiedlichen Ortstafeln es überhaupt gibt, erklären wir im Ratgeber.

FAQ: Ortsschild

Ist ein Ortsschild ein Verkehr‌szeichen?

Gemäß Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (St‌VO) ist das Ortschild bzw. die Ortstafel tatsächlich ein Verkehr‌szeichen. Es zählt zu den sogenannten Richtzeichen, die Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs geben.

Wie sehen die unterschiedlichen Ortsschilder in Deutschland aus?

In Deutschland gibt es eine ganze Reihe von Ortsschildern. Eine Übersicht inklusive der jeweiligen Bedeutung der Ortstafel finden Sie an dieser Stelle.

Hebt ein Ortseingangsschild eine Geschwindigkei‌tsbegrenzung auf?

Passieren Sie am Ortseingang die entsprechende Ortstafel, darf Ihre Geschwin‌digkeit maximal 50 km/h betragen. Die außerorts geltende Geschwindigkeitsbegrenzung gilt also damit als aufgehoben. Andersherum hebt ein Ortsausgangsschild die Begrenzung innerorts auf und Sie dürfen wieder beschleunigen.

Ortstafeln im Video: Alles Wichtige zu den Verkehrszeichen 310 und 311

Infos zu den Verkehrszeichen 310 und 311 finden Sie auch im Video.
Infos zu den Verkehrszeichen 310 und 311 finden Sie auch im Video.

Was besagt die StVO zur Ortstafel?

Was muss man bei einem Ortsschild beachten?
Was muss man bei einem Ortsschild beachten?

Zwar werden Sie auf der Suche nach dem Begriff „Ortsschild“ in der StVO nicht fündig werden, dafür wird allerdings die sogenannte „Ortstafel“ in der StVO thematisiert. In Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO sind zunächst einmal zwei Zeichen näher definiert:

  • Verkehrszeichen 310: Bei Zeichen 310 handelt es sich um die Vorderseite einer Ortstafel, die den Beginn einer Ortschaft markiert (Ortseingangsschild)
  • Verkehrszeichen 311: Das Zeichen 311 wiederum stellt die Rückseite einer Ortstafel dar, die das Ende einer Ortschaft kennzeichnet (Ortsausgangsschild)

Weiter heißt es zu den beiden Verkehrszeichen zum Ortsschild in Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO:

Ab der Ortstafel gelten jeweils die für den Verkehr innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften.“

Daraus ergibt sich: Passieren Sie als Kraftfahrer ein Ortsausgangs- oder ein Ortseingangsschild, sind laut StVO die Regeln einzuhalten, die für Fahrten innerorts bzw. außerorts allgemein gelten. Diese können sich beispielsweise auf das Tempolimit beziehen.

Übersicht der verschiedenen Ortsschilder in Deutschland

Abgesehen von den gelben Verkehrsschildern, die den Beginn bzw. das Ende einer geschlossenen Ortschaft kennzeichnen, gibt es in Deutschland noch eine Reihe weiterer Zeichen, die auf Ortschaften hinweisen. Eine Übersicht haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

zeichen-310
Zeichen 310

Zeichen 310: Vorderseite einer Ortstafel
Das Ortseingangsschild beschreibt den Beginn einer Ortschaft.

zeichen-311
Zeichen 311

Zeichen 311: Rückseite einer Ortstafel
Das Ortsausgangsschild kennzeichnet das Ende einer Ortschaft.

zeichen-313
Zeichen 313

Zeichen 313: Ortsteiltafel
Wie der Name schon sagt, kündigt die Ortsteiltafel lediglich den Teil einer Ortschaft an.

zeichen-385
Zeichen 385

Zeichen 385: Ortshinweistafel
Das Ortshinweisschild markiert eine nicht geschlossene Ortschaft.

zeichen-386
Zeichen 386.1

Zeichen 386.1: Touristischer Hinweis
Dieses Ortschild enthält Hinweise zu bedeutsamen touristischen Zielen oder Attraktionen.

Inwieweit ist ein Ortsschild von Bedeutung für die Geschwindigkeit?

Wie bereits weiter oben beschrieben, müssen Sie als Kraftfahrer ab einem Ortsschild die Vorschriften befolgen, die für Fahrten innerorts bzw. außerorts allgemein Gültigkeit haben. Vorrangig beziehen sich diese auf das maximal zulässige Tempo.

Ortsausgangsschild: Wie schnell darf ich danach fahren?
Ortsausgangsschild: Wie schnell darf ich danach fahren?

Passieren Sie also beispielsweise ein Ortseingangsschild, darf Ihre Geschwindigkeit bei höchstens 50 km/h liegen; es sei denn, entsprechende Verkehrsschilder geben eine geringere Höchstgeschwindigkeit vor. Diese Vorschrift gilt im Übrigen für alle Kfz.

Ab einem Ortsausgangsschild darf die Geschwindigkeit entsprechend erhöht werden, da die Beschränkung für Fahrten innerorts damit aufgehoben wird.

In diesem Fall finden die allgemeinen Regelungen für Fahrten außerhalb geschlossener Ortschaften Anwendung. Je nachdem, welche Art von Kfz Sie steuern, liegt das erlaubte Tempolimit dann bei 100, 80 oder 60 km/h. Auch hier gilt: Achten Sie darauf, ob nicht entsprechende Verkehrszeichen eine geringere Geschwindigkeit vorgeben. Diese Angaben sind den allgemeinen Vorschriften durch das Ortsschild vorzuziehen.

Dürfen Blitzer direkt nach einem Ortseingangsschild aufgestellt sein?

Kraftfahrer müssen sich generell ab dem Passieren der Ortstafel an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten. Damit sie jedoch trotzdem genug Zeit haben, um Ihr Tempo herunterzuschrauben, gibt es bestimmte Vorschriften dazu, in welcher Entfernung zu einem Ortsschild Blitzer aufgestellt werden dürfen. Die vorgegebenen Abstände hängen mitunter davon ab, in welchem Bundesland Sie unterwegs sind und sehen folgendermaßen aus:

BundeslandMindest­abstand zum Geschwindig­keitsschild bzw. zur Ortstafel
Baden-Württembergkeine Begren­zung
Bayern
200 m
BerlinGeschwindigkeits­begrenzungs­schild: 75 m
Ortstafel: 150 m
Brandenburg150 m
Bremen
150 m
Hamburgkeine Begren­zung
Hessen100 m
Mecklenburg-Vorpommernauf Auto­bahnen: 250 m
auf Kraftfahr­straßen: 100 m
Niedersachsen150 m
Nordrhein-Westfalenkeine Begren­zung
Rheinland-Pfalz100 m
Saarland100 m
Sachsen150 m
Sachsen-Anhalt100 m
Schleswig-Holstein100 m
Thüringen
200 m

Wichtig: Auch wenn es in manchen Bundesländern keine Angaben zur Entfernung zwischen Blitzer und Ortsschild gibt, dürfen die Messgeräte dort dennoch nicht nach Belieben aufgestellt werden. Stattdessen bedarf es stets einer individuellen Entscheidung darüber, ob an der jeweiligen Straßenstelle Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen werden dürfen oder nicht.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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