Die Funktion von einem Ortsschild liegt quasi auf der Hand: Es informiert Kraftfahrer darüber, wo eine Ortschaft beginnt und wo sie endet. Darüber hinaus ordnet das Schild allerdings auch bestimmte Verkehrsregeln an, die Fahrer beachten müssen, sobald sie daran vorbeifahren. Welche Vorschriften an welchem Ortsschild in Deutschland einzuhalten sind und welche unterschiedlichen Ortstafeln es überhaupt gibt, erklären wir im Ratgeber.
FAQ: Ortsschild
Gemäß Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Ortschild bzw. die Ortstafel tatsächlich ein Verkehrszeichen. Es zählt zu den sogenannten Richtzeichen, die Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs geben.
In Deutschland gibt es eine ganze Reihe von Ortsschildern. Eine Übersicht inklusive der jeweiligen Bedeutung der Ortstafel finden Sie an dieser Stelle.
Passieren Sie am Ortseingang die entsprechende Ortstafel, darf Ihre Geschwindigkeit maximal 50 km/h betragen. Die außerorts geltende Geschwindigkeitsbegrenzung gilt also damit als aufgehoben. Andersherum hebt ein Ortsausgangsschild die Begrenzung innerorts auf und Sie dürfen wieder beschleunigen.
Ortstafeln im Video: Alles Wichtige zu den Verkehrszeichen 310 und 311
Was besagt die StVO zur Ortstafel?
Inhalt
Zwar werden Sie auf der Suche nach dem Begriff „Ortsschild“ in der StVO nicht fündig werden, dafür wird allerdings die sogenannte „Ortstafel“ in der StVO thematisiert. In Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO sind zunächst einmal zwei Zeichen näher definiert:
- Verkehrszeichen 310: Bei Zeichen 310 handelt es sich um die Vorderseite einer Ortstafel, die den Beginn einer Ortschaft markiert (Ortseingangsschild)
- Verkehrszeichen 311: Das Zeichen 311 wiederum stellt die Rückseite einer Ortstafel dar, die das Ende einer Ortschaft kennzeichnet (Ortsausgangsschild)
Weiter heißt es zu den beiden Verkehrszeichen zum Ortsschild in Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO:
Ab der Ortstafel gelten jeweils die für den Verkehr innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften.“
Daraus ergibt sich: Passieren Sie als Kraftfahrer ein Ortsausgangs- oder ein Ortseingangsschild, sind laut StVO die Regeln einzuhalten, die für Fahrten innerorts bzw. außerorts allgemein gelten. Diese können sich beispielsweise auf das Tempolimit beziehen.
Übersicht der verschiedenen Ortsschilder in Deutschland
Abgesehen von den gelben Verkehrsschildern, die den Beginn bzw. das Ende einer geschlossenen Ortschaft kennzeichnen, gibt es in Deutschland noch eine Reihe weiterer Zeichen, die auf Ortschaften hinweisen. Eine Übersicht haben wir Ihnen hier zusammengestellt:
Zeichen 310: Vorderseite einer Ortstafel
Das Ortseingangsschild beschreibt den Beginn einer Ortschaft.
Zeichen 311: Rückseite einer Ortstafel
Das Ortsausgangsschild kennzeichnet das Ende einer Ortschaft.
Zeichen 313: Ortsteiltafel
Wie der Name schon sagt, kündigt die Ortsteiltafel lediglich den Teil einer Ortschaft an.
Zeichen 385: Ortshinweistafel
Das Ortshinweisschild markiert eine nicht geschlossene Ortschaft.
Zeichen 386.1: Touristischer Hinweis
Dieses Ortschild enthält Hinweise zu bedeutsamen touristischen Zielen oder Attraktionen.
Inwieweit ist ein Ortsschild von Bedeutung für die Geschwindigkeit?
Wie bereits weiter oben beschrieben, müssen Sie als Kraftfahrer ab einem Ortsschild die Vorschriften befolgen, die für Fahrten innerorts bzw. außerorts allgemein Gültigkeit haben. Vorrangig beziehen sich diese auf das maximal zulässige Tempo.
Passieren Sie also beispielsweise ein Ortseingangsschild, darf Ihre Geschwindigkeit bei höchstens 50 km/h liegen; es sei denn, entsprechende Verkehrsschilder geben eine geringere Höchstgeschwindigkeit vor. Diese Vorschrift gilt im Übrigen für alle Kfz.
Ab einem Ortsausgangsschild darf die Geschwindigkeit entsprechend erhöht werden, da die Beschränkung für Fahrten innerorts damit aufgehoben wird.
In diesem Fall finden die allgemeinen Regelungen für Fahrten außerhalb geschlossener Ortschaften Anwendung. Je nachdem, welche Art von Kfz Sie steuern, liegt das erlaubte Tempolimit dann bei 100, 80 oder 60 km/h. Auch hier gilt: Achten Sie darauf, ob nicht entsprechende Verkehrszeichen eine geringere Geschwindigkeit vorgeben. Diese Angaben sind den allgemeinen Vorschriften durch das Ortsschild vorzuziehen.
Dürfen Blitzer direkt nach einem Ortseingangsschild aufgestellt sein?
Kraftfahrer müssen sich generell ab dem Passieren der Ortstafel an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten. Damit sie jedoch trotzdem genug Zeit haben, um Ihr Tempo herunterzuschrauben, gibt es bestimmte Vorschriften dazu, in welcher Entfernung zu einem Ortsschild Blitzer aufgestellt werden dürfen. Die vorgegebenen Abstände hängen mitunter davon ab, in welchem Bundesland Sie unterwegs sind und sehen folgendermaßen aus:
Bundesland | Mindestabstand zum Geschwindigkeitsschild bzw. zur Ortstafel |
---|---|
Baden-Württemberg | keine Begrenzung |
Bayern | 200 m |
Berlin | Geschwindigkeitsbegrenzungsschild: 75 m Ortstafel: 150 m |
Brandenburg | 150 m |
Bremen | 150 m |
Hamburg | keine Begrenzung |
Hessen | 100 m |
Mecklenburg-Vorpommern | auf Autobahnen: 250 m auf Kraftfahrstraßen: 100 m |
Niedersachsen | 150 m |
Nordrhein-Westfalen | keine Begrenzung |
Rheinland-Pfalz | 100 m |
Saarland | 100 m |
Sachsen | 150 m |
Sachsen-Anhalt | 100 m |
Schleswig-Holstein | 100 m |
Thüringen | 200 m |
Wichtig: Auch wenn es in manchen Bundesländern keine Angaben zur Entfernung zwischen Blitzer und Ortsschild gibt, dürfen die Messgeräte dort dennoch nicht nach Belieben aufgestellt werden. Stattdessen bedarf es stets einer individuellen Entscheidung darüber, ob an der jeweiligen Straßenstelle Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen werden dürfen oder nicht.
Guten Tag mit einer Frage:
Ich versuche gerade zu recherchieren, ob eine Ortstafel auch die Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt, wenn sie vor dem Schild (außerhalb der geschlossenen Ortschaft) geringer war als 50 Km/h. Das heißt, nach dem Passieren der Ortstafel dürfte ich dann schneller werden. Oben heißt es lediglich:
„Passieren Sie also beispielsweise ein Ortseingangsschild, darf Ihre Geschwindigkeit bei höchstens 50 km/h liegen; es sei denn, entsprechende Verkehrsschilder geben eine geringere Höchstgeschwindigkeit vor.“
Es ist nicht eindeutig, ob das entsprechende Verkehrschild auch vor der Ortstafel stehen darf.
Konkretes Beispiel: Stadt Hochheim am Main, Ortseinfahrt von Norden. Unmittelbar (ca. 20-30m) vor der Ortstafel „Hochheim am Main“ steht ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild, dass die max Geschwindigkeit von 40 Km/h ausweist. Darf ich nach der Ortstafel nun 50 Km/h fahren, oder muss ich weiterhin max 40 Km/h fahren?
Guten Tag,
sehr schön ausgearbeitet – auch gut verständlich für einen interessierten Bürger!
Aber ein Sonderfall! Ortsausgangsschild (Ende der Ortschaft!) links (!) aufgestellt und rechts gegenüber ; setzen sich noch 3 einzelne Wohnhäuser fort – ohne Schild. Sind diese Häuser außerhalb der Ortschaft – oder ist das die private Sache von Anwohnern oder Bürgermeister ……oder ?????
Was gilt ? – Sind da Bürgerstege zwingend erforderlich? Oder?