Neuzulassung – wie Sie ein neues Auto anmelden

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Ein neues Auto kann ein Grund für große Freude und Ihr ganzer Stolz werden. Oft haben Sie lange daraufhin gespart oder einen größeren Kredit aufgenommen, um sich ein nagelneues Auto leisten zu können. Allerdings stellt sich nun die überaus wichtige Frage: Wie können Sie Ihren Neuwagen anmelden, sodass Sie ihn auch im Straßenverkehr führen dürfen? Was Sie bei einer Neuzulassung zu beachten haben, wie diese abläuft und mit welchen Kosten sie verbunden ist, das erfahren Sie in diesem Beitrag.

FAQ: Kfz-Neuzulassung

Welche Dokumente brauche ich für die Neuzulassung eines gebrauchten Fahrzeugs?

Für die Anmeldung eines Gebrauchtwagens benötigen Sie neben dem Personalausweis die Kfz-Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer), Zulassungsbescheinigung Teil I und II und den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung.

Welche Unterlagen muss ich für die Anmeldung eines Neuwagens mitbringen?

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Teil I vom Fahrzeugschein erstellt die Zulassungsstelle) und die COC-Bescheinigung des Herstellers sowie die oben benannten Dokumente.

Worum kümmert sich die Zulassungsstelle im Rahmen der Neuzulassung?

Die Zulassungsstelle vermerkt Sie als Fahrzeughalter in den Fahrzeugpapieren. Sie kümmert sich um die Kennzeichennummer und die Stempelplaketten sowie auf Anfrage um die Umweltplakette.

Was mache ich, wenn ich noch keine Kennzeichen habe?

Lassen Sie die Kennzeichen nach der Zulassung vom Schilderdienst anfertigen. Anschließend müssen diese von der Zulassungsbehörde gestempelt werden.

Was gilt es zu beachten, wenn Sie einen Neuwagen zulassen wollen?

Was gilt zu beachten, wenn Sie einen Neuwagen zulassen wollen?
Was gilt zu beachten, wenn Sie einen Neuwagen zulassen wollen?

Wenn Sie ein Auto gekauft haben, müssen Sie sich in der Regel noch um dessen Zulassung kümmern. Dass für Fahrzeuge eine solche Betriebserlaubnis einzuholen ist, geht aus Paragraph 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung hervor. Eine Neuzulassung kann, wie andere Zulassungen auch, bei der zuständigen Zulassungsstelle Ihres Hauptwohnsitzes durchgeführt werden.

Meist nimmt dies nicht mehr als eine halbe Stunde in Anspruch. Je nachdem, wo Sie wohnen, können allerdings Wartezeiten hinzukommen. So sollten Sie zum Beispiel in Berlin mit höherem Andrang auf der Behörde rechnen, als in kleineren Städten.

Neues Auto anmelden und altes abmelden – welche Dokumente brauchen Sie?

Um ein Auto neu anmelden zu können, brauchen Sie bestimmte Unterlagen.
Um ein Auto neu anmelden zu können, brauchen Sie bestimmte Unterlagen.

Wenn Sie sich um die Neuzulassung kümmern, müssen Sie verschiedene Dokumente mit in die Behörde bringen. Ihre Identität bestätigen Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis beziehungsweise mit einem Reisepass mit aktueller Meldebestätigung. Dabei ist zu beachten, dass Sie volljährig sein müssen, wenn Sie ein Fahrzeug anmelden möchten.

Darüber hinaus benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • COC-Papiere (Konformitätszertifikat)
  • SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Interessant ist, dass für die Neuzulassung eines Fahrzeugs kein Führerschein nötig ist. Dies liegt daran, dass eine Person nach deutschem Zulassungsrecht Halter eines Autos sein kann, dieses nicht zwangsläufig selbst führen muss, noch dazu in der Lage sein muss, es überhaupt zu fahren.

Stattdessen muss zum Beispiel darauf geachtet werden, dass eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, bevor Sie einen Termin zur Zulassung von einem Neufahrzeug wahrnehmen. Denn Sie können kein neues Auto anmelden ohne eine Versicherung abgeschlossen zu haben.

Altes Auto abmelden – was ist hier zu beachten?

Für die Abmeldung des alten Autos müssen Sie Ihren Fahrzeugschein bzw. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I mitbringen. Zusätzlich müssen Sie Ihre alten Kennzeichen mitbringen, sodass diese entwertet werden können.

Zulassung vom Neuwagen – wie läuft diese ab?

Den Neuwagen anmelden- Wie läuft das ab?
Den Neuwagen anmelden – Wie läuft das ab?

Die Neuzulassung Ihres Fahrzeugs kann sich im Ablauf von Behörde zu Behörde leicht unterscheiden, ist aber im Grunde immer gleich. Zuerst vereinbaren Sie einen Termin mit der zuständigen Zulassungsbehörde und geben im Betreff „Neuzulassung“ an. Die können Sie oft auf der Internetseite Ihrer Stadt oder Kommune tun.

Bei den meisten Behörden kann pro Termin nur eine Dienstleistung erbracht werden, Sie sollten also nicht darauf hoffen, bei Ihrem Termin die Neuzulassung mit anderen Maßnahmen kombinieren zu können.

An Ihrem Termin erscheinen Sie, oder ein bevollmächtigter Vertreter in Ihrem Auftrag, bei der Behörde mit den vorzulegenden Unterlagen. Folgen Sie nun den Anweisungen der Sachbearbeiter und innerhalb von ein paar Minuten werden Sie eine Neuzulassung für Ihr Fahrzeug in den Händen halten.

In Ihrem Gespräch können Sie den Wunsch äußern, ein Wunschkennzeichen zu bestimmen, sodass Ihnen nicht zufällig ein Nummernschild zugewiesen wird. Dies ist allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Was genau erledigt die Zulassungsstelle bei der Neuanmeldung für Sie?

Bevor Behörden ein neues Auto zulassen, sind einige Schritte notwendig, die bei Ihrer Anmeldung von der zuständigen Stelle durchgeführt werden. Zum einen werden Sie in den Fahrzeugpapieren als Fahrzeughalter vermerkt, sodass Sie sich jederzeit als Besitzer des Wagens ausweisen können. Des Weiteren erhalten Sie Ihre Kennzeichennummer sowie die amtlichen Stempelplakette. Erfüllt Ihr Fahrzeug die nötigen Richtlinien für Schadstoffausstöße, erhalten Sie zusätzlich eine passende Umweltplakette, die gegebenenfalls den Zugang zu Umweltzonen ermöglicht.

Kennzeichen können Sie hier hingegen nicht erhalten. In der Regel befinden sich aber in der Nähe von Zulassungsstellen Schlüsseldienste bzw. Druckereien, die auf die Herstellung dieser Schilder spezialisiert sind. Mit Ihrer Kennzeichennummer ausgestattet können Sie einen solchen Dienst unmittelbar nach Ihrer Neuzulassung aufsuchen.

Auto neu anmelden – welche Kosten entstehen?

Das Auto neu anmelden- Welche Kosten entstehen?
Das Auto neu anmelden – Welche Kosten entstehen?

Die Kosten, die für eine Neuzulassung anfallen, sind nicht immer dieselben und variieren vielmehr von Behörde zu Behörde, da keine bundesweite Regelung besteht. In der Regel können Sie aber mit Kosten von etwa 30 Euro für Ihre Zulassung rechnen. Teurer kann es jedoch werden, wenn Sie ein Wunschkennzeichnen verlangen, bei dem Sie Einfluss auf die Zahlen und Buchstaben haben, die auf dem Schild dargestellt werden.

In diesem Fall entstehen für die Neuzulassung zusätzlich Kosten von rund 10 Euro, wenn Sie das Kennzeichen vorab reserviert haben, dann kommen weitere 2,60 Euro hinzu. In diesem Fall können Sie es auch im Internet bestellen. Dafür fallen in der Regel zusätzliche Versandkosten an.

Neues Auto anmelden und altes Kennzeichen behalten?

Wenn Sie eine Neuzulassung durchführen, aber davor schon ein Auto besaßen, welches angemeldet war, dann stellt sich Ihnen vielleicht die Frage, ob Sie nicht einfach das alte Kennzeichen übernehmen können. Dies ist in der Regel möglich.

Dafür müssen Sie bei der Abmeldung des alten Fahrzeugs angeben, dass Sie wünschen, das alte Kennzeichen zu übernehmen. Welche Gebühren in diesem Fall entstehen, das variiert je nach Zulassungsstelle.

Oft ist eine Kennzeichenmitnahme auch dann noch möglich, wenn Sie zum Zeitpunkt der Neuzulassung Ihr altes Auto bereits abgemeldet haben und erst bei der neuen Anmeldung eine Übernahme wünschen.

Generell gilt: Sollten Sie Fragen bezüglich der Neuzulassung haben, können Sie sich direkt telefonisch oder schriftlich an Ihre zuständige Behörde wenden. Da nicht alle deutschen Behörden gleich arbeiten, werden Sie nur so verbindliche Aussagen über Kosten, Bearbeitungszeit und andere Faktoren erhalten. Auch die Internetseite der Stadt bietet oft hilfreiche Informationen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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