Autofahrer sollen bei allen Witterungsverhältnissen gut die Fahrbahn erkennen können. Deshalb befinden sich neben den eher häufig genutzten Beleuchtungen auch einige Sonderleuchten an einem Kfz – so zum Beispiel die Pkw-Nebelschlussleuchte. Wann diese Pflicht ist, finden Sie zusammengefasst im Nachfolgenden.
Der Bußgeldrechner zur Beleuchtung
FAQ: Wann ist die Nebelschlussleuchte Pflicht?
Sie ist hinten am Fahrzeug installiert, gewöhnlich auf der Fahrerseite, manchmal aber auch beidseitig.
Autofahrer müssen sie einschalten, sobald die Sichtweite durch Nebel, Hagel oder Starkregen unter 50 Meter liegt.
Ja, sobald der Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h zugelassen ist. Das gilt übrigens auch für Pferdeanhänger und Wohnmobile.
Wo finde ich die Nebelschlussleuchte überhaupt?
Inhalt
Gleichwohl die Ausstattung eines Kfz mit einer Nebelschlussleuchte Pflicht in Deutschland ist, dürfte sich manch einer nun fragen, wo sich diese eigentlich genau befindet. Das ist nicht verwunderlich, schließlich wird Sie im Gegensatz zu anderen Leuchten am Wagen weitaus weniger benutzt.
Bei Wagen ab dem Baujahr 1991 ist im Regelfall stets eine Nebelschlussleuchte verbaut. Nun stellt sich die Frage, ob die Nebelschlussleuchte auch Pflicht für Oldtimer und Modelle vor 1991 ist.
Hier gilt: Liegt die Erstzulassung des Wagens nach dem 31.12.1990 und er kann schneller als 60 km/h fahren, dann muss per Vorschrift eine Nebelschlussleuchte verbaut sein. Liegt das Datum der Erstzulassung vor dem 01.01.1991, dann ist eine Nachrüstung zwar empfohlen, jedoch nicht verpflichtend. Dies fällt unter den Bestandsschutz. Die Nebelschlussleuchte ist also erst Pflicht ab dem Baujahr 1991.
Beachten Sie hierzu: Soll ein Wagen importiert werden, dessen Erstzulassung nach diesem Stichtag liegt, dann müssen diese den hiesigen Gesetzen angepasst werden. Die Nebelschlussleuchte und deren Pflicht erlischt in diesem Fall also nicht immer, betroffene Fahrzeuge müssen im Zuge der Homologation entsprechend nachgerüstet werden.
Wann die Leuchte eingesetzt werden darf
Grundsätzlich kann sich die Faustregel gemerkt werden: Die Benutzung der Nebelschlussleuchte wird zur Pflicht, wenn die Sichtweite aufgrund von Nebel oder sehr starkem Regen/Hagel unter 50 Meter beträgt. Ist sie eingeschaltet, dann dürfen Autofahrer nicht schneller als 50 km/h fahren.
Sind Sie auf der Bundesstraße unterwegs, dann können Sie sich an den Markierungspfosten orientieren: Diese stehen im Regelfall stets im Abstand von 50 Metern zueinander. Im Normalfall kann eine Nebelschlussleuchte nicht separat eingeschaltet werden, sondern nur in Kombination mit den Nebelscheinwerfern, den Scheinwerfern oder beiden. Nutzen Autofahrer die Nebelschlussleuchte ohne ersichtlichen Grund, wird hierfür ein Verwarngeld von mindestens 20 Euro fällig.
Ist die Nebelschlussleuchte für Anhänger Pflicht oder nicht?
Hierzu besagt der § 53d Abs. 2 der Straßenverkehrszusatzordnung:
Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte, ausgerüstet sein.
Im Klartext heißt das: Ist der Anhänger für mehr als 60 km/h zugelassen, benötigt er die Leuchte. Nicht nur für Pkw-Anhänger ist die Nebelschlussleuchte eine Pflicht, sondern auch für Wohnwagen und Pferdeanhänger.
Doch auch für Anhänger, die hiervon nicht betroffen sind, empfiehlt der Gesetzgeber eine entsprechende Ausstattung.
Muss die Leuchte am Auto ausgehen, wenn ein Anhänger angesteckt ist?
Falls ja:
Wenn ein Fahrradträger angesteckt ist, der keine Nebelschlussleuchte hat, wie erkennt das Auto, dass die Nebelschlussleuchte am Auto nicht ausgehen darf?