Nebelscheinwerfer: Zusätzliche Beleuchtungseinrichtung für seltenen Einsatz

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Bei besonders schlechten Sichtverhältnissen genügt das Abblendlicht von Zeit zu Zeit nicht mehr aus, um das Sichtfeld des Fahrers auszuleuchten. In diesen Fällen können zusätzliche Nebelscheinwerfer am Fahrzeug die Sicht erweitern. Doch ist das Nebellicht vorne am Auto eigentlich Pflicht? Und wann dürfen Sie auch am Tage Nebelscheinwerfer einschalten?

Bußgeldtabelle: Benutzung der Nebelscheinwerfer

TatbestandBußgeld
Fahrzeug mit nicht vorschriftsmäßig angebrachten Nebelscheinwerfern geführt15 €
missbräuchliche Nutzung der Nebelscheinwerfer20 €
... andere dadurch gefährdet25 €
... dadurch Unfall verursacht35 €

Bußgeldrechner zur Beleuchtung

FAQ: Nebelscheinwerfer

Sind Nebelscheinwerfer Pflicht?

Nein, sie gelten laut § 52 Abs. StVZO als zusätzliche Beleuchtungseinrichtung und müssen nicht zwingend am PKW angebracht werden.

Wann darf ich Nebelscheinwerfer verwenden?

Nebelscheinwerfer dürfen nach § 17 Abs. 3 StVO nur bei erheblichen Sichtbeeinträchtigungen durch Nebel, Regen oder Schnee eingeschaltet werden.

Drohen Sanktionen, wenn ich die Nebelscheinwerfer trotz erheblich schlechter Sicht nicht einschalte?

Nein, denn es gibt keine allgemeine Verpflichtung, Nebelscheinwerfer zu benutzen. Allerdings müssen Fahrer ihre Fahrweise den Witterungsbedingungen und Sichtverhältnissen anpassen und entsprechend langsamer fahren.

Sind Nebelscheinwerfer am Auto Pflicht?

Fahren mit Nebelscheinwerfer: Wann das Einschalten erlaubt ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Fahren mit Nebelscheinwerfer: Wann das Einschalten erlaubt ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Welche Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen vorgeschrieben sind bzw. zusätzlich vorhanden sein dürfen, richtet sich nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Nebelscheinwerfer gehören dabei gemäß § 52 Absatz 1 StVZO zu den zusätzlichen Beleuchtungseinrichtungen, sind als solche aber nicht verpflichtend an jedem Fahrzeug anzubringen.

Viele Neuwagen sind zwar mit den Zusatzleuchten ausgestattet, aber grundsätzlich braucht man keine Nebelscheinwerfer, da diese nur in selten genutzt werden. Als Alternative kann jedoch in jedem Fall dann auch das Abblendlicht eingeschaltet werden.

Während also ein Auto auch ohne Nebelscheinwerfer ausgerüstet sein darf, ohne dass sich dies auf dessen Zulassung auswirkt, gehören die Nebelschlussleuchten am Heck des Kfz zu den obligatorischen Beleuchtungseinrichtungen.

Welche Farben sind zulässig beim Nebelscheinwerfer? Die Farbe Gelb (bzw. hellgelb) oder Weiß ist bei der eingebauten Lampe zulässig. Im Übrigen stellen die Leuchten hier eine Ausnahme dar, denn bei allen anderen nach vorne gerichteten Scheinwerfern ist ausschließlich weißes Licht gestattet. Anders gefärbte Leuchten (blau, rot usf.) sind aber auch hier nicht zulässig und können aufgrund der nicht vorschriftsmäßigen Beleuchtung zu Sanktionen führen. Um die Blendung entgegenkommender Fahrzeuge zu verhindern, darf die Lichtstärke der eingebauten Leuchten maximal 1 Lux betragen.

Wann darf man Nebelscheinwerfer einschalten?

"Wann darf ich Nebelscheinwerfer anmachen?"
„Wann darf ich Nebelscheinwerfer anmachen?“

Das Fahren mit eingeschaltetem Nebelscheinwerfer ist nur selten gestattet. Eine allgemeine Nutzungspflicht gibt es grundsätzlich jedoch nicht. Sie sollen bei entsprechend schlechter Sicht lediglich die Ausleuchtung des Nahfeldes für den Fahrer erweitern. Die Reichweite der Strahler selbst ist geringer als die der Abblendleuchten, sodass die alleinige Nutzung der Einrichtungen die Sichtbarkeit des eigenen Wagens für entgegenkommende Fahrzeuge nicht erhöht. Aus diesem Grund dürfen Nebelscheinwerfer in aller Regel nicht als einzige Beleuchtungseinrichtung nach vorne genutzt werden.

Aber wann darf man nun Nebelscheinwerfer benutzen? Die gesetzlichen Regelungen, die die Nutzung der zusätzlichen Beleuchtungseinrichtungen gestatten, finden sich in § 17 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Demnach dürfen Nebelscheinwerfer bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel eingeschaltet werden, und zwar nur dann!

Zu berücksichtigen ist dabei zusätzlich die im selben Absatz bestimmte Nutzungspflicht des Abblendlichts auch am Tage, wenn entsprechend schlechte Sichtverhältnisse vorliegen. Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten für die Nutzung der Nebelscheinwerfer bei Regen, Schnee und Nebel.

  1. Sichtverhältnisse erfordern die verpflichtende Einschaltung der Abblendleuchten auch am Tage. Zusätzlich dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden.
  2. Bei zweispurigen Fahrzeugen mit zwei Nebelscheinwerfern können statt der Abblendscheinwerfer auch zusätzlich die Begrenzungsleuchten (Standlicht) eingeschaltet werden.
  3. Die ausschließliche Verwendung der Nebelscheinwerfer ist gemäß StVO bei mehrspurigen Fahrzeugen hingegen nicht gestattet, d. h. es muss stets zusätzlich das Abblendlicht bzw. Begrenzungslicht hinzugeschaltet sein.

Problematisch bei den gesetzlichen Bestimmungen gestaltet sich vor allem die vergleichsweise schwammige Formulierung, die das Wort „erheblich“ unweigerlich mit sich bringt. Wann kann eine witterungsbedingte Sichteinschränkung als erheblich eingestuft werden? Hier bedarf es regelmäßig der Einschätzung des jeweiligen Fahrers. Benötigt dieser eine bessere Ausleuchtung der Straßenverhältnisse vor ihm, kann er die Nebelscheinwerfer zusätzlich einschalten. Erlaubt ist dies sowohl bei Tage als auch bei Dunkelheit, ausschlaggebend ist die Sichtbehinderung aufgrund der Witterungsbedingungen.

Achtung! Bei Nebelschlussleuchten hingegen gibt es eine wesentlich strengere Vorgabe bezüglich der Nutzungserlaubnis: Die Nebelschlussleuchten dürfen Sie aufgrund der größeren Leuchtkraft erst ab einer witterungsbedingten Sichtweite unter 50 Metern einschalten. Eine Nutzungspflicht gibt es aber auch hier grundsätzlich nicht.

Welcher Kfz-Scheinwerfer ist zu nutzen? – Erklärung im Video

Video: Wann müssen Sie Abblendlicht, Fernlicht und Co. einschalten?
Video: Wann müssen Sie Abblendlicht, Fernlicht und Co. einschalten?

Unerlaubte Nutzung der Nebelscheinwerfer: Welche Strafe droht?

Hat jedes Auto Nebelscheinwerfer? Nein, denn anders als Nebelschlussleuchten sind sie nicht obligatorisch.
Hat jedes Auto Nebelscheinwerfer? Nein, denn anders als Nebelschlussleuchten sind sie nicht obligatorisch.

Sie dürfen Nebelscheinwerfer innerorts, außerorts, am Tag, bei Nacht usf. nutzen, sofern die Sicht erheblich durch Regen, Nebel oder Schneefall beeinträchtigt ist. Daraus ergibt sich folglich, dass es verboten ist, die Nebelscheinwerfer zu nutzen, ohne dass Regen, Nebel oder Schnee die Sicht des Fahrers in entsprechender Weise einschränkt.

Die verbotswidrige Benutzung der Nebelscheinwerfer kann ein Bußgeld nach ziehen. Doch nicht nur in diesem Falle können Sanktionen Sie erwarten. In der obigen tabellarischen Übersicht erhalten Sie eine Zusammenfassung der möglichen Tatbestände, die ein Bußgeld aufgrund der Nebelscheinwerfer nach sich ziehen können:

Da Sie im Allgemeinen nicht dazu verpflichtet sind, auch bei schlechten Witterungsverhältnissen die Nebelscheinwerfer zu benutzen, drohen bei Nichtnutzung hingegen keine Sanktionen.

Wann darf ich die Nebelscheinwerfer am Motorrad einschalten?

Ab wann beim Motorrad der Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden darf, gleicht den Regelungen für andere Kfz-Fahrer: erheblich eingeschränkte Sicht durch Schnee, Regen oder Nebel (innerorts, außerorts, am Tag, bei Nacht – diese Faktoren spielen dabei keine Rolle). Anders als bei mehrspurigen Fahrzeugen können die Nebelscheinwerfern am Motorrad als Beleuchtung – auch mit Beiwagen – alleine genutzt werden, das heißt, weder Abblendlicht noch Standlicht müssen zusätzlich eingeschaltet sein.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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