Ein Nachtsichtassistent bringt Licht ins Dunkle

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Heutzutage gibt es alle möglichen Fahrerassistenzsysteme, die die Auto- oder LKW-Fahrt erleichtern sollen. Vor allem in der Nacht und bei Dunkelheit kann es besonders gefährlich für Fußgänger und Radfahrer werden, wenn diese Kleidung tragen, die sich nicht von der Umgebung abhebt. Überkommt einen Autofahrer dann auch noch die Müdigkeit, ist ein Unfall schnell geschehen. Ein Nachtsichtassistent soll dem vorbeugen und dem Fahrer eine bessere Sicht ermöglichen. Hier lesen Sie, wie das technische System funktioniert, und ob Sie eines nachrüsten können.

FAQ: Nachsichtassistent

Wie funktioniert ein Nachtsichtassistent?

Ein System, das die Nachtsicht im Auto verbessert, funktioniert in der Regel über Infrarotstrahlen, die während der Fahrt ausgesendet werden. Das Fahrerassistenzsystem zeigt gescannte Hindernisse dann auf einem Bildschirm an.

Lässt er sich nachrüsten?

Ja, das System lässt sich oft auch im Nachhinein einbauen. Allerdings sollten Sie dabei einige Punkte beachten. Mehr dazu lesen Sie hier.

Gibt es Alternativen zum Nachtsichtassistenten?

Ja, wer nicht ganz so viel Geld ausgeben will, kann sich beispielsweise eine Dashcam ins Auto bauen. Daneben gibt auch Rückfahrkameras, die über einen Nachtsicht-Modus verfügen, sodass Sie von diesem immerhin beim Parken profitieren können.

So funktioniert ein Nachtsichtsystem

Nachtsicht: Mit einer Kamera am Auto sieht der Fahrer meist etwas mehr.
Nachtsicht: Mit einer Kamera am Auto sieht der Fahrer meist etwas mehr.

Ein aktiver Nachtsichtassistent scannt die Umgebung bei der Fahrt permanent. Er kann Personen, Hindernisse oder auch Tiere am Fahrbahnrand erkennen. Die allermeisten Systeme arbeiten dabei mit Infrarotstrahlen. Diese können mit einer Reichweite ausgesendet werden, die etwa der des Fernlichtes entspricht.

Nimmt der Assistent ein Hindernis wahr, sendet er ein Signal an die Infrarotkamera im Auto. Auf einem Display (z. B. auf dem Navigationsgerät oder zwischen Tacho und Drehzahlmesser) wird das Hindernis dem Fahrer angezeigt. Dieser kann sich auf die Situation dann entsprechend einstellen. So kann der Nachsichtassistent beispielsweise auch Wild frühzeitig erkennen, das unter Umständen die Fahrbahn überqueren will. Einige Systeme können zudem akustische Signale aussenden, die den Fahrer zusätzlich vor Kollisionen warnen. Der eine oder andere Assistent sendet zudem kurze Lichtimpulse aus, um etwa einem Fußgänger die drohende Gefahr anzuzeigen.

Ein Vorteil so einer Nachtsichtkamera am Auto ist, dass Sie mit dem Einsatz dieser entgegenkommende Fahrzeuge nicht blenden. Schließlich müssen Sie bei der Verwendung von Fernlicht darauf achten, dieses rechtzeitig wieder auf Abblendlicht umzuschalten, wenn Ihnen jemand entgegenkommt. Vergessen Sie dies oder fahren hinter einem anderen Auto mit eingeschaltetem Fernlicht, kann das schnell ein Bußgeld bedeuten oder im schlimmsten Fall sogar einen Unfall verursachen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt in § 17 Abs. 2 zum Fernlicht:

Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert.

Ein Nachtsichtassistent kann von anderen Straßenverkehrsteilnehmern nicht wahrgenommen werden, wodurch diese wiederum nicht gestört werden können.

Jedoch sollten Sie sich weder zu sehr auf den Nachsichtassistenten verlassen, noch sich zu stark von diesem ablenken lassen. Wenn es draußen dunkel und im Fahrzeuginnern hell ist, kann dies außerdem dafür sorgen, dass Sie als Fahrer etwas weniger sehen als bei völliger Dunkelheit im Auto.

Lässt sich der Nachtsichtassistent nachrüsten?

Nachtsicht: Eine Kamera für ein Auto nachrüsten zu lassen, kann teuer werden.
Nachtsicht: Eine entsprechende Kamera für ein Auto nachrüsten zu lassen, kann teuer werden.

Tatsächlich lässt sich ein Nachtsichtassistent im Auto oftmals nachrüsten. Fahrzeuge, die bereits über ein eingebautes Navigationsgerät oder einen Bordcomputer verfügen, müssen meist nur noch entsprechend codiert werden.

Dazu werden in der Regel noch einige Einbauteile wie etwa die Kamera benötigt. Wer ein Nachtsichtgerät im Auto nachrüsten lassen möchte, sollte also allein für die benötigten Teile mehrere Hundert Euro einplanen.

Es gibt aber auch andere Wege, sein Auto für die Nachtsicht mit einer Kamera auszustatten: sogenannte Dashcams. Allerdings darf so eine Kfz-Überwachungskamera auch im Nachtsicht-Modus theoretisch nicht durchgehend Videos aufzeichnen, da sie so das informationelle Selbstbestimmungsrecht anderer Verkehrsteilnehmer verletzen würde. Ansonsten bieten sich solche Nachtsichtgeräte vor allem für ein Auto an, das nicht ab Werk mit der entsprechenden Technik ausgerüstet ist.

Wer sich einen Neuwagen zulegt, muss ein Nachtsichtsystem im Auto nicht erst nachrüsten lassen. Oft können Sie beim jeweiligen Autohaus so ein System gleich mit ordern.

Günstige Möglichkeit zum nachträglichen Einbau: Nachtsichtassistent in der Rückfahrkamera

Um die Nachtsicht im Auto zumindest beim Parken zu ermöglichen, können Sie sich eine Rückfahrkamera zulegen.
Um die Nachtsicht im Auto zumindest beim Parken zu ermöglichen, können Sie sich eine Rückfahrkamera zulegen.

Wie bereits erwähnt, kann es recht teuer werden, sein Auto mit einer Überwachungskamera für die Nachsicht ausstatten zu lassen. Neben einer „halblegalen“ Dashcam gibt es aber noch eine weitere Möglichkeit, die Nachtsicht im Auto zu ermöglichen – zumindest beim Parken.

Eine Rückfahrkamera mit Nachtsichtfunktion kann hier Abhilfe schaffen und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Das bietet sich vor allem für jene an, denen es schwer fällt, in der Dunkelheit zu sehen und dann eventuell auch Schwierigkeiten beim Einparken haben.

Allerdings unterstützt Sie nur ein aktiver Nachtsichtassistent auch während der Fahrt. Eine Rückfahrkamera mit Nachtsicht-Modus hilft nur beim Parken. Überlegen Sie sich deshalb vorher gut, wofür Sie sich entscheiden, bevor Sie die Nachrüstung in Angriff nehmen. Den Restwert Ihres Autos sowie die Häufigkeit der Nutzung dessen sollten Sie dabei nicht außer Acht lassen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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