Vor allem um Anwohnern ihren wohlverdienten Schlaf zu gönnen, gibt es in manchen Ländern ein Nachtfahrverbot für Lkw. Dabei wird es von den einzelnen Ländern selbst geregelt – auch in Deutschland gibt es eine abgeschwächte Variante des Nachtfahrverbots.
FAQ: Nachtfahrverbot für Lkw
Nein, es gibt kein nächtliches Fahrverbot. Nur auf manchen Straßen sind große Fahrzeuge ab einer bestimmten Uhrzeit verboten, z. B. um keine Lärmbelästigung für Anwohner darzustellen.
Ein entsprechendes Schild informiert über das Nachtfahrverbot auf dem kommenden Straßenabschnitt.
Auf dem Schild, das über das Nachtfahrverbot informiert, ist auch die Tonnenzahl für die verbotenen Fahrzeuge angegeben.
Wieso und wo gibt es ein Lkw-Nachtfahrverbot?
Inhalt
Es gibt so manche Fahrverbote für Lkw – vom Ferienfahrverbot bis zum Wochenendfahrverbot. So wie diese gilt auch das Nachtfahrverbot für Lkw nicht immer und nicht überall. Selbst in den Ländern, in denen es eines gibt, muss das nicht bedeuten, dass Lkw grundsätzlich nachts den Straßen fernbleiben müssen – so ist das bspw. in Deutschland der Fall. Dazu lesen Sie unter dem Punkt „Das Lkw-Nachtfahrverbot in Deutschland – Was steckt dahinter?“ mehr.
Ein Nachtfahrverbot für Lkw gibt es in den folgenden europäischen Ländern:
- Deutschland
- Großbritannien
- Lichtenstein
- Österreich
- Schweiz
Wir wollen uns im Folgenden näher mit dem Nachtfahrverbot für Lkw in den EU-Ländern Deutschland und Österreich beschäftigen.
Das Lkw-Nachtfahrverbot in Deutschland – Was steckt dahinter?
In Deutschland ist das Nachtfahrverbot für Lkw noch relativ jung: Ende des Jahres 2005 wurde es eingeführt. Grund: Als Folge der in diesem Jahr eingeführten Maut für Lkw auf Autobahnen, verlegten die Fahrer solcher ihre Strecken verstärkt auf Bundes-, Kreis- und Landstraßen, um der Maut zu entgehen.
Diese führten jedoch nicht selten durch bewohnte Gebiete, wobei die dort lebenden Menschen insbesondere nachts nun mit einer höheren Lärm- und Umweltbelästigung kämpften. Dies machte schließlich das Eingreifen in Form eines Nachtfahrverbots für Lkw notwendig.
Wie bereits erwähnt gilt dies jedoch nicht grundsätzlich auf allen Straßen und auch nicht für alle Fahrzeuge. Vielmehr ist es Aufgabe der Bundesländer und ihrer Straßenverkehrsämter, streckenweise ein solch nächtliches Fahrverbot zu verhängen und dabei zu bestimmen, zu welchen Zeiten und für welche Lastkraftwagen es gilt. Dies wird durch entsprechende Beschilderung an den jeweiligen Streckenabschnitten festgesetzt.
Sollte sich doch einmal jemand über das ausgeschriebene Nachtfahrverbot für Lkw hinwegsetzen, wird gemäß Lkw-Bußgeldkatalog voraussichtlich ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig.
Welche Ausnahmen gibt es vom nächtlichen Fahrverbot?
Jedes Bundesland kann im jeweiligen Gebiet nicht nur das Nachtfahrverbot für Lkw organisieren, sondern ist auch für die Festlegung von Ausnahmen zuständig.
Ein Beispiel für diese Ausnahmen können unter anderem Lieferungen für regionale Supermärkte der Fall sein.
Zudem üblicherweise vom Nachtfahrverbot für Lkw ausgenommen sind:
- der kombinierte Güterverkehr von Straße zu Hafen bzw. zu Schiene
- im Notfall erforderliche Fahrzeuge (wie Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppfahrzeuge sowie Einsatzfahrzeuge der Polizei und Feuerwehr)
- Transporte von leicht verderblichen Lebensmitteln (bspw. frische Fisch-, Fleisch-, Milchprodukte sowie Obst und Gemüse)
Auch in anderen Ländern? Beispiel: Nachtfahrverbot für Lkw in Österreich
Anders als in Deutschland wurde das Lkw-Nachtfahrverbot in Österreich bereits im Dezember 1989 eingeführt. Hier gilt: Der nächtliche Hausarrest für die großen Laster hat auf sämtlichen Straßen im Land Bestand, und zwar in der Zeit von 22 bis 5 Uhr morgens. Betroffen sind von diesem Nachtfahrverbot jedoch lediglich Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen.
Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Lkw in Österreich
Einige bestimmte Kandidaten sind von diesem grundsätzlichen Nachtfahrverbot für Lkw ausgenommen. Dazu gehören die Wagen,
- mit denen der Straßendienst unterwegs ist
- die das Bundesheer nutzt
- die als lärmarm gekennzeichnet sind (mithilfe einer grünen „L-Tafel“)
Aber auch für diese Lkw ist im Verkehrsrecht dann ein Geschwindigkeitslimit von 60 km/h vorgeschrieben, sofern dies nicht durch Beschilderung anders festgelegt wurde. Für den letzten Punkt sollte jedoch angemerkt werden, dass diese lärmarmen Wagen in der Regel von den oben erwähnten speziellen Nachtfahrverboten in einigen Städten nicht ausgenommen sind.
Wie auch in Deutschland gibt es vom Nachtfahrverbot für Lkw einige generelle Ausnahmen. Das betrifft in Österreich folgende Transporte:
- leicht verderbliche Lebensmittel (Tiefkühlprodukte ausgenommen)
- Lebendvieh
- Zeitungen und Zeitschriften
- Fahrzeuge, die zum Zwecke des Straßenerhalts oder zur Aufrechterhaltung des Verkehrs genutzt werden