Nachtfahrverbot für Lkw – Bestimmungen in Deutschland und der EU

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Vor allem um Anwohnern ihren wohlverdienten Schlaf zu gönnen, gibt es in manchen Ländern ein Nachtfahrverbot für Lkw. Dabei wird es von den einzelnen Ländern selbst geregelt – auch in Deutschland gibt es eine abgeschwächte Variante des Nachtfahrverbots.

FAQ: Nachtfahrverbot für Lkw

Gibt es ein grundsätzliches Nachtfahrverbot in Deutschland?

Nein, es gibt kein nächtliches Fahrverbot. Nur auf manchen Straßen sind große Fahrzeuge ab einer bestimmten Uhrzeit verboten, z. B. um keine Lärmbelästigung für Anwohner darzustellen.

Woher weiß ich, wo ein Nachtfahrverbot gilt?

Ein entsprechendes Schild informiert über das Nachtfahrverbot auf dem kommenden Straßenabschnitt.

Für wen gilt das Nachtfahrverbot?

Auf dem Schild, das über das Nachtfahrverbot informiert, ist auch die Tonnenzahl für die verbotenen Fahrzeuge angegeben.

Wieso und wo gibt es ein Lkw-Nachtfahrverbot?

Wann und wo gilt das Nachtfahrverbot für Lkw? Wir klären auf.
Wann und wo gilt das Nachtfahrverbot für Lkw? Wir klären auf.

Es gibt so manche Fahrverbote für Lkw – vom Ferienfahrverbot bis zum Wochenendfahrverbot. So wie diese gilt auch das Nachtfahrverbot für Lkw nicht immer und nicht überall. Selbst in den Ländern, in denen es eines gibt, muss das nicht bedeuten, dass Lkw grundsätzlich nachts den Straßen fernbleiben müssen – so ist das bspw. in Deutschland der Fall. Dazu lesen Sie unter dem Punkt „Das Lkw-Nachtfahrverbot in Deutschland – Was steckt dahinter?“ mehr.

In der Regel ist ein solches Fahrverbot dazu da, die nächtlichen und lautstarken Fahrten von Lkw durch bewohnte Gebiete zu unterbinden, um nicht den Schlaf der Anwohner zu stören.

Ein Nachtfahrverbot für Lkw gibt es in den folgenden europäischen Ländern:

  • Deutschland
  • Großbritannien
  • Lichtenstein
  • Österreich
  • Schweiz

Wir wollen uns im Folgenden näher mit dem Nachtfahrverbot für Lkw in den EU-Ländern Deutschland und Österreich beschäftigen.

Das Lkw-Nachtfahrverbot in Deutschland – Was steckt dahinter?

Die Einführung der Maut führte schließlich zum Lkw-Nachtfahrverbot in Deutschland.
Die Einführung der Maut führte schließlich zum Lkw-Nachtfahrverbot in Deutschland.

In Deutschland ist das Nachtfahrverbot für Lkw noch relativ jung: Ende des Jahres 2005 wurde es eingeführt. Grund: Als Folge der in diesem Jahr eingeführten Maut für Lkw auf Autobahnen, verlegten die Fahrer solcher ihre Strecken verstärkt auf Bundes-, Kreis- und Landstraßen, um der Maut zu entgehen.

Diese führten jedoch nicht selten durch bewohnte Gebiete, wobei die dort lebenden Menschen insbesondere nachts nun mit einer höheren Lärm- und Umweltbelästigung kämpften. Dies machte schließlich das Eingreifen in Form eines Nachtfahrverbots für Lkw notwendig.

Wie bereits erwähnt gilt dies jedoch nicht grundsätzlich auf allen Straßen und auch nicht für alle Fahrzeuge. Vielmehr ist es Aufgabe der Bundesländer und ihrer Straßenverkehrsämter, streckenweise ein solch nächtliches Fahrverbot zu verhängen und dabei zu bestimmen, zu welchen Zeiten und für welche Lastkraftwagen es gilt. Dies wird durch entsprechende Beschilderung an den jeweiligen Streckenabschnitten festgesetzt.

Dabei richtet sich das Nachtfahrverbot für Lkw in der Regel nach dem Gesamtgewicht. Das Straßenschild gibt üblicherweise die Tonnenanzahl an, für welche das Verbot auf der folgenden Strecke besteht (bspw. ab 3,5 Tonnen), genauso wie die Uhrzeit, während der kein solches Fahrzeug hier unterwegs sein darf (meist 22 bis 6 Uhr).

Sollte sich doch einmal jemand über das ausgeschriebene Nachtfahrverbot für Lkw hinwegsetzen, wird gemäß Lkw-Bußgeldkatalog voraussichtlich ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig.

Welche Ausnahmen gibt es vom nächtlichen Fahrverbot?

Die Bundesländer können Ausnahmen vom Lkw-Nachtfahrverbot genehmigen.
Die Bundesländer können Ausnahmen vom Lkw-Nachtfahrverbot genehmigen.

Jedes Bundesland kann im jeweiligen Gebiet nicht nur das Nachtfahrverbot für Lkw organisieren, sondern ist auch für die Festlegung von Ausnahmen zuständig.

Ein Beispiel für diese Ausnahmen können unter anderem Lieferungen für regionale Supermärkte der Fall sein.

Zudem üblicherweise vom Nachtfahrverbot für Lkw ausgenommen sind:

  • der kombinierte Güterverkehr von Straße zu Hafen bzw. zu Schiene
  • im Notfall erforderliche Fahrzeuge (wie Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppfahrzeuge sowie Einsatzfahrzeuge der Polizei und Feuerwehr)
  • Transporte von leicht verderblichen Lebensmitteln (bspw. frische Fisch-, Fleisch-, Milchprodukte sowie Obst und Gemüse)

Auch in anderen Ländern? Beispiel: Nachtfahrverbot für Lkw in Österreich

Anders als in Deutschland wurde das Lkw-Nachtfahrverbot in Österreich bereits im Dezember 1989 eingeführt. Hier gilt: Der nächtliche Hausarrest für die großen Laster hat auf sämtlichen Straßen im Land Bestand, und zwar in der Zeit von 22 bis 5 Uhr morgens. Betroffen sind von diesem Nachtfahrverbot jedoch lediglich Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen.

Darüber hinaus gibt es auch eine Vielzahl von speziellen Nachtfahrverboten für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen bzw. 7,5 Tonnen, die einige Städte ausgeschrieben haben. Dazu gehören u. a. Wien, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt.

Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Lkw in Österreich

Auch vom Nachtfahrverbot für Lkw in Österreich gibt es Ausnahmen.
Auch vom Nachtfahrverbot für Lkw in Österreich gibt es Ausnahmen.

Einige bestimmte Kandidaten sind von diesem grundsätzlichen Nachtfahrverbot für Lkw ausgenommen. Dazu gehören die Wagen,

  • mit denen der Straßendienst unterwegs ist
  • die das Bundesheer nutzt
  • die als lärmarm gekennzeichnet sind (mithilfe einer grünen „L-Tafel“)

Aber auch für diese Lkw ist im Verkehrsrecht dann ein Geschwindigkeitslimit von 60 km/h vorgeschrieben, sofern dies nicht durch Beschilderung anders festgelegt wurde. Für den letzten Punkt sollte jedoch angemerkt werden, dass diese lärmarmen Wagen in der Regel von den oben erwähnten speziellen Nachtfahrverboten in einigen Städten nicht ausgenommen sind.

Wie auch in Deutschland gibt es vom Nachtfahrverbot für Lkw einige generelle Ausnahmen. Das betrifft in Österreich folgende Transporte:

  • leicht verderbliche Lebensmittel (Tiefkühlprodukte ausgenommen)
  • Lebendvieh
  • Zeitungen und Zeitschriften
  • Fahrzeuge, die zum Zwecke des Straßenerhalts oder zur Aufrechterhaltung des Verkehrs genutzt werden

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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