Dunkel war’s, der Mond schien helle, als ein vorbeifahrendes Auto blitzeschnelle … den Anwohner aus dem Schlafe holte. In Deutschland sollen regionale Nachtfahrverbote für den Schutz der Ruhenden und der Natur sorgen. Insbesondere Lastkraftwagen sind davon betroffen, doch auch andere Fahrzeuge müssen unter Umständen nachts in der Garage bleiben.
FAQ: Nachtfahrverbot
Ein allgemeingültiges und flächendeckendes Nachtfahrverbot gibt es in Deutschland nicht. Die Bundesländer können allerdings für bestimmte Strecken eigenständig ein Nachtfahrverbot verhängen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Für welche Fahrzeuge das Nachtfahrverbot gilt, kann das Land selbst festlegen. Es können Lkw ab 3,5 oder 7,5 Tonnen betroffen sein. Das nächtliche Fahrverbot gilt in der Regel von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens.
Ob Sie nachts ein Fahrzeug steuern dürfen, können Sie Ihrem Führerschein entnehmen. Ist die Schlüsselzahl 61 eingetragen, muss sich der Fahrer auf Fahrten bei Tag beschränken.
Wieso gibt es ein Nachtfahrverbot?
Inhalt
Als am 1. Januar 2005 die Autobahnmaut für Lkws eingeführt wurde, hatte das Konsequenzen. Um die neue Zollabgabe zu umgehen, wurde die Autobahn von vielen Lastwagenfahrern so weit wie möglich gemieden. Als Folge waren sie vermehrt auf Land-, Bundes- und Kreisstraßen unterwegs. Leider hatten dann die dort lebenden Anwohner mit Lärmbelästigungen zu kämpfen. Und nicht nur der Mensch musste mit neuen Belästigungen leben – auch die Umwelt hat unter Umständen mit Schäden zu rechnen. Die zusätzliche Lärm- und Abgasbelästigung kann auf vielbefahrenen Straßen gesundheitliche Folgen nach sich ziehen.
Schon Ende des Jahres 2005 wurde mit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) daher das Nachtfahrverbot für den Lkw in Deutschland eingeführt.
Wenn LKWs zu Hause bleiben müssen – Das LKW-Nachtfahrverbot
Wenn ein Lastwagen nachts mit hoher Geschwindigkeit an Wohnhäusern vorbeifährt oder mit seiner Last durch die Hauptstraße einer schlafenden Stadt rumpelt, kann das schnell zu unausgeschlafenen Anwohnern führen. Ein nächtliches Fahrverbot für den Lkw soll auf den betroffenen Straßen vorbeugend wirken.
Ein solches Nachtfahrverbot gilt auf den entsprechenden Streckenabschnitten jedoch nicht für jeden Lastwagen. So kann sich das Lkw-Fahrverbot nachts auf unterschiedlich schwere Fahrzeuge beziehen. Üblicherweise richtet sich das Verbot nach der Tonnenzahl eines Fahrzeugs. So dürfen auf manchen Fahrbahnen Lkws mit einem Gesamtgewicht bis 12 Tonnen unterwegs sein, während andere Straßen schon für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen gesperrt sind.
Wo, zu welcher Zeit, und für welches Fahrzeug es gilt, ist durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet. Ein solches Schild ist üblicherweise mit folgenden Informationen versehen:
- die Uhrzeit, in die das Nachtfahrverbot fällt (meist in der Zeit von 22 bis 6 Uhr)
- für welches Kfz das Nachtfahrverbot zutrifft (Pkw, Motorrad, Lkw)
- falls ein Lkw abgebildet ist: die Tonnenzahl des Lastwagens, für den das Verbot gilt
Dennoch sollte sich jeder Kraftfahrer im Vorfeld über die Regelungen auf seiner Wegstrecke informieren.
Widersetzt sich ein Lastwagenfahrer dieser Regelung, muss er übrigens Strafe zahlen. Dieser Verstoß gegen die StVO stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Gemäß Bußgeldkatalog muss der Fahrer mit einem Bußgeldbescheid rechnen, der von ihm ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro verlangt, sowie einen Punkt in Flensburg verhängt.
Ausnahmen zum Nachtfahrverbot für den Lkw
Erst einmal sollte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich erwähnt werden, dass das Lkw-Nachtfahrverbot für die Autobahn nicht gilt – gerade weil die Kraftfahrer die Autobahn und die damit verbundene Mautgebühr meiden wollen, sind Nachtfahrverbote überhaupt notwendig geworden.
Ein Nachtfahrverbot muss sich auch nicht ausschließlich nach einer bestimmten Tonnenzahl richten. So kann ein Bundesland z.B. Ausnahmeregelungen bezüglich Lieferungen treffen, die regionale Betriebe wie Supermärkte versorgen.
Darüber hinaus kann sich ein Fahrer auch an den Ausnahmen des Sonn- und Feiertagsfahrverbots orientieren. Solche sind in der Regel auch vom Nachtfahrverbot ausgenommen. Diese Ausnahmen sind in der StVO definiert und umfassen u.a.:
- den kombinierten Güterverkehr von Straße zu Schiene (bis zu einer Entfernung von 200 km)
- dem kombinierten Güterverkehr von Straße zu Hafen (bis zu einer Entfernung von 150 km)
- die Beförderung von leicht verderblichen Lebensmittel (u.a. frische Milchprodukte, frisches Fleisch, frischen Fisch, Obst und Gemüse)
- Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeuge in einem Notfall (bspw. ein Unfall)
- den Transport lebender Bienen
- Einsatzfahrzeuge der Polizei und der Feuerwehr
Hinzu können Ausnahmefälle kommen, in denen ein Nachtfahrverbot den Verkehr stark beeinträchtigen können. Sollten etwa große Hauptverkehrsachsen gesperrt sein, ist es der Polizei unter Umständen gestattet, das Nachtfahrverbot in bestimmten Gebieten auszusetzen, um einen fließenden Verkehr zu ermöglichen.
Darüber hinaus können sich in speziellen Fällen Lkw-Fahrer an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wenden, und eine Meldebescheinigung für ihr Fahrzeug erhalten.
Welche Fahrzeuge kann das Nachtfahrverbot ebenfalls betreffen?
Die im Verkehrsrecht festgelegten Gesetze betreffen üblicherweise Lkws, um die Lärmbelästigung von Anwohnern zu verhindern.
Auf bestimmten Streckenabschnitten kann in einigen Fällen ein solches Nachtfahrverbot auch den Pkw oder Motorräder treffen.
Insbesondere letztere sind explizit nachts für manche Straßen gesperrt, um die Lärmbelästigung durch Motorräder einzudämmen.
Woher weiß ich, ob für mein Fahrzeug auch ein Nachtfahrverbot besteht?
Zunächst sind die von den Bundesländern geregelten Nachtfahrverbote in Deutschland im Normalfall durch die oben beschriebene Beschilderung gekennzeichnet. Auf diesen Schildern ist deutlich zu erkennen, ob die nächtliche Sperrung dieser Straßen Pkws, Lkws oder auch Motorräder betrifft.
Darüber hinaus kann von einem Nachtfahrverbot auch in einem leicht anderen Kontext die Rede sein. Beispielsweise kann ein Nachtfahrverbot für ein Moped gelten – genauer gesagt für seinen Fahrer. Denn in diesem Zusammenhang ergibt sich das Nachtfahrverbot aus dem Führerschein des Fahrzeughalters. Dieser kann eine Reihe von Schlüsselzahlen verzeichnen, die für bestimmte Vorschriften stehen, welche der Fahrer beim Führen seines Kfz einhalten muss, etwa ob er eine Brille tragen muss – oder eben nur zu bestimmten Zeiten fahren darf. In solchen Fällen hängt das mit dem Sehvermögen des Fahrers zusammen, welches nachts dermaßen eingeschränkt sein kann, dass jener Fahrer den Verkehr gefährden könnte.