Am Sonntag blockierten in Rheine in Nordrhein-Westfalen mehrere Autofahrer mit ihren Fahrzeugen eine Kreuzung. Der Autokorso hielt mit Warnlicht an der Kreuzung, während die Insassen ausstiegen und um ihre Autos tanzten. Die Polizei vermutet hinter den Feiernden eine Hochzeitsgesellschaft, die den Verkehr lahmlegte – denn derartige Fälle scheinen sich in jüngster Zeit bundesweit zu häufen.
Ausartende Hochzeitsfeiern: Blockaden, illegale Autorennen, Schießereien
Immer wieder kommt es zu Staus, weil eine Hochzeitsgesellschaft den Verkehr blockiert.
Beispiele für Verkehrsbehinderungen oder -gefährdungen durch Hochzeitskonvois im Jahr 2019:
- Mitte Januar in Neu-Ulm: Pkw blockiert Bus an Ampelkreuzung und hindert diesen an der Weiterfahrt, um einem Hochzeitskonvoi Vorrang zu verschaffen.
- 2. Februar auf A8 zwischen Esslingen und Gruibingen: drei bis vier Pkws und ein Lkw bremsen und halten mitten auf der Autobahn. Dabei werden alle drei Fahrstreifen blockiert.
- 8. Februar auf A3 bei Aschaffenburg: Konvoi aus 15 Fahrzeugen bremst mehrmals stark ab und fährt nebeneinander, womit er den Verkehr zum Stillstand bringt. Zudem werden mehrere Schüsse aus einer Schreckschusspistole abgegeben.
- 23. Februar in Oberhausen: Hochzeitskonvoi blockiert mit 30 Autos Zufahrt zu Häuserzeile und gibt Schüsse mit Schreckschusswaffen ab.
- 22. März auf A3 bei Düsseldorf: Fahrer blockieren mit Luxusautos Autobahn, um Hochzeitsfotos zu machen
- 29. März in Essen: Hochzeitsgesellschaft veranstaltet illegales Autorennen durch die Innenstadt.
- 30. März auf der A81 zwischen Ludwigsburg-Süd und Stuttgart-Zuffenhausen: Hochzeitsgesellschaft bringt Verkehr vollständig zum Erliegen und filmt entstehenden Stau.
- 6. April in Ludwigsburg: Autokorso fährt laut hupend durch Innenstadt und bringt Verkehr zum Erliegen.
- 13. April in Berlin: Teilnehmer eines Hochzeitskonvois fährt Schlangenlinien und gerät in Gegenverkehr. Eine Autofahrerin wird bei Zusammenprall leicht verletzt.
Welche Straftaten liegen vor, wenn eine Hochzeitsgesellschaft den Verkehr lahmlegt?
Hochzeitsgesellschaft gefährdet Verkehr: Das ist keine Bagatelle.
Sie sind aber auch keine Bagatellen, denn in der Regel machen sich die Beteiligten wenigstens einer Straftat schuldig, wie z. B.
- Nötigung: Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
- Sachbeschädigung: Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
- fahrlässige Körperverletzung: Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
- Beleidigung: Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
Zudem wurden in mehreren der oben genannten Beispiele auch Verstöße gegen das Waffengesetz begangen sowie diverse Ordnungswidrigkeiten wie z. B. Ruhestörung.