Ist Musik hören beim Fahrradfahren erlaubt oder verboten?

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Radfahrer gehören fest zum deutschen Verkehrsbild hinzu. Während für Autofahrer ein umfangreicher Regelkatalog gilt, sind Verkehrsteilnehmer auf dem Drahtesel häufig unsicher, was sie im Verkehr nun dürfen oder nicht – so zum Beispiel beim Thema Musik hören beim Fahrradfahren.

FAQ: Musik hören beim Fahrradfahren

Darf ich beim Radfahren Musik hören oder ist das verboten?

Musik hören ist beim Radfahren erlaubt. Nur wenn Sie aufgrund der Lautstärke den Verkehr, insbesondere die Signale, nicht mehr wahrnehmen können, ist es verboten.

Was kann passieren, wenn ich als Radfahrer mit lauter Musik angehalten werde?

Wer sein Gehör durch Musik zu sehr beeinträchtigt, riskiert zumindest ein Verwarnungsgeld. Im Falle eines Unfalls tragen Sie mindestens eine Mitschuld.

Welches Bußgeld ist möglich, wenn Sie beim Radfahren Musik hören?

Wenn Sie über Kopfhörer Musik hören und dadurch Ihr Gehör beeinträchtigt ist, ist ein Verwarngeld von 10 Euro möglich. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Die Lautstärke ist ausschlaggebend

Darf man beim Fahrradfahren eigentlich auch Musik hören?
Darf man beim Fahrradfahren eigentlich auch Musik hören?


Viele Menschen genießen es, ihre Wege im Alltag durch Musikhören zu überbrücken – oft auch, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Manch einer stellt sich jedoch berechtigterweise die Frage: Darf man auf dem Fahrrad überhaupt Musik hören oder stellt dies eine Gefahr für die Verkehrssicherheit dar?

Grundsätzlich gilt: Musik zu hören ist beim Fahrradfahren nicht verboten. Radfahrer können also mit Kopfhörern im Alltag unterwegs sein – Autofahrern ist es auch nicht untersagt, im eigenen Wagen das Radio aufzudrehen.
Wenn Sie Musik hören, während Sie Fahrrad fahren, dann sollten Ihre Hände frei sein
Wenn Sie Musik hören, während Sie Fahrrad fahren, dann sollten Ihre Hände frei sein

Probleme könnte es dann geben, wenn Sie beim Fahrradfahren zu laut Musik hören und damit Verkehrssignale nicht mehr wahrnehmen könnten. Denn auch Radfahrer sind im Verkehr zur Rücksichtnahme verpflichtet, weshalb eine zu hohe Lautstärke ein Verwarngeld von 10 Euro nach sich ziehen kann.

Musik hören und Telefonieren beim Radfahren ist also im Regelfall unproblematisch, solange Sie den Verkehr noch wahrnehmen können und die Hände frei haben! Wer hingegen auf dem Fahrrad ein Handy in der Hand hält, riskiert ein Verwarngeld von 55 Euro.

Dennoch findet sich gerade vonseiten der Versicherungen häufig der Hinweis, Musik hören beim Fahrradfahren nach Möglichkeit zu unterlassen. Kommt es nämlich zu einem Unfall und es stellt sich heraus, dass der involvierte Radfahrer Musik gehört hat, könnte diesem mitunter eine Teilschuld oder Schuld an der Sache zugesprochen werden. Weiterhin ist denkbar, dass Ansprüche für Schmerzensgeld oder ähnliche Ersatzleistungen entfallen könnten.

Video: Dürfen Sie Kopfhörer beim Radfahren nutzen?

Ob Kopfhörer auf dem Fahrrad erlaubt sind, verrät Ihnen dieses Video.
Ob Kopfhörer auf dem Fahrrad erlaubt sind, verrät Ihnen dieses Video.

Ein berühmtes Urteil aus den 1980er Jahren

Geht es um das Thema „Musik hören auf dem Fahrrad“, dann wird häufig ein Urteil des Oberlandesgerichtes Köln aus dem Jahr 1987 herangezogen (Az.: Ss 12/87) – dieses sollte jedoch korrekt kontextualisiert werden.

In besagtem Fall ging es um einen Radfahrer, welchem für das Musik hören beim Fahrradfahren eine Geldbuße von 20 DM erhielt. Er hatte auf seinem Walkman von zehn verfügbaren Lautstärkestufen eine Lautstärke von 3 bis 4 gewählt.

Nach der Entscheidung des Amtsgerichts erwirkte der Mann eine Rechtsbeschwerde, diese wurde jedoch zurückgewiesen. Laut der Einschätzung des Oberlandesgerichtes müsse keine erhebliche Beeinträchtigung des Gehörs vorliegen, damit eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung vorliege:

Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Das oft zitierte Urteil zum Thema Musik auf dem Fahrrad ist nicht unbedingt ein Grundsatzurteil
Das oft zitierte Urteil zum Thema Musik auf dem Fahrrad ist nicht unbedingt ein Grundsatzurteil

Hierzu sollte angemerkt werden, dass durch technische Machbarkeiten heutzutage viel mehr Menschen Musik hören beim Fahrradfahren, als dies zur Zeit dieser Entscheidung der Fall war. Würde jeder Fall derart behandelt werden, dann wären hiervon eine unverhältnismäßig große Menge an Fahrradfahrern betroffen.

Zudem ist stets in Frage zu stellen, inwiefern ein einzelnes Urteil repräsentativ für ähnliche Fälle ist – für das Musik hören auf dem Fahrrad gibt es zwar nur sehr wenig vergleichbare Urteile, dennoch kann festgehalten werden, dass diese Entscheidung des OLG Köln nicht unbedingt einen Präzedenzfall darstellt.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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