Wenn Sie sich im Straßenverkehr regelwidrig verhalten, kann dies schnell mal zu dem ein oder anderen Punkt in Flensburg führen. Punkte erhalten Sie für Verstöße wie überhöhte Geschwindigkeiten, Alkohol am Steuer, Handy am Steuer oder Rotlichtverstöße. Überschreiten Sie die gültige Obergrenze von acht Punkten, kann Ihnen die Anordnung einer MPU wegen zu vielen Punkten ins Haus stehen.
FAQ: MPU wegen Punkten
Die Abkürzung MPU steht für „Medizinisch-psychologische Untersuchung“ Diese dient dazu, die Fahreignung zu überprüfen. Am häufigsten wird sie wegen Alkohol oder Drogen am Steuer, aggressivem Verhalten oder zu vielen Punkten in Flensburg verhängt.
Ein MPU wegen Punkten dauert drei bis vier Stunden und setzt sich aus drei Teilen zusammen: Eine medizinische Untersuchung, ein Leistungstest am Computer und ein psychologisches Gespräch. Lesen Sie hier mehr zum Ablauf einer MPU.
Ja, bei erfolgreichem Bestehen der MPU wegen Punkten verfallen alle Punkte im Fahreignungsregister.
MPU wegen Punkten: Erklärung, Ablauf, Kosten
Inhalt
Haben Sie im Straßenverkehr zu viele Verkehrsverstöße begangen, kann sich Ihr Punktekonto in Flensburg schnell füllen. Die Obergrenze für Punkte in Flensburg liegt seit Mai 2014 bei acht Punkten. Zwar verfallen die jeweils gesammelten Punkte nach einiger Zeit, allerdings dauert dies relativ lange.
- Bei Verstößen mit einem Punkt als Konsequenz verfällt dieser nach 2,5 Jahren.
- Bei Verstößen mit zwei Punkten als Konsequenz dauert es bereits fünf Jahre.
- Im Falle von Straftaten, die gleich drei Punkte nach sich ziehen, bleiben diese zehn Jahre lang in Ihrem Fahreignungsregister.
Überschreiten Sie die Punktezahl von acht Punkten, droht Ihnen der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate, da Sie nach § 4 Abs. 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gelten.
Der Ablauf einer MPU wegen Punkten
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten wollen, müssen Sie eine Neuerteilung beantragen. In diesem Fall kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) eine Teilnahme an einer MPU wegen zu vielen Punkten anordnen.
Ob Sie eine MPU wegen Punkten absolvieren müssen, hängt auch von der Art Ihrer Verstöße und dem Zeitraum, in dem Sie die Punkte gesammelt haben, ab. Wenn Sie die MPU wegen Punkten erfolgreich bestehen, erhalten Sie Ihre Fahrerlaubnis zurück.
Der Ablauf einer MPU wegen zu vieler Punkte unterteilt sich in die folgenden drei Abschnitte:
- Medizinische Untersuchung
- Leistungstest am Computer
- Psychologisches Gespräch
Eine festgelegte Reihenfolge gibt es nicht. Sowohl das medizinische Gespräch als auch der Leistungstest am Computer sollen klären, ob Sie in der körperlichen Verfassung sind, um ein Fahrzeug sicher durch den Straßenverkehr zu bewegen. Das psychologische Gespräch sucht die Ursachen für die Verkehrsverstöße. Hierbei ist es für Sie von entscheidender Bedeutung, dass Sie überzeugend vermitteln, dass Sie zu einer Veränderung in Ihrem Verhalten im Straßenverkehr fähig sind. Sie sollten sich daher auch eingehend auf die MPU wegen Punkten vorbereiten.
Haben Sie die MPU erfolgreich bestanden, erhalten Sie nicht nur Ihre Fahrerlaubnis zurück. Es werden außerdem sämtliche Punkte aus Ihrem Fahreignungsregister gestrichen und Sie beginnen wieder bei null.
Punkte durch MPU abbauen: Diese Kosten erwarten Sie
Wer eine MPU wegen Punkten machen muss, den beschäftigt insbesondere auch die Frage: Was kostet eine MPU wegen zu vieler Punkte? Jede Begutachtungsstelle legt diese vertraglich fest, daher sollten Sie sich selbstständig bei der jeweiligen Stelle über die zu erwartenden Gebühren informieren.
Grundsätzlich können Sie damit rechnen, zwischen 350 und 750 Euro bezahlen zu müssen. Das hängt auch davon ab, ob z. B. Vorbereitungskurse, Haaranalysen, Urinproben oder sonstige weitere Untersuchungen notwendig sind und ob es sich um ein einzelnes Gutachten oder ein Kombinationsgutachten (z. B. Alkohol am Steuer plus zu viele Punkte) handelt.
MPU wegen Punkten in der Probezeit – Geht das überhaupt?
Für Fahranfänger gibt es ein zusätzliches Bewertungssystem, das Fehlverhalten im Straßenverkehr in A- und B-Verstöße unterteilt. Die Aufteilung in A- und B-Verstöße erfolgt in Anlage 12 zu § 34 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Eine MPU wegen zu vieler Punkte während der Probezeit gibt es in der Regel nicht. Bei einem A- oder zwei B-Verstößen wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit verlängert. Bei zwei A- oder vier B-Verstößen (oder einem A- und zwei B-Verstößen) erfolgt zunächst eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung und bei drei A- oder sechs B-Verstößen oder anderen Kombinationen wird die Fahrerlaubnis entzogen.