Wer seine Fahrprüfung bestanden hat und sich im Verkehr auffällig daneben benimmt, der läuft Gefahr, die Auflage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu kassieren. Diese ist jedoch nicht grundsätzlich an einen vorherigen Führerscheinerwerb gebunden. So kann eine MPU auch wegen einem Fahren ohne eine Fahrerlaubnis angeordnet werden.
FAQ: MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder auch das Fahren trotz Fahrverbot stellt eine Straftat dar, die darüber hinaus bei der Führerscheinstelle Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen hervorrufen kann. Um diese auszuräumen, kann eine MPU angeordnet werden.
Dies ist unmöglich vorherzusagen, da es abhängig vom Teilnehmer und vom Angebot. Die reine MPU kostet gern mehrere Hundert Euro. Inklusive Beratung und Vorbereitung können die Kosten auf über 1000 Euro klettern.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder das Fahren trotz Fahrverbot stellt in Deutschland eine Straftat dar. Diese können mit einer Geld- oder gar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Details zum Thema lesen Sie hier.
Im Video zusammengefasst: Dann kann eine MPU angeordnet werden
Straftaten ziehen häufig eine MPU nach sich
Inhalt
Der Gesetzgeber unterscheidet grundsätzlich in Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Bei beiden handelt es sich um rechtswidrige und vorwerfbare Handlungen; Straftaten werden darüber hinaus mit Freiheitsentzug bedroht, während dies bei Ordnungswidrigkeiten nicht der Fall ist.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat laut § 21 Strafgesetzbuch (StGB). Hier sind nicht nur Fälle gemeint, in denen ein Fahrer nie eine Führerscheinprüfung abgelegt hat; auch wer sich trotz eines Fahrverbotes hinters Steuer setzt oder einen Wagen führt, für welchen keine Fahrprüfung abgelegt wurde, erfüllt diesen Tatbestand.
Dies ist zwar nicht immer der Fall, auszuschließen ist es jedoch keineswegs. Ob eine MPU wegen einem Fahren ohne Fahrerlaubnis angeordnet wird, richtet sich danach, ob die bearbeitende Behörde berechtigte Zweifel an der Fahreignung eines Delinquenten vorbringen kann. Dies wäre z. B. dann anzunehmen, wenn die betroffene Person
- bei der unerlaubten Fahrt in einen Unfall verwickelt war oder berauscht gewesen ist
- im Straßenverkehr schon mehrfach auffällig war
- häufiger ohne eine Fahrerlaubnis unterwegs war
- während der Schwarzfahrt wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Rotlichtverstoßes geblitzt wurde
Steht gegen Sie eine MPU wegen einem Fahren ohne Fahrerlaubnis aus, dann sollten Sie sich sehr gründlich auf diese vorbereiten. Betroffene werden vor allem bei einer begangen Straftat in der MPU auf Nieren und Herz geprüft!
MPU wegen Schwarzfahren: Mit welchen weiteren Sanktionen ist zu rechnen?
Das kann nicht pauschal beantwortet werden. Wird eine MPU wegen einem Fahren ohne Fahrerlaubnis angeordnet, kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass dies die einzige Ahndung bleibt.
Im Strafgesetzbuch ist im § 21 Abs. 1 u. a. zu lesen:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist […]
Betroffene müssen also im Mindesten mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Ferner ist entscheidend, ob die Tat als vorsätzlich oder fahrlässig bewertet wird.
Zudem ist die MPU wegen einem Fahren ohne Fahrerlaubnis im Regelfall stets mit einer Sperrfrist für eine Neu- bzw. Ersterteilung verbunden. Vor Ablauf dieser Zeit ist es Betroffenen nicht möglich, eine Fahrerlaubnis zu erlangen. Die Spanne kann von einem halben Jahr bis zu fünf Jahren reichen.
Neben der Sperrfrist verhält es sich so, dass die Fahrerlaubnisbehörde häufig auf den Abschluss des Strafverfahrens wartet. Steht also noch ein entsprechendes Verfahren gegen Sie aus, kann die Fahrerlaubnisbehörde Ihr Gesuch dennoch ablehnen – auch wenn Sie eine bestandene MPU vorweisen können.
Hallo
Also ich habe das Problem dass in meinem Fall die Führerscheinstelle will das ich eine MPU mache.
Ich bin ohne Führerschein gefahren, in meiner Jungend öfters leider,
ich habe vom Gericht keine Sperre bekommen, die Richterin schrieb dass mir die Gelegenheit gegeben werden soll eine Fahrlaubnis zu machen, ich mache nun meinen Führerschein, nun möchte aber die Führerscheinstelle eine MPU sehen, stelle ich mir die Frage warum und weshalb, wegen möglicher Rückfälligkeit? Die ist aber ausgeschlossen da ich ja dabei bin den Führerschein zu machen, zu mal ich keine Sperre habe und auch nicht wegen Alkohl oder Drogen.
Ich habe aus meinen Fehlern gelernt, und habe nun auch einen job, wo ich auf den Führerschein angewiesen bin, nur legt mir nun die führerscheinstelle Steine in den Weg, Theortisch sind die schuld wenn ich meine job verliere,wenn sie mir nicht die Gelegenheit geben meine Fahrerlaubnis zu machen, obwohl ich dabei bin sie zu machen.
Ist es reine Willkür von denen oder wollen die nur geld verdienen, vor allem weil sie nachschauen was vor 30 Jahren angefallen ist.
Achso die Führerscheinstelle möchte auch noch zusätzlich zu der Auskunft aus Flensburg ein behördliches Fürungszeugnis haben, was ich auch angefordert habe.