Es ist kein Geheimnis, dass das Verletzungsrisiko für Motorradfahrer im Falle eines Verkehrsunfalls um einiges höher ist als beispielsweise für Fahrer von einem Auto. Aufgrund der nicht vorhandenen Knautschzone beim Motorrad sind Biker den Auswirkungen einer Kollision oft fast schutzlos ausgeliefert. Bauen sie einen Motorradunfall und waren ohne Helm unterwegs, nehmen sie möglicherweise sogar tödliche Konsequenzen in Kauf.
FAQ: Motorradunfall ohne Helm
Ja, der Gesetzgeber schreibt eine Helmpflicht beim Motorrad vor.
Bei Motorradunfällen sind Schädelfrakturen keine Seltenheiten. Ein Helm soll vor diesen schützen oder zumindest den Aufprall verringern.
Ja, das kann zu einer Mitschuld am Unfall führen.
Motorradunfall ohne Helm: Die Folgen sind oft fatal
Inhalt
Bereits seit 1976 müssen sich Motorradfahrer in Deutschland an eine Helmpflicht halten. Diese ist in § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“
Biker, die sich darüber hinwegsetzen und in einen Motorradunfall ohne Helm geraten, tragen nicht selten schwere oder sogar tödliche Verletzungen davon. Häufig haben sie mit sogenannten „Polytraumata“ zu kämpfen. Dabei handelt es sich um mehrere schwerwiegende Verletzungen, die sich über unterschiedliche Körperregionen erstrecken.
Aber auch gravierende Schädelfrakturen sind keine Seltenheit. Werden Sie als Biker in einen Unfall ohne Helm verwickelt, müssen Sie neben den gerade genannten enormen Verletzungen zusätzlich damit rechnen, dass die Versicherung des Unfallverursachers Ihnen eine Mitschuld an dem Vorfall vorwerfen wird. Dazu müssen jedoch gewisse Bedingungen erfüllt sein.
Wann kann Ihnen ein Mitverschulden bei einem Unfall ohne Helm vorgeworfen werden?
Geraten Sie unverschuldet in einen Motorradunfall und waren ohne Helm unterwegs, muss die Versicherung des Verursachers in der Regel zunächst einmal für die dabei entstandenen Schäden aufkommen.
Da Sie allerdings fahrlässig die gesetzlich vorgeschriebene Helmpflicht missachtet haben, kann Ihnen ein Mitverschulden gemäß § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum Vorwurf gemacht werden.
Dazu bedarf es jedoch einer genauen Überprüfung, ob die Verletzungen, die Sie sich beim Unfall ohne Helm zugezogen haben, auch dann eingetreten wären, wenn Sie sich an die Helmpflicht gehalten hätten. Schließlich haben Sie in einem solchen Fall ein höheres Verletzungsrisiko leichtfertig in Kauf genommen und könnten zum Teil ebenfalls daran schuld sein, dass sich der jeweilige Schaden in dem vorliegenden Ausmaß bewegt.
Aus diesem Grund kann es durchaus passieren, dass sich Ihr Anspruch auf die Zahlung von Schmerzensgeld verringert, wenn Ihnen die Versicherung des Unfallverursachers eine Mitschuld an dem Vorfall nachweisen kann. Dies ist darin begründet, dass es möglicherweise gar nicht erst zu den vorliegenden Läsionen gekommen wäre oder sich diese zumindest in einem weniger schwerwiegenden Rahmen bewegt hätten.