Getreu dem Motto „Bin ich zu schnell, bist du zu langsam!“ brettern einige Motorradfahrer mit einem Heidentempo über deutsche Straßen und lassen sich in ihrem Streben nach Freiheit und Unabhängigkeit von nichts und niemandem aufhalten. Schrauben sie ihre Geschwindigkeit jedoch auch in unübersichtlichen Kurven nicht herunter, kann ihnen dieses Verhalten schnell zum Verhängnis werden und in einem Motorradunfall enden.
FAQ: Motorradunfall
Die Fahrer von Krafträdern sind schlechter geschützt als Autofahrer, denn Motorräder verfügen weder über Sicherheitsgurte noch über eine Knautschzone.
Hierbei kommt es auf den Zustand des Verletzten an. Welche Kriterien dabei entscheidend sind, erfahren Sie hier.
In diesem Fall kann diesem Fahrlässig vorgeworfen werden und er trägt ggf. eine Mitschuld.
Video: Verhalten beim Unfall
Wichtige Informationen zum Motorradunfall
Die häufigsten Ursachen für einen Motorradunfall
Inhalt
Rund 4,3 Millionen Krafträder waren dem Statistik-Portal „Statista“ zufolge im Jahr 2017 auf Deutschlands Straßen unterwegs. Im Gegensatz zu Lkw- oder Autofahrern müssen Biker allerdings ohne Anschnallgurte, Airbags oder Knautschzone zurechtkommen, sollte es zu einem Unfall mit dem Motorrad kommen.
Das Verletzungsrisiko ist dementsprechend um einiges höher und sogenannte „Polytraumata“ (mehrere gleichzeitig erlittene schwere Verletzungen an verschiedenen Körperstellen) sind an der Tagesordnung. Charakteristisch für einen Motorradunfall sind vor allem Schürfwunden, Knochenbrüche und Schädelfrakturen. Unter anderem können folgende Ursachen maßgeblich für einen Verkehrsunfall mit einem Motorrad sein:
- Zu schnelles bzw. nicht angepasstes Fahren
- Riskante Überholmanöver
- Überschätzen der eigenen Fähigkeiten
- Rollsplit, Matsch oder Laub auf der Fahrbahn
- Zu geringer Abstand zu vorausfahrenden Kfz
Wie Sie sich bei einem Motorradunfall verhalten sollten
Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes ist das Risiko, mit einem Motorrad bei einem Unfall ums Leben zu kommen, fast viermal so hoch wie mit einem Auto. Dies ist unter anderem darin begründet, dass Biker die Folgen des Aufpralls in ganzem Ausmaß am eigenen Leib zu spüren bekommen. Um zu verhindern, dass ein Motorradunfall tödlich ausgeht, ist daher schnelles Handeln gefragt.
Wurden Sie als Autofahrer in einen Unfall mit einem Motorrad verwickelt, sollten Sie daher folgende Verhaltensweise an den Tag legen:
- Unfallstelle absichern: Schalten Sie die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeugs ein, ziehen eine Warnweste über (bevor Sie das Kfz verlassen) und stellen ein Warndreieck auf, um andere Fahrer auf den Motorradunfall hinzuweisen.
- Erste Hilfe leisten: Überprüfen Sie, ob und inwiefern Personen verletzt wurden und leisten wenn nötig Erste Hilfe.
- Notarzt und Polizei informieren: Rufen Sie den Notarzt unter der Telefonnummer 112 und stellen sich darauf ein, die fünf W-Fragen beantworten zu können (Wo, Was, Wie viele, Welche Verletzungen, Warten). Grundsätzlich müssen Sie die Polizei nur dann von einem Motorradunfall in Kenntnis setzen, wenn Personen dabei zu Schaden kamen. War dies nicht der Fall, ist dieser Schritt optional.
- Daten mit dem Unfallgegner austauschen: Damit der Schadensabwicklung durch die Versicherung nichts im Wege steht, sollten Sie zu guter Letzt die Kontakt- sowie Versicherungsdaten austauschen. Wenn die Verletzungen Ihres Unfallgegners dies nicht zulassen, können Sie Ihre Daten auch bei den zuständigen Polizeibeamten hinterlassen.
Unfall mit einem Motorradfahrer: Helm abnehmen oder nicht?
Wurde ein Motorradfahrer in einen Unfall im Straßenverkehr verwickelt, stellen sich nicht wenige Ersthelfer die Frage, ob sie ihm den Helm abnehmen oder diesen lieber an Ort und Stelle belassen sollten. Schließlich besteht die Möglichkeit, dass sich der Biker an der Wirbelsäule verletzt hat und das Abnehmen des Helmes die jeweilige Verletzung verschlimmern könnte.
Daher sollten Sie sich bei einem Motorradunfall an folgende Vorgehensweise halten:
- Hat der verletzte Motorradfahrer keinen Puls mehr oder atmet nicht, sind Sie dazu verpflichtet, ihm Erste Hilfe zu leisten. Dementsprechend ist es in einer solchen Situation notwendig, ihn von seinem Helm zu befreien, um ihn entsprechend beatmen zu können.
- Atmet der verletzte Biker, ist ansprechbar und hat einen Puls, sollten Sie zwar ebenfalls die benötigten Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen, der Helm sollte allerdings bleiben wo er ist. Sobald die Rettungskräfte am Unfallort eintreffen, entscheiden diese in der Regel, ob und wann sie den Motorradhelm entfernen.
Motorradunfall: Wann geht die Versicherung von einem Mitverschulden aus?
Wurden Sie als Motorradfahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt, an dem Sie keine Schuld trifft, muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers normalerweise die Kosten für die Ihnen entstandenen Schäden tragen. Allerdings existieren auch Szenarien, in denen Ihnen eine Mitschuld an dem Motorradunfall vorgeworfen werden kann.
§ 254 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) besagt zum sogenannten Mitverschulden Folgendes:
Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.“
Die Versicherung des Unfallverursachers wird dementsprechend in der Regel versuchen, Ihren Anspruch auf die Zahlung von Schmerzensgeld oder anderweitigen Schadensersatz zu verringern, wenn sie eine Möglichkeit wittert, Ihnen eine Mitschuld nachzuweisen. Dazu müssen jedoch gewisse Bedingungen erfüllt sein.
Haben Sie beispielsweise keine Schutzkleidung getragen, als es zum Motorradunfall kam, muss geprüft werden, ob Sie auch dann die gleichen Verletzungen davongetragen hätten, wenn Sie sich entsprechend geschützt hätten. Beschränken sich Ihre Schäden z. B. auf Schnitt- oder Schürfwunden, wäre dies der Fall.
Wenn Sie sich jedoch im Zuge des Unfalls einen Arm gebrochen haben, hätte auch entsprechende Kleidung daran nichts ändern können. Ein Mitverschulden kann Ihnen in einer solchen Situation in der Regel nicht nachgewiesen werden.
Wie sieht das Ganze bei einem Motorradunfall ohne Helm aus?
Bereits seit 1976 gilt in Deutschland eine Helmpflicht für Fahrten mit dem Motorrad. Diese ist in § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert. Halten Sie sich als Biker nicht daran und es kommt zu einem Motorradunfall, kann Ihnen Fahrlässigkeit und damit ebenfalls eine Mitschuld von der gegnerischen Versicherung vorgeworfen werden.
Schließlich wären mögliche mit dem Unfall im Zusammenhang stehende Kopfverletzungen wohl mit großer Sicherheit weniger schwerwiegend gewesen oder gar nicht erst eingetreten, wenn Sie einen Helm getragen hätten. Es bedarf jedoch stets einer auf den individuellen Einzelfall abgestimmten Entscheidung, die eine eingehende Überprüfung der vorliegenden körperlichen Schäden einschließt.