Motorrad parken: Wo dürfen Sie das Kraftrad abstellen?

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Krafträder haben einen entscheidenden Vorteil gegenüber Kraftfahrzeugen, die mit vier Rädern betrieben werden: Sie brauchen viel kleinere Parkflächen. Doch wo ist das Parken mit dem Motorrad eigentlich erlaubt? Wann riskieren Biker ein Bußgeld, wenn diese ihr Motorrad parken? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund.

Aktuelle Bußgeldtabelle: Motorrad ordnungswidrig parken

VerstoßBußgeldPunkte
verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt55 €
... mit Behinderung70 €1
... mit Gefährdung80 €1
... mit Unfall100 €1
... länger als eine Stunde70 €1
... länger als eine Stunde mit Behinderung80 €1

FAQ: Mit dem Motorrad parken

Darf ich das Motorrad auf dem Gehweg parken?

Für Krafträder besteht keine generelle Erlaubnis, auf einem Gehweg zu parken. Dies ist nur gestattet, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen eindeutig angibt, dass Sie auf dem Gehweg das Motorrad parken dürfen.

Brauche ich eine Parkscheibe, wenn ich mein Motorrad parken möchte?

Wenn Sie Ihr Motorrad auf einem Parkplatz abstellen, für welchen eine Parkscheibe vorgeschrieben ist, müssen Sie diese auch nutzen. Krafträder sind nicht von der Parkscheibenpflicht befreit.

Welche Sanktionen drohen für das ordnungswidrige Parken mit dem Motorrad?

Wenn Sie Ihr Motorrad ordnungswidrig auf dem Gehweg parken, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 55 Euro rechnen. Bei einer Behinderung anderer kann sich die Geldbuße auf 70 Euro erhöhen.

Im Video: Motorrad richtig parken

Wie parken Sie ein Motorrad richtig? Mehr dazu im Video.
Wie parken Sie ein Motorrad richtig? Mehr dazu im Video.

Darf man mit dem Motorrad überall parken?

Wo dürfen Sie mit dem Motorrad parken? Unser Ratgeber beantwortet diese Frage.
Wo dürfen Sie mit dem Motorrad parken? Unser Ratgeber beantwortet diese Frage.

In vielen Städten ist der morgendliche Berufsverkehr stark von Staus geprägt. Sind Sie mit einem Motorrad unterwegs, erleichtert dies meist das Vorankommen. Sind Sie dann endlich am Ziel, müssen Sie nur noch einen Platz finden, um das Motorrad zu parken.

Doch welche Regeln gelten dabei eigentlich? Grundsätzlich unterscheidet die Straßenverkehrsordnung (StVO) beim Parken und Halten nicht zwischen Pkw und Krafträdern. Das bedeutet, dass dieselben Vorgaben gelten wie für Autofahrer.

Sie müssen also das Motorrad grundsätzlich auf der Straße parken. Das Abstellen auf einem Gehweg ist nur gestattet, wenn dies durch das Verkehrszeichen 315 eindeutig ausgewiesen ist. Wenn Sie das Motorrad nicht richtig abstellen, müssen Sie folglich mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.

Gut zu wissen: Aufgrund des akuten Parkplatzmangels kann es auch vorkommen, dass Mitarbeiter von Polizei und Ordnungsamt mal eine Auge zudrücken, wenn Sie das Motorrad auf einem Gehweg parken. Eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht.

Motorrad abstellen: Brauche ich eine Parkscheibe?

Häufig ist die Nutzung einer Parkscheibe vorgeschrieben, wenn Sie das Motorrad zum Parken auf einen Pkw-Parkplatz abstellen. Diese Pflicht gilt natürlich auch für die Fahrer eines Kraftrads. Es empfiehlt sich also, die Parkscheibe immer mitzuführen.

Ordnungswidriges Parken mit dem Motorrad: Welche Sanktionen drohen?

Motorrad parken: Auf dem Gehweg ist das meist verboten.
Motorrad parken: Auf dem Gehweg ist das meist verboten.

Wenn Sie Ihr Motorrad ordnungswidrig parken, es also entweder unerlaubt auf dem Gehweg abstellen oder keine Parkscheibe anbringen bzw. die Höchstparkdauer überschreiten, droht Ihnen ein Strafzettel. bzw. ein Bußgeldbescheid

Das Bußgeld beläuft sich je nach Ordnungswidrigkeit auf 20 bis 100 Euro. (Die genaue Höhe der Bußgelder können Sie unserem Ratgeber zum Parken entnehmen.)

Gut zu wissen: Stellt das Motorrad eine große Behinderung dar, weil es beispielsweise eine Einfahrt blockiert, kann es auch abgeschleppt werden. Die Kosten muss der Halter in diesem Fall tragen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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