Mofa-Führerschein: mit Prüfbescheinigung auf die Straße

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Die Schule ist noch nicht beendet, und eine eigene Wohnung noch nicht wirklich nötig. Der allererste Schritt in Leben der Erwachsenen findet paradoxerweise auf zwei Rädern statt. Der Mofa-Führerschein kann schon mit 15 Jahren gemacht werden.

FAQ: Mofa-Führerschein

Gibt es einen Mofa-Führerschein?

Nein, die Führerscheinklasse M existiert nicht mehr. Zum Fahren von Mofas reicht eine Prüfbescheinigung aus.

Ab wann ist die Mofa-Prüfbescheinigung möglich?

Gemäß den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) darf die Ausbildung mit 14 ½ Jahren begonnen werden. Die Prüfung an sich ist ab 15 Jahren möglich.

Gibt es eine praktische Prüfung beim Mofa?

Nein, es ist nur eine Theorieprüfung zu absolvieren, um die Bescheinigung zu erhalten. Eine praktische Fahrstunde muss jedoch neben den mindestens sechs theoretischen genommen werden.

Ein Mofa-Führerschein ist der frühestmögliche Schritt auf die Straße
Ein Mofa-Führerschein ist der frühestmögliche Schritt auf die Straße

Mofa-Führerschein oder Klasse M?

Zunächst sollte Klarheit geschafft werden. Die Klasse M existiert als Führerschein, beziehungsweise Führerscheinklasse nicht mehr. Sie ist im Zuge einer EU-Richtlinie weggefallen. Sie war für Fahrräder oder Mofas gedacht. Nur, wer bereits den Führerschein einer anderen Klasse als M hatte, konnte Kosten sparen, da derjenige für das Mofa keinen Extra-Führerschein machen musste.

Die Führerscheinklasse M ist nun in die Klasse AM übergegangen und deckt als „Rollerführerschein“ die Klassen der motorisierten Zweiräder und Kleinkrafträder bis 50 ccm, und einer Maximal-Geschwindigkeit von 45 km/h ab.

Eine Prüfbescheinigung genügt

Für Mopeds brauch man bereits einen Führerschein der Klasse AM
Für Mopeds brauch man bereits einen Führerschein der Klasse AM

Um den Führerschein für das Mofa zu machen, reicht heute eine Prüfbescheinigung aus. Eine Prüfungsbescheinigung ist eigentlich kein Führerschein und keine Fahrerlaubnis, der Begriff „Mofaführerschein“ hat sich umgangssprachlich aber durchgesetzt. Im Gegensatz zur alten Klasse M, kann der Mofa-Führerschein auch schon mit 14 begonnen werden. Für die Klasse M mussten die Anwärter mindestens 16 sein (es sei denn sie wurden vor dem 1. April 1965 geboren).

Mofa, Moped und Co.

Ein in diesem Zug ebenfalls häufiges Missverständnis betrifft den Unterschied zwischen einem Mofa und einem Moped.

Das Mofa: mit Pedalen und ohne Führerschein

Ein Mofa ist eigentlich nur ein motorisiertes Fahrrad. Am 23. April 1965 wurde die Rechtsgrundlage geschaffen, um unterhalb des Mopeds eine führerscheinfreie Alternative anzubieten. Wie das klassische Fahrrad hat das Mofa Pedale, die im Fall eines Motorausfalls getreten werden konnten. Sie dienen außerdem als Fußstütze und zum Starten des Mofas.

Ein Führerschein wird auch nicht für die sogenannten „Mofaroller“ benötigt. Die Kleinroller fahren unter den selben Bedingungen wie die klassischen Mofas (höchstens 50ccm und maximal 25 km/h), haben die alten Mofas jedoch nahezu vom Markt gedrängt.

Das Moped: Die „niedrigste“ Führerscheinklasse

Mopeds sind, verkürzt gesagt, schnellere Mofas. Sie funktionieren ähnlich, fahren jedoch schneller. Bis zu 45 km/h. Sie gehören zu der Familie der Kleinkrafträder. Dort tummeln sich neben dem Moped, auch der Roller und das Mokick. Der Führerschein für diese Familie fällt unter die Führerscheinklasse AM.

Wie der Mofa-Führerschein gemacht wird

Selbst Jugendliche unter 15 dürfen mit dem Mofa-Führerschein zumindest schon einmal beginnen
Selbst Jugendliche unter 15 dürfen mit dem Mofa-Führerschein zumindest schon einmal beginnen

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) besagt, dass 15 Jahre ausreichen, um ein Kraftfahrzeug zu führen, für das keine Fahrerlaubnis nötig ist.
Dementsprechend kann der Mofa-Führerschein mit 14,5 Jahren begonnen werden, damit er pünktlich zum 15. Geburtstag die Prüfbescheinigung vorhanden ist.

Die Ausnahme bilden Personen, die vor dem 01. April 1965 geboren sind.
Sie benötigen keine Prüfbescheinigung, sondern können stattdessen Ausweis oder Reisepass bei sich tragen.

Der Theorie-Unterricht beim Mofa-Führerschein

Der Theorie-Unterricht enthält mindestens sechs Unterrichtsstunden à 90 Minuten. Die Stunden werden in der Regel nach folgenden Inhalten unterteilt. Je nach Fahrschule kann es dabei zu Abweichungen kommen. Die Angaben dienen der Orientierungshilfe.

  • Erste Stunde: Allgemeines, Voraussetzungen
  • Zweite Stunde: Technisches Wissen, technische Besonderheiten
  • Dritte Stunde: Vorfahrt und andere allgemeine Verkehrsregeln
  • Vierte Stunde: Fahrmanöver
  • Fünfte Stunde: Fahrverhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, wie Bussen, Kindern, Radfahrern
  • Sechste Stunde: Fahren bei besonderen Bedingungen, wie Nebel oder Glätte

Der Praxis-Unterricht beim Mofa-Führerschein

Eine praktische Prüfung gibt es bei dem Mofa-Führerschein nicht. Eine praktische Stunde muss jedoch mindestens genommen werden, um sich zur Prüfung anmelden zu können. Eine Einheit ist entweder eine 90-minütige Fahrstunde alleine oder zwei 90-minütige Fahrstunden in einer Gruppe von maximal vier Teilnehmern.

In der praktischen Fahrstunde wird das elementare Können vermittelt, vom Halten des Abstands bis hin zur Vollbremsung.

Mofa-Fahrstunde: Der Ablauf

Die Praxis-Stunde beim Mofa-Führerschein findet abseits des viel befahrenen Straßenverkehrs statt
Die Praxis-Stunde beim Mofa-Führerschein findet abseits des viel befahrenen Straßenverkehrs statt

Laut Straßenverkehrsrecht (StVR) soll bei den praktischen Übungen zur Beherrschung des Fahrzeugs folgendes Wissen vermittelt werden:

  • Handhabung des Mofas
  • Anfahren und Halten
  • Geradeausfahren mit Schrittgeschwindigkeit
  • Fahren eines Kreises
  • Wenden
  • Abbremsen
  • Ausweichen
Im Gegensatz zu den Fahrstunden anderer Führerscheinklassen finden jene für den Mofa-Führerschein abseits des öffentlichen Straßenverkehrs statt.

Die Prüfung für den Mofa-Führerschein

Die formalen Voraussetzungen

Die theoretische Prüfung für den Mofa-Führerschein kann maximal drei Monate vor Erreichen des 15. Geburtstages absolviert werden. Vorweisen muss der Prüfling die Mindestanzahl der Theorie-Stunden (sechs Stunden von je 90 Minuten) und eine praktische Einheit.

Sind die nötigen Stunden in Theorie und Praxis absolviert, muss der Bewerber z. B. beim TÜV für die Mofaprüfung angemeldet werden. Dazu ist es von Nöten, die erforderlichen Unterlagen mitzubringen. Die Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule, die Bewerberleitkarte und den Personalausweis.

Wird die Prüfung an einer weiterbildenden Schule gemacht, also nicht direkt an einer Fahrschule, ist keine Bewerberleitkarte nötig.

Die Prüfung: 20 von 400 Fragen

Sind alle Voraussetzungen des Bewerbers für den Mofa-Führerschein erfüllt, kann die theoretische Prüfung angetreten werden.

Die Prüfung besteht aus 20 zufällig ausgewählten Fragen aus einem insgesamt 400 Fragen starken Fragenkatalog. Maximal sieben Fehlerpunkte darf der Geprüfte haben, bei mehr gilt der Test als nicht bestanden und muss wiederholt werden.

Auch für den Mofa-Führerschein sollte gelernt werden.
Auch für den Mofa-Führerschein sollte gelernt werden.

Je nach Relevanz für die Verkehrssicherheit, gibt es für die Fragen zwei bis fünf Fehlerpunkte. In diesem Punkt gleicht die Prüfung für den Mofa-Führerschein der aller anderen Führerscheinklassen.

Die Prüfung wird elektronisch absolviert und dauernd rund 20 Minuten (man hat auch noch mehr Zeit). Nach Abschicken des Prüfungsbogens erhält der Prüfling nach kurzer Zeit das Prüfungsergebnis und die Prüfungsbescheinigung.

Was kostet ein Mofa-Führerschein?

Im Vergleich zu den anderen Führerscheinklassen, sind die Kosten für einen Mofa-Führerschein eine erschwingliche Angelegenheit. Bemessen am Alter der Bewerber, kann die Mofa-Prüfbescheinigung von den Kosten her eine schwierige Angelegenheit werden, die gut abgewogen werden sollte.

Mofa-Führerschein als Komplettpaket?

Viele Fahrschulen bieten eine Art Pauschale an. Darin enthalten sind dann die theoretischen Stunden, die Fahrstunden und die Gebühren für die Anmeldung zur Prüfung. Für den Mofa-Führerschein wird dann Preis von insgesamt 70 Euro bis 150 Euro veranschlagt.

Hier liegt es sehr am jeweiligen Wohnort. In den alten Bundesländern und in Großstädten ist der Führerschein oft teurer.

Anmelde-Gebühren werden bei Zweitversuch erneut fällig

Wird die Prüfung nicht bestanden, kommen weitere Kosten dazu. Die Anmelde-Gebühren in Höhe von 15 Euro werden bei Antritt der Prüfung fällig. Zusätzlich kommen einmalig acht Euro für die Prüfungsbescheinigung hinzu. Ein absolvierter Erste-Hilfe-Kurs ist keine Voraussetzung für die Mofa-Prüfbescheinigung.

In seltenen Fällen, kann der Führerschein auch an einer allgemeinen Schule gemacht werden. Der Lehrer muss dafür jedoch extra ausgebildet werden. Die Ausbildung ist in der Regel günstiger, dauert aber auch länger.

Alternative bei Entzug der Fahrerlaubnis?

Sollte die Fahrerlaubnis entzogen werden, ist es dennoch erlaubt mit Mofa und gültiger Prüfbescheinigung am Straßenverkehr teilzunehmen. Es sei denn, es ist im Bußgeldbescheid oder auf anderem amtlichen Weg ausdrücklich verboten worden.

Verkehrsteilnehmer, denen neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot von einem oder mehreren Monaten auferlegt wurde, ist es untersagt, jegliche Form des Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr zu führen. Die weniger harte Strafe schließt das Mofa also ein.

Weitere Tipps und Wissenswertes rund um den Mofa-Führerschein

  1. Die Anmeldung an einer Fahrschule erfordert die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
  2. Ein „Rollerführerschein“ (Klasse AM) wird in der Regel auch mit vorliegender Mofa-Prüfbescheinigung nicht günstiger.
  3. Jedes Jahr zum 01. März müssen sich Mofa-Fahrer ein neues Versicherungskennzeichen beschaffen.
  4. Achten Sie beim Kauf eines Mofas auf eine gültige Betriebserlaubnis.
  5. Aus Mangel an alten Mofas auf dem Markt, besteht die Möglichkeit, auf 25 km/h Höchstgeschwindigkeit gedrosselte Roller mit maximal 50 ccm zu kaufen
  6. In der Schweiz wird das Mofa auch als Töffli bezeichnet.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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