Mittelspurschleicher sind wohl den meisten Kraftfahrern ein Dorn im Auge: Obwohl auf der rechten Spur alles frei ist, tuckern sie unablässig und im Schneckentempo auf der mittleren Spur und blockieren diese. Damit verärgern sie jedoch nicht nur andere Fahrer, sondern gefährden obendrein die Verkehrssicherheit. Welche Konsequenzen auf Mittelspurschleicher zukommen können, erläutern wir im folgenden Ratgeber.
Bußgeldtabelle: Womit müssen Mittelspurschleicher rechnen?
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Grundlos so langsam gefahren, dass der Verkehrsfluss behindert wurde | 20 € | |
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn mit Behinderung anderer Fahrer | 80 € | 1 |
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn mit Unfallfolge | 100 € | 1 |
Im Video: Alles zum Thema Mittelspurschleicher
FAQ: Mittelspurschleicher
Was sind Mittelspurschleicher?
Kraftfahrer, die unablässig sehr langsam auf der mittleren Spur auf der Autobahn fahren, obwohl rechts alles frei ist, werden umgangssprachlich „Mittelspurschleicher“ genannt.
Welche Sanktionen müssen Mittelspurschleicher laut Bußgeldkatalog befürchten?
Fahrer, die grundlos so langsam unterwegs sind, dass sie dadurch den Verkehrsfluss behindern, müssen mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Außerdem halten sich Mittelspurschleicher nicht an das Rechtsfahrgebot. Behindern sie dabei andere Kraftfahrer, erwarten sie 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Sollten sie dadurch sogar einen Unfall herbeiführen, kommen 100 Euro und ebenfalls ein Punkt auf sie zu.
Wie sollten Sie sich bei einem Mittelspurschleicher verhalten?
Treffen Sie auf der Autobahn auf einen Mittelspurschleicher, sollten Sie Ruhe bewahren und von links zum Überholen ansetzen. Wenn Sie einen Mittelspurschleicher von rechts überholen, hinter ihm drängeln oder die Lichthupe betätigen, um ihn zu „verscheuchen“, können schließlich auch Ihnen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen.
Mittelspurschleicher: Ein Bußgeld wird nicht immer fällig
Inhalt
Gemäß § 2 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt im deutschen Straßenverkehr ein Rechtsfahrgebot; es muss daher immer möglichst weit rechts gefahren werden. Wer als Mittelspurschleicher konstant den mittleren Fahrstreifen blockiert, obwohl der rechte frei ist, verstößt nicht nur gegen diese Vorschrift, sondern gefährdet obendrein die Sicherheit im Verkehr.
Schließlich zwingen solche Schleicher Fahrer, die auf der rechten Spur unterwegs sind, quasi dazu, bei einem Überholmanöver zwei Spuren zu nutzen, da dieser Vorgang normalerweise nur von links zulässig ist. Dabei kann sich leicht ein Unfall ereignen. Behindern Mittelspurschleicher bei dem Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot andere Kraftfahrer, drohen ihnen 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, bestehen die Konsequenzen aus 100 Euro und einem Punkt.
Allerdings müssen Mittelspurschleicher nicht unbedingt in jedem Fall mit einem Bußgeld rechnen, da es einige Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot gibt. Zum Beispiel besagt § 7 Absatz 3c StVO:
Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. […]“
Dank dieser Regelung müssen Kraftfahrer in bestimmten Situationen nicht ständig den Fahrstreifen wechseln, sondern dürfen konstant auf der mittleren Spur bleiben.
Dies ist darin begründet, dass jeder Spurwechsel ein gewisses Risiko mit sich bringt, welches durch diese Vorschrift verringert werden soll.
Allerdings gilt dennoch: Auch wenn Sie teilweise dauerhaft auf der mittleren Spur unterwegs sein dürfen, sollten Sie dabei nicht grundlos mit einer viel zu geringen Geschwindigkeit fahren, weil der Verkehrsfluss dadurch behindert wird. In dem Fall ereilt Sie als Mittelspurschleicher ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.
Mittelspurschleicher voraus: Wie sollten Sie sich verhalten?
Wenn Sie auf der Autobahn auf einen Mittelspurschleicher treffen, sollten Sie zunächst einmal versuchen, Ruhe zu bewahren und anschließend von links überholen. Starten Sie ein Überholmanöver von rechts, drängeln hinter dem Schleicher oder setzen die Lichthupe ein, um ihn zu einem Spurwechsel zu bewegen, handeln Sie sich schließlich womöglich selbst Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog ein, da ein solches Verhalten ebenfalls nicht zulässig ist.