In Deutschland kann ein Fahrverbot in der Regel für eine Dauer zwischen 1 und 3 Monaten angeordnet werden. Während dieser Zeit müssen Betroffene ihren Führerschein abgeben und dürfen entsprechend keine Kfz im öffentlichen Straßenverkehr steuern. Doch was kommt auf Verkehrssünder zu, die sich einfach über diese Vorschrift hinwegsetzten? Wie kann die Missachtung von einem Fahrverbot geahndet werden? Im Ratgeber erfahren Sie es.
Bußgeldtabelle: Fahrverbot missachtet?
Vergehen | Strafe | Nebenstrafe | Punkte |
---|---|---|---|
Fahren trotz bestehendem Fahrverbot | |||
... vorsätzlich | bis 1 Jahr Freiheitsstrafe | Fahrverbot | 2 |
Führerscheinentzug | 3 | ||
... fahrlässig | bis 6 Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis 180 Tagessätze | Fahrverbot | 2 |
Führerscheinentzug | 3 | ||
als Kfz-Halter das Fahren trotz Fahrverbot zugelassen | |||
... vorsätzlich | bis 1 Jahr Freiheitsstrafe | Fahrverbot | 2 |
Führerscheinentzug | 3 | ||
... fahrlässig | bis 6 Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis 180 Tagessätze | Fahrverbot | 2 |
Führerscheinentzug | 3 |
FAQ: Missachtung von einem Fahrverbot
Was droht bei der Missachtung von einem Fahrverbot?
Fahren Sie trotz Fahrverbot, begehen Sie damit in Deutschland eine Straftat. Diese kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Wie sieht das Ganze aus, wenn ich ein Diesel-Fahrverbot missachtet habe?
Halten Sie sich nicht an das in einigen Städten geltende Dieselverbot, liegt keine Straftat vor. Die Sanktionen variieren je nach Stadt und liegen in Hamburg beispielsweise bei 25 Euro für Pkw- und 75 Euro für Lkw-Fahrer.
Wie kann eine Missachtung vom Fahrverbot in der Schweiz geahndet werden?
In der Schweiz gibt es keinen einheitlichen Bußgeldkatalog. Dementsprechend entscheidet normalerweise ein Richter über die Höhe der Busse, wenn Sie dort trotz Fahrverbot gefahren sind. Ein Schweizer Fahrverbot gilt jedoch nicht in Deutschland.
Fahrverbot missachtet: Welche Strafe erwartet Sie?
Inhalt
Wurde Ihnen ein Fahrverbot auferlegt und Sie fahren dennoch, müssen Sie logischerweise mit Konsequenzen rechnen. Wie die Missachtung von einem Fahrverbot sanktioniert werden kann, regelt § 21 Absatz 1 Nummer 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dort heißt es:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […] ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist […]“
Bei der Missachtung von einem Fahrverbot handelt es sich demzufolge um das Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit um eine Straftat. Unabhängig davon, ob Sie Ihren Führerschein temporär abgeben mussten oder Ihnen die Fahrerlaubnis generell entzogen wurde: Setzen Sie sich dennoch hinter das Steuer eines Kraftfahrzeugs, kommen die gerade zitierten Folgen auf Sie zu.
Wissenswert: Aufgrund der hohen Schadstoffbelastung wurden mittlerweile in einigen deutschen Städten Diesel-Fahrverbote eingeführt. Welche Sanktionen bei Verstößen dagegen fällig werden, variiert je nach Stadt bzw. muss erst noch entschieden werden. In Hamburg besteht die Strafe bei einer Missachtung vom Diesel-Fahrverbot beispielsweise aus einem Verwarnungsgeld von 25 Euro für Autofahrer und einem Bußgeld von 75 Euro für Lkw-Fahrer. Eine Straftat begehen Sie jedoch nicht.
Wie wird die Missachtung von einem Fahrverbot in der Schweiz geahndet?
Sind Sie unter dem Einfluss von Alkohol unterwegs oder gefährden die Verkehrssicherheit in der Schweiz auf eine andere Art und Weise, kann Ihnen ein Fahrverbot drohen. Ein solches wird in der Schweiz „Warnungsentzug“ genannt und kann für eine Dauer zwischen 1 und 15 Monaten verhängt werden.
Doch was kommt auf Sie zu, wenn Sie ein solches Schweizer Fahrverbot missachtet haben? Welche Busse ist denkbar? Da es in der Schweiz keinen einheitlichen Bußgeldkatalog gibt, wird diese Entscheidung häufig von einem Richter und je nach Einzelfall getroffen. Als Beispiel dafür, wie die Missachtung von einem Fahrverbot dort sanktioniert werden kann, fungiert das folgende Urteil des Bundesgerichts vom 16. Mai 2008 (1C_275/2007):
- Es ging um einen Autofahrer, dem aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Warnungsentzug von 1 Monat aufgebrummt worden war.
- Obwohl es ihm nicht gestattet war, setzte er sich während des Entzugs dennoch hinter das Steuer seines Pkw.
- Das Gericht bestrafte ihn aufgrund des Führens eines Motorfahrzeuges trotz Ausweisentzuges (Art. 95 Ziff. 2 SVG) letztendlich mit einer Busse von 2.000 Franken (etwa 1834,24 Euro).
Wichtig: Ein in der Schweiz verhängtes Fahrverbot gilt nur dort und erstreckt sich nicht auf Fahrten in Deutschland. Wenn Sie also trotz Schweizer Warnungsentzug auf deutschen Straßen unterwegs sind, handelt es sich nicht um die Missachtung von einem Fahrverbot.