Mindestprofiltiefe: Ist Ihr Fahrzeug noch ausreichend besohlt?

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (48 Bewertungen; 4,10 von 5)
Loading ratings...Loading...

Die Reifen gehören bei einem Fahrzeug mit zu den wichtigsten Bauteilen, verbinden sie es doch mit dem Untergrund. Eine gute Haftung der Reifen an der Straßenoberfläche ist unerlässlich für die Fahrsicherheit. Doch häufig vernachlässigen Kfz-Fahrer gerade die Reifen und insbesondere deren Laufflächen. Dabei ist in Deutschland bei Kfz-Reifen eine Mindestprofiltiefe vorgeschrieben. Doch sollten Sie die Bereifung wirklich erst wechseln, wenn diese erreicht ist?

Bußgeldtabelle: Reifenprofiltiefe

TatbestandBußgeldPunkte
Mofa geführt, obwohl Profiltiefe nicht ausreichte25 €
... Sie ordneten das Führen an35 €
Mindestprofiltiefe der Pkw-Reifen unterschritten60 €1
... mit Gefährdung75 €1
... es kam zum Unfall90 €1
... Sie ordneten das Führen des Pkw dennoch an75 €1
Mindestprofiltiefe bei Reifen an Gefahrguttransporter/besetztem Kraftomnibus unterschritten90 €1
... mit Gefährdung112,50 €1
... es kam zum Unfall135 €1
... Sie ordneten das Führen des Fahrzeugs an112,50 €1

FAQ: Mindestprofiltiefe

Welche Mindestprofiltiefe ist bei Reifen gesetzlich vorgeschrieben?

Laut § 36 Abs. 2 StVZO muss das Hauptprofil eine Tiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen.

Entspricht die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe der empfohlenen?

Nein. Experten raten dazu, Sommerreifen nur bis zu einer Profiltiefe von 3 mm und Winterreifen bis 4 mm abzufahren.

Was droht bei Unterschreiten der gesetzlichen Mindestprofiltiefe?

Pkw-Fahrer müssen hier mit einem Punkt in Flensburg und mindestens 60 Euro Bußgeld rechnen.

Welche Profiltiefe müssen Ihre Reifen mindestens aufweisen?

Welche Profiltiefe müssen Autoreifen mindestens haben?
Welche Profiltiefe müssen Autoreifen mindestens haben?

Das in den Laufflächen der Reifen eingeprägte Profil dient der Verbesserung der Straßenhaftung. Insbesondere bei Straßennässe kann durch die Rillen und den erzeugten Druck Wasser verdrängt werden. Der Feuchtigkeitsfilm zwischen Straße und Reifen wird so geringer, die Haftungsreibung erhöht und auf diesem Wege vor allem gefährlichem Aquaplaning vorgebeugt. Bei Winterreifen dient das Profil dazu, Schnee aufzunehmen und über die Schnee-Schnee-Reibung eine bessere Straßenhaftung herzustellen. Diese Eigenschaftung sind auch beim Bremsen von enormer Bedeutung.

Je geringer die am Reifen verbliebene Profiltiefe, desto schlechter sind diese Funktionen. Ähnlich wie bei abgelaufenen Schuhsohlen verringert sich die Haftungsreibung, das Auto kann bei plötzlichem Untergrundwechsel und Nässe schneller ins Schlingern geraten, der Bremsweg verlängert sich.

Aufgrund des erhöhten Sicherheitsrisikos, das abgefahrene Reifen für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer darstellen, gibt es in Deutschland Vorgaben zur Mindestprofiltiefe. Bei Auto, Motorrad & Co. müssen Reifen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm beim Hauptprofil in der Mitte der Lauffläche aufweisen, und zwar durchgängig (§ 36 Absatz 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – StVZO). Die Profiltiefe bei Neureifen liegt dabei im Schnitt bei 8 mm (Sommerreifen) bzw. 9 mm (Winterreifen).

Video: Die Mindestprofiltiefe von Reifen – Was ist vorgeschrieben?

Die wichtigsten Informationen zur gesetzlich vorgeschriebenen Reifenprofiltiefe erhalten Sie in diesem Video.
Die wichtigsten Informationen zur gesetzlich vorgeschriebenen Reifenprofiltiefe erhalten Sie in diesem Video.

Achtung: Reifenwechsel schon weit früher empfehlenswert!

Neureifen überschreiten die Profiltiefe, die ein Auto mindestens haben muss wesentlich.
Neureifen überschreiten die Profiltiefe, die ein Auto mindestens haben muss, wesentlich.

Auch wenn Sanktionen in aller Regel erst drohen, wenn die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe bei Pkw und Motorrad unterschritten ist, empfiehlt sich für die Fahrsicherheit ein weit früherer Reifenwechsel. Experten empfehlen regelmäßig, diesen bereits bei einer Profiltiefe von 3 mm bei Sommerreifen und 4 mm bei Winterreifen durchzuführen. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt weit darunter, bei entsprechend abgefahrenen Reifen ist die Stabilität beim Fahren dann jedoch auch schon stark eingeschränkt.

Unterschiedliche Vorgaben zu den Mindestprofiltiefen gibt es bei Sommer- und Winterreifen im Übrigen auch nicht. Gerade bei Winterreifen ist die Haftung bei einer Unterschreitung der mindestens empfohlenen Profiltiefe bei Auto & Co. jedoch stark minimiert. Da die Straßenbedingungen im Winter aber anders als im Sommer dauerhafter einer besonders guten Haftungsreibung bedürfen, ist ein rechtzeitiger Wechsel sinnvoll, um Unfälle zu vermeiden.

Wie Sie bei Ihren Reifen die Profiltiefe messen können

Ob die Mindestprofiltiefe bei Ihren Autoreifen bereits erreicht ist, können Sie in der Regel an den Verschleißanzeigern (Tread-Wire-Indikatoren) erkennen. Hierbei handelt es sich um kleine, quer zur Laufrichtung eingebaute Stege. Befindet sich das Profil auf gleicher Höhe dieser Stege, ist bei Ihren Autoreifen die Profiltiefe ausgereizt und der Wechsel ist angeraten.

Wie bereits angemerkt, sollten Sie jedoch nicht erst so lange warten. Um zu prüfen, ob das Profil noch ausreicht, können Sie die Reifenprofiltiefe wie folgt messen:

Die Profiltiefe der Reifen selber zu messen, ist nicht schwer.
Die Profiltiefe der Reifen selber zu messen, ist nicht schwer.
  1. Sie verwenden einen Profiltiefenmesser (in der Regel an Tankstellen oder in Kfz-Werkstätten erhältlich).
  2. Sie nutzen ein schmales Lineal und halten es in die tiefste Stelle des Hauptprofils.
  3. Sie verwenden ein Ein-Euro-Stück, das Sie an der tiefsten Stelle ins Profil halten. Der Goldrand der Münze ist 3 mm breit. Verschwindet dieser gänzlich im Profil, ist die empfohlene Profiltiefe bei Ihrem Auto noch nicht unterschritten.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

Bildnachweise