Mindestabstand: Sanktionen für Abstandsunterschreitung teils erheblich!

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Nicht nur die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen hat einen wesentlichen Einfluss auf die Verkehrssicherheit. Auch die Beachtung notwendiger Sicherheitsabstände kann das allgemeine Unfallrisiko gering halten. Doch wie viel Abstand müssen Sie als Kfz-Führer zu vorausfahrenden Fahrzeugen einhalten? Und welche Sanktionen drohen, wenn Sie den Mindestabstand nicht eingehalten haben?

Bußgeldtabelle: Mindestabstand nicht eingehalten? Diese Strafe droht

Ab­stands­ver­stoßBuß­geldFahr­verbotPunkteLohnt ein Einspruch?
Ab­stands­verstoß bei weniger als 80 km/h25 € eher nicht
... mit Gefähr­dung30 €eher nicht
... mit Sachbe­schä­digung35 €Hier prüfen **
Ab­stands­verstoß mit mehr als 80 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1Hier prüfen **
Ab­stands­verstoß mit mehr als 100 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1 Mo­nat2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €2 Mo­nate2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €3 Mo­nate2Hier prüfen **
Ab­stand­verstoß mit mehr als 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes240 €1 Mo­nat2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes320 €2 Mo­nate2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes400 €3 Mo­nate2Hier prüfen **

Bußgeldtabelle: Mindestabstand beim Überholen missachtet?

VerstoßBußgeldPunkte
Beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern gehalten30 €
Gefährdung eines Kindes/ eines Hilfsbedürftigen/ eines älteren Menschen durch unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen80 €1
Schädigung eines Kindes/ eines Hilfsbedürftigen/ eines älteren Menschen durch unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen100 €1

Bußgeldtabelle: Mit dem Lkw den Mindestabstand nicht eingehalten?

VergehenBußgeldPunkteLohnt ein Einspruch?
Erforderlicher LKW-Abstand von 50 Metern wurde nicht eingehalten, Fahrer war schneller als 50 km/h und führte einen LKW mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht80 Euro 1Hier prüfen **
Erforderlicher LKW-Abstand von 50 Metern wurde nicht eingehalten, Fahrer war schneller als 50 km/h und führte ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bzw. einen Omnibus mit Fahrgästen120 Euro 1Hier prüfen **

Bußgeldrechner: Sanktionen bei Unterschreitung vom Mindestabstand berechnen


Wichtige Informationen zum Abstand

FAQ: Mindestabstand

Wie viel Mindestabstand muss ich zum Vordermann einhalten?

Das hängt von der Geschwindigkeit ab. Eine Übersicht finden Sie hier.

Welches Bußgeld droht, wenn ich den Mindestabstand nicht einhalte?

Es droht ein Bußgeld zwischen 25 und 400 Euro. Außerdem können Punkte und sogar ein Fahrverbot drohen.

Welchen Mindestabstand müssen Lkw einhalten?

Unabhängig von der Geschwindigkeit müssen Lkw einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten.

Video: Der Mindestabstand zum Vordermann

In diesem Video erfahren Sie, wie viel Abstand Sie zum Fahrzeug vor Ihnen halten müssen.
In diesem Video erfahren Sie, wie viel Abstand Sie zum Fahrzeug vor Ihnen halten müssen.

§ 4 StVO: Welcher Mindestabstand ist innerorts und außerorts vorgeschrieben?

Es droht nicht nur ein hohes Bußgeld, wenn der Mindestabstand erheblich unterschritten wird.
Es droht nicht nur ein hohes Bußgeld, wenn der Mindestabstand erheblich unterschritten wird.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt Verkehrsteilnehmern zahlreiche Regeln mit auf den Weg, die ein unfallfreies Miteinander auf den Verkehrswegen zum Ziel haben. § 4 StVO widmet sich dabei ganz dem notwendigen Abstand, der zu vorausfahrenden Kraftfahrzeugen einzuhalten ist. Dabei sind die Aussagen in der StVO selbst jedoch vergleichsweise vage gehalten.

Im Kern bestimmt § 4 Absatz 1 StVO:

„Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. […]“

Das heißt, der Mindestabstand zwischen eigenem Auto und vorausfahrendem Fahrzeug soll genügend Spielraum lassen, um angemessen auf plötzliche Hindernisse reagieren zu können, ohne einen Auffahrunfall zu provozieren. Aussagen dazu, wie groß der Mindestabstand auf Autobahn, Landstraße und in der Stadt nun genau sein soll, trifft die StVO hingegen nicht. Hier kann der Bußgeldkatalog helfen. Dieser sieht nämlich erst ab einer bestimmten Abstandsunterschreitung eine Ahndung vor.

Mindestabstand auf der Autobahn unterschritten: Welches Bußgeld droht?
Mindestabstand auf der Autobahn unterschritten: Welches Bußgeld droht?

Als Orientierungswert dient dabei maßgeblich der Tachowert, also die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit des betroffenen Fahrzeugs. Faustformel für den Mindestabstand ist dabei: Mindestens der halbe Tachowert in Metern sollte als Abstand zum Vorausfahrenden eingehalten werden.

Unterschreiten Sie bei höheren Geschwindigkeiten wie etwa auf der Autobahn diesen Mindestabstand erheblich, kann es durchaus teuer werden. Schon bei weniger als 5/10 des halben Tachowertes – also weniger als 1/4 des Tachowertes – und einer Geschwindigkeit über 80 km/h können ein Bußgeld ab 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg die Konsequenz sein. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit über 100 km/h droht ab einer Unterschreitung vom Mindestabstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes zusätzlich ein mindestens einmonatiges Fahrverbot.

Innerhalb geschlossener Ortschaften und bei Geschwindigkeiten bis 50 km/h sollte der Mindestabstand in etwa drei Fahrzeuglängen oder 15 Metern entsprechen.

Im Übrigen: Der rein rechnerisch einzuhaltende Mindestabstand liegt insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten unter dem theoretisch benötigten Anhalteweg, selbst im Falle einer Gefahrenbremsung. Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h beträgt der Mindestabstand 60 Meter. Der benötigte Anhalteweg läge unter idealen Bedingungen hingegen allein schon bei 180 Metern, im Falle einer Gefahrenbremsung bei theoretisch 108 Metern.

Regen, abgefahrene Reifen, Ablenkung am Steuer u. a. können diesen zusätzlich verlängern. Wenn Sie also den erforderlichen Mindestabstand auf Autobahn & Co. berechnen, sollten Sie vor diesem Hintergrund stets noch ein paar Meter mehr aufschlagen, um nicht nur Bußgelder, sondern auch Unfälle zuverlässiger vermeiden zu können.

In der folgenden tabellarischen Übersicht finden Sie eine umfassende Gegenüberstellung der erforderlichen Mindestabstände bei bestimmten Geschwindigkeiten sowie der theoretisch benötigten Anhaltewege, die sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammensetzen.

Geschwin­digkeit in km/hMindest­abstand in Meternnormaler Anhalte­weg in MeternAnhalte­weg bei Gefahren­bremsung in Metern
60305436
70357045,5
80408856
904510767,5
1005013080
1105515493,5
12060180108
13065208123,5
14070238140
15075270157,5
16080304176
17085340195,5
18090378216
19095418237,5
200100460260

Gesetzlicher Mindestabstand für Lkw über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG)

Auf der Autobahn gilt für Lkw regelmäßig ein Mindestabstand von 50 Metern.
Auf der Autobahn gilt für Lkw regelmäßig ein Mindestabstand von 50 Metern.

Eine Sonderregelung gibt die StVO für größere Kraftfahrzeuge vor. Für Omnibusse und Lkw ist ein Mindestabstand von 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug gesetzlich vorgegeben, sobald die gefahrene Geschwindigkeit über 50 km/h liegt. Das hat mehrere Gründe:

  1. Der Bremsweg von schwereren Kraftfahrzeugen verlängert sich schon allein aufgrund ihres höheren Zuggewichts. Für ausreichend Zeit, um auf plötzliche Hindernisse zu reagieren, bedarf es hier mithin mehr Platzes.
  2. Auf Autobahnen und anderen mehrspurigen Fahrbahnen soll anderen Verkehrsteilnehmern so ausreichend Raum geboten werden, einzuscheren, Ausfahrten zu erreichen oder auf die Strecken aufzufahren.
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Fahrzeuge und Gespanne, für die ein besonderes Tempolimit gilt oder die länger als 7 Meter sind, häufig ausreichend Raum zum Vorausfahrenden lassen, um anderen das Einscheren zu ermöglichen (§ 4 Absatz 2 StVO).

Keine exakten Vorgaben zum Mindestabstand zur Ampel

Welchen Mindestabstand ein Fahrzeug von einer Ampel einhalten muss, ist nicht exakt definiert. Fahrzeugführer erhalten hier jedoch stets an durch Lichtzeichenanlagen geregelten Kreuzungen und Einmündungen eine geeignete Hilfe: die Haltelinie. Diese soll jedoch vor allem gewährleisten, dass querende Fußgänger ausreichend Platz haben und der Fahrer die Ampelanlage angemessen einsehen kann. Das Überfahren der Haltelinie stellt in der Regel noch keinen Verstoß dar, sofern niemand dadurch gefährdet wird.

Ein Rotlichtverstoß liegt zumeist erst dann vor, wenn die auf Rot stehende Ampel bereits über den Fahrersitz hinausgehend überquert wurde, da dadurch in der Regel mit dem Fahrzeug in den unmittelbaren Kreuzungsbereich eingefahren wurde. Insbesondere in Stausituationen an Kreuzungen sind Autofahrer häufig auf der sicheren Seite, wenn sie auch bei Grün an der Haltelinie warten, bis der Vorausfahrende ausreichend Platz zum Überqueren der Kreuzung ermöglicht.

Vorschriften zum Mindestabstand beim Parken

Müssen Sie auch beim Parken einen Mindestabstand einhalten?
Müssen Sie auch beim Parken einen Mindestabstand einhalten?

Auch beim Parken vor Kreuzungen, Einmündungen, Grundstückseinfahrten und Zebrastreifen gibt es Vorgaben zu einem einzuhaltenden Mindestabstand. Beachten Sie beim Parken folgenden Mindestabstand:

  • Kreuzungen und Einmündungen: 5 Meter
  • Fußgängerüberweg: 5 Meter vorher
  • Grundstückseinfahrt mit abgesenktem Bordstein: Ausfahrt muss mindestens über 3 Meter frei bleiben, im Einzelfall auch mehr

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

Bildnachweise

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