Bußgeldkatalog zum Unfall: Wenn es auf der Straße kracht

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Autofahren birgt stets das Risiko eines Verkehrsunfalls. Oftmals reicht ein Bruchteil einer Sekunde der Unaufmerksamkeit und zwei Fahrzeuge stoßen zusammen. In der nachfolgenden Bußgeldtabelle können Sie nachlesen, mit welchen Sanktionen Sie laut Bußgeldkatalog bei einem Unfall rechnen müssen. Im Ratgeber informieren wir Sie außerdem über Ihre Pflichten.

FAQ: Unfall im Straßenverkehr

Was tun bei einem Unfall?

Sichern Sie die Unfallstelle ab. Rufen Sie bei verletzen Personen den Notruf (112) und leisten Sie Erste Hilfe. Bei Unfällen ohne Personenschaden können Sie anders agieren. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wie lange müssen Sie warten, wenn Sie gegen ein anderes Kfz gefahren sind?

Wenn Sie z. B. gegen ein parkendes Auto gefahren sind, sollten Sie etwa 20 bis 30 Minuten warten. Ist der andere Fahrer danach nicht bei seinem Auto, sollten Sie den Unfall der Polizei melden. Ansonsten könnte Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen werden. Nur einen Zettel am anderen Auto zu hinterlassen, ist nicht ausreichend.

Welche Konsequenzen hat Fahrerflucht?

Fahrerflucht ist eine Straftat und wird mit einer Geldstrafe oder bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft.

Video: Verhalten beim Unfall

Wie Sie sich beim Unfall verhalten sollten, erfahren Sie auch in diesem Video.
Wie Sie sich beim Unfall verhalten sollten, erfahren Sie auch in diesem Video.

Wichtige Informationen zum Unfall

Bußgeldtabelle Unfall

VerstoßBußgeld in EuroPunkte
Liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht30
nach dem Unfall den Verkehr nicht gesichert bzw. bei Bagatellen Straße nicht geräumt30
mit Sachbeschädigung35
Beseitigen von Unfallspuren noch bevor die Polizei diese begutachten konnte30
Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB3
Fahrlässige Tötung nach § 222 StGB3
Unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB3
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB3

Bußgeldrechner Unfall

Allgemeines zum Verkehrsunfall

Der Schock sitzt noch in den Knochen, doch beim Unfall müssen Sie einen kühlen Kopf bewahren.
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Autounfall: Nun ist guter Rat teuer.
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Die meisten Regeln im Verkehrsrecht dienen nur einem Zweck: dem Vermeiden von Unfällen. Natürlich lässt sich nicht jeder Zusammenstoß zwischen Fahrzeugen verhindern, allerdings helfen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Anzahl deutlich zu reduzieren. Einen ähnlichen Einfluss hat die Weiterentwicklung der Fahrzeugtechnik. Innovationen wie Airbag, Knautschzone oder Sicherheitsgurt haben schon vielen Menschen das Leben gerettet.

Ein tödlicher Verkehrsunfall gehört zu den schrecklichsten Schicksalsschlägen. Im Jahr 1970 gab es beispielsweise noch 19.193 Unfalltote. Die Zahl konnte innerhalb der letzten 40 Jahre stark verringert werden. Laut statistischem Bundesamt starben im Jahr 2016 nur rund 3200 Personen im Straßenverkehr. Ein tödlicher Unfall ist zwar auch weiterhin tragisch für die Angehörigen, allerdings kommt es immer seltener dazu.

Auch wenn weniger tödliche Unfälle zu zählen sind, bedeutet dies nicht, dass es insgesamt seltener zum Crash kommt. Im Gegenteil: Seit 2014 steigt die Unfallzahl wieder.

Wichtige Informationen zu häufigen Unfallarten

Pflichten beim Autounfall

Motorradunfall, Traktorunfall, Unfall auf der Autobahn und selbst beim Parkrempler gilt eine gewisse Verhaltensweise. Wird der Ablauf, welcher von sämtlichen Rettungsorganisationen empfohlen wird, eingehalten, hilft dies Leben zu retten und die Schadensregulierung zu vereinfachen.

Besonders bei schweren Unfällen mit Personenschaden wie einer Massenkarambolage muss besonnen reagiert werden. Daher sollte stets die Rettungskette eingehalten werden. Diese besteht aus folgenden Punkten:

  • Eigenschutz und Unfallstelle absichern
  • Sofortmaßnahmen und Notruf absetzen
  • Weitere Erste Hilfe
  • Rettungskräfte übernehmen
  • Krankenhaus

Die Rettungskarte kann Leben retten

Einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten auch sogenannte Rettungskarten. Auf diesen ist vermerkt, wo die Rettungskräfte im Notfall Schere und Spreizer ansetzen können, ohne dass z. B. der Airbag nachträglich ausgelöst wird. Der geeignete Platz für die Rettungskarte ist hinter der Sonnenblende vom Fahrer. Dort können die Retter sie beim Unfall schnell finden, was wertvolle Minuten sparen kann.

Unfallstelle absichern

Die Polizei ist beim Unfall nicht immer notwendig. Beim Personenschaden müssen Sie diese aber rufen.
Die Polizei ist beim Unfall nicht immer notwendig. Beim Personenschaden müssen Sie diese aber rufen.

Egal ob Sie selbst am Unfall beteiligt waren oder lediglich Zeuge bzw. Ersthelfer sind: Den Unfallort müssen Sie absichern. Legen Sie dazu Ihre Warnweste an. Dies ist besonders im Sinne des Eigenschutzes wichtig. Außerdem sollten Sie die Warnblinkanlage aktivieren, um den nachfolgenden Verkehr über die Unfallstelle zu informieren. Diesem Ziel dient auch das Warndreieck, welches Sie in ca. 200 Metern zur Unfallstelle aufbauen sollten. Je nach Verkehrslage und örtlichen Gegebenheiten muss der Abstand noch weiter sein.

Denken Sie auch hierbei an den Selbstschutz. Versuchen Sie ein Laufen auf der Straße zu vermeiden. Gehen Sie am Fahrbahnrand oder hinter der Leitplanke soweit vorhanden. Dadurch können Sie vermeiden, dass Sie in einen weiteren Unfall verwickelt werden.

Wichtige Informationen zur Schadensregulierung

Müssen Sie die Polizei zum Unfall rufen?

Kam es zum Unfall stehen viele Betroffene häufig ratlos vor der Frage, ob sie gesetzlich verpflichtet sind, die Polizei zu rufen. Kam es nur zu einem Parkrempler oder einem leichteren Unfall, kann durchaus auf die Polizei verzichtet werden. In dem Fall reicht es, wenn die Versicherungsdaten ausgetauscht und der europäische Unfallbericht ausgefüllt werden.

Die Beamten sollten aber unbedingt immer dann vor Ort sein, wenn es zum Personenschaden kam. Dasselbe gilt für einen hohen Sachschaden oder wenn es zum Streit unter den Unfallgegnern kommt. War Alkohol im Spiel, sollten die Beamten ebenfalls vor Ort sein.

Was ist beim Wildunfall zu beachten?

Ist ein Reh oder ein Wildschwein vor das Auto gelaufen, sollten Sie auch die Unfallstelle absichern, um Folgeunfälle zu vermeiden. Kommen Sie dem verletzten oder getöteten Tier nicht zu nah, denn es ist nicht vorhersehbar, wie sich dieses verhalten wird oder ob es Krankheiten wie Tollwut hat. Häufig ist es sinnvoll, die Polizei zum Unfallort zu rufen. Außerdem müssen Sie den Jagdpächter über den Unfall informieren.

Sie müssen Erste Hilfe leisten!

Es besteht eine Pflicht, erste Hilfe zu leisten.
Es besteht eine Pflicht, erste Hilfe zu leisten.

Wurden Sie in einen Unfall verwickelt oder sind Zeuge davon, sind Sie verpflichtet Erste Hilfe zu leisten, wenn eine Person verletzt wurde. Dies muss allerdings auch den Umständen nach zumutbar und ohne größere eigene Gefährdung oder Vernachlässigung anderer wichtiger Pflichten möglich sein.

Auch hier ist der Eigenschutz zu beachten. Brennt beispielsweise das Fahrzeug oder es handelt sich um einen Gefahrgutunfall, wird geraten, sich in sicherer Entfernung aufzuhalten.

In weniger risikoreichen Situationen begehen Sie aber unterlassene Hilfeleistung, wenn Sie tatenlos daneben stehen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat gemäß § 323c Strafgesetzbuch (StGB), welche mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktioniert wird.

Grundsätzlich sollte jeder Kraftfahrer über den entsprechenden Kenntnisstand zur Erstrettung verfügen, denn jeder Fahrzeugführer muss, bevor er einen Führerschein ausgehändigt bekommt, einen Erste Hilfe-Kurs absolvieren. Dort wird auch gezeigt, wie mit dem Verbandskasten, den jeder Autofahrer mitführen muss, geholfen werden kann.

Gaffer: Das Problem mit Schaulustigen

Wo es zum Unfall kommt, sind häufig die Schaulustigen nicht weit. Letztlich steckt die Neugier in jedem von uns. Problematisch wird dies allerdings, wenn Gaffer die Rettungskräfte bei ihrer Arbeit behindern. Nicht selten machen sich Schaulustige auch strafbar wegen unterlassener Hilfeleistung. Wer zudem Videos oder Fotos erstellt, in denen eine hilflose Person abgebildet wird, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren belegt werden.

Europäischen Unfallbericht ausfüllen

Neben einer Unfallskizze sollten Sie auch noch Fotos anfertigen.
Neben einer Unfallskizze sollten Sie auch noch Fotos anfertigen.

Kam es zum Unfall, sollte stets auch ein Unfallbericht ausgefüllt werden. Dieser hilft den Versicherungen später dabei, den Schaden zu regulieren. Bei dem Bericht geht es nicht darum, einem Unfallgegner die Schuld nachzuweisen. Vielmehr sollen die objektiven Fakten notiert werden, solange diese noch frisch sind.

Im Grunde sind die Berichte so aufgebaut, dass sie jeder ausfüllen kann. Um den Sachverhalt besser zu veranschaulichen, empfiehlt es sich auch, eine Unfallskizze anzufertigen.

Weitere Ratgeber: Unfall im Ausland

Fahrerflucht: Das kann schwere Folgen haben

Ein Desaster für die Schadenregulierung ist es immer, wenn es zur Unfallflucht kommt. Grundsätzlich ist jeder Unfallbeteiligte dazu verpflichtet, seine Kontakt- und Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner auszutauschen. Erfolgt dies nicht, kann der Schaden vom Auto nicht durch die Versicherung ersetzt werden. Außerdem handelt es sich dabei um den Straftatbestand „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“.

Je nach Schwere des Unfalls kann die Fahrerflucht eine andere Strafe nach sich ziehen. Gemäß § 142 StGB kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Außerdem werden der Führerschein entzogen und Punkte gemäß Bußgeldkatalog vergeben.

Selbst wenn es sich nur um einen kleinen Kratzer am anderen Auto handelt, ist der Straftatbestand erfüllt, sollten Sie einfach wegfahren. Es muss also keine fahrlässige Tötung bzw. Körperverletzung vorliegen oder ein großer Sachschaden entstanden sein.

Wartepflicht beim Unfall

Kam es zum Unfall mit einem parkenden Fahrzeug und der Halter des Wagens ist nicht zugegen, müssen Sie eine angemessene Zeit warten. Bei kleineren Schäden gelten 20 bis 30 Minuten als angemessen. Konnte der Fahrzeughalter dennoch nicht angetroffen werden, müssen Sie den Unfall bei der Polizei melden, um nicht in den Verdacht zu geraten, Fahrerflucht begehen zu wollen. Ein Zettel unterm Scheibenwischer reicht nicht aus.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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