MDMA ist eine illegale Droge, die auf unterschiedliche Art und Weise konsumiert werden kann. Personen, die sich damit berauschen, dürfen kein Kraftfahrzeug mehr führen. Tun sie es trotzdem, drohen ernsthafte verkehrsrechtliche Konsequenzen, mitunter Fahrverbote und Freiheitsstrafen.
FAQ: MDMA
Die meisten Menschen kennen diese Substanz in Tablettenform unter dem Namen Ecstasy. Es setzt Energiereserven frei und verringert das Schmerzempfinden. Es kann aber auch Übelkeit und Schweißausbrüche hervorrufen und bei Überdosis sogar zum Herztod führen.
Ja, die Substanz ist nachweisbar, und zwar sowohl im Blut als auch im Urin.
Je nach den Umständen des Einzelfalls können Sie deswegen für eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat belangt werden. Es droht auf jeden Fall ein Fahrverbot, wenn nicht gar die Entziehung der Fahrerlaubnis im Falle einer strafbaren Gefährdung des Straßenverkehrs.
Was ist MDMA und wie wird es eingenommen?
Inhalt
MDMA steht für die chemische Verbindung mit dem Namen 3,4-Methylendioxy-N-methylamphetamin. Im Volksmund ist aber eher der Name bekannt, den die Droge in Tablettenform für gewöhnlich erhält: Ecstasy. Weitere Varianten kommen in kristalliner Form oder in wenigen Fällen auch als weißes Pulver vor, welches in Kapseln gefüllt wird.
MDMA als Droge wird entsprechend oft oral eingenommen oder in seltenen Fällen geschnieft. Dazu kommen weitere Aufnahmewege:
- MDMA-Kristalle können mit angefeuchteten Fingern aus Tüten konsumiert werden.
- Auch die Auflösung in Getränken ist möglich, weshalb bei Events mit offenen Getränkebehältern achtzugeben ist.
Die Wirkung von MDMA
Der Konsum von MDMA hat eine direkte Wirkung auf die Synapsen im Gehirn: Die Ausschüttung des Neurotransmitters Serotonin nimmt zu, die Pupillen erweitern sich und der Puls wird beschleunigt. Der erwünschte Effekt dabei ist die Stimulation der körperlichen Energiereserven und eine allgemeine Wohlfühlstimmung. Berauschte Personen fühlen sich oft so, als ob sie die ganze Nacht durchtanzen können, was auch an einer verringerten Schmerzempfindung liegt.
Unerwünschte Nebenwirkungen
Wie die meisten Drogen besitzt MDMA auch unerwünschte Nebenwirkungen, die je nach Konsument weniger oder vermehrt auftreten können. Diese lassen sich wiederum in Kurzzeit- und Langzeitnebenwirkungen einteilen. Auf kurze Zeit können sich die Kiefermuskulatur verkrampfen, Schweißausbrüche auftreten und Übelkeit spürbar werden.
Weiterhin sind eine Unterdrückung des Harndrangs, niedriger Blutzucker und Durchblutungsstörungen möglich. Durch die Beeinträchtigung des Harndrangs müssen Konsumenten, welche entsprechende Substanzen nehmen, besonders vorsichtig bei der Flüssigkeitsaufnahme sein.
Liegt der Konsum lange genug zurück, verlangt der Körper Nachschub. Fehlen die geforderten Substanzen jedoch weiterhin, verdeutlichen sich Entzugserscheinungen. Müdigkeit, Gereiztheit und eine depressive Verstimmung sind in diesem Fall nicht selten und können für mehrere Tage anhalten.
Zu beachten sind auch die Nebenwirkungen, die auf längere Zeit den Organismus beeinflussen. So ist es möglich, dass der Serotoninhaushalt sich erst nach einigen Monaten wieder normalisiert.
Außerdem können Gedächtnisstörungen, Schlafstörungen sowie Schädigungen an Magenschleimhaut, Herz und Leber nicht ausgeschlossen werden. Der Konsum der Droge MDMA führt dabei, abhängig von Dosis und Häufigkeit, nicht nur zu einer körperlichen Toleranzausbildung. Auch eine psychische Abhängigkeit kann sich entwickeln, welche weiterhin besteht, wenn Entzugserscheinungen bereits nachlassen.
Wechselwirkungen mit anderen Drogen und Medikamenten
Substanzen wie Cannabis, LSD oder Ecstasy besitzen für sich allein genommen schon oft eine heftige Wirkung auf den menschlichen Organismus. Besonders gefährlich und unvorhersehbar wird es, wenn es durch die gemeinsame Einnahme verschiedener Drogen zu Mischkonsum führt. Im Folgenden sehen Sie einige Beispielkombinationen mit MDMA und mögliche Konsequenzen.
- MDMA und Alkohol: Da beide Substanzen dem Körper das Wasser entzieht, besteht hier ein sehr hohes Risiko der Austrocknung.
- MDMA und Kokain: Unabhängig davon, ob Sie MDMA rauchen, schlucken oder schnupfen, hebt Kokain dessen Wirkung auf. Trotzdem sind Wechselwirkungen möglich. Diese können in einer inneren Ziellosigkeit, aber auch in einer harmonischen Stimmung resultieren.
- MDMA und Cannabis: THC kann nachweislich den Effekt von 3,4-Methylendioxy-N-methylamphetamin verstärken. Dabei sind extreme Kreislaufbelastungen nicht auszuschließen.
- MDMA und Medikamente: Gerade Personen, die Substanzen bzw. Medikamente nehmen, welche auf die Funktionen des Herzes wirken, sollten von Ecstasy die Finger lassen. Denn dabei kann es zur Änderungen im Herz-Rhythmus und einem plötzlichen Herztod kommen.
Von Experimenten in Bezug auf MDMA und Mischkonsum ist dringend abzuraten. Denn die Kombination verschiedener Drogen sorgt mit höherer Wahrscheinlichkeit für eine starke mentale und körperliche Belastung. Selten treten nur die Effekte auf, welche die Substanzen einzeln verursachen. Nicht nur die Art Wechselwirkungen ist oft schwer vorherzusagen. Auch der Zeitpunkt der einzelnen Effekte kann variieren. Zudem können diese unter Umständen für längere Zeit bestehen bleiben.
MDMA-Nachweisbarkeit und verkehrsrechtliche Konsequenzen
Es stellt sich die Frage: „Ist MDMA im Blut oder Urin nachweisbar?“ Tatsächlich können Drogentests die chemische Verbindung in beiden Körperflüssigkeiten nachweisen. Zwar ermöglicht der Blutkreislauf den Nachweis nur innerhalb der ersten 24 Stunden. Im Urin können Analysen MDMA, je nach ph-Wert, jedoch auch nach bis zu vier Tagen noch aufspüren. Wird die Nutzung solcher Drogen bei einem Verkehrsteilnehmer festgestellt, hat das ernsthafte Konsequenzen.
Denn jeder, der sich dem Drogenkonsum am Steuer schuldig macht, begeht eine Straftat, welche entsprechend verfolgt wird. Beim ersten Verstoß dieser Sorte erwartet den Fahrer nach dem aktuellen Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld über 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Dazu gesellt sich oft die Anordnung zur Teilnahme an einer MPU.
Entsprechend sollen die Strafen eine erzieherischere wie abschreckende Wirkung haben und so für mehr Sicherheit im Verkehr sorgen. Wer jedoch das Gefühl hat, zu Unrecht wegen MDMA-Konsum am Steuer belangt zu werden, sollte sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann Drogentestprotokolle prüfen und eine Verteidigungsstrategie entwerfen.