Mauttabelle in Deutschland – LKW-Fahrer zahlen wieder mehr

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Während Autofahrer von der anstehenden PKW-Maut auf Grund von rechtlichen Hindernissen und der noch zu installierenden Systeme bis voraussichtlich Oktober 2020 verschont bleiben, müssen LKW-Fahrer bereits seit 2005 Mautgebühren nach aktueller Mauttabelle entrichten. Wie sich die Gebühren in der Mauttabelle darstellen und warum es überhaupt zu einer Änderung der Mautgebühren kam, lesen Sie hier.

FAQ: Mauttabelle

Wie ist die Mauttabelle zu lesen?

Die Mauttabelle geht danach, wie viel ein LKW wiegt und welche Schadstoff- und Emissionsklasse er hat. Je schlechter die Emissions- und Schadstoffklasse und je schwerer der LKW ist, desto höher sind die Mautgebühren.

Wie hoch sind die Mautgebühren?

Die Mautgebühren auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen liegen zwischen 9,8 und 35,4 Cent pro Kilometer. Eine Übersicht zu den derzeit gültigen Mautgebühren können Sie den Tabellen hier entnehmen.

Für welche Fahrzeuge muss Maut gezahlt werden?

Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t, die für den Güterkraftverkehr vorgesehen sind oder für diesen benutzt werden, müssen Maut zahlen – sprich: die Maut gilt für Lkw. Darüber hinaus werden seit Juli 2024 auch gewerbliche Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t bemautet.

Mautsätze ab 01. Dezember 2023

CO2-Emissionsklasse 1
Gewicht
Anzahl der Achsen
Schad­stoff­klasseMaut­satz in Cent pro Kilo­meter
> 3,5 - 7,49 t (ab Juli 2024)Euro 1 und 024,8
Euro 224,4
Euro 322,5
Euro 420,1
Euro 5/EEV-Klasse 118,9
Euro 615,1
7,5-11,99 tEuro 1 und 027,6
Euro 227,5
Euro 325,0
Euro 422,1
Euro 5/EEV-Klasse 120,5
Euro 617,7
12-18 tEuro 1 und 035,0
Euro 234,8
Euro 332,8
Euro 428,6
Euro 5/EEV-Klasse 127,5
Euro 623,8
>18 t bis 3 AchsenEuro 1 und 048,4
Euro 245,9
Euro 342,9
Euro 437,1
Euro 5/EEV-Klasse 135,3
Euro 630,3
>18 t mit 4 AchsenEuro 1 und 051,2
Euro 248,7
Euro 345,4
Euro 438,8
Euro 5/EEV-Klasse 136,3
Euro 632,4
>18 t ab 5 AchsenEuro 1 und 051,6
Euro 251,1
Euro 347,8
Euro 441,4
Euro 5/EEV-Klasse 138,9
Euro 634,8
CO2-Emissionsklasse 2
Gewicht
Anzahl der Achsen
Schad­stoff­klasseMaut­satz in Cent pro Kilo­meter
> 3,5 - 7,49 t (ab Juli 2024)Euro 1 und 023,8
Euro 223,4
Euro 321,5
Euro 419,1
Euro 5/EEV-Klasse 117,9
Euro 614,7
7,5-11,99 tEuro 1 und 027,3
Euro 227,2
Euro 324,7
Euro 421,8
Euro 5/EEV-Klasse 120,2
Euro 617,4
12-18 tEuro 1 und 034,4
Euro 234,2
Euro 332,2
Euro 428,4
Euro 5/EEV-Klasse 127,3
Euro 623,6
>18 t bis 3 AchsenEuro 1 und 044,6
Euro 244,1
Euro 344,1
Euro 435,7
Euro 5/EEV-Klasse 133,9
Euro 629,9
>18 t mit 4 AchsenEuro 1 und 048,2
Euro 247,7
Euro 344,4
Euro 438,2
Euro 5/EEV-Klasse 135,7
Euro 631,8
>18 t ab 5 AchsenEuro 1 und 050,4
Euro 249,9
Euro 346,6
Euro 440,4
Euro 5/EEV-Klasse 137,9
Euro 634,0
CO2-Emissionsklasse 3
Gewicht
Anzahl der Achsen
Schad­stoff­klasseMaut­satz in Cent pro Kilo­meter
> 3,5 - 7,49 t (ab Juli 2024)Euro 1 und 023,5
Euro 223,1
Euro 321,2
Euro 418,8
Euro 5/EEV-Klasse 117,6
Euro 614,4
7,5-11,99 tEuro 1 und 026,9
Euro 226,8
Euro 324,3
Euro 421,4
Euro 5/EEV-Klasse 119,8
Euro 617,0
12-18 tEuro 1 und 033,8
Euro 233,6
Euro 331,6
Euro 427,8
Euro 5/EEV-Klasse 126,7
Euro 623,0
>18 t bis 3 AchsenEuro 1 und 043,9
Euro 243,4
Euro 340,4
Euro 435,0
Euro 5/EEV-Klasse 133,2
Euro 629,2
>18 t mit 4 AchsenEuro 1 und 047,4
Euro 246,9
Euro 343,6
Euro 437,4
Euro 5/EEV-Klasse 134,9
Euro 631,0
>18 t ab 5 AchsenEuro 1 und 049,6
Euro 249,1
Euro 345,8
Euro 439,6
Euro 5/EEV-Klasse 137,1
Euro 633,2
CO2-Emissionsklasse 4
Gewicht
Anzahl der Achsen
Schad­stoff­klasseMaut­satz in Cent pro Kilo­meter
> 3,5 - 7,49 t (ab Juli 2024)Euro 1 und 020,5
Euro 220,1
Euro 318,2
Euro 415,8
Euro 5/EEV-Klasse 114,6
Euro 611,4
7,5-11,99 tEuro 1 und 023,7
Euro 223,6
Euro 321,1
Euro 418,2
Euro 5/EEV-Klasse 116,6
Euro 613,8
12-18 tEuro 1 und 029,8
Euro 229,6
Euro 327,6
Euro 423,8
Euro 5/EEV-Klasse 122,7
Euro 619,0
>18 t bis 3 AchsenEuro 1 und 039,1
Euro 238,6
Euro 335,6
Euro 430,2
Euro 5/EEV-Klasse 128,4
Euro 624,4
>18 t mit 4 AchsenEuro 1 und 042,2
Euro 241,7
Euro 338,4
Euro 432,2
Euro 5/EEV-Klasse 129,7
Euro 625,8
>18 t ab 5 AchsenEuro 1 und 043,3
Euro 242,8
Euro 339,5
Euro 433,3
Euro 5/EEV-Klasse 130,8
Euro 626,9

Was hat sich in der Mauttabelle zum 1. Januar 2019 verändert?

Seit 2019 gelten erhöhte Sätze in der Mauttabelle.
Seit 2019 gelten erhöhte Sätze in der Mauttabelle.

Für LKW fallen seit 2005 Mautgebühren nach der gültigen Mauttabelle für Bundesautobahnen an. Zwar waren auch einige stark befahrene Bundesstraßen betroffen, für all diese müssen Fahrer aber erst seit 1. Juli 2018 Maut zahlen.

Nach dem Beschluss dieses Gesetzes hat die Bundesregierung Ende 2018 sowohl die Erhöhung der Mautgebühren als auch die Berücksichtigung von Lärm- und Luftbelastung durch die einzelnen Fahrzeuge in der Mauttabelle beschlossen.

Laut Mauttaballe müssen schwere LKW mehr bezahlen.
Laut Mauttaballe müssen schwere LKW mehr bezahlen.

Das heißt: Seit 2019 werden die Mautgebühren in der Mauttabelle nicht nur anhand der Achsen eines LKW berechnet, sondern auch auf Grund seiner zulässigen Gesamtmasse.

Dadurch wurden zum ersten Mal auch LKW ab einer technisch zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als 7,5 Tonnen in die Lärmbelästigung einberechnet. Seitdem wird zwischen den verschiedenen Gewichtsklassen in der Mauttabelle unterschieden. Schwere mautpflichtige Fahrzeuge zahlen seit 2019 mehr Maut.

Das bedeutete: Ein LKW mit der Euro-Norm 6 bzw. Schadstoffklasse A, der zum Beispiel zwei Achsen hat, musste bis 2019 noch 8,1 Cent pro mautpflichtigem Kilometer zahlen (unabhängig von seinem Gewicht). Seit Anfang des Jahres 2019 wird zusätzlich darauf geachtet, wie viel der 2-Achser wiegt. Bei 7,5 t bis 12 t zGM wurden laut Mauttabelle nun 9,3 Cent pro Kilometer fällig. Das entspricht einer Erhöhung für diese Gewichtsklasse von 1,2 Cent. Eine weitere Erhöhung erfolgte 2022, sodass derzeit die Maut für eine solches Fahrzeug bei 9,8 Cent pro Kilometer liegt. Ein Gefährt mit zwei Achsen kann aber auch mehr wiegen. Zwischen 12 t und 18 t zulässiges Gesamtgewicht und Abgasnorm Euro 6 sind bereits 14 Cent Maut zu zahlen.

Sehr schwere und lange Fahrzeuge trifft es am härtesten. Die Beträge in der Mauttabelle wurden bei diesen mautpflichtigen Lastkraftwagen am deutlichsten gesteigert. So musste ein LKW mit vier Achsen und Norm Euro 6 beispielsweise bis zur Erhöhung der Beiträge in der Mauttabelle noch 11,7 Cent pro mautpflichtigem Kilometer aufbringen. Seit 2019 waren es zunächst 18,7 Cent Maut bei mehr als 18 t zGM und dann 19 Cent pro Kilometer.

Es gibt aber auch gute Nachrichten: Fahrzeuge für die Land- und Forstwirtschaft, die maximal 40 km/h fahren können, sind von der Mautpflicht befreit. Das Gleiche gilt für Elektro- und Erdgas-LKW, wobei letztere ab 2024 zur Maut verpflichtet sein werden. Für E-LKW gilt dann ab 2026 ein reduzierter Mautsatz.

Neuerungen in der Mauttabelle ab Dezember 2023

Mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetz im Oktober 2023 folgten weitere Anpassung bezüglich der Mautzahlungen und somit der Mauttabelle. Neu ist nun, dass neben der Schadstoffklasse auch die Emissionsklasse für die Berechnung der Maut eine Rolle spielt.

Fahrzeuge werden gemäß ihrer CO²-Emissionen in vier neue Klassen eingestuft. Je nach Klasse fallen dann die Gebühren laut Mauttabelle unterschiedlich aus. Neben den Schadstoffklassen der Euro-Norm sind als nun auch die konkreten Emissionen von Bedeutung. Je höher diese ausfallen, desto höher ist dann auch die Maut.

Warum wurden die Gebühren in der Mauttabelle angehoben?

Durch die Erhöhungen in der Mauttabelle rechnet Deutschland mit 2,5 Mrd. Euro Mehreinnahmen.
Durch die Erhöhungen in der Mauttabelle rechnet Deutschland mit 2,5 Mrd. Euro Mehreinnahmen.

Grundlage für die Gesetzesänderungen und die Anpassung der Mauttabelle ist, wie bereits erwähnt, unter anderem das Bundesfernstraßenmautgesetz sowie die Gesetze zur Änderung dieses Paragraphen. Das Bundesfernstraßenmautgesetz vereint das ehemalige Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge und die Mauterhöhungsverordnung und wurde im Juli 2011 verabschiedet.

Durch die Anpassungen der Mauttabelle an schwere und laute LKW, die die Straßen besonders belasten, rechnete der Bund 2019 mit 7,2 Milliarden Euro Einnahmen im Jahr durch die LKW-Maut. Das wären etwa 2,5 Milliarden Euro mehr als in den Jahren zuvor. Diese Mehreinnahmen resultieren auch aus der Erweiterung der mautpflichtigen Strecken um 40.000 Kilometer Bundesstraße durch die Einführung der Mautpflicht im Juli 2018.

Die Bundesregierung begründet die Erhöhung der Beiträge in der Mauttabelle und die Ausweitung auf Bundesstraßen mit notwendigen Sanierungsarbeiten an Bundesautobahnen und –straßen. Zudem will sie das Verkehrsnetz weiter ausbauen. Unter anderem aus diesem Grund wird die Maut auch als Infrastrukturabgabe bezeichnet. Daneben soll die Unterscheidung zwischen den Schadstoffklassen dazu führen, dass Unternehmen vermehrt schadstoffarme LKW einsetzen, wodurch vor allem die Stickoxidbelastung gesenkt werden soll.

Die Umweltbelastung steht nun auch mit den Änderungen von 2023 im Fokus. Denn die anteilige Aufnahme der CO²-Emissionen als Berechnungsgrundlage für die Maut setzt Vorgaben einer entsprechenden EU-Richtlinie um. Auch aus diesem Grund wurde die Mauttabelle nach 2019 ein weiteres Mal umfassend angepasst.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang ist auch, dass nun Fahrzeuge mit Partikelminderungsklasse (PMK) nicht mehr in eine bessere Schadstoffklasse eingeordnet werden. Sie fallen in die gleiche Euro-Klasse wie Fahrzeuge ohne PMK.

Was sind mautpflichtige Fahrzeuge laut Mauttabelle?

Landwirtschaftsfahrzeuge müssen oft keine Gebühren nach Mauttabelle entrichten.
Landwirtschaftsfahrzeuge müssen oft keine Gebühren gemäß Mauttabelle entrichten.

Die Gebühren aus der Mauttabelle gelten für alle mautpflichtigen Fahrzeuge. Doch welche sind das? Alle Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit mehr als 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse, die für den Güterkraftverkehr vorgesehen sind oder für diesen benutzt werden, müssen Maut zahlen.

Außerdem müssen Fahrer die Beiträge entrichten, wenn ihr Gefährt einen für den Güterverkehr typischen Aufbau zeigt, wie etwa ein Sattelzug. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie dieses privat verwenden oder auch wirklich Güter transportieren.

Daneben gelten für Fuhrwerke, welche nicht für den Güterverkehr vorgesehen sind, die aber einen solchen durchführen, die Sätze aus der Mauttabelle. Die Grundlage bildet hier das Güterkraftverkehrsgesetz.

Ausgenommen von der Mautpflicht sind neben den genannten Forst- und Landwirtschaftsfahrzeugen unter 40 km/h beispielsweise noch Kraftomnibusse, Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Notdiensten, Straßenreinigung und Zirkus.

Welche Strafe droht, wenn ich die Gebühren aus der Mauttabelle nicht zahle?

Das Bundesamt für Güterverkehr und das Unternehmen Toll Collect sind für die Kontrolle und die Überwachung der Mautzahlungen nach geltender Mauttabelle zuständig. Dafür sind automatische Kontrollbrücken und -säulen im Einsatz, die zum Beispiel erkennen können, ob ein Gerät zur Mauterhebung (On-Board-Unit) installiert ist.

Das Gerät erfasst Fahrzeugdaten, die zur Berechnung der Maut erforderlich sind, wie etwa das Kennzeichen, und ist mit einem GPS-Sender ausgestattet. Die Daten werden dann an das Rechenzentrum von Toll Collect gesendet.

Ob Sie die Beträge nach Mauttabelle ordnungsgemäß bezahlt haben, kann eine Mautstation überprüfen.
Ob Sie die Beträge gemäß Mauttabelle ordnungsgemäß bezahlt haben, kann eine Mautstation überprüfen.

Wer sich so eine On-Board-Unit von Toll Collect nicht einbauen lassen möchte oder bei betrieblichen Störungen, stehen 3500 Mautterminals in Deutschland und den Nachbarländern zur Verfügung. Hier können die Beiträge manuell für einen Streckenabschnitt eingezahlt werden. Für einen schnelleren Vorgang ist eine Registrierung des Fahrzeugs bei Toll Collect möglich. Dann erhalten Sie eine Fahrzeugkarte, in der die wichtigen Daten bereits enthalten sind.

Mit einer Registrierung ist außerdem die Nutzung des Internetportals möglich. Hier profitieren Sie von den bereits hinterlegten Fahrzeugen und Strecken, die Sie dann nur noch auswählen und bestätigen müssen. Diese Möglichkeit bietet sich zum Beispiel für Unternehmen an, in denen nicht die Fahrer Maut zahlen, sondern etwa ein Disponent. Dieser kann die Fahrt dann buchen und dem Fahrer die Buchungsnummer sowie die Zeit, für die die Maut gezahlt wurde, mitteilen.

Wenn Fahrer und Halter bzw. Unternehmer hingegen keine der Möglichkeiten nutzen, die Gebühren nach geltender Mauttabelle zu zahlen, werden Bußgelder für beide fällig. Bei einer Nichtzahlung der Maut handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Verstoß mit einem Verwarn- oder einem Bußgeld geahndet wird. Dazu müssen die ausstehenden Mautgebühren nachgezahlt werden.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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