Während Autofahrer von der anstehenden PKW-Maut auf Grund von rechtlichen Hindernissen und der noch zu installierenden Systeme bis voraussichtlich Oktober 2020 verschont bleiben, müssen LKW-Fahrer bereits seit 2005 Mautgebühren nach aktueller Mauttabelle entrichten. Wie sich die Gebühren in der Mauttabelle darstellen und warum es überhaupt zu einer Änderung der Mautgebühren kam, lesen Sie hier.
FAQ: Mauttabelle
Die Mauttabelle geht danach, wie viel ein LKW wiegt und welche Schadstoff- und Emissionsklasse er hat. Je schlechter die Emissions- und Schadstoffklasse und je schwerer der LKW ist, desto höher sind die Mautgebühren.
Die Mautgebühren auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen liegen zwischen 9,8 und 35,4 Cent pro Kilometer. Eine Übersicht zu den derzeit gültigen Mautgebühren können Sie den Tabellen hier entnehmen.
Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t, die für den Güterkraftverkehr vorgesehen sind oder für diesen benutzt werden, müssen Maut zahlen – sprich: die Maut gilt für Lkw. Darüber hinaus werden seit Juli 2024 auch gewerbliche Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t bemautet.
Mautsätze ab 01. Dezember 2023
CO2-Emissionsklasse 1 | ||
---|---|---|
Gewicht Anzahl der Achsen | Schadstoffklasse | Mautsatz in Cent pro Kilometer |
> 3,5 - 7,49 t (ab Juli 2024) | Euro 1 und 0 | 24,8 |
Euro 2 | 24,4 | |
Euro 3 | 22,5 | |
Euro 4 | 20,1 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 18,9 | |
Euro 6 | 15,1 | |
7,5-11,99 t | Euro 1 und 0 | 27,6 |
Euro 2 | 27,5 | |
Euro 3 | 25,0 | |
Euro 4 | 22,1 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 20,5 | |
Euro 6 | 17,7 | |
12-18 t | Euro 1 und 0 | 35,0 |
Euro 2 | 34,8 | |
Euro 3 | 32,8 | |
Euro 4 | 28,6 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 27,5 | |
Euro 6 | 23,8 | |
>18 t bis 3 Achsen | Euro 1 und 0 | 48,4 |
Euro 2 | 45,9 | |
Euro 3 | 42,9 | |
Euro 4 | 37,1 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 35,3 | |
Euro 6 | 30,3 | |
>18 t mit 4 Achsen | Euro 1 und 0 | 51,2 |
Euro 2 | 48,7 | |
Euro 3 | 45,4 | |
Euro 4 | 38,8 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 36,3 | |
Euro 6 | 32,4 | |
>18 t ab 5 Achsen | Euro 1 und 0 | 51,6 |
Euro 2 | 51,1 | |
Euro 3 | 47,8 | |
Euro 4 | 41,4 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 38,9 | |
Euro 6 | 34,8 |
CO2-Emissionsklasse 2 | ||
---|---|---|
Gewicht Anzahl der Achsen | Schadstoffklasse | Mautsatz in Cent pro Kilometer |
> 3,5 - 7,49 t (ab Juli 2024) | Euro 1 und 0 | 23,8 |
Euro 2 | 23,4 | |
Euro 3 | 21,5 | |
Euro 4 | 19,1 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 17,9 | |
Euro 6 | 14,7 | |
7,5-11,99 t | Euro 1 und 0 | 27,3 |
Euro 2 | 27,2 | |
Euro 3 | 24,7 | |
Euro 4 | 21,8 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 20,2 | |
Euro 6 | 17,4 | |
12-18 t | Euro 1 und 0 | 34,4 |
Euro 2 | 34,2 | |
Euro 3 | 32,2 | |
Euro 4 | 28,4 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 27,3 | |
Euro 6 | 23,6 | |
>18 t bis 3 Achsen | Euro 1 und 0 | 44,6 |
Euro 2 | 44,1 | |
Euro 3 | 44,1 | |
Euro 4 | 35,7 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 33,9 | |
Euro 6 | 29,9 | |
>18 t mit 4 Achsen | Euro 1 und 0 | 48,2 |
Euro 2 | 47,7 | |
Euro 3 | 44,4 | |
Euro 4 | 38,2 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 35,7 | |
Euro 6 | 31,8 | |
>18 t ab 5 Achsen | Euro 1 und 0 | 50,4 |
Euro 2 | 49,9 | |
Euro 3 | 46,6 | |
Euro 4 | 40,4 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 37,9 | |
Euro 6 | 34,0 |
CO2-Emissionsklasse 3 | ||
---|---|---|
Gewicht Anzahl der Achsen | Schadstoffklasse | Mautsatz in Cent pro Kilometer |
> 3,5 - 7,49 t (ab Juli 2024) | Euro 1 und 0 | 23,5 |
Euro 2 | 23,1 | |
Euro 3 | 21,2 | |
Euro 4 | 18,8 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 17,6 | |
Euro 6 | 14,4 | |
7,5-11,99 t | Euro 1 und 0 | 26,9 |
Euro 2 | 26,8 | |
Euro 3 | 24,3 | |
Euro 4 | 21,4 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 19,8 | |
Euro 6 | 17,0 | |
12-18 t | Euro 1 und 0 | 33,8 |
Euro 2 | 33,6 | |
Euro 3 | 31,6 | |
Euro 4 | 27,8 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 26,7 | |
Euro 6 | 23,0 | |
>18 t bis 3 Achsen | Euro 1 und 0 | 43,9 |
Euro 2 | 43,4 | |
Euro 3 | 40,4 | |
Euro 4 | 35,0 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 33,2 | |
Euro 6 | 29,2 | |
>18 t mit 4 Achsen | Euro 1 und 0 | 47,4 |
Euro 2 | 46,9 | |
Euro 3 | 43,6 | |
Euro 4 | 37,4 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 34,9 | |
Euro 6 | 31,0 | |
>18 t ab 5 Achsen | Euro 1 und 0 | 49,6 |
Euro 2 | 49,1 | |
Euro 3 | 45,8 | |
Euro 4 | 39,6 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 37,1 | |
Euro 6 | 33,2 |
CO2-Emissionsklasse 4 | ||
---|---|---|
Gewicht Anzahl der Achsen | Schadstoffklasse | Mautsatz in Cent pro Kilometer |
> 3,5 - 7,49 t (ab Juli 2024) | Euro 1 und 0 | 20,5 |
Euro 2 | 20,1 | |
Euro 3 | 18,2 | |
Euro 4 | 15,8 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 14,6 | |
Euro 6 | 11,4 | |
7,5-11,99 t | Euro 1 und 0 | 23,7 |
Euro 2 | 23,6 | |
Euro 3 | 21,1 | |
Euro 4 | 18,2 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 16,6 | |
Euro 6 | 13,8 | |
12-18 t | Euro 1 und 0 | 29,8 |
Euro 2 | 29,6 | |
Euro 3 | 27,6 | |
Euro 4 | 23,8 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 22,7 | |
Euro 6 | 19,0 | |
>18 t bis 3 Achsen | Euro 1 und 0 | 39,1 |
Euro 2 | 38,6 | |
Euro 3 | 35,6 | |
Euro 4 | 30,2 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 28,4 | |
Euro 6 | 24,4 | |
>18 t mit 4 Achsen | Euro 1 und 0 | 42,2 |
Euro 2 | 41,7 | |
Euro 3 | 38,4 | |
Euro 4 | 32,2 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 29,7 | |
Euro 6 | 25,8 | |
>18 t ab 5 Achsen | Euro 1 und 0 | 43,3 |
Euro 2 | 42,8 | |
Euro 3 | 39,5 | |
Euro 4 | 33,3 | |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 30,8 | |
Euro 6 | 26,9 |
Was hat sich in der Mauttabelle zum 1. Januar 2019 verändert?
Inhalt
Für LKW fallen seit 2005 Mautgebühren nach der gültigen Mauttabelle für Bundesautobahnen an. Zwar waren auch einige stark befahrene Bundesstraßen betroffen, für all diese müssen Fahrer aber erst seit 1. Juli 2018 Maut zahlen.
Nach dem Beschluss dieses Gesetzes hat die Bundesregierung Ende 2018 sowohl die Erhöhung der Mautgebühren als auch die Berücksichtigung von Lärm- und Luftbelastung durch die einzelnen Fahrzeuge in der Mauttabelle beschlossen.
Das heißt: Seit 2019 werden die Mautgebühren in der Mauttabelle nicht nur anhand der Achsen eines LKW berechnet, sondern auch auf Grund seiner zulässigen Gesamtmasse.
Dadurch wurden zum ersten Mal auch LKW ab einer technisch zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als 7,5 Tonnen in die Lärmbelästigung einberechnet. Seitdem wird zwischen den verschiedenen Gewichtsklassen in der Mauttabelle unterschieden. Schwere mautpflichtige Fahrzeuge zahlen seit 2019 mehr Maut.
Das bedeutete: Ein LKW mit der Euro-Norm 6 bzw. Schadstoffklasse A, der zum Beispiel zwei Achsen hat, musste bis 2019 noch 8,1 Cent pro mautpflichtigem Kilometer zahlen (unabhängig von seinem Gewicht). Seit Anfang des Jahres 2019 wird zusätzlich darauf geachtet, wie viel der 2-Achser wiegt. Bei 7,5 t bis 12 t zGM wurden laut Mauttabelle nun 9,3 Cent pro Kilometer fällig. Das entspricht einer Erhöhung für diese Gewichtsklasse von 1,2 Cent. Eine weitere Erhöhung erfolgte 2022, sodass derzeit die Maut für eine solches Fahrzeug bei 9,8 Cent pro Kilometer liegt. Ein Gefährt mit zwei Achsen kann aber auch mehr wiegen. Zwischen 12 t und 18 t zulässiges Gesamtgewicht und Abgasnorm Euro 6 sind bereits 14 Cent Maut zu zahlen.
Sehr schwere und lange Fahrzeuge trifft es am härtesten. Die Beträge in der Mauttabelle wurden bei diesen mautpflichtigen Lastkraftwagen am deutlichsten gesteigert. So musste ein LKW mit vier Achsen und Norm Euro 6 beispielsweise bis zur Erhöhung der Beiträge in der Mauttabelle noch 11,7 Cent pro mautpflichtigem Kilometer aufbringen. Seit 2019 waren es zunächst 18,7 Cent Maut bei mehr als 18 t zGM und dann 19 Cent pro Kilometer.
Neuerungen in der Mauttabelle ab Dezember 2023
Mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetz im Oktober 2023 folgten weitere Anpassung bezüglich der Mautzahlungen und somit der Mauttabelle. Neu ist nun, dass neben der Schadstoffklasse auch die Emissionsklasse für die Berechnung der Maut eine Rolle spielt.
Fahrzeuge werden gemäß ihrer CO²-Emissionen in vier neue Klassen eingestuft. Je nach Klasse fallen dann die Gebühren laut Mauttabelle unterschiedlich aus. Neben den Schadstoffklassen der Euro-Norm sind als nun auch die konkreten Emissionen von Bedeutung. Je höher diese ausfallen, desto höher ist dann auch die Maut.
Warum wurden die Gebühren in der Mauttabelle angehoben?
Grundlage für die Gesetzesänderungen und die Anpassung der Mauttabelle ist, wie bereits erwähnt, unter anderem das Bundesfernstraßenmautgesetz sowie die Gesetze zur Änderung dieses Paragraphen. Das Bundesfernstraßenmautgesetz vereint das ehemalige Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge und die Mauterhöhungsverordnung und wurde im Juli 2011 verabschiedet.
Durch die Anpassungen der Mauttabelle an schwere und laute LKW, die die Straßen besonders belasten, rechnete der Bund 2019 mit 7,2 Milliarden Euro Einnahmen im Jahr durch die LKW-Maut. Das wären etwa 2,5 Milliarden Euro mehr als in den Jahren zuvor. Diese Mehreinnahmen resultieren auch aus der Erweiterung der mautpflichtigen Strecken um 40.000 Kilometer Bundesstraße durch die Einführung der Mautpflicht im Juli 2018.
Die Bundesregierung begründet die Erhöhung der Beiträge in der Mauttabelle und die Ausweitung auf Bundesstraßen mit notwendigen Sanierungsarbeiten an Bundesautobahnen und –straßen. Zudem will sie das Verkehrsnetz weiter ausbauen. Unter anderem aus diesem Grund wird die Maut auch als Infrastrukturabgabe bezeichnet. Daneben soll die Unterscheidung zwischen den Schadstoffklassen dazu führen, dass Unternehmen vermehrt schadstoffarme LKW einsetzen, wodurch vor allem die Stickoxidbelastung gesenkt werden soll.
Die Umweltbelastung steht nun auch mit den Änderungen von 2023 im Fokus. Denn die anteilige Aufnahme der CO²-Emissionen als Berechnungsgrundlage für die Maut setzt Vorgaben einer entsprechenden EU-Richtlinie um. Auch aus diesem Grund wurde die Mauttabelle nach 2019 ein weiteres Mal umfassend angepasst.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang ist auch, dass nun Fahrzeuge mit Partikelminderungsklasse (PMK) nicht mehr in eine bessere Schadstoffklasse eingeordnet werden. Sie fallen in die gleiche Euro-Klasse wie Fahrzeuge ohne PMK.
Was sind mautpflichtige Fahrzeuge laut Mauttabelle?
Die Gebühren aus der Mauttabelle gelten für alle mautpflichtigen Fahrzeuge. Doch welche sind das? Alle Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit mehr als 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse, die für den Güterkraftverkehr vorgesehen sind oder für diesen benutzt werden, müssen Maut zahlen.
Außerdem müssen Fahrer die Beiträge entrichten, wenn ihr Gefährt einen für den Güterverkehr typischen Aufbau zeigt, wie etwa ein Sattelzug. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie dieses privat verwenden oder auch wirklich Güter transportieren.
Daneben gelten für Fuhrwerke, welche nicht für den Güterverkehr vorgesehen sind, die aber einen solchen durchführen, die Sätze aus der Mauttabelle. Die Grundlage bildet hier das Güterkraftverkehrsgesetz.
Ausgenommen von der Mautpflicht sind neben den genannten Forst- und Landwirtschaftsfahrzeugen unter 40 km/h beispielsweise noch Kraftomnibusse, Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Notdiensten, Straßenreinigung und Zirkus.
Welche Strafe droht, wenn ich die Gebühren aus der Mauttabelle nicht zahle?
Das Bundesamt für Güterverkehr und das Unternehmen Toll Collect sind für die Kontrolle und die Überwachung der Mautzahlungen nach geltender Mauttabelle zuständig. Dafür sind automatische Kontrollbrücken und -säulen im Einsatz, die zum Beispiel erkennen können, ob ein Gerät zur Mauterhebung (On-Board-Unit) installiert ist.
Das Gerät erfasst Fahrzeugdaten, die zur Berechnung der Maut erforderlich sind, wie etwa das Kennzeichen, und ist mit einem GPS-Sender ausgestattet. Die Daten werden dann an das Rechenzentrum von Toll Collect gesendet.
Wer sich so eine On-Board-Unit von Toll Collect nicht einbauen lassen möchte oder bei betrieblichen Störungen, stehen 3500 Mautterminals in Deutschland und den Nachbarländern zur Verfügung. Hier können die Beiträge manuell für einen Streckenabschnitt eingezahlt werden. Für einen schnelleren Vorgang ist eine Registrierung des Fahrzeugs bei Toll Collect möglich. Dann erhalten Sie eine Fahrzeugkarte, in der die wichtigen Daten bereits enthalten sind.
Mit einer Registrierung ist außerdem die Nutzung des Internetportals möglich. Hier profitieren Sie von den bereits hinterlegten Fahrzeugen und Strecken, die Sie dann nur noch auswählen und bestätigen müssen. Diese Möglichkeit bietet sich zum Beispiel für Unternehmen an, in denen nicht die Fahrer Maut zahlen, sondern etwa ein Disponent. Dieser kann die Fahrt dann buchen und dem Fahrer die Buchungsnummer sowie die Zeit, für die die Maut gezahlt wurde, mitteilen.