Maut in Italien: Straßennutzungsgebühren im Land in Stiefelform

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Italien zählt mit seinem mediterranen Klima und seinem guten Essen bereits seit vielen Jahren zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen. Wer das stiefelförmige Land mit dem Auto bereisen möchte, sollte sich im Vorfeld jedoch nicht nur über die italienischen Verkehrsregeln informieren, sondern ebenfalls bedenken, dass auf einigen Strecken eine Maut in Italien erhoben wird. Wo dies der Fall ist und welche Kosten möglich sind, lesen Sie hier.

FAQ: Maut in Italien

Wo wird eine Maut in Italien fällig?

Auf vielen Abschnitten der Autobahn muss in Italien eine Maut entrichtet werden. Doch auch diverse Tunnel oder Passstraßen sind mautpflichtig. In Bologna, Palermo und Mailand wird zudem eine City-Maut erhoben.

Wonach richtet sich die Höhe der italienischen Mautkosten?

Es gibt in Italien zwei Mautsysteme: das geschlossene System, bei dem es auf die gefahrenen Kilometer und die Fahrzeugkategorie ankommt, sowie das offene System, bei dem eine Pauschale gezahlt werden muss. Je nachdem, welches System auf welcher Strecke Anwendung findet, beeinflusst dies die Höhe der Pkw-Maut in Italien.

Brauche ich eine Autobahnvignette in Italien?

Nein, in Italien ist keine Autobahnvignette nötig. Sobald Sie die mautpflichtige Strecke befahren, ziehen Sie normalerweise ein Ticket, welches Sie beim Abfahren bezahlen.

Wie setzen sich die Mautgebühren in Italien zusammen?

Maut in Italien: Nicht nur Pkw-Fahrer werden zur Kasse gebeten.
Maut in Italien: Nicht nur Pkw-Fahrer werden zur Kasse gebeten.

Das Mautsystem in Italien gilt als das älteste in ganz Europa. Bereits im Jahr 1924 mussten Kraftfahrer für die Nutzung bestimmter Strecken eine Mautgebühr („Pedaggio“) zahlen. Heutzutage wird auf ca. 6.000 Kilometern eine Maut in Italien verlangt.

Die Höhe der italienischen Straßennutzungsgebühr setzt sich in der Regel aus der gefahrenen Strecke und dem genutzten Kfz zusammen (geschlossenes System). Manchmal muss auch eine Pauschale entrichtet werden, wie z. B. in der Gegend um Mailand (offenes System).

Gängiger ist jedoch die Variante, pro gefahrenem Kilometer und genutztem Fahrzeug vorzugehen. Dazu werden Kraftfahrzeuge in insgesamt fünf verschiedene Kategorien eingeteilt, die sich nach der Anzahl der Achsen („Assi“) richten:

KategorieFahrzeug
2 Assi (Classe A)Kfz mit zwei Achsen, die an der Vorderachse nicht höher sind als 1,3 Meter (z. B. Motorräder oder Pkw)
2 Assi (Classe B)Kfz mit zwei Achsen, die an der Vorderachse höher sind als 1,3 Meter (z. B. Wohnmobile)
3 AssiKfz und Gespanne mit drei Achsen (z. B. Lkw)
4 AssiKfz und Gespanne mit vier Achsen (z. B. Lkw mit zweiachsigem Anhänger)
5 o piú AssiKfz und Gespanne mit fünf oder mehr Achsen (z. B. Lkw mit dreiachsigem Anhänger)

Übrigens: Im Gegensatz zu Österreich oder Rumänien gibt es keine Vignette für Italien. Normalerweise ziehen Sie ein Ticket, sobald Sie auf die mautpflichtige Strecke auffahren. Beim Abfahren wird dann die Maut in Italien beglichen.

Wo wird in Italien eine Maut erhoben?

Es herrscht keine Vignettenpflicht in Italien.
Es herrscht keine Vignettenpflicht in Italien.

Vor allem auf den Autobahnen („autostrada“) müssen in Italien Mautgebühren entrichtet werden. Sie sind von den Schnellstraßen („superstrada“) zu unterscheiden, da Letztere kostenlos befahren werden dürfen. Straßen, die mit einem blauen Schild gekennzeichnet sind, gelten als mautfrei, während ein grünes Schild bedeutet, dass Autobahngebühren in Italien fällig werden.

Darüber hinaus müssen Sie sich auf Mautkosten einstellen, wenn Sie bestimmte Tunnel oder Passstraßen befahren möchten, die entweder nach Italien führen oder wieder hinaus. In Bologna, Mailand und Palermo wird außerdem eine City-Maut erhoben. Auf welche Kosten sich die Maut in Italien jeweils beläuft, erfahren Sie im Folgenden.

Was kostet die Autobahnmaut in Italien?

Wie bereits erwähnt, richten sich die in Italien anfallenden Autobahngebühren entweder nach dem geschlossenen System (gefahrene Kilometer + Fahrzeugkategorie) oder dem offenen System (Pauschale). Auf welchen Strecken Letzteres bei der Maut in Italien Anwendung findet, zeigt diese Übersicht:

  • Neapel – Salerno (A 3)
  • Mont Blanc – Aosta (A 5)
  • Varese – Mailand (A 8)
  • Como – Mailand (A 9)
  • Rom – Civitaveccia (A 12)
  • Frejus Tunnel – Turin (A 32)
  • Neapel – Pozzuoli (A 56)

Allgemein liegt die in Italien zu zahlende Autobahnmaut bei durchschnittlich 7 Cent pro gefahrenem Kilometer. Es kommt jedoch stets darauf an, für welche Strecke Sie sich im Detail entscheiden. Verläuft diese beispielsweise durch Gebirgsregionen, kann die Maut in Italien teurer sein, da die Kosten für den Erhalt dieser Strecke höher sind. Möchten Sie sich genau darüber informieren, in welcher Höhe sich in Italien die Autobahngebühren bewegen, können Sie diese je nach gewünschter Strecke hier berechnen lassen.

Was kostet die Maut in Italien für Tunnel und Passstraßen?

Auch Tunnel sind in Italien von der Pkw-Maut betroffen.
Auch Tunnel sind in Italien von der Pkw-Maut betroffen.

Das Befahren bestimmter Tunnel und Passstraßen kostet Sie eine Maut, wenn Sie nach Italien fahren oder wieder hinaus. Je nachdem, von wo Sie kommen, kann eine andere Strecke für Sie maßgeblich sein.

Anschließend haben wir Ihnen aufgelistet, mit welchen Mautgebühren bei Fahrten nach Italien bzw. wieder zurück zu rechnen ist:

Tunnel bzw. PassstraßeMautgebühren (einfache Fahrt)
Timmelsjoch-Hochalpenstraße (von Italien nach Österreich)Motorrad: 15 €
Pkw: 17 €
Wohnmobil: 28 €
Brennerpass (von Österreich nach Italien)9,50 €
Fréjus-Straßentunnel (von Frankreich nach Italien)Motorrad: 30,70 €
Pkw: 46,30 €
Wohnmobil: 61,30 €
Mont Blanc-Straßentunnel (von Italien nach Frankreich)Motorrad: 31,20 €
Pkw: 47,10 €
Wohnmobil: 62,30 €
Munt-la-Schera Straßentunnel (von Italien in die Schweiz)Motorrad: 12-14 €
Pkw: 14-32 €
Wohnmobil: 23-24 €
Großer St. Bernhard Straßentunnel (von der Schweiz nach Italien)Motorrad: 15,80 €
Pkw: 26,90 €
Wohnmobil: 41,80 €

Auch in gewissen Städten herrscht eine Mautpflicht in Italien

Insgesamt müssen Sie in drei Städten eine Maut in Italien entrichten, wenn Sie den Innenstadtbereich befahren möchten:

Wie funktioniert die City-Maut in Italien?
Wie funktioniert die City-Maut in Italien?
  1. Mailand
  2. Palermo
  3. Bologna

Motorräder sowie Elektrofahrzeuge sind in der Regel von den Mautgebühren befreit. Weiterhin besteht nur zu gewissen Tageszeiten eine Mautpflicht. Je nachdem, über welche Schadstoffklasse Ihr Kfz verfügt, dürfen Sie den Innenstadtbereich möglicherweise nicht befahren.

Dies betrifft häufig Benziner der Klassen Euro 0, 1 und 2 sowie Diesel mit der Norm Euro 0, 1, 2 und 3. Wie hoch die City-Maut in Italien je nach Stadt ausfällt, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

StadtMaut in ItalienMautpflicht
Mailand5 € (Tagesticket)
30-60 € (Mehrtagestickets)
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
7:30-19:30 Uhr

Donnerstag
7:30-18:00 Uhr
Palermo5 € (Tagesticket)
20 € (Monatsticket)
Montag bis Freitag
8:00-20:00 Uhr

Samstag
8:00-13:00 Uhr
Bologna6 € (Tagesticket)
15 € (4-Tages-Ticket)
Täglich
7:00-20:00 Uhr

Wie können Sie die Mautkosten in Italien bezahlen?

Da für die Bezahlung der Maut in Italien keine Vignette vonnöten ist, läuft es meist so, dass Sie beim Auffahren auf die jeweilige Strecke ein Ticket ziehen, welches Sie beim Abfahren begleichen. Dabei haben Sie mehrere Optionen:

Wie können Sie die Maut in Italien bezahlen?
Wie können Sie die Maut in Italien bezahlen?
  • Sie entrichten die Autobahnkosten in Italien in bar.
  • Sie bezahlen die Mautgebühr mit Kreditkarte.
  • Sie nutzen die „Viacard“. Dabei handelt es sich um eine Prepaidkarte für die Maut in Italien.
  • Sie verwenden den „Telepass“. Dieser ist Teil des elektronischen Mautsystems und bedarf einer speziellen Box im Fahrzeuginneren, um die Maut in Italien automatisch abbuchen zu lassen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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