Wer nach der Hauptuntersuchung (HU) einen Mängelbericht erhält, ärgert sich meist. Mit unseren Tipps können Sie die Zeit bis zur neuen Prüfplakette überstehen, ohne die Nerven zu verlieren. In diesem Ratgeber lesen Sie, wie Sie ordnungsgemäß mit einem Mängelbericht umgehen, wie dieser das weitere Vorgehen bis zur bestandenen HU bestimmt und was Sie beachten müssen, um für diese nicht zwei Mal zahlen zu müssen.
FAQ: Mängelbericht vom TÜV-Prüfer
Einen Mängelbericht bekommen Fahrzeughalter, deren Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung in erheblichem Maße nicht den gesetzlichen Vorschriften über die Verkehrssicherheit entspricht. Der Prüfbericht enthält dann Angaben über die zu beseitigenden Defizite am Fahrzeug.
Wer nach der HU einen Mängelbericht erhält, hat einen Monat Zeit, die nötigen Reparaturen durchführen zu lassen. Was Sie für die Weiterfahrt beachten sollten, lesen Sie hier.
Der Prüfer entscheidet, ob die Beeinträchtigungen so erheblich sind, dass Ihr Fahrzeug sofort stillgelegt wird. Je nach Mangel dürfen Sie ggf. noch damit nach Hause bzw. in die nächste Werkstatt fahren. Oder der Prüfer erlaubt, dass Sie das Auto sogar bis zur Nachprüfung nutzen können.
Was Hauptuntersuchung und Mängelbericht bewirken sollen
Inhalt
Wer in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen will, muss in aller Regel bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten. Auch für Fahrzeuge gibt es zahlreiche Vorschriften. So gibt es beispielsweise Anforderungen für Fahrräder, die etwa mit einer Klingel und Reflektoren in den Speichen ausgestattet sein müssen.
Das Verkehrsrecht sieht für Kraftfahrzeuge (Kfz) weitaus mehr Regeln in puncto Sicherheit vor, die eingehalten werden müssen. Überprüft werden diese bei der Hauptuntersuchung (HU). Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beschreibt, welche Vorschriften für Kfz gelten. Dazu gehören etwa intakte Leuchten, Rückspiegel, Scheibenwischer oder Reifen. Im Mängelbericht wird festgehalten, wenn diese oder andere Bestandteile des Wagens nicht ordnungsgemäß funktionieren. In der zur StVZO gehörigen Anlage VIII wird in Nummer 1.2.1 erläutert, was bei einer HU eigentlich passiert:
Bei einer Hauptuntersuchung werden die Fahrzeuge […] auf ihre Verkehrssicherheit, ihre Umweltverträglichkeit sowie auf Einhaltung der für sie geltenden Bau- und Wirkvorschriften untersucht.
In einem Mängelbericht sind die Defizite aufgelistet, die Sie innerhalb einer bestimmten Frist beseitigen müssen, damit Ihr Fahrzeug fortlaufend als verkehrssicher gelten kann.
Bei diesen Defiziten erhalten Sie einen Mängelbericht für Ihr Auto
Nicht jeder Wagen, der zur Hauptuntersuchung muss, erhält danach einen Mängelbericht. Fahrzeuge, die allen Anforderungen gerecht werden, erhalten in der Regel nach der Prüfung die aktuell gültige Plakette und können weitergefahren werden. Bei der Prüfung gibt es sogenannte Mängelkategorien. In fünf Stufen wird zwischen den Schweregraden der Defizite unterschieden:
- Ohne Mangel (OM): Hier ist alles in Ordnung. Die Umwelt und die Verkehrssicherheit werden nicht beeinträchtigt.
- Geringe Mängel (GM): Diese kleinen Fehler müssen Sie zwar zeitnah beheben, eine Nachprüfung wird aber in der Regel nicht angeordnet und die TÜV-Plakette trotzdem ausgestellt.
- Erhebliche Mängel (EM): Bei einem erheblichen Mangel erteilt der Prüfer die Plakette nicht mehr. Diese erhalten Sie, wenn Sie die im Mängelbericht aufgeführten Beeinträchtigungen innerhalb der vorgegebenen Frist beseitigt haben.
- Gefährliche Mängel (VM): So ein Defizit beeinträchtigt die Sicherheit des Straßenverkehrs. Sie dürfen mit Ihrem Auto nur noch in die nächste Werkstatt oder nach Hause fahren.
- Verkehrsunsicher (VU): Hier darf der Prüfer kein Erbarmen zeigen und muss Ihr Fahrzeug stilllegen. Das heißt, dass er die alte TÜV-Plakette entfernt und die Zulassungsstelle entsprechend informiert.
TÜV-Mängelbericht erhalten – Wie geht es weiter?
Wenn Sie für Ihr Fahrzeug einen Mängelbericht erhalten haben, bleibt Ihnen eine Frist von einem Monat, um die Fehler zu beheben. Das können Sie in der Werkstatt machen lassen, in der Ihr Auto geprüft worden ist, oder auch in einer anderen.
Da Sie unter Umständen einige Zeit auf einen Termin zur Reparatur warten müssen, sollten Sie sich zügig um einen solchen kümmern, nachdem Sie den Mängelbericht erhalten haben.
Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann es sein, dass Sie nach dem Mängelbericht für Ihr Kfz erneut die Kosten für die HU tragen müssen, sollten Sie die Beeinträchtigungen nicht innerhalb eines Monats bereinigen.
Sind alle Schäden behoben, können Sie zur Nachprüfung fahren und sich nach bestandener Prüfung die Plakette abholen. Es ist aber auch möglich, dass Ihr Wagen durch die Nachprüfung fällt. Dann bekommen Sie allerdings keinen weitere Zeit für die Mängelbeseitigung. Die Frist gilt fortwährend ab der ersten Untersuchung.
Übrigens kann es auch passieren, dass Sie einen Mängelbericht von der Polizei erhalten. Geraten Sie in eine Verkehrskontrolle und die Beamten stellen beim Blick in die Fahrzeugpapiere etwa fest, dass ein bestimmtes Bauteil nicht eingetragen ist, dürfen diese eine Mängelkarte ausstellen.
Auch hier muss die entsprechende Frist eingehalten werden. Dann müssen Sie den Kfz-Mängelbericht zur Vorlage bei der zuständigen Polizeidienststelle mit einem Nachweis über die Beseitigung persönlich oder per Post abgeben. Das kann beispielsweise die Werkstattrechnung sein.
Darf ich mit dem TÜV-Mängelbericht weiterfahren?
Ja, mit einem TÜV-Mängelbericht dürfen Sie Ihr Auto zunächst weiter fahren, wenn der jeweilige Prüfer keine Gefährdung für den Straßenverkehr erkennen kann und Ihr Auto nicht stilllegt. Sie sollten allerdings stets den Mängelbericht mitführen, damit Sie bei einer Verkehrskontrolle nicht etwa ein Bußgeld für eine abgelaufene TÜV-Prüfplakette befürchten müssen. Mit dem Mängelbericht weisen Sie nach, dass Sie sich um eine neue Plakette bemühen und die Frist bis zur Nachprüfung noch nicht abgelaufen ist.
Halten Sie die festgesetzte Zeitvorgabe von einem Monat allerdings nicht, sieht der Bußgeldkatalog 10 Euro Verwarngeld vor. Die Frist kann nicht verlängert werden. Auch eine zweite Nachprüfung muss innerhalb von einem Monat erfolgen, wenn Sie die erste nicht bestehen. Sie sollten sich also, nachdem Sie einen Mängelbericht erhalten haben, nicht allzu viel Zeit lassen, um die Fehler zu beheben.
Je länger Sie ohne gültige TÜV-Plakette fahren (also den TÜV überziehen), nachdem Sie die im Mängelbericht aufgeführten Defizite nicht behoben haben, desto höher sind die Bußgelder, die dafür anfallen. Acht Monate ab Fälligkeit für die HU drohen 60 Euro Geldbuße sowie ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Dies gilt dann außerdem als B-Verstoß für Fahranfänger.
Ich hatte mein Kfz in meiner Halle zum herrichten und überwintern eingestellt somit ist der TÜV abgelaufen (5 Monate)
Nach der Reparatur (bzw. Winter) bin ich zum TÜV gefahren und erhielt eine Mängelkarte (geringe Mängel) die ich umgehend abgestellt habe um die Tage danach zur wieder Vorführung beim TÜV vorstellig zu werden.
Doch ich bekam über Nacht eine Ordnungswiedrigkeit Anzeige an die Windschutzscheibe der TÜV wäre über 5 Monate abgelaufen.
Ich legte Einspruch ein da ich inzwischen ja den TÜV (Mängelbericht) hatte, dieser wurde abgelehnt mit der Begründung, es zählen bei dieser Ordnungswiedrigkeits Anzeige die zuvor überzogenen 5 Monate der HU
Ist das so richtig?
Hallo Helmut
Ich habe genau das gleiche Problem. Sonntag morgens 7.30 war die Polizei auf meinem Grundstück und hat es bemängelt, ich war auch beim TÜV und hatte auch den Mängelbericht.
Hast du vielleicht schon Neuigkeiten zu deinem Fall.
Mit freundlichen Grüßen John