Lkw-Pausen: Auszeit von der Arbeitszeit für Lkw-Fahrer

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Lkw-Fahrer müssen wie alle anderen Arbeitnehmer auch Pausen von der Arbeitszeit nehmen. Halten sie sich nicht an die in Deutschland geltende Pausenregelung für Lkw-Fahrer, kann das zum einen zur Übermüdung am Steuer führen und dadurch zu einer Gefährdung im Straßenverkehr führen. Zum anderen kann die Missachtung der Pausenzeiten aber auch Sanktionen nach sich ziehen.

FAQ: Lkw-Pausen

Wann müssen Lkw-Fahrer Pause machen und wie lang muss diese sein?

Nach 6 Stunden Arbeitszeit muss eine Pause gemacht werden. Die Dauer ist abhängig von der Arbeitszeit. Beträgt diese 6 bis 9 Stunden, muss die Pause mindestens 30 Minuten lang sein, bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit muss die Pause 45 Minuten betragen.

Was muss während der Pause unterlassen werden?

Während der Pause muss nicht nur eine Lenkzeitunterbrechung stattfinden, sondern es müssen auch sämtliche berufliche Aktivitäten eingestellt werden. Mehr zum Unterschied zwischen Lenkzeitunterbrechung und Pause erfahren Sie hier.

Was ist der Unterschied zwischen Pause und täglicher Ruhezeit?

Die tägliche Ruhezeit ist eine längere Pause von der Lenkzeit zwischen den täglichen Arbeitszeiten. Sie muss mindestens 11 Stunden dauern.

Müssen Lkw-Fahrer gesetzliche Pausen einhalten?

Wann muss ein Lkw-Fahrer eigentlich eine Pause machen?
Wann muss ein Lkw-Fahrer eigentlich eine Pause machen?

Wer arbeitet, muss auch mal eine Pause machen. Das gilt auch für Berufskraftfahrer wie Lkw-Fahrer, deren Job es ist, Güter zu transportieren. Lkw-Fahrer verbringen also einen Großteil ihrer Arbeitszeit hinter dem Steuer.

Diese Art von Arbeit kann besonders ermüdend sein – und da Fahrzeugführer im Straßenverkehr stets aufmerksam sein sollten, sorgen Lkw-Pausen von der Arbeitszeit dafür, dass sich die Fahrer in dieser Zeit ausruhen können und es somit nicht zu einer Gefährdung im Straßenverkehr aufgrund von Übermüdung am Steuer kommt.

Doch wann müssen Lkw-Fahrer Pausen machen und können sie die Lkw-Pause auch splitten? Was dürfen Lkw-Fahrer während der Pausen nicht tun? Worin unterscheiden sich die Pause von der Lenkzeitunterbrechung und der täglichen Ruhezeit? All das erfahren Sie im Folgenden.

Pausenregelung für Lkw-Fahrer laut Arbeitszeitgesetz

Lkw-Fahrer müssen Pausen von Lenkzeiten, aber auch von der Arbeitszeit im Allgemeinen nehmen.
Lkw-Fahrer müssen Pausen von Lenkzeiten, aber auch von der Arbeitszeit im Allgemeinen nehmen.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in Deutschland die Arbeits- und Pausenzeiten von abhängig beschäftigten Kraftfahrern. Das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) regelt hingegen die Arbeits- und Pausenzeiten für Lkw-Fahrer, die selbstständig sind.

Das während der Pause der Lkw nicht geführt werden darf, sollte klar sein. Aber nicht nur die Zeit, die hinter dem Steuer eines fahrenden Lkw verbracht wird, gilt als Arbeitszeit. Folgende Aktivitäten dürfen während der Lkw-Pausen nicht ausgeführt werden, da diese zur Arbeitszeit gehören:

  • Führen des Fahrzeugs im Straßenverkehr (Lenkzeit und eventuelle Wartezeiten, die in Staus, an Ampeln oder Bahnübergängen verbracht werden)
  • Be- und Entladung des Lkw sowie damit verbundene Wartezeiten und die Überwachung von Be- und Entladetätigkeiten
  • Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten oder Reinigungsarbeiten am Lkw
  • Behördengänge, die in Zusammenhang mit der Arbeit getätigt werden müssen

Welche Pausenzeiten müssen Lkw-Fahrer einhalten?

Wie alle anderen Arbeitnehmer müssen auch Lkw-Fahrer gewisse Pausenzeiten einhalten. Lkw-Fahrer müssen die Ruhepausen im Vorfeld planen und müssen diese an die Länge der Arbeitszeiten anpassen.

  • Beträgt die Arbeitszeit sechs bis neun Stunden, muss die Pause mindestens 30 Minuten betragen.
  • Beträgt die Arbeitszeit mehr als neun Stunden, muss die Pause mindestens 45 Minuten betragen.

Es gilt außerdem: Nach spätestens sechs Stunden Arbeitszeit muss in jedem Fall eine Pause gemacht werden.

Lkw-Pause teilen: Geht das? Die Ruhepausen können Lkw-Fahrer aber auch in einzelne Zeitabschnitte aufteilen. Hierbei ist aber zu beachten, dass dennoch jeder Zeitabschnitt mindestens 15 Minuten betragen muss.

Übrigens: Bezüglich der Pausenzeiten gelten für Lkw-Fahrer, die selbstständig sind, dieselben Regelungen wie für abhängig beschäftigte Lkw-Fahrer.

Unterschied zwischen der Lenkzeitunterbrechung und der Pause für Lkw-Fahrer

Nicht nur Lenkpausen müssen Lkw-Fahrer einlegen, sondern auch Pausen von der gesamten Arbeitszeit.
Nicht nur Lenkpausen müssen Lkw-Fahrer einlegen, sondern auch Pausen von der gesamten Arbeitszeit.

Die jeweiligen Lenkzeiten zählen als Arbeitszeit. Das heißt, während der Pause muss gleichzeitig eine Lenkzeitunterbrechung stattfinden. Bezüglich der Lenkzeitunterbrechung gibt es unabhängig von der Pausenregelung noch eine gesonderte Regel, die Lkw-Fahrer beachten müssen.

Eine Lenkzeitunterbrechung muss nämlich spätestens nach 4,5 Stunden durchgehender Fahrt stattfinden. Das heißt: Bestand die Arbeitszeit an einem Tag bisher lediglich aus Lenkzeit, muss nach 4,5 Stunden eine Pause von der Lenkzeit und auch somit auch von der Arbeitszeit gemacht werden.

Wurde also 4,5 Stunden gefahren, muss eine Pause von der Lenkzeit eingelegt werden, unabhängig davon, ob gemäß ArbZG eine Lkw-Pause eigentlich erst nach 6 Stunden gemacht werden muss.

Im Umkehrschluss gilt, dass die Arbeitszeit vor Beginn der Lenkzeit maximal 1,5 Stunden betragen haben darf. Andernfalls muss eine Pause von der Arbeitszeit eingelegt werden, bevor 4,5 Stunden Lenkzeit vergangen sind.

Unterschied zwischen täglicher Ruhezeit und Lkw-Pausen

Die Lkw-Ruhezeiten und die Lkw-Ruhepausen sind voneinander zu unterscheiden. Neben den Lkw-Pausen von der Arbeitszeit muss täglich außerdem eine Ruhezeit von der Lenkzeit eingenommen werden. Die Ruhezeit ist damit theoretisch gesehen auch eine Pause von der Arbeitszeit, muss aber dennoch von dieser abgegrenzt werden.

Die tägliche Ruhezeit muss mindestens elf Stunden betragen und muss innerhalb von 24 Stunden nach der letzten Ruhezeit genommen werden. Die Ruhezeit ist somit die Pause, die zwischen den Arbeitszeiten eingelegt wird. Dennoch ist die Ruhezeit in erster Linie eine längere Pause von der Lenkzeit. Die Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer werden im Gegensatz zu den Lkw-Pausen und Arbeitszeiten durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) geregelt.

Zusammenfassend gilt also:

  • Von der Arbeitszeit muss eine Pause genommen werden.
  • Von der Lenkzeit muss eine Lenkzeitunterbrechung und eine Ruhezeit eingelegt werden.

Lkw-Pausen am Wochenende

Wochenende: Eine längere Pause machen Lkw-Fahrer meist an den letzten beiden Tagen der Woche.
Wochenende: Eine längere Pause machen Lkw-Fahrer meist an den letzten beiden Tagen der Woche.

Lkw-Fahrer müssen eine wöchentliche Ruhezeit von der Lenkzeit einnehmen. Diese muss mindestens 45 Stunden betragen. Da diese Ruhezeit häufig an den beiden letzten Tagen der Woche eingenommen wird, wird dies oft als Wochenendpause für Lkw-Fahrer bezeichnet.

Grundsätzlich besteht aber nicht die Pflicht, dass Lkw-Fahrer am Wochenende eine Pause von der Lenkzeit machen. Aufgrund des Sonntagsfahrverbots finden aber viele Lkw-Pausen von der Lenkzeit am Wochenende statt.

Was droht, wenn Lkw-Pausen nicht eingehalten werden?

Halten Kraftfahrer ihre Pausen nicht ein, fällt das auf den Arbeitgeber zurück. In dessen Verantwortungsbereich fällt es nämlich, dass seine Mitarbeiter die Lkw-Pausenregelung zum einen einhalten und dass Pausen durch die Lkw-Fahrer korrekt dokumentiert werden.

Wird die Pausenzeit unterschritten oder werden die Pausen vom Lkw-Fahrer nicht rechtzeitig nach spätestens sechs Stunden Arbeitszeit eingelegt, kann in diesen Fällen ein Bußgeld gegen den Arbeitgeber verhängt werden.

Das Bußgeld kann bis zu 15.000 Euro betragen. Diese Höhe ist besonders dann wahrscheinlich, wenn die Lkw-Pausen auf Anordnung des Arbeitgebers hin nicht eingehalten wurden und dies nachgewiesen werden kann.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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