LKW fahren: Führerschein der Klasse C

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Neben den Klassen C1, C1E und CE berechtigt der Führerschein der Klasse C zum Fahren der ganz großen Fahrzeuge: Lastkraftwagen. Insbesondere Berufskraftfahrer haben den Lkw-Führerschein, aber auch Privatleute können diese Fahrerlaubnis erlangen. Aber welche Fahrzeuge können im Detail mit der Führerscheinklasse C bewegt werden und welche Kosten kommen auf Anwärter zu?

FAQ: LKW-Führerschein

Welche Fahrzeuge darf ich mit einem C-Führerschein fahren?

Inhaber der C-Fahrerlaubnis dürfen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 3,5 t führen und z. B. auch große Wohnmobile. Kraftfahrer mit einem C-Führerschein sind auch berechtigt, einen Anhänger zu ziehen, vorausgesetzt, dieser bringt nicht mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse auf die Waage. Anders als mit der Führerscheinklasse C1 dürfen Sie mit C aber auch LKW über 7,5 t zGG fahren.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich einen Führerschein der Klasse C erwerben?

Sie müssen mindestens 21 Jahre sein und bereits den PKW-Führerschein Klasse B besitzen. Alle weiteren Bedingungen haben wir für Sie hier zusammengefasst.

Was kostet der C-Führerschein?

Rechnen Sie mit etwa 2.000 Euro. Hier sind z. B. der Führerscheinantrag, Anmelde- und Prüfungsgebühr, Erste-Hilfe-Kurs, Fahrstunden und ärztliche Untersuchungen inbegriffen.

Der Lkw-Führerschein: Was darf gefahren werden?

Der Lkw-Führerschein ist für einige Lebensgrundlage, für andere ein Kindheitstraum.
Der Lkw-Führerschein ist für einige Lebensgrundlage, für andere ein Kindheitstraum.
Ein Führerschein der Klasse C beinhaltet nicht alle Berechtigungen - für Sattelzüge etwa gibt es eine gesonderte Führerscheinklasse.
Ein Führerschein der Klasse C beinhaltet nicht alle Berechtigungen – für Sattelzüge etwa gibt es eine gesonderte Führerscheinklasse.

Inhaber des Führerscheins der Klasse C dürfen bereits viele der Fahrzeuge auf deutschen Straßen bewegen. Die zulässige Gesamtmasse darf dabei verständlicherweise 3500 kg, aber auch 7,5 Tonnen (t) überschreiten.

Somit können mit diesem Führerschein beispielsweise 7,5 t schwere Lkw genauso gefahren werden wie große Wohnmobile der entsprechenden Gewichtsklasse.

Der C-Führerschein berechtigt auch dazu, einen Anhänger anzukuppeln. Allerdings ist hier wichtig zu beachten, dass dieser nicht mehr als 750 kg Gesamtmasse auf die Waage bringen darf. Größere Gewichtsklassen wie zum Beispiel Sattelzüge benötigen daher die Fahrerlaubnis der Klasse CE.

Die Gesamtmasse besteht nicht nur aus dem Leergewicht, sondern umfasst auch die Zuladung!

Führerschein der Klasse C: Was darf ich nicht fahren?

Es gibt jedoch einige Fahrzeugklassen, die durch den Lkw-Führerschein nicht abgedeckt sind und die somit nicht ohne die entsprechende Qualifikation gefahren werden dürfen.

Fahrzeuge, die nicht gefahren werden dürfen:

  • Zweiräder der Klassen AM, A1, A2, und A.
  • Busse der Klassen D1 und D sowie Fahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen abzüglich des Fahrzeugführers ausgelegt sind.
  • Sattel- und Lastzüge mit einem Anhänger, der mehr als 750 kg Gesamtmasse aufweist.

Lastzüge sowie Sattelzüge können erst mit den anderen Führerscheinklassen der Kategorie C gefahren werden: C1E und CE. Fahrzeuge der Klasse C1 sind dagegen inbegriffen.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Nicht jedem, der gerne Kraftfahrer werden und den Lkw-Führerschein machen möchte, ist dies von Gesetzeswegen auch gestattet. Private Interessenten müssen ein Mindestalter von 21 Jahren erreicht haben sowie bereits den Pkw-Führerschein der Klasse B besitzen.

Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse C kann für die Ausbildung heruntergesetzt werden.
Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse C kann für die Ausbildung heruntergesetzt werden.

Für berufliche Anwärter gibt es allerdings Ausnahmeregelungen bezüglich des Mindestalters. Demnach kann der Lkw-Führerschein bereits mit 18 Jahren erlangt werden. Dies ist der Fall, wenn

  • die erforderliche Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrFQG vorliegt.
  • eine Berufsausbildung zum/zur staatlich anerkannten „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ absolviert wird.
  • eine Berufsausbildung zum/zur staatlich anerkannten „Fachkraft im Fahrbetrieb“ absolviert wird.
  • eine staatlich anerkannte Berufsausbildung absolviert wird, in der vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres dürfen Lkw-Fahrer jedoch ausschließlich im Inland und nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses einen Lastkraftwagen bewegen! Der Erwerb des Führerscheins mit 17 Jahren im Rahmen des begleiteten Fahrens ist nicht möglich.

Die Grundqualifikation

Seit einigen Jahren ist es für Lkw-Fahrer, die beruflich auf der Straße unterwegs sind, Pflicht, eine Grundqualifikation nachzuweisen. Diese ist auf verschiedenen Wegen zu erlangen. Die gesetzlichen Vorgaben finden sich im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG).

Wer eine Ausbildung der drei bereits oben genannten Berufe absolviert, erlangt die Grundqualifikation in diesem Rahmen automatisch. Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten, die Qualifikation nachzuweisen:

  • Durch das Bestehen zweier Prüfungen in Theorie (240 Minuten) und Praxis (210 Minuten).
  • Durch einen Lehrgang mit anschließender Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) – 140 Theoriestunden bereiten auf die 90-minütige Prüfung vor.
  • Durch eine Weiterbildung im Rahmen des BKrFQG, die innerhalb von 35 Stunden entsprechende Inhalte vermittelt.

Die Weiterbildung nach dem BKrFQG muss außerdem jeder Berufskraftfahrer im Abstand von 5 Jahren absolvieren.

Ärztliche Untersuchungen für die Fahrerlaubnis der Klasse C

Die ärztliche Untersuchung für den Lkw-Führerschein kann nicht umgangen werden.
Die ärztliche Untersuchung für den Lkw-Führerschein kann nicht umgangen werden.

Neben dem Mindestalter muss jeder Anwärter auf den Führerschein für 7,5-Tonner auch eine ärztliche Untersuchung vorlegen. Damit soll die gesundheitliche Verfassung und insbesondere das Sehvermögen überprüft werden, um die Verkehrssicherheit bestmöglichst zu gewährleisten.

Dazu heißt es in Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

  1. Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich untersuchen lassen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen. Sie haben hierüber einen Nachweis […] vorzulegen.
  2. Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen außerdem besondere Anforderungen hinsichtlich:

a) Belastbarkeit,
b) Orientierungsleistung,
c) Konzentrationsleistung,
d) Aufmerksamkeitsleistung,
e) Reaktionsfähigkeit erfüllen.

Die ärztliche Untersuchung für den Lkw-Führerschein gliedert sich dabei in verschiedene Bereiche:

  • Allgemeiner Gesundheitszustand: Sind Herz und Organe gesund? Welche Vorerkrankungen bestehen? Ist der Blutdruck im Rahmen? Wie ist es um das Hörvermögen bestellt? Diese und andere Aspekte werden abgeklärt.
  • Suchterkrankungen: Insbesondere wird auf Anzeichen einer Suchterkrankung wie beispielsweise einer Alkoholabhängigkeit geachtet. Dies wäre ein Ausschlusskriterium zur Erlangung des C-Führerscheins.
  • Körperliche Einschränkungen: Neben den Vorerkrankungen spielen auch andere körperliche Einschränkungen eine Rolle. So können – etwa aufgrund eines Unfalls – Folgeschäden auftreten, die die Fahreignung eventuell in Frage stellen.
  • Sehtest: Diesem Punkt sollte der Arzt besondere Aufmerksamkeit zollen. Neben der allgemeinen Sehleistung sind auch das räumliche Sehen und die Farbwahrnehmung von Belang. Eine Sehleistung von 80 Prozent auf jedem Auge ist für den Lkw-Führerschein mindestens erforderlich. Wer mehr als acht Dioptrien aufweist, muss Kontaktlinsen tragen.

Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis C ist immer auf fünf Jahre beschränkt. Erst nach Vorlage einer erneuten ärztlichen und augenärztlichen Bescheinigung kann die Verlängerung erfolgen.

Kosten für einen Lkw-Führerschein

Der Klasse-C-Führerschein kann nicht unerhebliche Kosten verursachen.
Der Klasse-C-Führerschein kann nicht unerhebliche Kosten verursachen.

Der Lkw-Führerschein verursacht jedoch Kosten, die nicht unerheblich sein können. Je nach benötigter Anzahl an Fahrstunden unterscheidet sich der finanzielle Aufwand zudem individuell.

Hinzu kommt der Wettbewerb auf dem freien Markt. Für den Führerschein der Klasse C sind die Kosten nicht gesetzlich festgeschrieben und können durch die Fahrschulen eigens bestimmt werden. Deswegen kann es sinnvoll sein, verschiedene Angebote in der Umgebung einzuholen.

Der Grundbetrag, der an Kosten für den Führerschein der C-Klasse anfällt, liegt meist zwischen 200 und 500 Euro. Inklusive ist dann oft bereits der theoretische Unterricht. Im Vorfeld der eigentlichen Fahrstunden schlägt außerdem die Einweisung in das Fahrzeug mit 30 bis 60 Euro zu Buche.

Daneben gibt es weitere Größen, die zu beachten sind:

  • Führerscheinantrag: 40 bis 80 Euro
  • Anmeldegebühr der Fahrschule: 150 Euro
  • Prüfungsgebühren der theoretischen (rund 21 Euro) und praktischen Prüfung (rund 141 Euro), pro Versuch
  • Fahrstunden: ab 60 Euro pro Einheit
  • Erste-Hilfe-Kurs: 50 bis 80 Euro
  • ärztliche Untersuchungen: 100 Euro
  • Pflicht- bzw. Sonderfahrstunden sowie individuelle Übungsfahrten: variabel

Auf diese Weise kommen für den C-Führerschein schnell Kosten im dreistelligen Bereich zusammen. Wer insgesamt mit rund 2000 Euro rechnet, ist hier gut beraten.

Theorie und Praxis: Was ist Pflicht?

Beim C-Führerschein kommt auch noch einmal theoretischer Stoff hinzu.
Beim C-Führerschein kommt auch noch einmal theoretischer Stoff hinzu.

Bestimmte Einheiten der Theorie und Praxis sind Pflicht, um überhaupt zur Prüfung zugelassen zu werden. Allerdings reichen diese meist nicht aus, um einen Übungszustand zu erreichen, der ein Bestehen der Prüfung wahrscheinlich erscheinen lässt. Weiterhin benötigte Fahrstunden können daher vom Fahrlehrer variabel bestimmt werden.

Verpflichtende Fahrten werden Sonderfahrten genannt. Für den 7,5-t-Führerschein sind das:

  • Theorieunterricht: insgesamt 16 Doppelstunden
  • Überlandfahrten: 5 Stunden
  • Autobahnfahrten: 2 Stunden
  • Nachtfahrten: 3 Stunden

Anwärter sollten sich jedoch überlegen, alle oder einige Lkw-Führerscheinklassen in einem Zug zu absolvieren. Dies verringert nicht nur den Zeitaufwand, sondern auch die finanzielle Belastung, denn dadurch verringern sich in der Summe die benötigten Stunden pro Führerscheinklasse.

Der Theorieunterricht

Wer einen Lkw-Führerschein Klasse C erwerben möchte, kommt auch um den Theorieunterricht nicht herum. Dieser gliedert sich in Grund- und Zusatzstoff. In den ersten sechs Doppelstunden wird der Grundstoff vermittelt, in weiteren zehn Doppelstunden der Zusatzstoff. Eine Unterrichtsstunde entspricht einer Schulstunde, sodass je Doppelstunde 90 Minuten benötigt werden.

Die Theorieprüfung ähnelt in ihrer Organisation der zur Erlangung des Autoführerscheins. Ein Fragebogen mit je 37 Fragen testet das Wissen der Anwärter. Bei elf oder mehr Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Auch wer zwei Fragen falsch beantwortet, die jeweils fünf Fehlerpunkte einbringen, hat die Prüfung nicht bestanden.

Der Praxisunterricht

Auch einige Sonderfahrten werden für die Führerscheinklasse C verlangt.
Auch einige Sonderfahrten werden für die Führerscheinklasse C verlangt.

Eine Fahrstunde für den Lkw-Führerschein Klasse C dauert 45 Minuten. Wie viele benötigt werden, ist sehr individuell und hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt ab. Sind die Sonderfahrten ebenso absolviert wie die Fahrstunden, die der Fahrlehrer für nötig hält, folgt die Praxisprüfung.

Die Fahrprüfung ist mindestens 75 Minuten lang und testet den Kandidaten beispielsweise auf das Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, das Fahren auf der Autobahn sowie das Abfahren von selbiger. Mit der Prüfbescheinigung kann dann im Anschluss der eigentliche Führerschein beantragt werden.

Die alten Führerscheinklassen 2 und 3

Im Zuge der Vereinheitlichung von Führerscheinklassen in der Europäischen Union wurden im Jahr 2013 auch in Deutschland einige Klassen zusammengelegt oder neu hinzugefügt. Das hat den Vorteil, dass in allen Mitgliedsstaaten dieselben Berechtigungen gelten. Noch haben die alten deutschen Führerscheinklassen ihre Gültigkeit nicht verloren. Spätestens am 19. Januar 2033 jedoch läuft die Frist zum Umtausch ab. Je nach Ausstellungs- bzw. Geburtsjahr müssen hier unterschiedliche Stichtage eingehalten werden:

Bei Führerscheinen aus Papier (z. B. rosa Führerschein):

  • Geburtsjahr vor 1953: 19. Januar 2033
  • Geburtsjahr 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
  • Geburtsjahr ab 1971: 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen im Scheckkartenformat (ältere EU-Führerscheine):

  • ausgestellt von 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
  • ausgestellt von 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
  • ausgestellt von 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
  • ausgestellt ab 2008: 19. Januar 2029
  • ausgestellt ab 2009: 19. Januar 2030
  • ausgestellt ab 2010: 19. Januar 2031
  • ausgestellt ab 2011: 19. Januar 2032
  • ausgestellt ab 2012: 19. Januar 2033

Doch welche der alten Klassen entsprechen dem Lkw-Führerschein Klasse C? Leider ist dies nicht pauschal zu beantworten. Besonders zwischen DDR- und BRD-Führerscheinen gibt es einige Unterschiede zu beachten, ebenso spielt das Ausstellungsdatum eine Rolle.

Deswegen ist es wichtig, dass Sie den Umfang Ihres alten Führerscheins genau prüfen und gegebenenfalls bei einer zuständigen Behörde nachfragen, welche Fahrzeuge Sie konkret damit führen dürfen.

Der neue Lkw-Führerschein C entspricht jedoch grob den alten Führerscheinklassen 2 und 3, die vor dem 01. Januar 1999 noch erteilt wurden. Wer seinen Führerschein vor dem 18. Januar 2013 erhalten hat, sollte ebenfalls seinen Umfang prüfen – teilweise sind gar Berechtigungen hinzugekommen.

Besteht eine Umschreibungspflicht?

Grundsätzlich müssen Inhaber der alten Fahrzeugklassen ihren Führerschein nicht in eine neue EU-Klasse umschreiben lassen. Die Beantragung einer Fahrerkarte für den gewerblichen Nutzen ist jedoch nur mit einem aktuellen Führerschein möglich.

Umschreibung der Klasse 2

Aus alt mach neu: Die Fahrerlaubnis Klasse C kann umgeschrieben werden.
Aus alt mach neu: Die Fahrerlaubnis Klasse C kann umgeschrieben werden.

Zudem dürfen mit einem alten Lkw-Führerschein der Klasse 2 nur noch Kfz geführt werden, die nicht schwerer als 7,5 Tonnen sind. Bei Gespannen und Fahrzeugkombinationen gilt eine Grenze von 12 Tonnen Gesamtmasse. Inbegriffen sind Fahrzeuge und Kombinationen der Klasse T.

Dies gilt jedoch nur bis zum 50. Lebensjahr. Darüber hinaus dürfen keine Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE mehr gefahren werden, wenn keine entsprechende Umschreibung mit einer ärztlichen Untersuchung durchgeführt wurde. In dem Fall können nur noch C1 und C1E genutzt werden.

Umschreibung der Klasse 3

Auch hier ist eine Umschreibung bis spätestens 2033 Pflicht, allerdings reduzieren sich dann die Berechtigungen der alten Klasse 3 automatisch. Auch kann keine Fahrerkarte beantragt werden.

Ab dem 50. Geburtstag erlischt die Erlaubnis, Lkw mit mehr als 7,5 bzw. 12 Tonnen zu fahren. Wer weiterhin schwerere Fahrzeuge bewegen will, der wird um eine Umschreibung nicht herumkommen. Entsprechende ärztliche Untersuchungen sind auch hier nötig.

Beachten Sie, dass bestimmte Fahrzeugklassen bei der Umschreibung nur auf einen speziellen Antrag hin gewährt werden. Dazu gehören dreiachsige Lkw mit mehr als 12 Tonnen sowie die Klasse T, die allerdings nur Personen zugestanden wird, die in Land- oder Forstwirtschaft tätig sind. Im Führerschein erscheinen diese Berechtigungen dann als Schlüsselzahlen.

Besitzen alte Lkw-Führerscheine EU-weite Gültigkeit?

Ein alter Lkw-Führerschein sollte in ganz Europa anerkannt werden.
Ein alter Lkw-Führerschein sollte in ganz Europa anerkannt werden.

Generell gibt es eine Vereinbarung der Europäischen Kommission, alle gültigen, nationalen Führerscheine der einzelnen EU-Staaten gegenseitig anzuerkennen.

Immer wieder kommt es jedoch vor, dass Urlauber ein Bußgeld zahlen müssen, weil die ausländischen Kontrollbehörden einen nationalen Führerschein der Klasse C nicht anerkennen.

Die Verbraucherzentrale rät, den Wortlaut der EU-Erklärung in der Sprache des Nachbarlandes mitzuführen. Im Zweifel werden Urlauber, die etwa mit einem großen Wohnmobil unterwegs sind, nicht umhinkommen, eine Kaution zu zahlen. Erst im Nachhinein kann dann mittels eines Anwalts dagegen vorgegangen werden.

Wer diesem Ärger zuverlässig aus dem Weg gehen möchte, ist gezwungen, seinen alten Lkw-Führerschein gegen einen neuen EU-Führerschein einzutauschen. Dieser muss dann im Abstand von 5 Jahren jeweils verlängert werden, wofür wiederum ein ärztliches Gutachten vonnöten ist.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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