So manches Mal kann es wirklich nervig werden: Auf der Straße sind Lastkraftwagen zuhauf unterwegs, verstopfen die Straßen und sorgen für ein langsames Vorangekommen. Wegen solcher Fälle gibt es diverse Lkw-Fahrverbote in Deutschland, wie das Nachtfahrverbot oder das Sonn- und Feiertagsverbot. Doch was ist mit einem Lkw-Fahrverbot am Samstag?
Bußgeldtabelle für das Lkw-Fahrverbot am Samstag (genannt: Ferienfahrverbot für Lkw)
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Lkw wurde an einem Samstag während der Ferien verbotswidrig geführt | 25 € |
...länger als 15 Minuten | 60 € |
Es wurde zugelassen bzw. angeordnet, dass ein Lkw an einem Samstag während der Ferien mehr als 15 Minuten verbotswidrig geführt wird | 150 € |
Die entsprechende Ausnahmegenehmigung wurde nicht mitgeführt bzw. auf Nachfrage nicht ausgehändigt | 10 € |
FAQ: Lkw-Fahrverbot am Samstag
Von Juli bis September müssen Lkw-Fahrer aufgrund der Feriensaison die betroffenen Straßen meiden. Das gilt für die Zeitspanne zwischen 7 und 20 Uhr. Hier erfahren Sie mehr zum Ferienfahrverbot.
Hier sind nicht sämtliche Autobahnen betroffen, sondern nur bestimmte Abschnitte. Eine Übersicht finden Sie hier.
Das Fahrverbot gilt für jene Fahrzeuge, die bereits von dem generell existierenden Wochenendfahrverbot betroffen sind.
Was hat es mit dem Samstagsfahrverbot für Lkw auf sich?
Inhalt
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw ist sicherlich vielen bekannt. Gern wird es auch allgemein als Wochenendfahrverbot betitelt. Normalerweise beinhaltet diese Regelung jedoch nicht den Samstag, der im Grunde noch zu den Werktagen zählt.
Im Sommer eines jeden Jahres ändert sich das aber. Aufgrund der dann beginnenden Feriensaison sind die Straßen nun voller Autos, die auf dem Weg in den Sommerurlaub sind. Um den Verkehr dabei ein wenig zu entlasten, gibt es ein Fahrverbot für Lkw auch am Samstag. Daher wird das Lkw-Fahrverbot am Samstag im Lkw-Bußgeldkatalog auch als Ferienfahrverbot für Lkw bezeichnet.
Anders als die Sperre an Sonn- und Feiertagen für Lkw hat das Samstagsfahrverbot nicht auf sämtlichen Straßen Bestand. Stattdessen sind nur eine Reihe von Autobahnen und Bundesstraßen dafür gesperrt. Die entsprechenden Strecken sind im Paragrafen 1 der Fernreiseverordnung aufgeführt.
Dazu gehören jeweils in beide Fahrtrichtungen Fahrverbote u. a. auf
- Abschnitten der Autobahnen A 1, A 2, A 3
- Abschnitten der Autobahnen A 5, A 6 … bis A 10
- Abschnitten der Autobahnen A 92 und A 93
- Abschnitten der A 215
- Abschnitten der A 980
Die Bundesstraßen, auf denen das Lkw-Fahrverbot am Samstag Bestand hat, sind lediglich folgende:
- die B 31 von Anschlussstelle Stockach-Ost der A 98 bis Anschlussstelle Sigmarszell der A 96
- die B 96/E 251 vom Neubrandenburger Ring bis Berlin
Zu den betroffenen Fahrzeuge gehören Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und auch alle Lkw, die einen Anhänger haben – dabei ist es unerheblich, welche zulässige Gesamtmasse sie haben.
Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot am Samstag
Jedoch gibt es für das am Samstag bestehende Fahrverbot für Lkw wichtige Ausnahmen. In der Regel betreffen diese Einsatzfahrzeuge in Notfällen oder den Transport von besonderen Waren.
Das können bspw. Notfälle sein, die den Einsatz von Fahrzeugen
- der Polizei und Bundespolizei
- der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes
- des öffentlichen Straßendienstes der Verwaltung
- der Bundeswehr sowie der von der Bundeswehr beauftragten gewerblichen Transportdienstunternehmen
- von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsdiensten
bedürfen.
Ausgenommen sind in aller Regel zudem
- Transporte von lebenden Bienen bzw. insgesamt von lebenden Tieren
- Transporte von leicht verderblichen Lebensmitteln (wie Obst und Gemüse, frischer Fisch, Fleisch oder Milchprodukte)
- Transporte, die den kombinierten Güterverkehr von Straße zu Schiene bzw. von Straße zu Hafen
betreffen.
Lkw-Fahrverbot am Samstag in anderen Ländern
Andere Länder sind mit einem solchen Verbot wesentlich strikter.
In Österreich bspw. gilt nicht nur das Lkw-Fahrverbot am Samstag während der Ferien, sondern das gesamte Jahr über und auf sämtlichen Straßen im Land. Das Fahrverbot beginnt hier grundsätzlich um 15 Uhr und geht ab Mitternacht fließend in das dort herrschende Sonntagsfahrverbot über.
Allerdings haben auch die Österreicher aus den zur Ferienzeit verstopften Straßen ihren Schluss gezogen. Vom 1. Juli bis 26. August dürfen Lkw am Samstag bereits ab 10 Uhr nicht mehr auf die Straße.
In Frankreich gibt zwar genau genommen ein Lkw-Fahrverbot am Samstag für Lastwagen über 7,5 Tonnen. Dies beginnt jedoch erst um 22 Uhr und hängt mit dem darauffolgenden Sonn- und Feiertagsfahrverbot zusammen. Darüber hinaus wird sich auch hier in den Ferien Mühe gegeben, die Straßen von den großen, langsamen Fahrzeugen freizuhalten und zur Hochsaison ein entsprechendes Fahrverbot an Samstagen für Lkw verhängt.