Ob Lkw, Laster, Lastwagen oder Brummi – für Lastkraftwagen bzw. Nutzfahrzeuge gibt es in Deutschland viele Bezeichnungen – und noch mehr Regeln. Lkws unterliegen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) teilweise sehr speziellen Vorschriften, deren Nichteinhaltung mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten sanktioniert wird.
In unseren Ratgebern erhalten Sie eine detaillierte Übersicht zu den Inhalten und Sanktionen des Lkw-Bußgeldkatalogs.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Lkw
FAQ: LKW-Bußgeldkatalog
Ja, LKW-Fahrer müssen sich wie alle anderen auch an die geltenden Verkehrsregeln halten. Die Sanktionen für Verstöße sind im LKW-Bußgeldkatalog bestimmt. Informationen über die wichtigsten Bußgelder für LKW-Fahrer finden Sie hier.
Ja, die Klasse C1, C1E sowie C und CE berechtigen dazu LKW zu fahren. Je nachdem in welche Gewichtsklasse das Fahrzeug fällt, müssen die entsprechenden Führerscheine vorliegen.
Nein, die Führerscheine ab dem Ausstellungsdatum 19.01.2013 müssen alle fünf Jahre erneuert werden. Berufskraftfahrer müssen zudem auch alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolvieren.
Die wichtigsten Themen und Bußgeldkataloge rund um den Lkw
Lkws in Deutschland – Eine Übersicht
Inhalt
Lkws sind von den deutschen Straßen nicht wegzudenken. Sie übernehmen die Hauptlast des Güterverkehrs im Land, ihre Insassen erleben einen Beruf, der zum einen die Freiheit der Straße und eine gewisse persönliche Unabhängigkeit mit sich bringt, zum anderen jedoch auch voller Entbehrungen ist.
Arbeiten fern der Heimat, schlafen auf Rastplätzen und Stress, wenn Staus und andere Verkehrsbedingungen den Zeitplan beschneiden. Zum Bußgeldkatalog haben Lkw-Fahrer zudem ein besonderes Verhältnis. Denn gerade für Führer von Lastkraftwagen wiegen die Nebenstrafen, wie beispielsweise Punkte im Verkehrsregister, noch einmal schwerer als für die meisten Pkw-Fahrer. Erhält ein Lkw-Fahrer ein Fahrverbot, kann das sogar die berufliche Existenz stark gefährden.
Die Lkw-Gewichtsklassen – von Schwer- bis Fliegengewicht
Entscheidend für die Kategorisierung eines Lkws oder Transporters sind meist das zulässige Gesamtgewicht, Nutzlast, die Maße und die Anzahl der Achsen sowie deren persönliche Achsenlast je nach Typ gelten für den einen Lkw andere Verkehrsregeln als für den anderen. Die StVO und auch der Bußgeldkatalog für Lkw, Transporter und Co. unterscheiden dabei zwischen verschiedenen Gewichtsklassen:
- Kleintransporter/-laster: maximal 3,5 t
- Leichte Lkw: maximal 7,5 t
- Mittelschwere Lkw: maximal 12 t
- Schwere Lkw: maximal 40 t
- Schwere Lkw im Kombiverkehr: maximal 44 t
Weiterführende Ratgeber zur Ausstattung und Bauteilen des Lkw
Kleintransporter, Sattelschlepper, Zugmaschinen – was gilt als Nutzfahrzeug?
Nutzfahrzeuge werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft als Lkw oder Transporter bezeichnet. Doch es gibt zahlreiche Aufbauarten und insbesondere bei Kleintransportern wissen die Verantwortlichen teilweise auf den ersten Blick nicht, ob Verkehrsverstöße ebenfalls gemäß Lkw-Bußgeldkatalog zu sanktionieren sind.
Nutzfahrzeuge für den Personentransport sind meist Klein- oder Omnibusse, die sowohl im öffentlichen Nahverkehr als auch für den betrieblichen Transport für Arbeitskräfte zum Einsatzort genutzt werden.
Nutzfahrzeuge zur Lastbeförderung sind zum einen leichte Transportfahrzeuge, die beispielsweise von Paketzustellern oder Handwerksbetrieben genutzt werden. Deren Gegenstück sind die Fahrzeuge im Schwerlastverkehr. Sie sind die Klassiker unter den Lkws und prägen das allgemeine Bild. Die „Brummis“, transportieren Waren, Güter oder Benzin in und durch Städte. Typische Beispiele für diese Fahrzeuge sind:
- Autotransporter,
- Kastenwagen,
- Pritschenwagen,
- Sattelschlepper,
- Tankwagen,
- Zugmaschinen,
Nutzfahrzeuge für Einsatzkräfte sind beispielsweise Militärtransporter, Mannschaftswagen der Polizei, Krankenwagen und Feuerwehrfahrzeuge. Meist transportieren diese Fahrzeuge Personen oder Lasten im Auftrag der Öffentlichkeit.
Die Voraussetzungen, um einen Lkw lenken zu dürfen
Der Deutsche Speditions- und Logistikverband e.V. (DLSV) beklagt seit Jahren einen Fachkräftemangel der Branche und begründet diesen unter anderem mit dem gesellschaftlichen Stellenwert, den Berufskraftfahrer seiner Meinung nach haben. Dabei sind die Anforderungen, einen Lkw führen zu dürfen, gar nicht so niedrig. Schon die benötigte Führerscheinklasse muss extra erworben werden. Folgende Lkw-Führerscheinklassen existieren in Deutschland:
C1: Sie berechtigt den Fahrer, einen Lkw mit maximal 7,5 t sowie einen Anhänger einem zulässigen Gesamtgewicht von bis 750 kg zu führen.
C1E: Hier darf ein Fahrer zusätzlich zum Lkw bis 7,5 Tonnen auch einen Anhänger führen, der mehr als 750 kg wiegt. Das Gesamtgewicht des Gespanns ist dabei allerdings auf 12 t begrenzt. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Anhänger nicht mehr auf die Waage bringen darf, als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.
C: Die Klasse C ist die klassische Lkw-Führerscheinklasse und erlaubt das Fahren von Lkw ohne Einschränkung beim Gewicht. Der Anhänger ist auf ein Gewicht von 750 kg beschränkt.
CE: Sie ermöglicht das Fahren vonLkw mit Anhänger mit mehr als 750 kg.
B: Der Pkw-Führerschein erlaubt das Führen von Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t. Dabei kann es sich auch um Kleintransporter handeln. Handelt es sich dabei allerdings um ein Nutzfahrzeug, welcher für die Personenbeförderung genutzt wird, benötigt der Fahrer dafür einen Personenbeförderungsschein.
Darf ich mit einen 12 Tonnen LKW in einer geschlossenen Ortschaft bei erlaubten 80 kmh auch 80 kmh fahren ?
Wie viele Tonnen darf ich mit der Führerscheinklasse C fahren.
Hallo Stefan S.
Mit der Klasse C darf man Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz fahren. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden. Das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins ist 18 Jahre. Die Geltungsdauer ist befristet auf 5 Jahre. Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich. Klasse B beinhaltet ebenfalls die Klassen C1, L, M.
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