Der Lkw-Bußgeldkatalog 2024 / 2025: Alles, was Lkw-Fahrer wissen müssen

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Ob Lkw, Laster, Lastwagen oder Brummi – für Lastkraftwagen bzw. Nutzfahrzeuge gibt es in Deutschland viele Bezeichnungen – und noch mehr Regeln. Lkws unterliegen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) teilweise sehr speziellen Vorschriften, deren Nichteinhaltung mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten sanktioniert wird.

In unseren Ratgebern erhalten Sie eine detaillierte Übersicht zu den Inhalten und Sanktionen des Lkw-Bußgeldkatalogs.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Ge­schwin­dig­keits­über­schreitung inner­ortsBußgeldPunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h40 €eher nicht
11 - 15 km/h60 €eher nicht
16 - 20 km/h160 €1Hier prüfen **
21 - 25 km/h175 €1Hier prüfen **
26 - 30 km/h235 €21 MonatHier prüfen **
31 - 40 km/h340 €21 MonatHier prüfen **
41 - 50 km/h560 €22 MonateHier prüfen **
51 - 60 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
über 60 km/h800 €23 MonateHier prüfen **
mit einem Lkw beim Rechts­ab­bie­gen nicht Schritt­ge­schwin­dig­keit ge­fah­ren70 €1Hier prüfen **

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Ge­schwin­dig­keits­über­schreitung außer­ortsBußgeldPunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 €eher nicht
11 - 15 km/h50 €eher nicht
16 - 20 km/h140 €1Hier prüfen **
21 - 25 km/h150 €1Hier prüfen **
26 - 30 km/h175 €1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 - 40 km/h255 €21 MonatHier prüfen **
41 - 50 km/h480 €21 MonatHier prüfen **
51 - 60 km/h600 €22 MonateHier prüfen **
über 60 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
* Hier wird nur dann ein Fahrverbot fällig, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt wurden (Wiederholungstäter).

Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Lkw

FAQ: LKW-Bußgeldkatalog

Gibt es für LKW einen eigenen Bußgeldkatalog?

Ja, LKW-Fahrer müssen sich wie alle anderen auch an die geltenden Verkehrsregeln halten. Die Sanktionen für Verstöße sind im LKW-Bußgeldkatalog bestimmt. Informationen über die wichtigsten Bußgelder für LKW-Fahrer finden Sie hier.

Muss ein besonderer Führerschein vorhanden sein, um LKW fahren zu dürfen?

Ja, die Klasse C1, C1E sowie C und CE berechtigen dazu LKW zu fahren. Je nachdem in welche Gewichtsklasse das Fahrzeug fällt, müssen die entsprechenden Führerscheine vorliegen.

Sind neue LKW-Führerscheine unbegrenzt gültig?

Nein, die Führerscheine ab dem Ausstellungsdatum 19.01.2013 müssen alle fünf Jahre erneuert werden. Berufskraftfahrer müssen zudem auch alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolvieren.

Die wichtigsten Themen und Bußgeldkataloge rund um den Lkw

Lkws in Deutschland – Eine Übersicht

Der Bußgeldkatalog für den Lkw verschafft einen Überblick bzgl der Sanktionen für Lkws.
Der Bußgeldkatalog für den Lkw verschafft einen Überblick bzgl der Sanktionen für Lkws.

Lkws sind von den deutschen Straßen nicht wegzudenken. Sie übernehmen die Hauptlast des Güterverkehrs im Land, ihre Insassen erleben einen Beruf, der zum einen die Freiheit der Straße und eine gewisse persönliche Unabhängigkeit mit sich bringt, zum anderen jedoch auch voller Entbehrungen ist.

Arbeiten fern der Heimat, schlafen auf Rastplätzen und Stress, wenn Staus und andere Verkehrsbedingungen den Zeitplan beschneiden. Zum Bußgeldkatalog haben Lkw-Fahrer zudem ein besonderes Verhältnis. Denn gerade für Führer von Lastkraftwagen wiegen die Nebenstrafen, wie beispielsweise Punkte im Verkehrsregister, noch einmal schwerer als für die meisten Pkw-Fahrer. Erhält ein Lkw-Fahrer ein Fahrverbot, kann das sogar die berufliche Existenz stark gefährden.

Die Lkw-Gewichtsklassen – von Schwer- bis Fliegengewicht

Entscheidend für die Kategorisierung eines Lkws oder Transporters sind meist das zulässige Gesamtgewicht, Nutzlast, die Maße und die Anzahl der Achsen sowie deren persönliche Achsenlast je nach Typ gelten für den einen Lkw andere Verkehrsregeln als für den anderen. Die StVO und auch der Bußgeldkatalog für Lkw, Transporter und Co. unterscheiden dabei zwischen verschiedenen Gewichtsklassen:

  • Kleintransporter/-laster: maximal 3,5 t
  • Leichte Lkw: maximal 7,5 t
  • Mittelschwere Lkw: maximal 12 t
  • Schwere Lkw: maximal 40 t
  • Schwere Lkw im Kombiverkehr: maximal 44 t

Weiterführende Ratgeber zur Ausstattung und Bauteilen des Lkw

Kleintransporter, Sattelschlepper, Zugmaschinen – was gilt als Nutzfahrzeug?

Lastwagen können Nutzfahrzeuge unterschiedlicher Typen sein
Lastwagen können Nutzfahrzeuge unterschiedlicher Typen sein

Nutzfahrzeuge werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft als Lkw oder Transporter bezeichnet. Doch es gibt zahlreiche Aufbauarten und insbesondere bei Kleintransportern wissen die Verantwortlichen teilweise auf den ersten Blick nicht, ob Verkehrsverstöße ebenfalls gemäß Lkw-Bußgeldkatalog zu sanktionieren sind.

Nutzfahrzeuge für den Personentransport sind meist Klein- oder Omnibusse, die sowohl im öffentlichen Nahverkehr als auch für den betrieblichen Transport für Arbeitskräfte zum Einsatzort genutzt werden.

Nutzfahrzeuge zur Lastbeförderung sind zum einen leichte Transportfahrzeuge, die beispielsweise von Paketzustellern oder Handwerksbetrieben genutzt werden. Deren Gegenstück sind die Fahrzeuge im Schwerlastverkehr. Sie sind die Klassiker unter den Lkws und prägen das allgemeine Bild. Die „Brummis“, transportieren Waren, Güter oder Benzin in und durch Städte. Typische Beispiele für diese Fahrzeuge sind:

  • Autotransporter,
  • Kastenwagen,
  • Pritschenwagen,
  • Sattelschlepper,
  • Tankwagen,
  • Zugmaschinen,

Nutzfahrzeuge für Einsatzkräfte sind beispielsweise Militärtransporter, Mannschaftswagen der Polizei, Krankenwagen und Feuerwehrfahrzeuge. Meist transportieren diese Fahrzeuge Personen oder Lasten im Auftrag der Öffentlichkeit.

Gegenbeispiel: Als die Deutsche Post noch eine Behörde war und nicht zum privatwirtschaftlichen Sektor gehörte, waren Postautos dennoch keine Nutzfahrzeuge für Einsatzkräfte, sondern fielen – wie auch heute – in die Kategorie der Nutzfahrzeuge zur Lastbeförderung.

Die Voraussetzungen, um einen Lkw lenken zu dürfen

Ein Lkw-Fahrer muss nicht nur die Voraussetzung der richtigen Führerscheinklasse erfüllen. Bei betrieblicher Nutzung ist eine zusätzliche Grundqualifikation von Nöten
Ein Lkw-Fahrer muss nicht nur die Voraussetzung der richtigen Führerscheinklasse erfüllen. Bei betrieblicher Nutzung ist eine zusätzliche Grundqualifikation von Nöten

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband e.V. (DLSV) beklagt seit Jahren einen Fachkräftemangel der Branche und begründet diesen unter anderem mit dem gesellschaftlichen Stellenwert, den Berufskraftfahrer seiner Meinung nach haben. Dabei sind die Anforderungen, einen Lkw führen zu dürfen, gar nicht so niedrig. Schon die benötigte Führerscheinklasse muss extra erworben werden. Folgende Lkw-Führerscheinklassen existieren in Deutschland:

C1: Sie berechtigt den Fahrer, einen Lkw mit maximal 7,5 t sowie einen Anhänger einem zulässigen Gesamtgewicht von bis 750 kg zu führen.

C1E: Hier darf ein Fahrer zusätzlich zum Lkw bis 7,5 Tonnen auch einen Anhänger führen, der mehr als 750 kg wiegt. Das Gesamtgewicht des Gespanns ist dabei allerdings auf 12 t begrenzt. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber vor, dass  der Anhänger nicht mehr auf die Waage bringen darf, als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.

C: Die Klasse C ist die klassische Lkw-Führerscheinklasse und erlaubt das Fahren von Lkw ohne Einschränkung beim Gewicht. Der Anhänger ist auf ein Gewicht von 750 kg beschränkt.

CE: Sie ermöglicht das Fahren vonLkw mit Anhänger mit mehr als 750 kg.

B: Der Pkw-Führerschein erlaubt das Führen von Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t. Dabei kann es sich auch um Kleintransporter handeln. Handelt es sich dabei allerdings um ein Nutzfahrzeug, welcher für die Personenbeförderung genutzt wird, benötigt der Fahrer dafür einen Personenbeförderungsschein.

Der Besitz der jeweiligen Führerscheinklasse allein reicht jedoch meist nicht aus. Seit 2009 gibt es das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG). Wer seinen Lkw-Führerschein gewerblich nutzen möchte, braucht seitdem in der Regel eine gesonderte Berufsausbildung inklusive Grundqualifikation und muss zudem im 5 – Jahres-Rhythmus eine Weiterbildung besuchen. Auch der Führerschein muss ab einem bestimmten Alter alle fünf Jahre neu beantragt (aber nicht erworben) werden.

Weiterführende Infos zum Fahren mit dem Lkw

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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