Lichtzeichenanlage gemäß StVO: Farben, Formen und Vorschriften

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (53 Bewertungen; 4,80 von 5)
Loading ratings...Loading...

Die Lichtzeichenanlage ist das Oberhaupt unter den Verkehrszeichen: Es „überschreibt“ quasi die allgemein geltenden Verkehrsregeln z. B. rechts vor links an einer Kreuzung. Auch Verkehrsschilder, die etwas anderes vorschreiben würden, werden damit außer Kraft gesetzt. Unser Ratgeber liefert daher nähere Informationen zu einem der wichtigsten Zeichen auf den Straßen Deutschlands und weltweit.

Bußgeldtabellen zum Missachten der Lichtzeichen

Ver­stoßBuß­geldPunk­teFahr­verbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
ro­te Am­pel über­fah­ren (höchs­tens 1s)90 €1Hier prüfen **
... inkl. Ge­fähr­dung200 €21 Mo­natHier prüfen **
... inkl. Sach­be­schä­di­gung240 €21 Mo­natHier prüfen **
ro­te Am­pel über­fah­ren (über 1s)200 €21 Monat - durch § 315c StGB u. U. auch Freiheits­stra­fe bis 5 Jah­re mög­lichHier prüfen **
... inkl. Ge­fähr­dung320 €21 Mo­nat - durch § 315c StGB u. U. auch Freiheits­stra­fe bis 5 Ja­hre mög­lichHier prüfen **
... inkl. Sach­be­schä­di­gung360 €21 Mo­nat - durch § 315c StGB u. U. auch Frei­heits­stra­fe bis 5 Jah­re mög­lichHier prüfen **
rechts beim grü­nen Pfeil ab­ge­bo­gen, oh­ne vor­her zu hal­ten70 €1Hier prüfen **
... inkl. Ge­fähr­dung100 €1Hier prüfen **
... inkl. U­nfall120 €1Hier prüfen **
... inkl. Be­hin­der­ung von Rad­fah­rer- oder Fuß­gän­ger­ver­kehr der frei­ge­ge­be­nen Ver­kehrs­rich­tung100 €1Hier prüfen **
Ver­stoß ge­gen die StVOBuß­geldPunk­teFahr­ver­bot
Miss­ach­tung des Dau­er­licht­zei­chens "ro­te ge­kreuz­te Schräg­bal­ken" 90 €1
... es kam da­bei zur Ge­fähr­dung200 €21 Mo­nat
... es kam da­bei zu ei­nem Un­fall240 €21 Mo­nat

Bußgeldrechner zum Tatbestand „Missachten des Rotlichts der Lichtzeichenanlage“

FAQ: Lichtzeichenanlage

Was ist eine Lichtzeichenanlage?

Eine klassische Lichtzeichenanlage ist die Ampel. Außerdem gibt es Dauerlichtzeichen auf mehrspurigen Straßen.

Was regeln Lichtzeichenanlagen?

Ampeln regeln die Vorfahrt – wer darf wann fahren, wer muss warten? Dauerlichtzeichen geben z. B. an, welche Fahrbahn benutzt werden darf und welche nicht.

Was droht mir, wenn ich eine rote Ampel überfahre?

Art und Höhe der Sanktion hängen von verschiedenen Faktoren ab. Unsere Infografik veranschaulicht genau, welche Sanktionen bei einem Rotlichtverstoß in Frage kommen.

Die StVO über die Lichtzeichenanlage

Gemäß StVO hat die Lichtzeichenanlage Vorrang vor allgemeinen Verkehrsregelungen.
Gemäß StVO hat die Lichtzeichenanlage Vorrang vor allgemeinen Verkehrsregelungen.

In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird die Lichtzeichenanlage – auch Lichtsignalanlage oder einfach Lichtzeichen genannt – mehrmals erwähnt. § 43 klassifiziert sie zunächst als „Verkehrseinrichtung“. Dazu heißt es, wie in der Einleitung erwähnt, in Abs. 2:

Regelungen durch Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.

Weiterhin findet diese Anlage Erwähnung in § 37 StVO, wo zunächst allgemeine Regelungen definiert werden. Wichtig ist hier hervorzuheben, dass Sie als Kfz-Fahrer Ihr Fahrzeug nicht in einem Bereich von 10 Metern davor parken dürfen, falls das Lichtzeichen dadurch verdeckt wird.

In § 37 StVO wird die Lichtzeichenanlagen darüber hinaus in unterschiedliche Kategorien eingeteilt, mit denen wir uns im Folgenden näher beschäftigen wollen.

Das Wechsellichtzeichen: Die Ampel

Der grüne Pfeil gehört zu den Wechsellichtzeichen.
Der grüne Pfeil gehört zu den Wechsellichtzeichen.

Die normale Verkehrsampel wird im Verkehrsrecht als Wechsellichtzeichen klassifiziert. Diese Lichtzeichenanlage kennt jedes Kind: Bei Rot musst Du stehen, bei Grün darfst Du gehen. In § 37 werden die verschiedenen Farben und Zeichen an einer Ampel detailliert in ihrer Bedeutung definiert.

Wichtig für den Verkehrsteilnehmer sind hier neben der normalen Rot-Gelb-Grün-Abfolge auch die folgenden Zeichen:

  • Grüner Pfeil: Der Verkehr ist nur in Pfeilrichtung freigegeben. Ist der grüne Pfeil links hinter der Kreuzung positioniert, signalisiert dies, dass Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des Pfeils befahren können.
  • Grünpfeil: Dies ist der grüne Pfeil auf schwarzem Grund. der rechts neben der Lichtzeichenanlage der Farbe Rot angebracht ist. Er erlaubt das Abbiegen nach rechts auch bei roter Ampel, vorher muss jedoch angehalten werden.
  • Schwarzer Pfeil auf rotem Untergrund: Sie müssen in der vom Pfeil angezeigten Richtung halten.
  • Schwarzer Pfeil auf gelben Untergrund: Sie müssen in der vom Pfeil angezeigten Richtung warten.

Unterschiede werden zudem zwischen den Ampeln für Fußgänger und Radfahrer gemacht. Die jeweilige Lichtzeichenanlage wird durch das Sinnbild „Radfahrer“ oder „Fußgänger“ verdeutlicht. Während für die zu Fuß Gehenden die Farbfolge Rot-Grün ist, stellt sie beim Radverkehr eine Möglichkeit, aber kein Muss dar. Dieser hat sich, sollte es keine gesonderte Radverkehrsampel geben, an die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu halten.

Diese Verkehrszeichen sind Gebote, das bedeutet: Wer sich nicht daran hält, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen, die Bußgelder, Punkte und möglicherweise auch ein Fahrverbot einschließen. Weil bspw. die Ampel ein essentielles Mittel zur Regulierung des sichereren Verkehrs ist, können bei einem Verstoß auch hohe Sanktionen gelten. Maßgeblich ist dafür die Unterscheidung zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Die Grafik erklärt die unterschiedlichen Folgen für das Missachten des Rotlichts der Lichtzeichenanlage: der Rotlichtverstoß.
Die Grafik erklärt die unterschiedlichen Folgen für das Missachten des Rotlichts der Lichtzeichenanlage: der Rotlichtverstoß.

Der einfache Rotlichtverstoß bezeichnet das Überfahren einer roten Ampel, wenn diese noch keine Sekunde lang rot war. Sollten Konsequenzen ausbleiben (Behinderung, Gefährdung oder gar ein Unfall), müssen Sie mit 90 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

Sollte die Lichtzeichenanlage bereits länger als eine Sekunde rot geleuchtet haben, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor und der fragliche Verkehrssünder muss sich auf ungleich höhere Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog gefasst machen. Auch wenn es keine Behinderung, Gefährdung oder Schlimmeres gab, so stehen auf diese Ordnungswidrigkeit dennoch, falls Sie ertappt wurden, ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Weitere mögliche Sanktionen, für den Fall, dass Sie das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet haben, können Sie unserer oben stehenden Bußgeldtabelle entnehmen.

Ein Sonderfall ist außerdem die Lichtzeichenanlage an einem Bahnübergang sowie an Ausfahrten aus Feuerwehr- und Straßenbahnhallen und Kasernen – überall dort, wo die Anlage nicht permanent, sondern in größeren zeitlichen Abständen Verwendung findet. Nur dort darf die Farbfolge Gelb-Rot verwendet werden.

Die Dauerlichtzeichen über mehrspurigen Straßen

Ein Dauerlichtzeichen ist dem Namen nach jene Lichtzeichenanlage, die ihre Anzeige nicht (ständig) ändert. Stehen Sie vor einer roten Ampel, können Sie davon ausgehen, dass diese bald auf Grün schalten wird und Sie weiterfahren können. Bei Dauerlichtzeichen ist dies nicht der Fall.

Diese kommen an mehrspurigen Straßen vor, wo sie über den Fahrbahnen auf Anzeigentafeln leuchten. Dabei kann es das Dauerlichtzeichen „rote gekreuzte Schrägbalken“, „gelber Pfeil“ und „grüner Pfeil“ geben. Genauere Erklärungen dazu finden Sie in der nachstehenden Tabelle:

Sym­bol des Dau­er­licht­zei­chensBe­deu­tung
Dauerlichtzeichen Kreuz Die Nut­zung die­ses Fahr­strei­fens ist un­ter­sagt.
Dauerlichtzeichen gelber pfeil Die­ser Fahr­strei­fen muss in Rich­tung des Pfeils ver­las­sen wer­den.
Dauerlichtzeichen grüner pfeil
Die Nut­zung die­ses Fahr­strei­fens ist ge­stat­tet.

Doch welche Notwendigkeit besteht eigentlich für eine solche Lichtzeichenanlage? Vor allem auf vielbefahrenen Straßen wird mithilfe dieser Zeichen der Verkehr geregelt. So kann es etwa vorkommen, dass insbesondere während der Stoßzeiten auf den Aus- und Einfahrtstraßen in großen Städten in einer Richtung viel mehr Verkehr ist. Um diesen besser zu regulieren und im Idealfall fließend zu halten, kann mithilfe der roten gekreuzten Schrägbalken eine Spur (oder mehrere Spuren) gesperrt und in die andere Richtung freigegeben werden.

Um hier aber eine sichere Fahrt für die Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die entsprechenden Lichtzeichen für eine angemessene Zeit zuvor angezeigt werden.

Dies ist auch der Grund dafür, wieso Sie ein hohes Bußgeld erwarten kann, sollten Sie diese Lichtzeichenanlage missachten. Die Sanktionen, die nach einem Verstoß per Bußgeldbescheid auf Sie zukommen können, lassen sich der zweiten Bußgeldtabelle entnehmen, die wir zu Beginn dieses Ratgebers zur Verfügung stellen.

Die Lichtzeichenanlage auf einem Verkehrszeichen

Arten der Missachtung: Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage darf weder überfahren noch verdeckt werden.
Arten der Missachtung: Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage darf weder überfahren noch verdeckt werden.

Auch als Abbild auf einem Straßenverkehrszeichen ist Ihnen die Lichtzeichenanlage – genauer gesagt die Ampel – vielleicht schon einmal begegnet. Die Rede ist von einem Gefahrzeichen nach Anlage 1 zu § 40 StVO: das Verkehrszeichen Nr. 131 „Lichtzeichenanlage“. Dieses Zeichen besteht aus einem aufrechten, rot umrandeten Dreieck mit weißem Grund, auf dem drei Kreise in den Ampelfarben untereinander angeordnet sind.

Aufgestellt wird dieses Verkehrsschild immer dort, wo in nächster Entfernung eine Ampel auf Sie zukommt, die jedoch nicht gut zu sehen ist. Sehen Sie daher das Verkehrszeichen Nr. 131, sollten Sie aufmerksam nach der angekündigten Ampel Ausschau halten und sich bremsbereit halten. Mäglicherweise müssen Sie die Geschwindigkeit anpassen. Eventuell gibt es darüber hinaus unter dem Verkehrszeichen Zusatzschilder, welche die Entfernung zur Ampel beziffern.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

Bildnachweise

** Anzeige