Lichthupe betätigen: Wann ist das erlaubt und wann verboten?

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Was ist eine Lichthupe überhaupt? Damit ist das kurze Ein- und wieder Ausschalten des Fernlichts gemeint, was von anderen Fahrern als Lichtsignal wahrgenommen wird. Doch wann ist der Einsatz einer solchen Lichthupe erlaubt und wann nicht? Und auf welche Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog müssen sich Kraftfahrer einstellen, welche die Lichthupe betätigen, obwohl dies verboten war? Informationen finden Sie im folgenden Ratgeber.

Bußgeldtabelle: Unerlaubte Nutzung der Lichthupe

VerstoßKonsequenzen
Einsatz der Lichthupe, obwohl dies verboten war5 €
… mit Blendung oder Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer10 €
Nötigung durch den Einsatz der Lichthupe- Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren
- Fahrverbot von maximal 6 Monaten + 2 Punkte in Flensburg
- Entziehung der Fahrerlaubnis + 3 Punkte in Flensburg

FAQ: Lichthupe

Was ist eine Lichthupe?

Wenn Sie das Fernlicht an Ihrem Kfz kurz ein- und wieder ausschalten, erzeugen Sie ein Lichtsignal. Dieser Prozess wird „Lichthupe“ genannt.

Wann dürfen Sie die Lichthupe betätigen und wann nicht?

Befindet sich ein Hindernis auf der Straße, das für Sie selbst oder andere Fahrer gefährlich werden könnte, dürfen Sie die Lichthupe benutzen. Beim Überholen außerorts ist dies genauso der Fall, allerdings darf die Lichthupe hier nur als Hinweis dienen, dass Sie planen zu überholen. Sie dürfen niemanden dadurch dazu zwingen, die Spur freizumachen. Der Einsatz der Lichthupe als Hinweis auf einen Blitzer oder als Signal der Vorfahrtsgewährung ist verboten.

Was droht bei der unerlaubten Nutzung der Lichthupe?

Haben Sie Gebrauch von der Lichthupe gemacht, obwohl dies verboten war, kommen 5 Euro auf Sie zu. Haben Sie andere Fahrer dabei geblendet oder belästigt, sind es 10 Euro. Ergab sich aus der Nutzung der Lichthupe allerdings eine Nötigung, liegen eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren, ein Fahrverbot von maximal 6 Monaten und 2 Punkte in Flensburg oder die Entziehung der Fahrerlaubnis und 3 Punkte im Bereich des Möglichen.

Wann dürfen Sie die Lichthupe laut StVO nutzen?

Einsatz der Lichthupe auf der Autobahn: Droht eine Strafe oder ist das erlaubt?
Einsatz der Lichthupe auf der Autobahn: Droht eine Strafe oder ist das erlaubt?

In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist geregelt, wann Sie Gebrauch von der Lichthupe machen dürfen. § 16 Absatz 1 StVO besagt dazu Folgendes:

Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder

2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.“

Bemerken Sie also beispielsweise, dass sich ein Hindernis auf der Fahrbahn befindet, welches eine Gefährdung für Sie oder andere Fahrer darstellen könnte, ist es gemäß StVO erlaubt, die Lichthupe zu betätigen. Das Gleiche gilt beim Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass Sie mit Ihrer Beleuchtung am Auto niemanden belästigen oder blenden. In der Regel ist also der Einsatz der Lichthupe auf der Autobahn erlaubt, wenn Sie ein Überholmanöver durchführen möchten.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Einsatz der Lichthupe auf der Autobahn erlaubt.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Einsatz der Lichthupe auf der Autobahn erlaubt.

Doch Vorsicht: Damit ist keinesfalls gemeint, dass Sie ein langsameres Kfz auf der linken Spur der Autobahn durch die Lichthupe unter Druck setzen dürfen, damit der Fahrer die Spur freimacht.

Vielmehr ist der Gebrauch der Lichthupe beim Überholen außerorts gestattet, wenn etwa ein Fahrzeug, welches sich auf der rechten Spur befindet, etwas zu weit links fährt und Sie den Fahrer darauf hinweisen möchten, dass Sie planen zu überholen. Hierbei kommt es normalerweise stets auf den Einzelfall an.

Video: Wann dürfen Sie die Hupe oder Lichthupe nutzen?

In diesem Video erfahren Sie alles über den richtigen Einsatz von Hupe und Lichthupe.
In diesem Video erfahren Sie alles über den richtigen Einsatz von Hupe und Lichthupe.

Wann ist es verboten, die Lichthupe einzusetzen?

Es existieren einige Szenarien, in denen Kraftfahrer wie selbstverständlich Gebrauch von der Lichthupe machen, obwohl dies eigentlich nicht gestattet ist. Beispiele dafür sind unter anderem

  • einem Fahrer durch den Einsatz der Lichthupe mitzuteilen, dass Sie ihm den Vorrang gewähren,
  • entgegenkommende Fahrer durch die Nutzung der Lichthupe auf einen Blitzer aufmerksam zu machen oder
  • Fußgängern mittels Lichthupe bedeuten, dass Sie sie passieren lassen.

Da allerdings in keiner dieser Situationen eine Gefährdung vorliegt und Sie auch nicht planen, ein anderes Fahrzeug zu überholen, ist es logischerweise auch nicht erlaubt, in den gerade genannten Szenarien die Lichthupe zu benutzen. Welche Sanktionen möglich sind, wenn ein Kraftfahrer unerlaubt von der Lichthupe Gebrauch gemacht hat, erklären wir im Folgenden.

Unerlaubte Nutzung der Lichthupe: Welche Strafe droht?

Betätigen Sie als Fahrer von einem Motorrad, einem Auto oder einem Lkw die Lichthupe, kommt gemäß Bußgeldkatalog zunächst einmal nur ein Verwarnungsgeld von 5 Euro auf Sie zu. Haben Sie andere Verkehrsteilnehmer bei diesem Manöver geblendet oder belästigt, steigt der zu zahlende Betrag auf 10 Euro an.

Wann handelt es sich um Nötigung, wenn die Lichthupe benutzt wird?
Wann handelt es sich um Nötigung, wenn die Lichthupe benutzt wird?

Im schlimmsten Fall wird der Einsatz der Lichthupe jedoch als Nötigung angesehen. Die Strafe ergibt sich in einem solchen Fall nicht mehr aus dem Bußgeldkatalog, sondern aus dem Strafgesetzbuch (StGB), da es sich in diesem Fall nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat handelt.

Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie als Drängler auf der Autobahn die Lichthupe nutzen, um andere Fahrer einzuschüchtern und Sie dazu zu bringen, den Weg freizumachen.

Ein solches Fehlverhalten zieht gemäß § 240 StGB eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich. Doch damit noch nicht genug: Je nachdem, wie schwer der Missbrauch der Lichthupe war, drohen Ihnen zusätzlich außerdem entweder zwei Punkte in Flensburg sowie ein maximal sechsmonatiges Fahrverbot oder drei Punkte sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis. Sie sollten sich also genau überlegen, in welchen Situationen Sie die Lichthupe betätigen und in welchen Sie besser darauf verzichten sollten.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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