Lenk- und Ruhezeiten beim Bus: Pause muss sein!

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Ein ausgeschlafener Busfahrer ist ein guter Busfahrer. Damit gewährleistet werden kann, dass Fahrgäste und andere Verkehrsteilnehmer nicht durch einen müden Fahrer gefährdet werden, schreibt der Gesetzgeber verbindliche Lenk- und Ruhezeiten beim Bus vor. Werden diese nicht eingehalten, können sowohl auf den Fahrer als auch auf den Unternehmer Bußgelder zukommen.

Bußgeldtabelle Bus: Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten

TatbestandBußgeld für FahrerBußgeld für Unternehmer
Tägliche Ruhezeit unterschritten
… bis zu einer Stunde30 €
… bis zu drei Stunden, Bußgeld pro angefangener Stunde30 €90 €
… mehr als drei Stunden, Bußgeld pro angefangener Stunde60 €180 €
Lenkzeitunterbrechung verkürzt
… bis zu 15 Minuten30 €90 €
… mehr als 15 Minuten, Bußgeld pro angefangener weiterer Viertelstunde60 €180 €
Zulässige Tageslenkzeit überschritten
… bis zu einer Stunde30 €
… bis zu zwei Stunden, Bußgeld pro weiterer halber Stunde30 €90 €
… mehr als zwei Stunden, Bußgeld pro weiterer halber Stunde60 €180 €
Fahrerkarte oder Kontrollgerät nicht mitgeführt bzw. nicht zur Prüfung ausgehändigt
… Kontrolle dadurch erschwert75 €
... Kontrolle dadurch nicht ermöglicht250 €

FAQ: Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer

Gelten die Lenk- und Ruhezeiten für alle Busfahrer?

Ja, die Lenk- und Ruhezeiten gelten sowohl für Fahrer von Linien- als auch Reisebussen.

Wie lange darf ein Busfahrer täglich fahren?

Die tägliche Lenkzeit für Busfahrer beträgt 9 Stunden, darf jedoch zweimal pro Woche auf 10 Stunden ausgeweitet werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wie lange ist die wöchentliche Lenkzeit für Busfahrer?

Ein Busfahrer darf insgesamt höchstens 56 Stunden pro Woche fahren. Die wöchentliche Lenkzeit kann unter Umständen auf maximal 90 Stunden ausgeweitet werden.

Lenk- und Ruhezeiten für den Bus sind verbindliche Vorschriften

EU-weit herrschen verbindliche Regelungen für Busfahrer: Fahrzeiten und Ruhezeiten sind zusätzlich in der Fahrpersonalverordnung festgeschrieben.
EU-weit herrschen verbindliche Regelungen für Busfahrer: Fahrzeiten und Ruhezeiten sind zusätzlich in der Fahrpersonalverordnung festgeschrieben.

Busfahrer tragen eine besondere Verantwortung für in der Regel gleich mehrere Fahrgäste. Damit diese nicht gefährdet werden, ist es essentiell, dass der Fahrer eines Busses sein Fahrzeug nicht übermüdet steuert – das Risiko eines Unfalls würde sich deutlich erhöhen.

Lenkzeiten für Busfahrer: Reisebus- und Linienverkehr-Fahrer sind gleichermaßen von den Regelungen betroffen.
Lenkzeiten für Busfahrer: Reisebus- und Linienverkehr-Fahrer sind gleichermaßen von den Regelungen betroffen.

Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten gelten für Busfahrer im Linienverkehr daher ebenso wie für die Fahrer von Reisebussen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass ein Busfahrer genügend Pausen macht sowie eine bestimmte tägliche und wöchentliche Lenkzeit nicht überschreitet.

Innerhalb der Europäischen Union sind die Lenk- und Ruhezeiten für den Bus in der Verordnung (EG) 561/2006 zu finden. In Deutschland gelten erweiternde Vorschriften, die in der Fahrpersonalverordnung (FPersV) festgeschrieben sind. Die Regelungen zu Ruhe- und Lenkzeiten gelten nicht für Busfahrer, deren Fahrzeuge nur bis zu neun Sitzplätze haben, wobei der Fahrersitz eingerechnet wird.

Die Bußgelder, die gemäß dem Bußgeldkatalog auf Lenkzeiten-Verstöße folgen, entsprechen in ihrer Höhe den Geldbußen für Lkw-Fahrer, die gegen die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten verstoßen.

Erlaubte Fahrzeiten für den Busfahrer

Bei Lkw und Bus sind die Lenkzeiten die Zeiten, die der Fahrer tatsächlich mit dem Fahren verbringt. Steht das Fahrzeug höchstens eine Minute lang, wird diese Zeit der Lenkzeit zugerechnet.

Gemäß den Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten für den Bus sind längere Aufenthalte – etwa an einer Ampel, an einem Bahnübergang oder in einem Stau – nur den Arbeitszeiten zuzurechnen, nicht aber den Fahrzeiten. Entsprechendes gilt ebenso für alle Fahrtunterbrechungen unter 15 Minuten, bei denen der Fahrer seinen Platz am Lenkrad verlassen kann.

Die Lenkzeiten sind für Busfahrer von den Arbeitszeiten abzugrenzen.
Die Lenkzeiten sind für Busfahrer von den Arbeitszeiten abzugrenzen.

Ein Busfahrer, der im gewerblichen Personenverkehr tätig ist, darf während eines Zeitraums von 24 Stunden nicht länger als neun Stunden fahren. Diese Tageslenkzeit darf allerdings je Kalenderwoche zweimal auf 10 Stunden ausgeweitet werden.

Während einer Kalenderwoche darf ein Busfahrer Lenkzeiten von insgesamt 56 Stunden nicht überschreiten. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu Lenk- und Ruhezeiten für den Bus darf die gesamte Lenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderwochen aber höchstens 90 Stunden betragen.

Ein digitaler Tachograph, der die Lenkzeit erfasst, schaltet selbständig von Lenkzeit auf Arbeitszeit um, wenn das Fahrzeug hält.

Gesetzliche Pausen für Busfahrer: Unterbrechung der Lenkzeit

Die gesetzliche Pausenregelung für Busfahrer sieht eine andauernde Lenkzeit von höchstens 4,5 Stunden vor. Spätestens nach Ablauf dieser Zeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Die Pause darf ausschließlich zur Erholung genutzt werden, nicht etwa für anfallende Arbeiten.

Möglich ist alternativ auch ein Splitting der Fahrtunterbrechung in eine zunächst 15-minütige und eine später folgende 30-minütige Pause. Die längere Pause zuerst einzulegen, ist nicht zulässig.

12-Tage-Regelung für Busfahrer

Sowohl im Linienverkehr als auch im Fall eines Reisebusses muss sich der Busfahrer an die Lenk- und Ruhezeiten halten. Für den Reisebus gilt allerdings weiterhin die 12-Tage-Regelung. Diese findet bei Fahrten Anwendung, die mindestens 24 Stunden dauern, was in der Regel nur bei Fahrten ins Ausland der Fall ist.

Die 12-Tage-Regelung für Busfahrer findet in der Regel nur bei Auslandsfahrten Anwendung.
Die 12-Tage-Regelung für Busfahrer findet in der Regel nur bei Auslandsfahrten Anwendung.

Vor der EU-Verordnung zu Lenk- und Ruhezeiten beim Bus bestand für Busfahrer die Möglichkeit, erst nach 12 Tagen eine längere Ruhezeit einzulegen. Die Regelung wurde zunächst abgeschafft, im Jahr 2010 allerdings neu modifiziert wieder eingeführt.

In der Woche vor Beginn einer solchen Fahrt sind die regelmäßigen Ruhezeiten, die sich auf 45 Stunden belaufen müssen, unbedingt einzuhalten. Die Lenk- und Ruhezeiten im Bus sind mit einem digitalen Tachographen und eine Fahrerkarte aufzuzeichnen.

Wenn von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr durchgefahren werden soll, muss ein zweiter Busfahrer an Bord sein. Gibt es lediglich einen Fahrer, ist bereits nach drei Stunden eine Lenkzeitunterbrechung nötig.

Die Lenk- und Ruhezeiten gelten beim Bus auch, wenn 2 Fahrer an Bord sind.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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