Berufskraftfahrer müssen stets ausgeruht und aufmerksam sein, damit sie im Straßenverkehr ein sicheres Fahrverhalten an den Tag legen können. Wer übermüdet ein Fahrzeug führt, riskiert es, sich und andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Besonders Lkw-Fahrer sind oft tagelang auf den Straßen unterwegs und vergessen dabei, wie wichtig es ist, eine Pause einzulegen. Deshalb gibt es in Deutschland gesetzlich festgelegte Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer.
Bußgeldtabelle für die Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten
Verstoß | Bußgeld Fahrer | Bußgeld Unternehmer |
---|---|---|
Tägliche Ruhezeit unterschritten | ||
...um bis zu 1 Stunde | 30 € | |
...um bis zu 3 Stunden pro weitere angefangene Stunde | 30 € | 90 € |
...um mehr als 3 Stunden pro weitere angefangene Stunde | 60 € | 180 € |
Lenkzeitunterbrechung verkürzt | ||
...um bis zu 15 Minuten | 30 € | 90 € |
...um mehr als 15 Minuten pro weitere angefangene Viertelstunde | 60 € | 180 € |
Zulässige Tageslenkzeit überschritten | ||
...um bis zu 1 Stunde | 30 € | |
...um bis zu 2 Stunden pro weitere angefangene halbe Stunde | 30 € | 90 € |
...um mehr als 2 Stunden pro weitere angefangene halbe Stunde | 60 € | 180 € |
Bußgeldrechner: Was kosten Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten?
FAQ: Lenk- und Ruhezeiten
Die Regelungen gelten für Berufskraftfahrer, die Güter (zGG mit Anhänger mehr als 2,8 t, aber nicht mehr als 3,5 t) oder Personen (mehr als 9 mit Fahrer) befördern.
Die tägliche Lenkzeit darf höchstens 9 Stunden betragen, die wöchentliche Lenkzeit maximal 56 Stunden. Die Lenkzeit muss nach 4,5 Stunden unterbrochen werden. Alles zur Lenkzeitüberschreitung erfahren Sie hier.
Eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden darf nicht unterschritten werden und muss innerhalb von 24 Stunden nach Ende der letzten Tages- oder Wochenruhezeit genommen werden. Die wöchentliche Ruhezeit muss mindestens 45 Stunden betragen.
Die wichtigsten Themen zu Lenk- und Ruhezeiten
Inhalt
- Bußgeldtabelle für die Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten
- Bußgeldrechner: Was kosten Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten?
- FAQ: Lenk- und Ruhezeiten
- Die wichtigsten Themen zu Lenk- und Ruhezeiten
- Wer muss Lenk- und Ruhezeiten einhalten?
- Lenkzeiten: Welche Regelungen müssen beachtet werden?
- Ruhezeiten: Welche Vorschriften gelten hier?
- Lenk- und Ruhezeiten in der Übersicht
- Wie wird die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten kontrolliert?
Wer muss Lenk- und Ruhezeiten einhalten?
Lenk- und Ruhezeiten müssen von Fahrzeugführern eingehalten werden, die folgende Fahrzeuge im Straßenverkehr führen:
- Fahrzeuge, mit denen Güter befördert werden und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt
- Fahrzeuge, mit denen mehr als neun Personen, einschließlich Fahrer, befördert werden können
Die Regelungen müssen also nicht nur Lkw-Fahrer einhalten, die Fahrzeuge zur Güterbeförderung führen. Lenk- und Ruhezeiten müssen auch Busfahrer einhalten.
Lkw-Lenk- und Ruhezeiten: Welche Vorschriften müssen eingehalten werden?
Bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten müssen bestimmte zeitliche Vorgaben eingehalten werden, die gesetzlich durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) festgelegt sind. Die Einhaltung dieser Vorschriften kann kontrolliert werden. Im Folgenden soll erläutert werden, welche Regeln und welche Ausnahmen es bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten gibt.
Lenkzeiten: Welche Regelungen müssen beachtet werden?
Die Lenkzeit ist die Zeit, die ein Lkw-Fahrer hinter dem Steuer eines Fahrzeugs verbringt. Dabei zählt aber nicht nur die Fahrzeit als Lenkzeit, sondern auch Wartezeiten beispielsweise an Ampeln, Kreuzungen, Bahnübergängen oder in Staus.
Generell muss bei der Lenkzeit zwischen der täglichen und der wöchentlichen Lenkzeit unterschieden werden.
- Tageslenkzeit: Die Tageslenkzeit darf höchstens 9 Stunden betragen. Es ist Lkw-Fahrern jedoch erlaubt, zweimal in der Woche die tägliche Lenkzeit von 9 auf 10 Stunden zu erhöhen.
- Wochenlenkzeit: Die Wochenlenkzeit darf maximal 56 Stunden betragen. Hierbei gilt auch, dass die Wochenlenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen 90 Stunden nicht überschreiten darf.
Sind Lenkzeit und Arbeitszeit dasselbe? Zu den Arbeitszeiten zählen alle beruflichen Aktivitäten, die ein Lkw-Fahrer im Rahmen seines Jobs erfüllen muss. Die Lenkzeit ist ein Teil der Arbeitszeit, aber sie ist nicht mit dieser gleichzusetzen.
Was ist eine Lenkzeitunterbrechung?
Nach 4,5 Stunden Fahrt muss eine Lenkzeitunterbrechung eingelegt werden. Die Lenkzeitunterbrechung ist als eine Pause von der Lenkzeit zu verstehen und muss mindestens 45 Minuten betragen, kann aber auch aufgeteilt werden.
Hierbei muss die erste Pause 15 Minuten und die zweite Pause 30 Minuten dauern. Eine Gesamtpausenzeit von 45 Minuten wird hierbei also trotzdem nicht unterschritten. Aber: Ist eine Lenkzeit von 4,5 Stunden erreicht, muss in jedem Fall eine Lenkzeitunterbrechung von 45 Minuten eingelegt werden.
Wurde die Lenkzeit auf 10 Stunden erhöht, muss nach der zweiten Lenkzeit von 4,5 Stunden eine weitere Pause von 45 Minuten eingelegt werden. Anschließend darf der Lkw-Fahrer noch eine Stunde weiterfahren.
Welche Sanktionen drohen bei einer Lenkzeitüberschreitung?
Werden die Lenkzeiten nicht eingehalten, kann für Fahrer und für Unternehmer laut Lkw-Bußgeldkatalog ein Bußgeld verhängt werden. Dabei kommt es darauf an, um wie viel die Lenkzeit überschritten wurde:
- Wird die tägliche Lenkzeit um bis zu einer Stunde überschritten, droht dem Fahrer ein Bußgeld von 30 Euro.
- Wird die Tageslenkzeit um bis zu zwei Stunden überschritten, muss der Fahrer pro angefangene weitere halbe Stunde mit einem Bußgeld von 30 Euro und der Unternehmer mit einem Bußgeld von 90 Euro rechnen.
- Wird die tägliche Lenkzeit um mehr als zwei Stunden überschritten, erwartet den Fahrer pro angefangene weitere halbe Stunde ein Bußgeld von 60 Euro und den Unternehmer ein Bußgeld von 180 Euro.
Wird die Lenkzeitunterbrechung verkürzt, kann ebenfalls ein Bußgeld für Fahrer und auch Unternehmer fällig werden:
- Wird die Lenkzeitunterbrechung um bis zu 15 Minuten verkürzt, wird für den Fahrer ein Bußgeld von 30 Euro und für den Unternehmer ein Bußgeld von 90 Euro verhängt.
- Wird die Lenkzeitunterbrechung um mehr als 15 Minuten verkürzt, droht dem Fahrer pro angefangene weitere Viertelstunde ein Bußgeld von 60 Euro und dem Unternehmer ein Bußgeld von 180 Euro.
Ruhezeiten: Welche Vorschriften gelten hier?
Während der Ruhezeiten dürfen Berufskraftfahrer keinerlei beruflichen Aktivitäten nachgehen. Das heißt, dass bei den Ruhezeiten grundsätzlich zwischen der Tagesruhezeit und der Wochenruhezeit unterschieden wird.
Was ist die Tagesruhezeit?
Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 Stunden dauern. Sie sollte innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der letzten Tages- oder Wochenruhezeit genommen werden. Gewisse Ausnahmeregelungen erlauben es Lkw-Fahrern aber, die tägliche Ruhezeit zu verkürzen oder zu unterbrechen.
- Verkürzung der täglichen Ruhezeit: Die Tagesruhezeit darf dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten von 11 auf 9 Stunden verkürzt werden.
- Unterbrechung der täglichen Ruhezeit: Die Tagesruhezeit darf innerhalb von 24 Stunden einmal unterbrochen werden. In diesem Fall erhöht sich die Gesamttagesruhezeit auf 12 Stunden. Im kombinierten Güterverkehr darf die tägliche Ruhezeit innerhalb von 24 Stunden zweimal für maximal eine Stunde unterbrochen werden.
Was ist die Wochenruhezeit?
Die wöchentliche Ruhezeit muss mindestens 45 Stunden betragen und muss am Stück genommen werden. Unterbrechungen sind bei der Wochenruhezeit also nicht möglich. Die Wochenruhezeit muss spätestens nach einem Zyklus von 6 x 24 Stunden nach der letzten Wochenruhezeit eingenommen werden.
Verkürzung der Wochenruhezeit
Lkw-Fahrer könne die wöchentliche Ruhezeit zwar nicht unterbrechen, sie haben aber die Möglichkeit diese zu verkürzen. Die Wochenruhzeit kann von 45 auf 24 Stunden verkürzt werden.
In der vorhergehenden und in der nachfolgenden Woche muss aber unbedingt eine wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden eingehalten werden. Es gilt außerdem, dass die weggelassenen Stunden innerhalb von drei Wochen nachgeholt werden müssen.
Was ist die Wochenendruhezeit?
Die 45-stündige Wochenruhezeit wird des Öfteren auch als Wochenendruhezeit bezeichnet. Grundsätzlich sind Lkw-Fahrer aber nicht dazu verpflichtet, die wöchentliche Ruhezeit am Wochenende einzunehmen. Da aber am Sonntag das Sonntagsfahrverbot und in den Ferien zusätzlich das Ferienfahrverbot am Samstag greift, macht es durchaus Sinn, die wöchentliche Ruhezeit am Wochenende zu nehmen.
Welche Sanktionen drohen, wenn die Ruhezeiten nicht eingehalten werden?
Wird die tägliche Ruhezeit unterschritten, können Bußgelder sowohl für den Fahrer als auch für den Unternehmer fällig werden:
- Wurde die tägliche Ruhezeit bis zu einer Stunde unterschritten, droht dem Fahrer ein Bußgeld von 30 Euro.
- Wurde die tägliche Ruhezeit bis zu drei Stunden überschritten, muss der Fahrer pro weitere angefangene Stunde mit einem Bußgeld von 30 Euro und der Unternehmer mit einem Bußgeld von 90 Euro rechnen.
- Wurde die tägliche Ruhezeit um mehr als drei Stunden unterschritten, kann pro angefangener Stunde für den Fahrer ein Bußgeld von 60 Euro und für den Unternehmer ein Bußgeld von 180 Euro die Folge sein.
Lenk- und Ruhezeiten in der Übersicht
Die folgende Tabelle bietet Ihnen noch einmal eine Übersicht über Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer:
Festgelegte Zeiträume | Ausnahmen | |
---|---|---|
Lenkzeit am Stück | 4,5 Stunden | |
Tageslenkzeit | 9 Stunden | Verlängerung auf 10 Stunden (zweimal pro Woche) |
Wochenlenkzeit | 56 Stunden | In einer Doppelwoche dürfen 90 Stunden nicht überschritten werden |
Lenkzeitunterbrechung | 45 Minuten | kann in 15 und 30 Minuten aufgeteilt werden |
Tagesruhezeit | 11 Stunden | Verkürzung auf 9 Stunden (höchstens dreimal in der Woche) |
Wochenruhezeit | 45 Stunden | Verkürzung auf 24 Stunden (fehlende Stunden müssen innerhalb von 3 Wochen nachgeholt werden) |
Wie wird die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten kontrolliert?
Um die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern zu überprüfen, ist für alle Fahrzeuge, die gewerblich Güter oder Personen befördern oder deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, ein Fahrtenschreiber obligatorisch.
Hierzulande sowie in der EU ist der Einbau eines Fahrtenschreibers Pflicht. Bei einer Kontrolle können die Daten von unterschiedlichen Behörden wie beispielsweise der Polizei oder dem Zoll ausgelesen werden.
Anhand der Daten, können diese feststellen, ob LKW-Lenkzeiten und -Ruhezeiten eingehalten wurden und können bei Nichteinhaltung der LKW-Fahrzeiten entsprechende Bußgelder verhängen.
Welche Kontrollgeräte gibt es?
Es gibt zum einen den analogen Fahrtenschreiber und zum anderen den digitalen Fahrtenschreiber. Im Folgenden werden beide Arten vorgestellt und näher erläutert.
Analoger Fahrtenschreiber
Bei einem analogen Fahrtenschreiber werden Lenk- und Ruhezeiten und auch Lenkzeitunterbrechungen auf einer Papierscheibe verzeichnet. Dieser Tachograph funktioniert mechanisch und dreht sich durch ein Uhrwerk im Kreis. Eine volle Umdrehung entspricht 24 Stunden. So werden Daten über gefahrene Geschwindigkeiten, Fahrtwege in Kilometern und eben Lenk- und Ruhezeiten aufgezeichnet.
Das gerät muss alle zwei Jahre geprüft und geeicht werden. Berufskraftfahrer sind dazu verpflichtet, die Aufzeichnungen der letzten vier Wochen in Form der Tachoscheiben mitzuführen, damit diese bei einer Kontrolle vorgezeigt werden können.
Digitaler Fahrtenschreiber
Lenk- und Ruhezeiten können aber auch digital mit einem EG-Kontrollgerät, also einem elektronischen Fahrtenschreiber aufgezeichnet werden. Dies funktioniert mittels eines versiegelten Speichermoduls und einer digitalen Fahrerkarte. Auf dem Modul werden Daten für ein Jahr gespeichert, auf der Fahrerkarte sind hingegen nur Daten der letzten vier Wochen verzeichnet.
Die Fahrerkarte hat das Format einer Scheckkarte und ist personengebunden. Die Daten auf der Karte können von Beamten bei einer Verkehrskontrolle ausgelesen werden. Heutzutage werden bei neu zugelassenen Fahrzeugen ausschließlich digitale Fahrtenschreiber verbaut.
Um einen digitalen Fahrtenschreiber auslesen zu können, werden sogenannte Kontrollgerätkarten benötigt. Mit folgenden Karten können die Daten auf dem Fahrtenschreiber ausgelesen und kontrolliert werden:
- Fahrerkarte
- Unternehmenskarten
- Werkstattkarte
- Kontrollkarte (nur für Beamte)