LEIVTEC XV2: Laser-Blitzer mit Videobeweis

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Der LEIVTEC XV2 ist ein Lasermessgerät der LEIVTEC Verkehrstechnik GmbH und dient der Geschwindigkeitsmessung von Fahrzeugen im Straßenverkehr. So sind die Polizeibeamten in der Lage, Verkehrssünder, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, noch am Ort des Geschehens aus dem Verkehr zu ziehen.

FAQ: Messgerät LEIVTEC XV2

Was macht das Gerät LEIVTEC XV2?

Es wird zur Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr eingesetzt.

Wie arbeitet es?

Es handelt sich hierbei um ein Messgerät, welches mit Infrarottechnologie arbeitet. Es sendet Lichtimpulse aus, welche auf das Fahrzeug treffen und von diesem reflektiert werden. Das Gerät erkennt die wieder zurückkommenden Strahlen. Aus den so gewonnenen Werten lässt sich die Geschwindigkeit des Fahrzeugs ermitteln. Dabei filmt ein Camcorder das betreffende Auto.

Welche Fehler können bei der Messung auftauchen?

Wurde der Blitzer nicht vorschriftsmäßig geeicht oder wird es im falschen Winkel ausgerichtet, kann die Messung ungültig sein.

Funktionsweise eines Lasermessgerätes

Der LEIVTEC XV2 hat neben der Lasertechnik auch einen Camcorder installiert.
Der LEIVTEC XV2 hat neben der Lasertechnik auch einen Camcorder installiert.
Messgeräte mit Laser und Blitzer gibt es auch mobil.
Messgeräte mit Laser und Blitzer gibt es auch mobil.

Der LEIVTEC XV2 gehört zur Familie der Lasergeschwindigkeitsmessgeräte. Anders als eine Radaranlage, die elektromagnetische Wellen zur Geschwindigkeitskontrolle nutzt, sind diese Messgeräte mit einer Lasertechnik ausgestattet. Die Funktionsweise basiert dabei auf Infrarotlicht, das für das menschliche Auge unsichtbar ist.

  1. Das Messgerät sendet mehrere Lichtimpulse in Richtung des Fahrzeugs aus.
  2. Die Lichtimpulse treffen auf das Fahrzeug und werden reflektiert, während das Fahrzeug sich fortbewegt.
  3. Das Lasermessgerät empfängt die Lichtimpulse erneut und kann nun die Geschwindigkeit des Fahrzeugs berechnen, da die Lichtimpulse durch die Bewegung des Objektes unterschiedlich lange benötigen, um den Sensor des Gerätes zu erreichen.

Die Geschwindigkeitsmessung findet normalerweise ab 50 Metern Entfernung zwischen Fahrzeug und Messgerät statt. Die gemessene Strecke ist dabei zwischen acht und 20 Metern lang.

LEIVTEC XV2: Foto inklusive

Die Besonderheit des LEIVTEC, die ihn von anderen Lasermessgeräten wie beispielsweise dem Laser Patrol unterscheidet, ist jedoch der Camcorder. Der LEIVTEC XV2 zeichnet also nicht nur die eigentliche Geschwindigkeitsmessung auf – er dreht zugleich auch ein Video des herannahenden Autos.

Die Videoaufnahme dient vor allem der Rechtssicherheit. Herkömmliche Messgeräte mit Laser sind keine Blitzer. Das heißt, es entsteht kein Foto des Autos und des Fahrers, sodass die Gültigkeit der Messung oft vom fehlerlosen Messprotokoll des Polizisten abhängt oder die Identifizierung des Fahrers schwierig werden kann.

Video dient als Beweis

Teurer Spaß: Die Geschwindigkeit bei einer Lasermessung stimmt trotz einiger Fehlerquellen oftmals.
Teurer Spaß: Die Geschwindigkeit bei einer Lasermessung stimmt trotz einiger Fehlerquellen oftmals.

Der LEIVTEC XV 2 bietet durch die Videosequenz jedoch die Möglichkeit, dass die Polizeibeamten die Messung auf einem Bildschirm verfolgen können und anschließend dem Fahrer sogar vorführen können.

Doch nicht nur das: Schwerwiegender ist, dass das Video später als Beweismittel für die Geschwindigkeitsüberschreitung dienen kann und eine Möglichkeit bereitstellt, den Fahrer zweifelsfrei zu identifizieren.

Ein Bußgeldbescheid, der aufgrund einer Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV2 verschickt wird, ist also zusätzlich abgesichert. Schließt das Messfehler nun aus?

Übliche Fehlerquellen beim LEIVTEC XV2

Trotz der Videoaufnahme weist auch der LEIVTEC XV2 einige Fehlerquellen auf, die die Geschwindigkeit bei einer Lasermessung verfälschen können.

  • Mehrere Fahrzeuge: Wenn sich zugleich mehrere Fahrzeuge auf der Spur befinden, zum Beispiel bei einem Überholmanöver, kann das dazu führen, dass nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden kann, wem die Messung galt.
  • Keine Eichung: Ebenso muss der LEIVTEC XV2 regelmäßig geeicht werden, um die Messgenauigkeit zu garantieren. Finden diese nicht statt, kann das ein Grund für die Messungültigkeit sein.
  • Falscher Winkel: Ideal ist ein Winkel von null Grad zur Fahrbahn, ansonsten sollte der Toleranzbereich, der vom Ergebnis abgezogen wird, größer ausfallen. Auch dies könnte ein Ansatzpunkt für einen Einspruch sein.

Beim Verdacht auf einen Fehler kann innerhalb einer zweiwöchigen Frist nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch eingelegt werden. Es empfiehlt sich jedoch, einen Anwalt für Verkehrsrecht mit dem Fall zu betrauen, insbesondere dann, wenn es um hohe Bußgelder oder sogar Fahrverbote geht.

Der LEIVTEC XV2 hat auch die Zulassung, durch Scheiben zu messen (z.B. aus einem Polizeiauto heraus). Dies ist ein zulässiges Vorgehen und kein Grund für einen Einspruch.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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