Landstraße: Regeln zur Geschwindigkeit, zum Überholen und zum Abstand

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Raus aus dem dichten Stadtverkehr und rauf auf die weite Allee mit den Aussichten auf Wälder, Felder, Natur: Die Fahrt auf einer Landstraße bereitet eine Menge Freude. Aber auch hier dürfen Kfz-Führer keinesfalls nachlässig werden: Dieser Typ Straße birgt sein eigenes Gefahrenpotential und kommt dementsprechend mit einigen besonderen Regeln daher.

Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeit eines Pkw auf Landstraßen

Ge­schwin­digkeits­über­schrei­tung
außerorts
BußgeldPunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h20 €kein FahrverbotFVerboteher nicht
11 - 15 km/h40 €kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
16 - 20 km/h60 €kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
21 - 25 km/h100 €1kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
26 - 30 km/h150 €11 Monat*Hier prüfen **
31 - 40 km/h200 €11 Monat*Hier prüfen **
41 - 50 km/h320 €21 MonatHier prüfen **
51 - 60 km/h480 €21 MonatHier prüfen **
61 - 70 km/h600 €22 MonateHier prüfen **
über 70 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
* Fahr­verbot kommt nur für Wie­der­holungs­täter in Be­tracht.

Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Landstraße beim Pkw mit Anhänger

Ge­schwin­dig­keits­über­schreitung außer­ortsBußgeldPunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 €eher nicht
11 - 15 km/h50 €eher nicht
16 - 20 km/h140 €1Hier prüfen **
21 - 25 km/h150 €1Hier prüfen **
26 - 30 km/h175 €1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 - 40 km/h255 €21 MonatHier prüfen **
41 - 50 km/h480 €21 MonatHier prüfen **
51 - 60 km/h600 €22 MonateHier prüfen **
über 60 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
* Hier wird nur dann ein Fahrverbot fällig, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt wurden (Wiederholungstäter).

Bußgeldtabelle für überhöhte Geschwindigkeit eines Lkw auf der Landstraße

Ge­schwin­dig­keits­über­schreitung außer­ortsBußgeldPunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 €eher nicht
11 - 15 km/h50 €eher nicht
16 - 20 km/h140 €1Hier prüfen **
21 - 25 km/h150 €1Hier prüfen **
26 - 30 km/h175 €1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 - 40 km/h255 €21 MonatHier prüfen **
41 - 50 km/h480 €21 MonatHier prüfen **
51 - 60 km/h600 €22 MonateHier prüfen **
über 60 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
* Hier wird nur dann ein Fahrverbot fällig, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt wurden (Wiederholungstäter).

* Wird mit einem LKW die zulässige Geschwindigkeit bis 15 km/h für mehr als eine Dauer von fünf Minuten öfter als zweimal seit Fahrtantritt überschritten, drohen 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Sanktionen für die Geschwindkeitsüberschreitung durch einen Bus außerorts

Geschwin­digkeits­überschrei­tung
mit Fahr­gästen (außer­orts)
Bußgeld in EuroPunkte in FlensburgFahrverbotLohnt sich ein Einspruch?
bis 10 km/h60--
11- 15 km/h70--
16 - 20 km/h2401-Hier prüfen **
21 - 25 km/h2801-Hier prüfen **
26 - 30 km/h40021 MonatHier prüfen **
31 - 40 km/h56021 MonatHier prüfen **
41 - 50 km/h70022 MonateHier prüfen **
51 - 60 km/h80023 MonateHier prüfen **
über 60 km/h90023 MonateHier prüfen **

Bußgeldtabelle für Verkehrsverstöße beim Überholen

VerstoßBuß­geldPunkteFahr­verbot
Überholen im Überhol­verbot70 €1
… mit Gefähr­dung250 €21 Monat
… mit Sach­beschädi­gung300 €21 Monat
Seiten­abstand beim Überholen nicht eingehalten30 €
… bei unklarer Verkehrslage/mit Behinderung100 €1
Nach dem Überholen den Überhol­ten beim Ein­scheren behindert20 €
Geschwindig­keit beim Überholt­werden erhöht30 €
Zum Überholen aus­geschert und dadurch den Verkehr behindert80 €1
Rechts über­holen inner­orts30 €
… mit Sach­beschädi­gung35 €
Rechts über­holen außer­orts100 €1
… mit Gefähr­dung120 €1
… mit Sach­beschädi­gung145 €1

Bußgeldtakatalog für Abstandsverstöße auf der Landstraße

Ab­stands­ver­stoßBuß­geldFahr­verbotPunkteLohnt ein Einspruch?
Ab­stands­verstoß bei weniger als 80 km/h25 € eher nicht
... mit Gefähr­dung30 €eher nicht
... mit Sachbe­schä­digung35 €Hier prüfen **
Ab­stands­verstoß mit mehr als 80 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1Hier prüfen **
Ab­stands­verstoß mit mehr als 100 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1 Mo­nat2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €2 Mo­nate2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €3 Mo­nate2Hier prüfen **
Ab­stand­verstoß mit mehr als 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes240 €1 Mo­nat2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes320 €2 Mo­nate2Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes400 €3 Mo­nate2Hier prüfen **

Bußgeldrechner für eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Landstraße

FAQ: Verkehrsregeln auf der Landstraße

Welche Straßen sind Landstraßen?

Landstraßen verlaufen außerhalb geschlossener Ortschaften und werden deshalb auch Außerortsstraßen genannt. Sie sind von Autobahnen und Kraftfahrstraßen (Schnellstraßen) zu unterscheiden.

Welche Verkehrsregeln gelten auf der Landstraße?

Hier gelten ganz normal die Regeln der StVO. Insbesondere müssen Kraftfahrer die außerorts geltende Geschwindigkeitsbegrenzung beachten, die sich nach dem Fahrzeugtyp richtet, sofern nicht Verkehrsschilder etwas anderes vorschreiben.

Warum gelten Landstraßen als besonders gefährlich?

Außerorts sorgen besondere Gefahrenquellen für ein erhöhtes Unfallrisiko. Wildtiere können unerwartet auf die Fahrbahn treten, Kurven sind nicht immer gut einsehbar.

Was fällt eigentlich unter den Begriff Landstraße?

Auf einer Landstraße gibt es tolle Aussichten - teilweise jedoch auch spezielle Regeln.
Auf einer Landstraße gibt es tolle Aussichten – teilweise jedoch auch spezielle Regeln.

Zunächst ist das prägende Merkmal der Landstraße, dass sie außerorts verläuft. Sie wird daher auch Außerortsstraße genannt. Von den Innerortsstraßen hebt sie sich nicht nur durch ein anderes Tempolimit und eine andere Optik ab, sie hat zudem keinen speziellen Namen. Stattdessen ist sie mit einem Buchstaben und einer Zahl gekennzeichnet – manches Mal hat sie sogar gar keine Bezeichnung, sondern wird ganz einfach als Gemeindeverbindungsstraße zwischen zwei Orten bezeichnet.

Nun können unter Außerortsstraßen auch Bundesstraßen und Autobahnen fallen. Hier gibt es aber unterschiedliche Vorschriften – insbesondere zur Geschwindigkeit -, die den Unterschied machen. So gibt es bspw. keine Mindest- oder Richtgeschwindigkeit auf einer Landstraße, während es bspw. auf einer Autobahn zumindest letzteres gibt. Zudem können sowohl Bundesstraßen als auch Autobahnen innerorts verlaufen.

Der Unterschied zwischen einer Bundesstraße und einer Landesstraße liegt darüber hinaus in der Bezeichnung, welche verrät, wer der Baulastträger der Straße ist: Für die Bundesstraße ist also die Bundesrepublik Deutschland verantwortlich, die Landstraße wurde vom Bundesland gebaut.

Verkehrsregeln auf einer Landstraße: Geschwindigkeitsbegrenzung für verschiedene Kfz

Auf der Landstraße ist eine Geschwindigkeit vorgeschrieben, die vom Fahrzeug abhängig ist.
Auf der Landstraße ist eine Geschwindigkeit vorgeschrieben, die vom Fahrzeug abhängig ist.


Welche Geschwindigkeit auf einer Landstraße vorgeschrieben ist, hängt von dem Kfz ab. In Paragraf 3 der Straßenverkehrs-Ordnung sind alle Geschwindigkeiten vorgeschrieben, die außerorts einzuhalten sind.

Die folgenden Regeln haben nach § 3 der StVO Bestand:

  1. 100 km/h für
    • Pkw und
    • andere Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen
  2. 80 km/h für
    • Pkw mit Anhänger
    • Lkw sowie Wohnmobile bis 3,5 Tonnen mit Anhänger
    • Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen (abgesehen von Pkw)
    • Kraftomnibusse (auch mit Anhänger)
  3. 60 km/h für
    • Kraftomnibusse, wenn sie Fahrgäste transportieren, die keine Sitzplätze mehr finden konnten
    • Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen
    • alle Kfz mit Anhänger (abgesehen von Pkw, Lkw sowie Wohnmobile jeweils mit einer Gesamtmasse von 3,5 Tonnen)
Der Paragraf weist aber hinsichtlich der hier aufgeführten Regeln zur Geschwindigkeit auf der Landstraße daraufhin, dass diese nicht gelten, wenn auf der jeweiligen Straße Fahrbahnen in eine Richtung durch Mittelstreifen oder anderen Baulichkeiten getrennt sind oder wenn es zwei Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung gibt. Hier gelten die Regeln für eine Bundesstraße.

Darüber hinaus muss bei diesem Punkt beachtet werden, dass Schilder das Tempolimit lokal verändern können und in diesem Fall sich an die dabei ausgewiesene Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten werden muss. Wenn nicht anders ausgeschildert, gibt es aber, wie eingangs erwähnt, keine pauschale Mindestgeschwindigkeit auf der Landstraße. Diese ist zumindest nicht beziffert, ergibt sich im Einzelfall aber aus dem Verkehrsfluss – genauso wie die Richtgeschwindigkeit. So heißt es in Abs. 2 § 3 StVO:

Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Hinzu kommt, dass das Tempo auch auf einer Landstraße den jeweiligen Sichtverhältnissen, der Witterungsbedingungen, der eignen Verfassung sowie dem Verkehrsaufkommen anzupassen ist. Geschieht dies nicht, kann es ebenfalls zu Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog kommen, selbst wenn Sie sich an die oben erwähnten Regeln gemäß StVO gehalten haben bzw. an die durch die Schilder ausgewiesenen Vorschriften.

Überholen auf der Landstraße

Es gibt keine Richtgeschwindigkeit auf der Landstraße.
Es gibt keine Richtgeschwindigkeit auf der Landstraße.


Grundsätzlich gelten beim Überholen auf der Landstraße dieselben Regeln wie auf anderen Straßen auch. Dennoch sorgen Überholmanöver immer wieder für gefährliche Manöver. So geht aus einem Bericht der ADAC-Unfallforschung vom März 2018 hervor, dass es bei Überholunfällen mit fast 40 Prozent sehr viel häufiger zu lebensbedrohlichen Verletzungen kommt als bei Verkehrsunfällen anderer Art.

Daher sollten Autofahrer auch auf einer weitläufigen Landstraße nicht das Risiko unterschätzen, das von einem solchen Vorgang ausgeht. Insbesondere auf Abstände und Geschwindigkeiten ist hier zu achten.

Der ADAC empfiehlt darüber hinaus, dass bei einem Überholmanöver etwa 700 Meter Sichtweite notwendig sind – als Orientierung dienen dabei die Leitpfosten, in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. Während des Vorgangs darf der Fahrer außerdem nicht die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Landstraße außer Acht lassen.

Hinsichtlich gibt es in der StVO in Bezug auf das Überholen auf einer Landstraße nur eine Vorschrift, die sich von denen zu Innerortsstraßen unterscheidet. In § 5 Abs. 5 StVO heißt es:

Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.

Welchen Abstand muss ich auf einer Landstraße einhalten?

Auch hierzu gibt es in der StVO Gesetzestexte, an die sich jeder Kfz-Führer halten muss. Speziell für die Landstraße gibt es hier keine Vorschriften, relevant ist jedoch vor allem die Faustregel des halben Tachowertes in Metern, der als Abstand zum Vordermann einzuhalten ist. Ansonsten ist der Abstand zum Vorausfahrenden vor allem so einzuhalten, dass hinter diesem gehalten werden kann, selbst wenn dieser abrupt bremst.

Wie Sie der oben angestellten Bußgeldtabelle für Abstandsverstöße auf der Landstraße entnehmen können, orientiert sich der Bußgeldkatalog jedoch zunächst an der gefahrenen Geschwindigkeit. Relevant für die Verkehrsregeln auf der Landstraße sind vor allem jene Sanktionen, die für Abstandsverstöße bei einer Geschwindigkeit zwischen 80 und 100 km/h gelten. Diese sind zudem darin unterteilt, inwieweit Sie den halben Tachowert unterschreiten.

Gefahrenpotential auf einer Außerortsstraße

Auf der Landstraße außerorts herrschen viele Gefahren wie z.B. Wildwechsel.
Auf der Landstraße außerorts herrschen viele Gefahren wie z.B. Wildwechsel.


Auf einer Landstraße gibt es zwar nicht den engen Stadtverkehr und auch die vielen Gefahren für Fußgänger fallen weg, da diese hier gewöhnlicherweise nicht unterwegs sind. Jedoch gibt es hier andere Gefahren zu beachten. So sind laut der SZ zwei Drittel aller Verkehrstoten bei oder in Folge eines Unfalls auf der Landstraße gestorben.

Auf einer Landstraße können Gefahren durch folgende Umstände auftreten:

  • Wildwechsel
  • nasses und damit rutschiges Laub
  • vereiste Fahrbahnen
  • unerwartet auftauchende Spaziergänger oder Wanderer
  • Traktoren bzw. andere Landwirtschaftsgeräte
  • schlecht einsehbare Kurven
  • verschmutzte Fahrbahn während der Erntezeit
  • überhöhte Geschwindigkeiten, die aufgrund der Weitläufigkeit schnell unterschätzt werden
  • freistehende Bäume, die bei einer hohen Geschwindigkeit schweren Schaden am Auto und am Fahrer verursachen können, wenn der Fahrende die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert und dagegen fährt

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

Bildnachweise

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