Lkw transportieren täglich unzählige Tonnen über Europas Straßen. Nicht nur die Menge der transportierten Güter, sondern auch die Länge der zurückgelegten Wegstrecken steigt stetig. Um hierbei Unfälle und Risiken zu minimieren, ist eine verantwortungsvolle Ladungssicherung für Lkw-Fahrer unumgänglich. Fällt diese mangelhaft aus, so wartet der Lkw-Bußgeldkatalog zur Ladungssicherung mit empfindlichen Sanktionen auf.
Bußgeldtabelle Ladung & Ladungssicherung - Halter
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Anordnen oder Zulassen des Betriebs eines Lkws, dessen Verkehrssicherheit durch die Ladung wesentlich litt | 270€ | 1 |
...mit Gefährdung | 325€ | 1 |
...mit Unfall | 390€ | 1 |
Trotz Aufforderung des Verladers keine Um- oder Entladung vorgenommen | 50€ | |
Nach Weisung des Verladers keine Wiegung des Lkws vorgenommen | 50€ |
Bußgeldtabelle Ladung & Ladungssicherung - Fahrer
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Ladung nicht gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen gesichert | 60€ | 1 |
...mit Gefährdung | 75€ | 1 |
...mit Unfall | 100€ | 1 |
Ladung verursacht vermeidbaren Lärm durch unzureichende Ladungssicherung | 10€ | |
Vorgeschriebene Sicherungsmittel nicht oder nicht ordnungsgemäß angebracht | 25€ | |
Unzulässig überstehende Ladung | 20€ | |
Überschreiten der zulässigen Höhe oder Breite | 20€ | |
Überschreiten einer Gesamthöhe von 4,20m | 60€ | 1 |
Auslösung der automatischen Höhenkontrolle an der Einfahrt eines Autobahn- Tunnels und Verursachung einer Vollsperrung des Fahrstreifens wegen Überschreitung der zugelassenen Höhe von 4 Metern | 240€ | |
Auslösung der automatischen Höhenkontrolle an der Einfahrt eines Autobahn- Tunnels und Verursachung einer Vollsperrung des Fahrstreifens wegen zeitweiliger Überschreitung der zugelassenen Höhe von 4 Metern | 160€ |
Bußgeldrechner Überladung
FAQ: Ladungssicherung beim Lkw
Jedes Kraftfahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse. Ergibt sich aus dem Leergewicht des Fahrzeugs und seiner Zuladung ein höherer Wert, handelt es sich um eine Überladung.
Die Sanktionen, die eine Lkw-Überladung mit sich bringt, stehen im Bußgeldkatalog. Bußgelder und Punkte in Flensburg können sowohl gegen den Fahrer als auch gegen den Fahrzeughalter verhängt werden.
Es gibt zwei Arten der Ladungssicherung: die formschlüssige und die kraftschlüssige Sicherung. In vielen Fällen sollte eine Kombination beider erfolgen.
Um eine Überladung handelt es sich, wenn das Leergewicht eines Fahrzeugs zuzüglich der Zuladung das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs übersteigt. Folgen der Überladung sind ein verändertes Fahr- und Bremsverhalten und eine nachlassende Fahrstabilität. Hierfür haften sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter. Wurden Sie wegen einer Überladung Ihres Lkw von der Polizei angehalten und warten nun auf den Bußgeldbescheid? Um herauszufinden, welche Konsequenzen Ihnen – auch als Halter – drohen, nutzen Sie unseren kostenlosen Bußgeldrechner.
Weitere Ratgeber zum Thema Ladung
VDI 2700: Richtige Ladungssicherung ist für LKW-Fahrer besonders wichtig
Inhalt
- Bußgeldtabelle Ladung & Ladungssicherung – Halter
- Bußgeldtabelle Ladung & Ladungssicherung – Fahrer
- Bußgeldrechner Überladung
- FAQ: Ladungssicherung beim Lkw
- VDI 2700: Richtige Ladungssicherung ist für LKW-Fahrer besonders wichtig
- Arten der Ladungssicherung
- Wer ist für die Ladungssicherung verantwortlich?
- Video: Weitere Informationen zur Ladungssicherung in Fahrzeugen
Die Statistiken sind vielsagend: Mangelnde Ladungssicherung ist auf deutschen Straßen die Ursache von durchschnittlich 2500 Unfällen im Jahr. Die hierdurch verursachten Kosten belaufen sich jährlich auf etwa 500 Millionen Euro. Fast 70 Prozent aller Lkw, die von der Polizei angehalten werden, fallen indes durch nicht oder nur unzureichend gesicherte Ladung auf. Lkw-Fahrern drohen wegen des erhöhten Gefahrenpotenzials zudem deutlich härtere Sanktionen als Pkw-Fahrern.
So fatal – und teuer – die Konsequenzen ausfallen können, wenn die Vorschriften zur Transportsicherung missachtet werden, so eindeutig sind die Regelungen, die in § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Ladungssicherung festgeschrieben sind:
Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Diese Regeln sind in der Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ festgelegt. In ihr wird beispielsweise erklärt, welche Kräfte auf die Ladung während der Fahrt einwirken, welche Hilfsmittel zur Sicherung es gibt und wie spezielle Frachtgüter gesichert werden sollen.
Seminare zu Weiterbildungszwecken können im Zuge der VDI 2700a etwa von Lkw-Fahrern, Transportunternehmern, Verladern und Fuhrparkverantwortlichen besucht werden. Neben der Vermittlung von rechtlichen und physikalischen Grundlagen werden die erworbenen Kenntnisse zur Ladungssicherung auch praktisch erprobt.
Nach erfolgreich bestandener Prüfung gilt der Absolvent als ausgebildeter Ladungssicherer. Die Kosten von etwa 500 bis 600 Euro können gegebenenfalls vom Bundesamt für Güterverkehr bezuschusst werden. Anbieter dieser Schulungen sind beispielsweise:
- TÜV Süd
- Dekra Akademie
Arten der Ladungssicherung
Um zu gewährleisten, dass die Ladung nicht Urheber einer Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer oder gar eines Unfalls wird, müssen die Güter fachgerecht gesichert werden. So ist es notwendig, die Waren selbst für den Lkw-Transport zu stabilen Ladeeinheiten zu verpackten, beispielsweise durch Gitterboxen, Paletten, Folien-Ummantelung oder durch die Verwendung von Kunststoffbändern und Netzen.
Formschlüssige Ladung
Die Formschlüssige Ladungssicherung beschreibt das Vorgehen, die Ladeeinheiten lückenlos auf dem Lkw zu verladen, um ein Umfallen oder Verrutschen zu verhindern. Dies kann auf zwei Arten geschehen:
Zunächst können die Waren so verladen werden, dass sie den Laderaum vollständig ausfüllen und an der Stirnwand und allen Bordwänden des Lkw anliegen. Hierfür können auch zusätzliches Füllmaterial, Festlegehölzer oder Leerpaletten zu Hilfe genommen werden. Man spricht in diesem Fall vom Anlegen oder Festsetzen der Ladung.
Die zweite Variante der formschlüssigen Ladungssicherung ist das Direktzurren. Hier halten Zurrmittel die Ladeeinheiten in ihrer Position und verhindern ein Verrutschen der Ware im Lkw. Abhängig von der Beschaffenheit der Ladeeinheit kann die Art des Festzurrens variieren – ausschlaggebend ist, ob Zurrpunkte, an denen Gurte befestigt werden können, vorhanden sind. Die Gurte werden hierbei handfest angezogen.
Kraftschlüssige Ladung
Das Prinzip der kraftschlüssigen Ladungssicherung ist die Erhöhung der Reibungskraft zwischen Ladung und Ladefläche des Lkw. Dies wird durch das Niederzurren der Ladung erreicht: Zurrmittel pressen die Ladeeinheit auf die Ladefläche des Transportfahrzeugs. Die Gurte werden hierbei durch ein Spannelement, beispielsweise durch eine Ratsche, angezogen. Die dadurch entstehende Anpresskraft verhindert somit ein Verrutschen der Waren. Weitere Hilfsmittel sind etwa Antirutschmatten.
Die Ladungssicherung kann auf diese Art nur bei formstabilen Waren erfolgen, da die Reibungskraft andernfalls nicht in ausreichendem Maße erhöht wird. Um die Waren vor Beschädigung durch die Zurrmittel zu schützen, sollten weiterhin Kantengleiter benutzt werden, die die Anpresskraft zudem gleichmäßig auf der Ladeeinheit verteilen. Sowohl Ware als auch Verpackung müssen für die zusätzliche Belastung durch das Niederzurren geeignet sein.
Wer ist für die Ladungssicherung verantwortlich?
Fahrer, Halter und Belader
Bei der Umsetzung der Richtlinien zur Ladungssicherung liegt die Verantwortung gleichermaßen bei Fahrzeugführer, Fahrzeughalter und Belader.
Die allgemein in § 22 StVO beschriebene Verpflichtung des Lkw-Fahrers wird in § 23 StVO noch konkretisiert:
Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
Ihm obliegt die Durchführung der Sicherung nach VDI-Checkliste. Bei mangelhafter Ladungssicherung hat er die Fahrt zu verweigern. Auch während der Fahrt ist er zur Kontrolle der Ladung verpflichtet. Sollte er Mängel feststellen, muss er die Fahrt unverzüglich unterbrechen. Daraus folgt auch, dass er fachlich geeignet sein muss, die Verladung und den Lkw-Transport auszuführen.
Der Fahrzeughalter ist dazu verpflichtet, ein zum Transport geeignetes Fahrzeug bereitzustellen und dieses gemäß den Sicherungsrichtlinien auszurüsten. Er muss weiterhin sicherstellen, dass der Lkw-Fahrer die Ladungssicherung fachgemäß ausführen kann und diesem die Vorschriften hierfür bekannt sind. § 31 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) besagt:
Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.
Der Belader hat die Aufgabe, die Güter verkehrssicher zu laden. Diese Pflicht richtet sich also sowohl an den Lkw-Fahrer als auch an den Belader. Ist der Belader dazu berechtigt, eigenverantwortliche Entscheidungen bei Fragen zur Logistik zu treffen, haftet er auch für die Ladesicherung. Hat die Geschäftsleitung ihm diese Verantwortung nicht übertragen, ist sie selbst für die Sicherung verantwortlich.
Weitere Beteiligte
Auch der Absender muss prüfen, ob der Lkw und das Sicherungsmaterial für den Warentransport geeignet sind. Ihm obliegt die Aufgabe, die Güter beförderungssicher zu laden, zu befestigen und zu entladen. Er muss durch fachgerechtes Stapeln, Verkeilen und Verspannen der Ladung sicherstellen, dass während der Beförderung weder die Waren noch der Lkw beschädigt werden.
Der Spediteur wiederum trägt die Verantwortung für die betriebssichere Verladung. Hierfür muss er ein Transportfahrzeug bereitstellen, das zur Beförderung der entsprechenden Waren geeignet ist. Er haftet im Falle der Notwendigkeit, die Güter auf dem Transportweg auf ein anderes Fahrzeug umladen zu müssen.
Hallo,
Wie muss die Ladung im LKW gesichert werden, wenn Wellpappe verladen wurde?