Ladungssicherung bei Pkw, Lkw oder Transporter – Sicherheit geht vor!

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Die Ladungssicherung beim Transporter, Pkw oder Lkw wird oftmals sträflich vernachlässigt. Viele Fahrer sind sich dabei gar nicht bewusst, welche große Gefahr von nicht ausreichend gesicherter Ladung ausgeht. Im folgenden Ratgeber erklären wir, welche Sanktionen hierbei anfallen und geben Tipps, wie Sie sicher unterwegs sind.

Bußgeldtabelle bei mangelhafter Transportsicherung

VerstoßBußgeldPunkte
Ladung wurde nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert10 €
Ladung ragte nach vorne über das Fahrzeug hinaus20 €
Ladung war höher/breiter als erlaubt20 €
Schlecht erkennbare Gegenstände ragten seitlich aus dem Fahrzeug hervor25 €
Ladung wurde ohne entsprechende Sicherungsmittel transportiert25 €
Ladung war nicht verkehrssicher verstaut35 €
... mit Gefährdung60 €1
... mit Unfall75 €1
Fahrzeug mit einer Ladung über 4,2 m auf der Kraftfahrstraße/Autobahn gefahren70 €1
Ladung war nicht vorschriftsmäßig gesichert und die Verkehrssicherheit litt erheblich80 €1
... mit Unfall120 €1
Zulassen der Inbetriebnahme eines Kfz, dessen Ladung die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigte135 €1
... mit Gefährdung 165 €1
... mit Unfall200 €1
Es wurde auf Grund zu hoher Ladung (weniger als 4 m) die automatische Höhenkontrolle auf einer Autobahn/Kraftfahrstraße ausgelöst und der betreffende Fahrstreifen gesperrt160 €
Es wurde auf Grund zu hoher Ladung (über 4 m) die automatische Höhenkontrolle auf einer Autobahn/Kraftfahrstraße ausgelöst und der betreffende Fahrstreifen gesperrt240 €

FAQ: Wichtiges zur Ladungssicherung

Was müssen Sie im Rahmen der Ladungssicherung beachten?

Egal, ob im Pkw, Anhänger oder Lkw: Die Ladung muss so gesichert werden, dass sie nicht verrutschen, umherrollen, um- oder herabfallen kann. Des Weiteren darf die Ladung weder die Sicht beeinträchtigen noch vermeidbaren Lärm erzeugen. Ragt sie über das Fahrzeug heraus, muss dies entsprechend gekennzeichnet werden.

Welche Hilfsmittel unterstützen Sie bei der Ladungssicherung?

Je nach Einsatzgebiet und Art der Ladung sind Gurte, Netze sowie Antirutschmatten zu empfehlen.

Droht ein Bußgeld bei unzureichender Ladungssicherung?

Ja, das ist der Fall. Welche Sanktionen anfallen, hängt von dem genauen Verstoß ab. Der Bußgeldtabelle können Sie entnehmen, mit welchem Bußgeld zu rechnen ist und ob zusätzlich Punkte in Flensburg anfallen.

Video: Die Vorschriften zur Ladungssicherung

Wie muss die Ladung gesichert werden? Die Erklärung gibt’s im Video.
Wie muss die Ladung gesichert werden? Die Erklärung gibt’s im Video.

Weitere Ratgeber zur Ladungssicherung

Ladungssicherung laut Gesetz: Welche Regelungen gelten?

Vernachlässigen Sie die Ladungssicherung, drohen ein Bußgeld und sogar Punkte in Flensburg.
Vernachlässigen Sie die Ladungssicherung, drohen ein Bußgeld und sogar Punkte in Flensburg.
Eine mangelhafte Ladungssicherung bei Pkw, Lkw & Co. kann gefährlich werden.
Eine mangelhafte Ladungssicherung bei Pkw, Lkw & Co. kann gefährlich werden.

Täglich spielen sich auf den Parkplätzen deutscher Einrichtungshäuser abenteuerliche Szenen ab. Pkw, Kleintransporter und Anhänger werden mit Kartons vollgestopft. Ist endlich alles verstaut, brechen die Einkäufer erleichtert auf, ohne häufig auch nur einen Gedanken an die richtige Ladungssicherung zu verschwenden.

Dabei kann die Unachtsamkeit schwerwiegende Folgen haben. Verrutscht während der Fahrt die Ladung, kann sie den Fahrer ablenken oder ihm die Sicht nehmen. Bei einer Vollbremsung können schon kleine Gegenstände zu gefährlichen Geschossen werden.

Die gesetzlichen Regelungen zur Ladungssicherung finden sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Laut § 22 Abs. 1 StVO gilt folgender Grundsatz:

Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.


Des Weiteren gehört es laut § 23 Abs. 1 StVO zu den sonstigen Pflichten von Fahrzeugführenden, dass die Ladungssicherung so zu erfolgen hat, dass Gegenstände weder die Sicht noch das Gehör beeinträchtigen und die Verkehrssicherheit durch die Ladung nicht beeinträchtigt wird.

Fahrzeug und Ladung dürfen gemeinsam nicht höher als vier Meter und nicht breiter als 2,55 Meter sein. Ausnahmen gelten jedoch für Kfz, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Bis zu einer Höhe von 2,5 Metern darf die Fracht nicht nach vorn über das Fahrzeug hinausragen. Nach hinten ist jedoch überstehende Ladung bis zu einer Länge von 1,5 Metern erlaubt. Bei Wegstrecken von bis zu 100 Kilometern sind sogar drei Meter Überstand zulässig.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass im Zuge der Ladungssicherung sämtliche Fracht, die mehr als einen Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt, wie folgt kenntlich gemacht werden muss:

  • Mittels einer 30 x 30 Zentimeter großen, hellroten Fahne,
  • durch ein hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild in gleicher Größe oder
  • durch einen zylindrischen Körper in hellroter Farbe mit einer Höhe von 30 Zentimetern sowie einem Durchmesser von mindestens 35 Zentimetern, der senkrecht angebracht wird.
Ladungssicherung: Bei einem Kleintransporter können Antirutschmatten hilfreich sein.
Ladungssicherung: Bei einem Kleintransporter können Antirutschmatten hilfreich sein.

Diese Mittel, die der Sicherung dienen, dürfen maximal 1,5 Meter über der Fahrbahn befestigt sein. Bei schlechter Sicht müssen außerdem ein zusätzlicher roter Rückstrahler in einer Höhe von bis zu 90 Zentimetern sowie eine rote Lampe angebracht werden.

Auch seitlich ist ein gewisser Überstand erlaubt. Wird das Fahrzeug in seiner Breite um mehr als 40 Zentimeter überragt, so müssen Fahrer die Ladung an der Vorderseite mit einer weißen Leuchte, nach hinten mit einer roten Leuchte kennzeichnen. Es ist allerdings verboten, dass einzelne Gegenstände, die schlecht erkennbar sind, seitlich vom Fahrzeug abstehen.

Der obenstehenden Tabelle können Sie entnehmen, welches Bußgeld auf Sie zukommt, wenn bei Ihnen eine mangelhafte Ladungssicherung festgestellt wird. Kam es beispielsweise zu einem Unfall, weil die Ladung nicht richtig verstaut war, müssen Sie mit einer Geldbuße von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

Praxistipps für die Ladesicherung beim Pkw

Es gibt zwei Formen der Ladungssicherung, die jeder Fahrzeugführer kennen sollte: die kraft- und die formschlüssige Ladungssicherung. Bei Letzterer werden die Gegenstände lückenlos verladen, so dass ein Verrutschen nicht möglich ist. Hierzu sind jedoch stabile Bordwände vonnöten. Auch das Schräg- bzw. Diagonalzurren sind in diesem Zusammenhang möglich.

Eine kraftschlüssige Sicherung der Ladung wird hingegen durch Niederzurren erreicht. Dies ist jedoch nur bei formstabiler Fracht möglich. Mit Hilfe von Zurrguten werden diese Gegenstände auf die Ladefläche gepresst. Um ein Verrutschen noch weiter zu vermeiden, sollten Antirutschmatten untergelegt werden.

Bei alltäglichen Fahrten mit dem Transporter oder Pkw sollten Sie bezüglich der Ladungssicherung darauf achten, dass Sie sowohl im Kofferraum als auch im Innenraum alle schweren Gegenstände nach unten packen. Außerdem ist zu beachten, dass das Gewicht gleichmäßig verteilt wird, da ansonsten die Gefahr besteht, dass das Fahrzeug Schlagseite bekommt.

Antirutschmatten, Netze oder Gurte tragen zu einer weiteren Ladungssicherung bei. Lassen Sie die Rücksitzlehne – wenn möglich – am besten in aufrechter Position und klappen sie diese nicht herunter, da sie im Falle eines Zusammenstoßes oder einer Vollbremsung die Ladung im Kofferraum abfangen und sichern kann.

Nicht zu vergessen ist natürlich die Ladungssicherung beim Pkw-Anhänger. Auch hier müssen gewisse Regeln beachtet werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die Ladung in Kurven oder beim Bremsen bzw. Anfahren ins Rutschen gerät. Teile können auf die Straße fallen und den nachfolgenden Verkehr gefährden oder das Fahrzeug beim Transport beschädigen. Halten Sie also immer ausreichend Spanngurte und Zurrnetze bereit, stopfen Sie Freiräume mit Füllmittel aus und achten Sie auf die korrekte Verteilung der Lasten.

Ladungssicherheit beim Lkw

Die kraft- und die formschlüssige Ladungssicherung können beim Lkw miteinander verbunden werden.
Die kraft- und die formschlüssige Ladungssicherung können beim Lkw miteinander verbunden werden.

Von großer Bedeutung ist natürlich auch bei einem Lkw die Ladungssicherung. Sowohl das Stauen der Ladung als auch das Sichern müssen peinlich genau überwacht bzw. durchgeführt werden. Die zulässigen Abmessungen und Achslasten sind einzuhalten. Es darf keine Überladung vorliegen.

Das Verrutschen von Ladung stellt oftmals ein großes Problem dar. Deshalb sind Antirutschmatten bei der Ladungssicherung unverzichtbar. Die Lasten müssen außerdem korrekt verteilt und auf die richtige Weise festgezurrt werden. Auch unterwegs sollte die Ladung kontrolliert und beispielsweise gegebenenfalls die Zurrmittel nachgespannt werden.

Die Ladungssicherung beim Lkw ist ein äußerst wichtiges, aber auch umfassendes Thema, welches wir hier nur anschneiden können. Auf Grund seiner großen Bedeutung spielt dieser Komplex eine entscheidende Rolle in der Führerscheinausbildung und auch Weiterbildungen befassen sich damit.

Viele Lkw-Fahrer stellen sich die folgende Frage: „Wer trägt für die Ladungssicherung die Verantwortung?“ Sowohl der Verlader, der Fahrer, der Frachtführer sowie der Fahrzeughalter stehen hierbei in gewissen Bereichen in der Pflicht. Laut Angaben der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) e. V. ist der Fahrer unter anderem dafür zuständig, die Einhaltung der Abmessungen, Achslasten und des zulässigen Gesamtgewichtes zu überprüfen. Des Weiteren obliegt ihm die Aufgabe, die durchgeführte Ladungssicherung des Verladers vor dem Transport zu kontrollieren.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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