Kurzzeitkennzeichen: Wann kommt es zum Einsatz?

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Wer als Privatperson nur für einen kurzen Zeitraum ein zugelassenes Nummernschild benötigt, z. B. um ein gekauftes Fahrzeug zu überführen, kann zu diesem Zweck ein spezielles Autokennzeichen beantragen, das Kurzzeitkennzeichen. Welche Kosten ein solches verursacht, wie lange es gültig ist und wann Sie dieses beantragen können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Kurzzeitkennzeichen

Wann kommen Kurzzeitkennzeichen zur Anwendung?

Wird nur für einen bestimmten Zeitraum eine Zulassung für den Straßenverkehr benötigt, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. In der Regel sind diese für fünf Tage gültig.

Sehen diese Kennzeichen anders aus als die üblichen Autokennzeichen?

Ja, einen kleinen Unterscheid gibt es. Die Kurzzeitkennzeichen und Tageskennzeichen weisen rechts einen gelben Bereich auf, in dem die Gültigkeitsdauer festgehalten ist.

Welcher Fahrten sind mit einem Kurzzeitkennzeichen erlaubt?

Mit diesem Autokennzeichen sind Überführungen von Fahrzeugen, Probefahrten sowie Fahrten zu Werkstätten zulässig.

Woran erkennen Sie ein Kurzzeitkennzeichen?

Das gelbe Feld gibt an, wie lange das Kurzzeitkennzeichen gültig ist.
Das gelbe Feld gibt an, wie lange das Kurzzeitkennzeichen gültig ist.

Ein Kurzzeitkennzeichen ähnelt sehr stark den herkömmlichen Nummernschildern, denn es unterscheidet sich in seinen Maßen, dem Aufbau und seiner Schrift nicht von ihnen. Von dem weißen Grund heben sich ebenfalls die typischen schwarzen Lettern ab, die den Zulassungsbezirk und die Erkennungsnummer angeben.

Doch es gibt auch wesentliche Unterschiede. Zum einen weist die Platine kein blaues Eurofeld auf. Außerdem beginnt die Erkennungsnummer bei Kurzzeitkennzeichen stets mit einer „03“ oder „04“. Das Merkmal, das dem Betrachter allerdings direkt ins Auge springt, ist der gelbe Streifen auf der rechten Seite, die dem Kurzzeitkennzeichen auch die Bezeichnung „Gelbes Kennzeichen“ eingebracht hat. Auf dieses gelbe Feld sind in drei Reihen jeweils zwei Zahlen gestanzt, die die Gültigkeit des Nummernschildes (TT.MM.JJ) angeben.

Wann können Sie ein Kurzzeitkennzeichen nutzen?

Mit dem Kurzzeitkennzeichen können Sie Fahrzeuge überführen.
Mit dem Kurzzeitkennzeichen können Sie Fahrzeuge überführen.

Bis zur Einführung der Kurzzeitkennzeichen konnten Privatpersonen Rote Nummernschilder beantragen, wenn sie ein zugelassenes Schild für einen eng begrenzten Zeitraum benötigten. Gelbe Nummernschilder gibt es erst seit 1998 und sie ersetzen für den Privatgebrauch die roten Überführungskennzeichen. Diese sind nur noch Händlern vorbehalten, Privatpersonen müssen seither die Kurzzeitkennzeichen in gelber Farbe beantragen.

Das Kurzzeitkennzeichen kann von Privatpersonen beantragt werden, um ein Fahrzeug zu überführen. Ein solches Nummernschild wäre bspw. notwendig, wenn Sie ein Auto, Motorrad oder einen Wohnwagen nicht vor Ort, sondern über das Internet erwerben. Ein Kurzzeitkennzeichen kann auch für einen Anhänger beantragt werden. Kümmert sich der Verkäufer um die Überführung des Fahrzeugs, sind Sie zwar nicht in der Verantwortung, aber ebenso gut kann es Ihnen zufallen, Ihre Neuerwerbung beim Verkäufer abzuholen.

Da Sie Ihre Neuerwerbung erst in der Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort zulassen können und auch erst dann ein gültiges Nummernschild erhalten, benötigen Sie das Kurzzeitkennzeichen. Immerhin dürfen Sie nur mit einem amtlichen Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen. Fahren Sie ohne gültiges Nummernschild kann andernfalls ein Bußgeld von 60 Euro gegen Sie verhängt werden.

Können Sie das Kurzzeitkennzeichen auch zur Überführung von Fahrzeugen aus dem Ausland nutzen? Bei dem Kurzzeitkennzeichen handelt es sich um ein nationales Kennzeichen, das nicht überall im Ausland anerkannt wird. Innerhalb der Europäischen Union besitzt es in der Regel zwar Gültigkeit, aber empfehlenswerter wäre es, ein Ausfuhrkennzeichen zu verwenden. Dieses wird nicht nur überall anerkannt, sondern ist über eine längere Zeitspanne gültig.

Bei dem Kurzzeitkennzeichen handelt es sich nicht um ein 3-Tageskennzeichen.
Bei dem Kurzzeitkennzeichen handelt es sich nicht um ein 3-Tageskennzeichen.

Das gelbe Kurzzeitkennzeichen ist aber nicht nur als Überführungskennzeichen zu gebrauchen, sondern kann auch noch in anderer Funktion verwendet werden. Haben Sie Ihren Wagen abgemeldet, weil Sie ihn nicht benutzen und möchten ihn nun verkaufen, kommt dieses Schild abermals ins Spiel. Vermutlich wird sich nämlich kein Käufer finden, der das Auto ohne Probefahrt übernimmt. Aber auch für diese benötigt der Wagen ein gültiges Nummernschild, um auf öffentlichem Grund und Boden bewegt zu werden. Mit einem Kurzzeitkennzeichen ist eine solche Probefahrt kein Problem.

Wer seinen stillgelegten Wagen auf seine Verkehrstüchtigkeit überprüfen lassen möchte, kann für die Fahrt zur Werkstatt ebenfalls auf das Kurzzeitkennzeichen zurückgreifen. TÜV oder Dekra können das Kfz dann eingehend unter die Lupe nehmen.

Überführungsfahrten, Probefahrten, Fahrten zur Werkstatt sind mit dem Kurzzeitkennzeichen erlaubt. Das Schild für andere Ausfahrten zu nutzen, ist jedoch verboten und kann Sanktionen nach sich ziehen. Des Weiteren darf das Kennzeichen nur für ein Fahrzeug und nicht etwa (wie das Händlerkennzeichen) für verschiedene verwendet werden.

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

5 Tage ist das Kurzzeitkennzeichen gültig. Auch Samstag und Sonntag werden eingerechnet.
5 Tage ist das Kurzzeitkennzeichen gültig. Auch Samstag und Sonntag werden eingerechnet.

Die Gültigkeit der gelben Kennzeichen ist zeitlich eng umrissen. Es wird lediglich für 5 Tage zugelassen, weshalb es oftmals auch als 5-Tages-Kennzeichen bezeichnet oder beim Kurzzeitkennzeichen von einer Tageszulassung des Kfz gesprochen wird. Ist der Zeitraum abgelaufen, darf das Kraftfahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Tun Sie es dennoch, fallen dieselben Sanktionen an wie beim Fahren ohne Kennzeichen. Im Übrigen spielt es keine Rolle, ob diese Tage allein auf Wochentage entfallen oder ob sie auch das Wochenende betreffen. Länger als 5 Tage ist das Kurzzeitkennzeichen nie gültig.

Nachdem das Kurzzeitkennzeichen am 6. Tag seine Gültigkeit verloren hat, können Sie es einfach im Hausmüll entsorgen.

Brauchen Sie eine Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen?

Ohne Kfz-Versicherung dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen, da bildet das Kurzzeitkennzeichen keine Ausnahme. Bereits bei der Antragstellung müssen Sie nachweisen, dass Sie versichert sind, andernfalls würde der Antrag direkt abgelehnt werden. Mittlerweile bieten viele Versicherer zudem die Möglichkeit, die eVB-Nummer direkt online zu bestellen und sie sich per SMS, Fax oder Mail übermitteln zu lassen.

Für welche Versicherungsform (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko) Sie sich entscheiden, bleibt Ihnen überlassen. Allerdings bietet nicht jede Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen auch eine Vollkasko an, sodass Sie bei dieser Option nicht ganz so viele Versicherungen zur Auswahl haben. Die Versicherung läuft übrigens stets genau so lang wie das Kennzeichen – in diesem Fall also 5 Tage.

Wie können Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?

Bei einer Stellvertretung benötigen Sie eine Vollmacht, um das Kurzzeitkennzeichen zu beantragen.
Bei einer Stellvertretung benötigen Sie eine Vollmacht, um das Kurzzeitkennzeichen zu beantragen.

Da die Zahl derer, die ihr neues Vehikel online kaufen, wächst, besteht auch ein erhöhter Bedarf an den Kurzzeitkennzeichen. Wir erklären Ihnen im Folgenden, wo Sie diese beantragen und welche Unterlagen die zuständige Behörde von Ihnen benötigt.

Zunächst einmal gibt es zwei Orte, an denen Sie einen Antrag auf gelbe Kennzeichen stellen können: In der Zulassungsstelle, die für Ihren Wohnort zuständig ist oder dort, wo das Kfz zuletzt zugelassen war. Häufig bieten die Behörden auch schon an, die Kurzzeitkennzeichen online zu beantragen. Sie ersparen sich damit lange Wartezeiten. Dieses Vorgehen ist aber nicht nur für Antragsteller mit weniger Aufwand verbunden, sondern auch für das Amt.

Außerdem gibt es immer mehr private Anbieter, die Interessenten ein komfortables Kombipaket anbieten. Sie werben damit, dass Sie Ihnen sämtliche Arbeit von der Beantragung über die eVB für das Kurzzeitkennzeichen, bis zum Prägen und Ausliefern der Schilder abnehmen. Diese bequeme Variante, das Tageskennzeichen einfach online zu bestellen, schlägt sich allerdings beim Kurzzeitkennzeichen auch im Preis nieder. Zudem sollten Sie bedenken, dass der Versand der Schilder ebenfalls Zeit in Anspruch nimmt, während derer die Gültigkeit der 5-Tage-Kennzeichen weiterläuft.

Achtung: Der entsprechende Wagen muss mindestens einen Werktag vor der Zulassung vom Kurzzeitkennzeichen abgemeldet sein.

Beantragung vom Kurzzeitkennzeichen – Diese Unterlagen benötigt die Zulassungsstelle:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen (Versicherungsbestätigung)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
  • Darüber hinaus könnten in Spezialfällen (z. B. bei Stellvertretung, Vereins- oder Firmenwagen) weitere Dokumente notwendig sein.

Was kosten Kurzzeitkennzeichen?

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Wer mit dem Gedanken spielt, ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, den interessiert natürlich auch, was ein solches 5-Tages-Kennzeichen kosten kann. In der Regel halten sich die Kosten für Kurzzeitkennzeichen in Grenzen.

Greifen Sie auf die Angebote von privaten Anbietern zurück, kann das Tageskennzeichen höhere Kosten verursachen als wenn Sie selbst tätig werden würden und die Beantragung übernähmen. Wägen Sie also ab, was Ihnen wichtiger ist: Bequemlichkeit oder Preisersparnis.

Schon bei der Beantragung der Tageszulassung fallen Kosten in Höhe von etwa 10 bis 15 Euro an. Wie hoch die Verwaltungsgebühren sind, lässt sich nicht pauschal sagen, da die Preise je nach Zulassungsbezirk schwanken. Entscheiden Sie sich für ein Wunschkennzeichen, fallen dafür wiederum 11 Euro an.

Die Preise für die Versicherung vom Kurzzeitkennzeichen variieren entsprechend des Anbieters und nach der gewählten Versicherungsform, sodass sich die Kosten ungefähr zwischen 30 und 130 Euro bewegen. Bleiben Sie auch nach dem Kurzzeitkennzeichen der Versicherung treu, lassen Sie Ihre Neuerwerbung dort also regulär versichern, entfällt dieser Betrag bei vielen Versicherungen.

Für die eigentlichen Schilder müssen Sie in der Regel etwa 15 bis 20 Euro einkalkulieren. Im Internet gibt es zwar günstigere Angebote, allerdings müssen Ihnen diese erst zugeschickt werden, sodass Sie das Kurzzeitkennzeichen u. U. nicht komplett die 5 Tage nutzen können.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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