Kurve schneiden: Erlaubt oder verboten?

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Um schneller im Straßenverkehr voranzukommen, entscheiden sowohl Auto- als auch Motorradfahrer des Öfteren, eine scharfe Kurve zu schneiden. Dass Sie dabei nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden, blenden sie dabei wohl vollkommen aus. Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog für das Kurvenschneiden vorsieht, erfahren Sie im Ratgeber.

FAQ: Kurve schneiden

Was droht mir, wenn ich eine Kurve schneide?

Der Bußgeldkatalog sieht 80 Euro und einen Punkt in Flensburg vor. Kommt es zum Unfall, können es sogar 100 Euro Bußgeld sein.

Warum darf ich die Kurve nicht schneiden?

In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot. Wer die Kurve so schneidet, dass er auf die Gegenfahrbahn gerät, verstößt gegen dieses Gebot und gefährdet andere Verkehrsteilnehmer.

Was ist, wenn ich in der Kurve überhole?

Damit bringen Sie sich und andere in Gefahr. Das Überholen bei unklarer Verkehrslage ist grundsätzlich verboten.

Das Risiko fährt stets mit, wenn Sie eine Kurve schneiden

Sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer, wenn Sie eine Kurve schneiden.
Sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer, wenn Sie eine Kurve schneiden.


Vor allem wenn die Verkehrslage unklar ist, treiben Sie das Unfallrisiko unweigerlich in die Höhe, indem Sie eine Kurve schneiden. Oft ist das Ende einer Kurve nicht sichtbar. Befindet sich dort ein anderes Fahrzeug, ist ein schwerer und folgenreicher Zusammenprall meist vorprogrammiert. Doch dies ist noch lange nicht alles:

Weiterhin halten Sie sich nicht an das in Deutschland geltende Rechtsfahrgebot, wenn Sie eine Kurve schneiden. Kraftfahrer sind dazu verpflichtet, auf deutschen Straßen stets so weit rechts wie möglich zu fahren. Beim Kurvenschneiden handelt es sich demzufolge um einen Verstoß gegen geltende Verkehrsregeln, der Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog nach sich zieht.

Kurve schneiden: Was droht Kraftfahrern, die dabei erwischt werden?

Wenn Sie eine Kurve schneiden, also entgegen dem Rechtsfahrgebot handeln, und dabei andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Sollte aufgrund Ihres Fehlverhaltens sogar ein Unfall entstanden sein, steigt das Bußgeld auf 100 Euro an. Der Punkt bleibt bestehen.

Wenn Sie eine Kurze schneiden, können Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen.
Wenn Sie eine Kurze schneiden, können Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen.

Um die gerade beschriebenen Konsequenzen zu vermeiden und keine Gefährdung im Straßenverkehr herbeizuführen, sollten Sie vor allem an Kuppen, bei unklarer Verkehrslage, bei Gegenverkehr und beim Überholtwerden besondere Vorsicht walten lassen und darauf verzichten, eine Kurve zu schneiden.

Übrigens: Das Amtsgericht (AG) Fürth entschied in seinem Urteil vom 20. November 2007, dass ein Kraftfahrer, der unbedingt eine Kurve schneiden musste und sich daher nicht an das Rechtsfahrgebot hielt, bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug eine Mithaftung von 70 Prozent zu tragen hat – obwohl der Unfallgegner ebenfalls nicht weit genug rechts fuhr.

Der betroffene Fahrer war mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen und hatte weiterhin zu spät abgebremst (Az.: 310 C 181/07). Sie sollten es sich demzufolge lieber zweimal überlegen, ob Sie eine Kurve schneiden oder nicht. Die möglichen Folgen sind ein solches gefährliches Manöver wohl in den meisten Fällen nicht wert.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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