Wohl jedem Autofahrer ist in seiner Laufbahn bereits ein sogenannter Kreisverkehr untergekommen. Das auch als „Teller“ oder „Kreisel“ bekannte Gebilde besteht aus einer kreisförmigen Fahrbahn sowie einer Mittelinsel und darf – ähnlich wie bei einer Einbahnstraße – nur in eine Richtung befahren werden. Welches Verhalten im Kreisverkehr erwartet wird und welche Sanktionen bei Missachtung der Verkehrsregeln drohen, klärt unser Ratgeber.
Bußgeldtabelle: Wie werden Verstöße im Kreisverkehr geahndet?
Verstoß | Konsequenzen |
---|---|
Verbotswidrig im Kreisverkehr gehalten | 10 € |
… mit Behinderung | 15 € |
Verbotswidrig im Kreisverkehr geparkt | 15 € |
… mit Behinderung | 25 € |
Verbotswidrig länger als eine Stunde im Kreisverkehr geparkt | 25 € |
… mit Behinderung | 35 € |
Mittelinsel verbotswidrig überfahren | 10 € |
Beim gestatteten Überfahren der Mittelinsel einen anderen gefährdet | 35 € |
Als Kraftfahrer entgegen der Fahrtrichtung im Kreisverkehr gefahren | 25 € |
Als Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung im Kreisverkehr gefahren | 20 € |
… mit Behinderung | 25 € |
… mit Gefährdung | 30 € |
… mit Unfallfolge | 35 € |
Bei Einfahrt in den Kreisverkehr geblinkt bzw. bei Ausfahrt nicht geblinkt | 10 € |
FAQ: Kreisverkehr
Im Kreisverkehr hat der Verkehr, der sich bereits im Kreisel befindet, Vorfahrt gegenüber dem einfahrenden.
Beim Einfahren in den Kreisverkehr dürfen Sie nicht blinken, beim Ausfahren müssen Sie es jedoch. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Befinden sie sich auf der Fahrbahn, gelten für Radfahrer die gleichen Vorfahrtsregeln im Kreisverkehr wie für Kraftfahrzeuge. Fahren sie auf einem getrennt geführten Radweg, haben sie Vorfahrt vor aus- und einfahrenden Fahrzeugen.
Video: Die Verkehrsregeln im Kreisverkehr
Welche Verkehrsregeln gelten im Kreisverkehr laut StVO?
Inhalt
Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird ein Kreisverkehr in Deutschland durch eine spezielle Beschilderung eingeleitet: An seiner Zufahrt befinden sich sowohl das Verkehrszeichen 215 (drei sich im Kreis folgende weiße Pfeile auf blauem Grund) als auch das Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren). In einem Kreisverkehr ist es Ihnen als Autofahrer weder erlaubt zu halten noch zu parken.
Schließlich würden Sie den Verkehrsfluss dadurch maßgeblich beeinträchtigen. Hinzu kommt, dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, die Mittelinsel zu überfahren. Eine Ausnahmeregelung gilt hierbei ausschließlich für Kraftfahrzeuge oder Gespanne, denen das Befahren des Kreisels aufgrund ihrer Länge sonst nicht möglich wäre, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Die weiteren Vorschriften zum Kreisverkehr sind in § 8 Absatz 1a StVO definiert und werden im Folgenden erläutert.
Wer hat im Kreisverkehr Vorfahrt?
Wie es die Beschilderung im Kreisverkehr bereits erahnen lässt, müssen die Fahrzeuge, die einfahren möchten, den anderen die Vorfahrt gewähren. Im Kreisverkehr hat also Vorrang, wer sich bereits darin befindet. Daher sollten Sie Ihre Geschwindigkeit drosseln, wenn Sie sich einem Kreisel nähern.
Bedenken Sie: Sie müssen nach rechts einfahren und dürfen dann ausschließlich entgegen dem Uhrzeigersinn fahren! Verstoßen Sie dagegen, müssen Sie meist nicht nur mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen: Ein Zusammenstoß mit einem anderen Kfz ist häufig vorprogrammiert, wenn Sie als Autofahrer einen Kreisverkehr verkehrt herum befahren.
Mehrspuriger Kreisverkehr: Wer darf hier zuerst fahren?
Vor allem in deutschen Großstädten ist der Verkehr teilweise so dicht, dass gleich ein zweispuriger Kreisverkehr angeschafft wurde. So praktisch dies auch erscheinen mag – bei dem einen oder anderen Fahrer sorgt es trotzdem für Verwirrung. Dabei bedeutet grundsätzlich ein zweispuriger Kreisverkehr keine anderen Regeln für Kraftfahrer.
Sobald die entsprechenden Verkehrszeichen den Kreisverkehr ankündigen, müssen einfahrende Autos die Vorfahrt gewähren; sich darin befindliche Kfz haben Vorrang. Bei einer doppelspurigen Zufahrt sollten Sie als Fahrer jedoch in Bezug auf die Vorfahrtsregeln im Kreisverkehr eines bedenken:
Wann müssen Sie im Kreisverkehr blinken?
Das Thema „Blinken im Kreisverkehr“ war wohl schon oft der Grund für hitzige Diskussionen unter Kraftfahrern. Die einen blinken beim Ein- sowie Ausfahren, die anderen verzichten gänzlich darauf, den Fahrtrichtungsanzeiger zu betätigen. Die korrekte Vorschrift befindet sich ebenfalls in § 8 Absatz 1a StVO. Dort heißt es:
Bei der Einfahrt in einen […] Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.“
Daraus ergibt sich: Fahren Sie als Autofahrer in einen Kreisel ein, dürfen Sie den Blinker nicht setzen. Bei der Ausfahrt jedoch ist dieser notwendig. Schließlich müssen Sie andere Fahrer darauf hinweisen, wenn Sie den Kreisverkehr wieder verlassen.
Dabei sollte Ihr Augenmerk beim Abbiegen besonders Passanten oder Radfahrern gelten, die neben oder auf der Straße in die gleiche Richtung möchten wie Sie. Bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr haben Fußgänger und Fahrradfahrer stets Vorrang (§ 9 Absatz 3 StVO).
Übrigens: Vor allem in Wohngebieten befinden sich nicht selten gewisse kreisförmige Verkehrsknotenpunkte, welche einem Kreisverkehr zwar ähneln, jedoch nicht über die entsprechenden Schilder verfügen. Es handelt sich dabei also nicht um einen echten Kreisverkehr. Die Regel „Rechts vor Links“ gilt als Vorfahrtsregel in diesem Kreisverkehr.
Mögliche Sanktionen bei Verstößen im Kreisverkehr
Setzen Sie sich als Kraftfahrer über die gerade beschriebenen Verhaltensregeln in einem Kreisel hinweg, müssen Sie mit Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Übersehen Sie beispielsweise ein Verkehrsschild, welches einen Kreisverkehr ankündigt, und blinken dementsprechend sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfahrt, kommt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro auf Sie zu. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Mittelinsel überfahren, obwohl dies verboten war.
Halten Sie in einem Kreisverkehr und behindern dadurch den restlichen Verkehr, wird ein Verwarnungsgeld von 15 Euro fällig. Entscheiden Sie sich dafür, nicht nur mit Ihrem Fahrzeug zu halten, sondern stellen es direkt für länger als eine Stunde ab, besteht die Konsequenz aus einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro.
Der gleiche Betrag droht Ihnen, wenn Sie einen Kreisverkehr entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung als Kraftfahrer befahren. Radfahrer, die verkehrt herum in einem Kreisel unterwegs sind, ereilt gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Gefährden sie dabei jemanden, steigt der Betrag auf 30 Euro an.