Was bedeutet die Abkürzung „Krad“? Hierbei handelt es sich um eine bestimmte Art von Kraftfahrzeug und steht für „Kraftrad“. Um ein Krad fahren zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Darüber hinaus müssen sich Verkehrsteilnehmer auf dem Krad natürlich auch an die Verkehrsregeln halten. Alles Wichtige diesbezüglich erläutern wir im nachfolgenden Ratgeber näher.
Bußgelder für spezifische Verstöße auf dem Krad
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Helmpflicht missachtet | 15 EUR | |
Kind ungesichert befördert | 60 EUR | 1 |
mehrere Kinder ungesichert befördert | 70 EUR | 1 |
Personen unerlaubt befördert | 5 EUR | |
Ohne Licht gefahren | 10 EUR | |
... mit Gefährdung | 15 EUR | |
... mit Unfallfolge | 35 EUR | |
auf Hinterrad gefahren mit Gefährdung | 50 EUR |
FAQ: Krad fahren
Ja. Gemäß den Bestimmungen in § 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist ein Krad ein zweirädriges Fahrzeug mit Verbrennungsmotor und einem Hubraum von mehr als 50 cm³. Bauartbedingt kann ein Krad zudem schneller als 45 km/h fahren. Mehr dazu lesen Sie hier.
Ja. Welche Fahrerlaubnis Sie haben müssen, ist vom Krad abhängig. Die Klassen A1, A2 und A erlauben das Fahren bestimmter Motorräder. Auch mit der Klasse B und Schlüsselzahl B196 kann das erlaubt sein. Mehr Infos zum nötigen Führerschein, finden Sie hier.
Ja. Es herrscht Helmpflicht, da ein Krad bauartbedingt schneller als 20 km/h sein kann. Ein Verstoß kostet mindestens 15 Euro. Welche weiteren Sanktionen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln drohen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Was zählt als Krad?
Inhalt
Wollen Sie ein Krad fahren, sollten Sie wissen, welche Fahrzeuge als solche zählen und welche gesetzlichen Grundlagen beim Fahren zu beachten sind. Grundsätzlich gilt ein Motorrad als Kraftrad und kann somit als Krad bezeichnet werden. Welche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit es sich um ein Krad handelt, ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) definiert.
In § 2 FZV ist zunächst Folgendes bestimmt:
Kraftrad: zweirädriges Kraftfahrzeug mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern im Fall eines Verbrennungsmotors, oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Kilometern pro Stunde;
Zudem wird noch zwischen einem Leichtkraftrad und einem Kleinkraftrad unterschieden. Je nachdem welche Leistung und welche Geschwindigkeiten ein Krad erreichen kann, wird es in diese Kategorien eingestuft. Dabei ist es unerheblich, ob ein Krad mit einem Beiwagen ausgestattet ist oder nicht. Wichtig sind diese Einstufungen auch dann, wenn es darum geht, ein Krad zu fahren. Denn von der Kategorie hängt es ab, welche Fahrerlaubnis notwendig ist.
Krad fahren: Welcher Führerschein ist notwendig?
Um ein Krad fahren zu können, muss eine entsprechende Fahrerlaubnis vorhanden sein. Welche notwendig ist, hängt davon ab, welches Krad Sie fahren wollen. Sie müssen sich also immer entsprechend vorab informieren, ob Sie das entsprechende Krad fahren dürfen. In der Regel sind Führerscheine der Klassen A1, A2 oder A notwendig, um Motorräder führen zu dürfen.
Besitzen Sie einen Führerschein der Klasse B, dürfen Sie Kleinkrafträder bis 50 cm³ Hubraum fahren. Haben Sie die Schlüsselzahl B196, sind Motorräder bis 125ccm erlaubt. Achtung, die Schlüsselzahl ist nur in Deutschland gültig. Wollen Sie im Ausland Krad fahren, müssen Sie in der Regel einen Motorradführerschein besitzen, sofern das entsprechende Krad nicht im Autoführerschein inkludiert ist.
Mehr zum Motorradführerschein erfahren Sie auch im folgenden Video:
Welche Verkehrsregeln gelten auf dem Krad?
Damit Sie mit einem Krad im Verkehr fahren können, müssen nicht nur Sie wichtige Voraussetzungen erfüllen, sondern das Fahrzeug ebenfalls. So muss das Krad eine Zulassung haben, einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung besitzen und versichert sein. Hat das Krad ein Kennzeichen mit den entsprechenden Plaketten, dient das als Nachweis der Zulassung und HU. Es ist vorgeschrieben, dass ein Kennzeichen mit den Breiten 180, 200 oder 220 mm und mit der Höhe 200 mm hinten angebracht sein muss.
Wie alle Kraftfahrzeuge muss auch ein Krad, dass Sie fahren, verkehrssicher sein. Dazu gehört unter anderem auch die vorgeschriebene Beleuchtung. Neben weißem Abblend- und Fernlicht sind eine rote Rückleuchte, rote Bremsleuchten, Blinker und eine Kennzeichenbeleuchtung vorgeschrieben. Des Weiteren ist mindestens ein roter Rückstrahler Pflicht.
Gleiches gilt, wenn ein Krad mit Beiwagen unterwegs ist. Hier sind ein weiterer Rückstrahler und Begrenzungsleuchten vorgegeben. Zudem müssen Sie mit eingeschaltetem Licht fahren, auch tagsüber. Zur Verkehrssicherheit gehört darüber hinaus, dass die Bremsen und Spiegel funktionsfähig sind sowie keine verkehrsgefährdenden Mängel am Fahrzeug bestehen.
Grundsätzlich gelten auf dem Krad alle allgemeinen Verkehrsregeln für Kfz. Das bedeutet, dass die Vorschriften die gleichen sind wie beim Auto. Werden Sie auf dem Krad durch die Polizei angehalten, drohen üblicherweise dann die gleichen Sanktionen wie bei Verstößen mit einem Pkw.
Zu den allgemeinen Regelungen, die gelten, wenn Sie mit dem Krad fahren, gehören unter anderem folgende Geschwindigkeitsvorgaben:
- Höchstgeschwindigkeit innerorts: 50 km/h
- Höchstgeschwindigkeit außerorts: 100 km/h
- Höchstgeschwindigkeit wenn Autobahn erlaubt: keine
Die allgemeinen Vorschriften gelten immer dann, wenn durch Verkehrszeichen keine anderen Bestimmungen angezeigt werden. Darüber hinaus gilt, wenn Sie Krad fahren, eine Helmpflicht. Das gilt sowohl für den Fahrer als auch für den Mitfahrer. Mitfahren können weitere Personen nur dann, wenn ein entsprechender Sitz vorhanden ist. Nehmen Sie Kinder auf dem Krad mit, sind diese durch einen Kindersitz zu sichern, sofern sie die körperlichen Voraussetzungen für eine sichere Mitnahme ohne nicht erfüllen.
Wenn Sie mit dem Krad fahren, müssen Sie sicherstellen, dass sowohl Sie als auch der Mitfahrer die Fußstützen während der Fahrt nutzen. Die Füße von diesen zu nehmen, ist nur erlaubt, wenn ein Abstützen erforderlich ist.