Kopfhörer sorgen für ein optimales Klangerlebnis und unterdrücken gleichzeitig die Umgebungsgeräusche. Bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr kann dies gefährlich sein. Etwa wenn Sie dadurch beispielsweis nicht mehr das Martinshorn oder das Hupen anderer Fahrzeugführer wahrnehmen. Doch darf man mit Kopfhörern überhaupt ein Auto fahren oder widerspricht dies den Vorgaben zur Verkehrssicherheit?
Bußgeldtabelle: Kopfhörer beim Autofahren
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Gehör des Fahrers durch Geräte beeinträchtigt | 10 € | ||
Einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort frei Bahn geschaffen | 240 € | 2 | 1 |
… mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 |
… mit Unfallfolge | 320 € | 2 | 1 |
FAQ: Kopfhörer beim Autofahren
Laut StVO sind Kopfhörer beim Autofahren grundsätzlich erlaubt, solange Sie das Verkehrsgeschehen noch problemlos wahrnehmen können.
Der Gesetzgeber erlaubt die Verwendung von Handys am Steuer nur, wenn diese dazu nicht gehalten werden müssen und die Blickzuwendung zum Gerät minimal ist. Möglich ist dies, indem Sie Kopfhörer oder ein Headset beim Autofahren nutzen.
Beeinträchtigen Kopfhörer beim Autofahren Ihr Gehör, kann diese Ordnungswidrigkeit gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro nach sich ziehen. Weitreichendere Folgen hat es, wenn Sie nicht rechtzeitig auf Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn reagieren. Was in diesem Fall droht, verrät diese Tabelle.
Kopfhörer während der Autofahrt: Diese Vorschriften gelten!
Inhalt
Bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, müssen Fahrzeugführer immer wieder auf ihre Umwelt und die anderen Verkehrsteilnehmer reagieren. Dabei verlassen wir uns nicht nur auf unsere Augen, sondern nehmen mit den Ohren auch akustische Signale wahr. Doch sind deshalb Kopfhörer beim Autofahren nicht erlaubt? Unter § 23 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt es dazu:
Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
Wie aus diesem Auszug ersichtlich wird, darf man grundsätzlich beim Autofahren mit Kopfhörern Musik hören, solange es dabei nicht zu einer Beeinträchtigung des Gehörs kommt. Somit ist vor allem die Lautstärke entscheidend. Dieser Umstand gilt allerdings unabhängig davon, ob Sie mit Kopfhörern Autofahren oder das Autoradio voll aufdrehen. Zudem betreffen diese Vorschriften nicht nur Lkw- und Autofahrer, sondern finden auch Anwendung, wenn Sie mit einem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen.
Um sicherzustellen, dass Sie trotz Kopfhörern noch genug von Ihrer Umwelt mitbekommen, empfiehlt es sich, nur einen In-Ear-Kopfhörer beim Autofahren zu nutzen. Bei On-Ear-Modellen, die das komplette Ohr umschließen, besteht diese Option üblicherweise nicht. Auch aus diesem Grund eignen sich diese nur bedingt für den Einsatz im Straßenverkehr.
Mögliche Sanktionen für Kopfhörer beim Autofahren
Beeinträchtigen technische Geräte das Gehör, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Fahrzeugführer müssen in einem solchen Fall gemäß Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen.
Überhören Sie durch die Verwendung der Kopfhörer beim Autofahren hingegen ein Einsatzfahrzeug, dass sich mit Blaulicht und Martinshorn nähert und schaffen diesem dadurch nicht umgehen freie Bahn, drohen weitaus härtere Sanktionen. So sieht der Gesetzgeber mindestens ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot vor.
Geht der Verstoß gegen die geltenden Verkehrsregeln zusätzlich mit einer Gefährdung einher, erhöht sich das Bußgeld auf 280 Euro. Führt das Fehlverhalten sogar zu einem Unfall, beläuft sich die Geldsanktion auf 320 Euro. Wer diese Konsequenzen vermeiden möchte, sollte Kopfhörer beim Autofahren mit Bedacht einsetzen und eine angemessene Lautstärke wählen.