Insbesondere in Großstädten und Innenstädten kann die Parkplatzsuche viel Zeit in Anspruch nehmen. Zudem sind viele Parkplätze gebührenpflichtig – da scheint es verlockend, das Auto für kurze Zeit einfach in der nächstbesten Parklücke abzustellen. Bezahlen Sie aber keine Parkgebühr oder parken das Auto im Parkverbot, folgt nicht selten ein Knöllchen für Falschparken.
Aktueller Bußgeldkatalog für Parkverstöße
Verstoß | Buß-/Verwarnungsgeld |
---|---|
Parken im Halteverbot | 25 - 50 € |
Überschreiten der Parkdauer | 20 - 40 € |
in zweiter Reihe parken | 55 - 100 € |
unbefugtes Parken auf einem Behindertenparkplatz | 55 € |
Parken auf Geh- und Radwegen | 55 - 100 € |
Parklücke wegnehmen | 10 € |
FAQ: Knöllchen
Als „Knöllchen“ wird umgangssprachlich ein Strafzettel bezeichnet, der durch das Ordnungsamt verteilt wird.
Es handelt sich beim Strafzettel um ein Angebot der Behörde, das Bußgeldverfahren zu umgehen und dadurch Gebühren zu sparen. Nehmen Sie dieses nicht wahr, erwartet Sie ein Bußgeldbescheid.
Der Einspruch gegen einen Strafzettel ist zunächst nicht möglich. Das geht erst, wenn Sie dafür einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Danach haben Sie 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen.
Wann wird ein Knöllchen ausgestellt?
Inhalt
In Deutschland unterscheidet das Gesetz zwischen Ordnungwidrigkeiten, die einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen, und geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, auf die ein Strafzettel oder „Knöllchen“ folgt. Dieser stellt eine Verwarnung dar. Daher muss hierfür auch ein Verwarnungsgeld bezahlt werden, nicht etwa ein Bußgeld.
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) definiert allerdings nicht, welcher Tatbestand zu welcher Kategorie zählt. Polizei und Ordnungsamt können ein Knöllchen also nach eigenem Ermessen ausstellen, wenn sie ein Vergehen als geringfügig einschätzen. In der Regel richtet sich die Einschätzung nach der Höhe der Sanktion eines Vergehens.
In den meisten Fällen bekommen Sie ein Knöllchen für falsches Parken oder Halten, aber auch wenn Sie beispielsweise die Straße mutwillig verschmutzen, kann eine Verwarnung gegen Sie ausgesprochen werden, die Sie mit einem Verwarnungsgeld bezahlen müssen.
Woher stammt der Ausdruck „Knöllchen“? Die Herkunft lässt sich auf das Rheinländische zurückführen. Bei einer Verwarnung musste ein Protokoll aufgenommen werden, das zum „Protoköllchen“ verniedlicht wurde. Daraus wurde schließlich das „Knöllchen“.
Muss ein Knöllchen am Auto sein?
Die Überraschung ist keine schöne: Sie kommen von einer kurzen Erledigung zurück zu Ihrem Auto und sehen einen Zettel unter Ihrem Scheibenwischer: Das Ordnungsamt oder die Polizei hat ein Knöllchen ausgestellt. Aber nicht immer müssen die Beamten Sie auf diese Weise auf die Verwarnung aufmerksam machen.
Knöllchen-Kosten können auch anfallen, wenn Ihr Parkverstoß während Ihrer Abwesenheit zur Anzeige gebracht wurde. Auch wenn die Beamten Sie persönlich antreffen, müssen sie einen Strafzettel nicht an Ihrem Fahrzeug anbringen. Sie können Ihnen die Verwarnung dann auch direkt übergeben.
In jedem Fall wird Ihnen nach einem solchen Verstoß, der durch die Polizei oder das Ordnungsamt aufgenommen wurde, eine schriftliche Verwarnung per Post zugestellt. Diese enthält weiterhin eine Zahlungsaufforderung, der Sie innerhalb einer Woche nachkommen sollten. Ein Knöllchen wird nicht per Einschreiben verschickt.
Was kostet ein Knöllchen?
Als geringfügig werden in der Regel Ordnungswidrigkeiten angesehen, die ein Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro nach sich ziehen. Die Höhe des Verwarnungsgeldes ist in § 56 OWiG festgeschrieben. Zahlen Sie das Verwarnungsgeld, akzeptieren Sie es. Sie können sich dann im Folgenden nicht mehr dagegen wehren oder die gezahlte Summe zurückverlangen.
Aber nicht jeder Parkverstoß gilt als geringfügig: Behindern Sie etwa die Feuerwehr, weil Sie vor einer Feuerwehrzufahrt parken, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar. Hierfür fällt nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro an, sondern auch ein Punkt in Flensburg.
Ein Knöllchen können Sie auch für eine geringe Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten. Fahren Sie mit überhöhter Geschwindigkeit, die bis zu 10 km/h über der Begrenzung liegt, müssen Sie in der Regel nur ein Verwarnungsgeld zahlen.
Knöllchen trotz Parkschein?
Unter Umständen kann es vorkommen, dass Sie fälschlicherweise einen Strafzettel bekommen. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Beamter Ihren Parkschein übersieht oder ein Halteverbotsschild erst aufgestellt wurde, als Sie den Parkplatz bereits nutzten.
Grundsätzlich steht Ihnen die Möglichkeit offen, einem Knöllchen zu widersprechen. Im eigentlichen Sinne kann gegen einen Strafzettel allerdings kein Einspruch eingelegt werden. Sie können sich aber gegenüber der Behörde zur Sache äußern, die den Sachverhalt daraufhin erneut prüfen wird.
Kommt die Behörde zu dem Schluss, dass ihr Knöllchen rechtmäßig ist, wird sie einen Bußgeldbescheid an Sie ausstellen. Können Sie beweisen, dass Sie im Recht sind, wird der Vorwurf fallen gelassen. Die Behörde akzeptiert üblicherweise nur stichhaltige Beweise. Dazu zählt etwa ein Parkschein, der von einem Beamten übersehen wurde.
Ist ein Einspruch gegen ein Knöllchen sinnvoll?
Um Einspruch gegen einen Strafzettel einlegen zu können, müssen Sie zunächst die Zahlungsfrist verstreichen lassen, woraufhin ein Bußgeldbescheid ausgestellt wird. Erst gegen diesen ist ein Einspruch möglich. Hierfür gilt eine Frist von zwei Wochen nach Zustellung.
Müssen Sie die Geldbuße letztendlich doch zahlen, erhöht sich der Betrag nun um die Gebühren, die jeder Bußgeldbescheid mit sich bringt. In diesem Fall belaufen sie sich auf 25 Euro.
Entscheiden Sie sich dafür, gegenüber der Behörde anzugeben, dass Sie nicht der Fahrer waren, wird das Verfahren eingestellt, wenn der Täter nicht durch die Behörde ermittelt werden kann. In diesem Fall müssen Sie allerdings wegen des Verwaltungsaufwandes 20 Euro zahlen.
So ist es möglich, dass Sie das Knöllchen zwar nicht bezahlen müssen, aber stattdessen eine Verwaltungsgebühr zahlen, die das ursprüngliche Verwarnungsgeld übersteigt.
Mein Sohn wurde zu schnell in einer 30er-Zone geblitzt und könnte nun seinen Führerschein in der Probezeit verlieren. Er ist jedoch auf das Auto angewiesen, da er zum Ausbildungsbetrieb pendelt. Darum versuchen wir, mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit einem blauen Auge davon zu kommen.