Mobilität spielt für viele Menschen eine wichtige Rolle. Ist ein Auto keine gute Option, kann eine Kleinkraftrad eine lohnende Alternative darstellen. Besonders in Hinblick auf Verbrauch, Unterhaltskosten und verfügbare Parkplätze ist ein Kleinkraftrad eventuell eine Lösung, um mobil zu sein. Was als Kleinkraftrad zählt, welche Voraussetzung für die Nutzung bestehen und mit welchen Sanktionen bei Verstößen zu rechnen ist, verraten wir in folgendem Ratgeber.
Bußgeldtabelle: Sanktionen bei Verstößen mit Kleinkrafträdern
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
Personen unerlaubt befördert | 5 EUR |
Helmpflicht missachtet | 15 EUR |
Kind befördert ohne Helm | 60 EUR, 1 Punkt |
Mehrere Kinder ohne Helm befördert | 70 EUR, 1 Punkt |
Unerlaubt auf dem Gehweg geparkt | 20 EUR |
... mehr als 1 Stunde | 30 EUR |
... mit Behinderung | 30 EUR |
Unerlaubt den Gehweg genutzt | 10 EUR |
... mit Behinderung | 15 EUR |
.... mit Gefährdung | 20 EUR |
... Unfall verursacht | 25 EUR |
Versicherungskennzeichen fehlt | 40 EUR |
Kein Versicherungsschutz | Geld- oder Freiheitsstrafe |
Fahren ohne Fahrerlaubnis | Geld- oder Freiheitsstrafe |
Fahren ohne Mofa-Prüfsbescheinigung | 20 EUR |
Mofa-Prüfsbescheinigung nicht mitgeführt | 10 EUR |
FAQ: Kleinkraftrad
Hierbei handelt es sich um einen Begriff, unter dem mehrere Fahrzeuge zusammengefasst sind. Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h. Was darüber hinaus definiert ist, erfahren Sie hier.
Je nach Leistung des Kleinkraftrades, ist entweder ein Führerschein der Klasse AM fürs Motorrad oder eine Mofa-Prüfbescheinigung notwendig. Eine Zulassung für ein Kleinkraftrad muss nicht vorliegen, allerdings jedoch eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen.
Welche Verstöße gegen die Verkehrsregeln auf einem Kleinkraftrad geahndet werden können und wie hoch die entsprechenden Sanktionen ausfallen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Was ist ein Kleinkraftrad?
Inhalt
Es gibt nicht das eine Kleinkraftrad, denn der Begriff umfasst eine Reihe von verschiedenen Fahrzeugen, die bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Wann ein Fahrzeug als Kleinkraftrad gilt, ist unter anderem in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgelegt. In § 2 Nr. 11 FZV ist zunächst definiert, dass zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge mit einer bauartbedingen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h als Kleinkrafträder gelten. Darüber hinaus sind folgenden Eigenschaft bestimmt:
zweirädrige Kleinkrafträder:
mit Verbrennungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3 beträgt, oder mit Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;
dreirädrige Kleinkrafträder:
mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3 beträgt, mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen maximale Nutzleistung nicht mehr als 4 kW beträgt, oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;
Zudem ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in § 76 eine weitere Definition zu finden, welche Fahrzeuge als Kleinkrafträder anzusehen sind. Dort ist festgelegt, mit welcher Leistung bzw. bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit sie ausgestattet sein dürfen.
In der Regel sind es Fahrzeuge wie Mofas, Mopeds, Mokicks oder Motorroller, welche die gesetzlich bestimmten Merkmale erfüllen. Diese Fahrzeuge sind dann zulassungsfrei. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie auf eine Betriebserlaubnis verzichten können. Ist das Fahrzeug für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen, drohen bei einer Nutzung Bußgelder. Obwohl die Fahrzeuge auch von der Steuer befreit sind, muss dennoch eine Versicherung für ein Kleinkraftrad vorliegen und über entsprechende Kennzeichen am Fahrzeug sichtbar gemacht sein.
Voraussetzung für die Nutzung: Führerschein ja oder nein?
Ist beim Kleinkraftrad ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung notwendig? Oder können Sie diese Fahrzeuge ganz ohne Erlaubnis fahren? Die Antwort zur letzten Frage lautet klar nein, denn Sie müssen nachweisen, dass Sie zum Führen der Fahrzeuge befähigt sind. Sie können ein Kleinkraftrad mit dem Autoführerschein fahren. Haben Sie einen solchen nicht oder sind zu jung, um diesen zu erwerben, muss dennoch ein Befähigungsnachweis vorhanden sein. Welche Erlaubnis, ob Führerschein oder Prüfbescheinigung, dann benötigt wird, hängt in erster Linie von der vom Fahrzeug ab.
Sowohl in § 5 als auch in Anlage 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bestimmt der Gesetzgeber die Voraussetzung zum Erhalt der Prüfbescheinigung für ein Mofa. Hier ist festgelegt, dass eine solche für ein Kleinkraftrad, dass nicht schneller als 25 km/h fahren kann, benötigt wird. Kann ein Kleinkraftrad bereits 45 km/h erreichen, ist der Führerschein der Klasse AM notwendig.
So gelten für diese Fahrzeuge also folgende Bestimmungen:
- Mofa: Prüfbescheinigung, Theorie- und Praxisausbildung, Theorieprüfung, ab 15 Jahren
- Mokick, Moped, Motorroller: Führerschein Klasse AM, Theorie- und Praxisausbildung, Theorie- und Praxisprüfung, ab 15 Jahren
Ein Kleinkraftrad ohne Führerschein zu fahren, stellt eine Straftat dar. Haben Sie keine Prüfbescheinigung, droht ein Verwarngeld. Eine Ausnahme stellen Fahrer dar, die vor dem 01.April 1965 geboren wurden, sie müssen keine Bescheinigung besitzen, sondern nur ihr Alter nachweisen.
Die Mofa-Prüfbescheinigung können Interessierte bereits ab 15 Jahren absolvieren. Gleiches gilt seit dem 28.07.2021 auch für den Führschein der Klasse AM.
Nummernschild: Das Kleinkraft bei der Versicherung anmelden
Wie bereits erwähnt, müssen Sie ein Kleinkraftrad bei einer Versicherung anmelden. Ohne eine solche, dürfen Sie mit dem Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Für die Anmeldung sind neben den Daten zum Fahrzeughalter auch die Informationen zum entsprechenden Fahrzeug bei der Versicherung anzugeben. Da keine Zulassung notwendig ist und somit keine Zulassungsbescheinigung vorhanden ist, erhalten Sie alle notwendigen Informationen aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE).
Ist eine Haftpflichtversicherung ordnungsgemäß abgeschlossen, wird dies, wie zuvor beschrieben, auch durch ein Versicherungskennzeichen bestätigt. Dieses Nummernschild muss am Fahrzeug immer angebracht sein, wenn Sie mit diesem am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Verstoßen Sie gegen das Pflichtversicherungsgesetz, kann dass eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Teilnahme am Straßenverkehr: Diese Regeln gelten auf dem Kleinkraftrad
Besitzen Sie die Befähigung zum Führen und ist das Kleinkraftrad ordnungsgemäß versichert, dürfen Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Sie müssen die Fahrbahn, also die Straße, nutzen. Rad- und Gehwege sind tabu. Fahren Sie dort dennoch, ist mit Sanktionen zu rechnen. Ist die Nutzung von Fußgängerbereichen zum Beispiel durch ein Zusatzzeichen zulässig, ist den Fußgängerverehr Vorrang zu gewähren und mit äußerster Vorsicht zu fahren.
Sind Sie dann unterwegs gilt auf dem Kleinkraftrad eine Helmpflicht. Bestimmt ist diese in § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Entsprechend dieser Vorschriften, gilt Folgendes:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Hat ein Fahrzeug allerdings Sicherheitsgurte und sind diese angelegt, gilt die Helmpflicht allerdings nicht. Nehmen Sie Kinder auf einem Kleinkraftrad mit, müssen diese entsprechend gesichert sein und ebenfalls einen Helm tragen.
Missachten Sie die Helmpflicht oder sichern Sie die Kinder nicht ordnungsgemäß, bedeutet dies entweder ein Verwarnungs- oder Bußgeld bei dem dann auch Punkte fällig werden. Andere Personen mitnehmen, wenn das Fahrzeug dazu nicht geeignet ist, dürfen Sie nicht. Auch das bringt in der Regel ein Verwarngeld mit sich.
Sind Sie auf einem Kleinkraftrad mit einem Anhänger unterwegs, ist darauf zu achten, dass die gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllt sind.
Der Fahrzeughalter muss sicherstellen, dass das Kleinkraftrad verkehrssicher ist und entsprechend der Betriebserlaubnis betrieben wird. Im Gegensatz zu anderen Kfz muss ein Kleinkraftrad allerdings nicht zum TÜV.