Kindersitze und Babyschalen tragen im Auto erheblich zur Verkehrssicherheit von Kindern bei. Allerdings finden vor allem Schulkinder die Sitzerhöhung lästig und uncool, weshalb sich die Frage stellt: „Bis wann ist ein Kindersitz Pflicht?“ Antworten auf diese und weitere Fragen zur Kindersitzpflicht erhalten Sie in diesem Ratgeber.
Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Kindersitzpflicht
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Sie nahmen in einem Kraftfahrzeug ein Kind mit, ohne für die vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen. | 30 € | - |
Sie nahmen in einem Kraftfahrzeug mehrere Kinder mit, ohne für die vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen. | 35 € | - |
Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer ein Kind ohne jede Sicherung/sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung des Kindes. | 60 € | 1 |
Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer mehrere Kinder ohne jede Sicherung/sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung der Kinder. | 70 € | 1 |
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf dem Beifahrersitz, obwohl dieser mit einem betriebsbereiten Airbag ausgerüstet war. | 25 € | - |
Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl auf dem Beifahrerplatz mit einem betriebsbereiten Airbag ein Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz nicht angebracht war. | 5 € | - |
FAQ: Kindersitzpflicht
Ja, diese ist seit dem 01.04.1993 in der Straßenverkehrs-Ordnung definiert.
Wird ein Kind ohne Kindersitz transportiert, sieht der Bußgeldkatalog dafür ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.
Ja, muss zum Beispiel bei einem Notfall ein Kind ins Krankenhaus transportiert werden, kann ausnahmsweise auf einen Kindersitz verzichtet werden.
Warum ist die Kindersitzpflicht so wichtig?
Inhalt
Die Einführung der Gurtpflicht gilt als Meilenstein für die Verkehrssicherheit, denn beim Dreipunktgurt handelt es sich um den Hauptlebensretter bei Autounfällen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der Sicherheitsgurt verhindert, dass Personen bei einer Kollision aus dem Fahrzeug geschleudert werden.
Allerdings reicht allein diese Sicherung für Kinder in der Regel nicht aus. Denn aufgrund ihrer geringeren Körpergröße sitzt der Gurt nicht korrekt, sodass die Gefahr besteht, heraus zu rutschen. Aus diesem Grund ist ein Kindersitz im Auto Pflicht.
Dabei ist der Kindersitz eine Erfolgsstory made in Germany. Bereits 1963 brachte das deutsche Unternehmen Storchenmühle den weltweit ersten Autokindersitz auf den Markt. Bis zur Einführung der gesetzlichen Kindersitzpflicht mussten allerdings noch rund dreißig Jahre ins Land ziehen. Denn erst seit dem 01. April 1993 existieren entsprechende Formulierungen in der Straßenverkehrs-Ordnung.
Natürlich gibt es nicht nur den einen Kindersitz, welcher unabhängig vom Alter, der Körpergröße und dem Fahrzeugmodell universell verwenden lässt. Stattdessen handelt es sich bei den heutigen Kindersitzmodellen um ausgeklügelte Erfindungen, welche auf die Bedürfnisse der kleinen Fahrgäste abgestimmt sind. Dabei werden die Standards und Normen der Kindersitzpflicht immer wieder überarbeitet und dem Stand der Technik angepasst.
Unterwegs mit dem Auto: Ist ein Kindersitz Pflicht?
Bevor Babys oder Kinder in einen Auto mitfahren dürfen, müssen Eltern bestimmte Sicherheitsvorkehrungen für den Fall eines Unfalls treffen. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von sogenannten „Rückhalteeinrichtungen“, welche gemeinhin auch als Kindersitze bezeichnet werden.
Transportieren Sie Ihren Nachwuchs mit dem Auto, schreibt der Gesetzgeber die Verwendung von einem Kindersitz vor. Bis zu welchem Alter dieser Pflicht ist, ergibt sich dabei aus § 21 StVO. Darin heißt es:
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden […].
Das bedeutet konkret, dass die Pflicht für einen Kindersitz solange besteht, bis das jeweilige Kind entweder seinen 12. Geburtstag feiert oder über 150 cm groß ist. Allerdings bedeutet die Erreichung des Mindestalters nicht automatisch, dass der Gurt auch optimal verläuft. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, bei der Kindersitzpflicht das Alter auszuklammern und sich nur an der Körpergröße zu orientieren.
Video: Wann ist ein Kindersitz Pflicht?
Mit dem Kindersitz gegen die Fahrtrichtung: Ist dies Pflicht?
Durch Normen und Richtlinien definiert der Gesetzgeber welche Kindersitze den rechtlichen Vorgaben entsprechen und für Sicherheit im Verkehr sorgen. Ausschlaggebend sind bei der Wahl des richtigen Modells vor allem das Gewicht und die Körpergröße des Kindes.
Babys bis zu einem Gewicht von bis zu 13 kg müssen laut Kindersitzpflicht in sogenannten Babyschalen transportiert werden. Diese Art von Kindersitz ist grundsätzlich rückwärts ausgerichtet. Diese Pflicht bzw. Vorschrift zum Einbau entgegen der Fahrtrichtung soll vor allem dazu beitragen, dass der empfindliche Nackenbereich bei einem Unfall besonders geschützt ist.
Sind die Kinder aus den Babyschalen herausgewachsen, ist der Transport in Fahrtrichtung zulässig. Allerdings raten Experten dazu, Kinder so lange wie möglich rückwärtsgewandt fahren zu lassen. Möglich ist dies auch für größere Kinder durch eine spezielle Art Kindersitz, dem sogenannten „Reboarder“. Eine Pflicht für rückwärtsgerichtete Rückhalteeinrichtungen besteht über die Babyschale hinaus aber nicht.
Reboarder gelten aber als besonders sicher, weil im Falle einer Kollision die Energie des Aufpralls gleichmäßig auf den gesamten Rücken des Kindes verteilt wird. In Deutschland ist ein solcher Reboarder-Kindersitz zwar keine Pflicht, aber Eltern sollten diese Option beim Kauf eines Kindersitzes durchaus Beachtung schenken.
Welche Sanktionen drohen bei einem Verstoß gegen die Kindersitzpflicht?
Als Führer eines Autos, müssen Sie sich grundsätzlich vor dem Beginn der Fahrt vergewissern, dass sowohl Sie als auch das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dies gilt insbesondere bei Kindern und der Einhaltung der Kindersitzpflicht.
Kommen Sie dieser Verantwortung nicht nach, sieht der Bußgeldkatalog für eine solche vorschriftswidrige Personenbeförderung Sanktionen vor. Haben Sie Ihr Kind ohne Rückhalteeinrichtung transportiert, obwohl gemäß den gesetzlichen Vorschriften ein Kindersitz Pflicht im Auto gewesen wäre, droht ein Bußgeld von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg. Sind mehrere Kinder ungesichert, erhöht sich das Bußgeld auf 70 Euro.
Zusätzlich zu Verstößen gegen die Kindersitzpflicht, können beim Transport von Kindern auch noch weitere Sanktionen anfallen. So zieht ein nicht angeschnalltes Kind ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro nach sich, denn dabei handelt es sich um einen Verstoß gegen die Anschnallpflicht.
Ein Verwarngeld droht ebenso, wenn sich im Zuge einer Verkehrskontrolle herausstellt, dass Sie eine Babyschale auf dem Beifahrersitz montiert haben, ohne im Vorfeld den Airbag zu deaktivieren. Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Verwarngeld von 25 Euro vor.