Kindersitz: Ist das Alter des Kindes entscheidend?

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Fahren Kinder im Auto mit, sind diese laut Gesetz besonders zu sichern. Dies liegt vor allem daran, dass der reguläre Sicherheitsgurt aufgrund der geringen Körpergröße nicht richtig sitzt und daher nur bedingt schützt. Viele Eltern orientieren sich für den Zeitpunkt, ab dem der Kauf von einem neuen Kindersitz ansteht, am Alter des Kindes, doch ist dies auch sinnvoll?

FAQ: Kindersitz gemäß Alter

Bestimmt das Alter den richtigen Kindersitz?

Nein, hierfür sind Körpergröße und Gewicht entscheidend.

Bis zu welchem Alter besteht die Kindersitzpflicht?

Die Kindersitzpflicht besteht bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder bis das Kind eine Körpergröße von 1,5 m erreicht.

Können Kindersitze unbegrenzt genutzt werden?

Nein, Experten raten dazu einen Kindersitz maximal für fünf Jahre zu verwenden.

Sicher im Auto: Der richtige Kindersitz für jedes Alter

Welcher Kindersitz ist für welches Alter geeignet?
Welcher Kindersitz ist für welches Alter geeignet?


Damit ein Kindersitz im Falle eines Unfalls den optimalen Schutz bietet, muss dieser besonderen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Allerdings ist bei einem Kindersitz das Alter des Nachwuchses eher nebensächlich. Stattdessen ist vor allem das Gewicht des Kindes ausschlaggebend.

Doch warum ist bei einem Autositz bzw. Kindersitz das Alter nur ein nebensächlicher Faktor? Das liegt vor allem daran, dass Kinder unterschiedlich schnell wachsen, weshalb Angaben zu Größe und Alter nur als grobe Richtwerte fungieren können. Das Körpergewicht spielt hingegen gerade bei der Kraftverteilung aufgrund einer Notbremsung oder eines Unfalls eine wichtige Rolle.

Aus diesem Grund sollten Sie regelmäßig überprüfen, ob Ihr Kind noch optimal in den Kindersitz passt. Das Alter kann dabei als eine grobe Orientierung dienen. Wichtiger ist allerdings, dass die Gurte stramm sitzen und der Kopf nicht über die Schale bzw. den Sitz herausragt.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein Kindersitz für Sprösslinge bis zu 12 Jahren verwendet werden muss. Es sei denn, das Kind erreicht vorher die Körpergröße von 150 cm. Denn auch dieses Kriterium befreit gemäß § 21 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von der Kindersitzpflicht.

Video: Wann ist ein Kindersitz Pflicht?

In diesem Video erfahren Sie, bis wann die Kindersitzpflicht im Auto gilt.
In diesem Video erfahren Sie, bis wann die Kindersitzpflicht im Auto gilt.

Orientierungshilfe beim Kindersitz: Welche Altersgruppen lassen sich grob unterscheiden?

Welcher Kindersitz ist ab 3 oder 4 Jahren geeignet? Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht.
Welcher Kindersitz ist ab 3 oder 4 Jahren geeignet? Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht.

Wie zuvor bereits erwähnt, ist für den richtigen Kindersitz das Alter Ihres Nachwuchses eigentlich irrelevant. Allerdings handelt es sich bei einer Monats- oder Jahreszahl in der Regel um eine gut zu merkende Kennzahl, denn das aktuelle Gewicht ihrer Kinder kennen die meisten Eltern nicht auswendig.

Neugeborene und Babys werden in der Regel bis zu 1 Jahr durch eine Babyschale im Auto gesichert. Diese sind in den meisten Fällen für ein Körpergewicht von bis zu 10 kg ausgelegt.

Zeigen die Füße bereits über den Rand der Babyschale oder erscheint der Platz zu eng, wird häufig überlegt, auf einen Kindersitz umzusteigen. Ab 6 Monate nach der Geburt des Sprösslings ist diese Idee unter Eltern sehr verbreitet. Allerdings ist das Alter für diese Entscheidung meist irrelevant. Vielmehr gilt es sicherzustellen, dass das Kind eigenständig und sicher sitzen kann. Darüber hinaus ist es eigentlich kein Problem, wenn die Füße über die Babyschale ragen, solange noch der Kopf ausreichend geschützt ist.

Häufig folgt der erste richtige Kindersitz mit etwa 1 Jahr. Diese Kleinkindersitze zeichnen sich vor allem durch ein sicheres Gurtsystem und eine spezielle Polsterung aus, die den Nacken- und Kopfbereich abstützt. Ebensolche Modelle eigenen sich weiterhin als Kindersitz für 3 oder 4-Jährige, denn sie sind für ein Gewicht von 9 bis 18 kg ausgelegt.

Anschließen folgen die Kindersitze ab 4 Jahren. Bei diesen handelt es sich in der Regel um das letzte Modell, welches über eine Rückenlehne samt Kopfstütze verfügt und zulässig bis zu einem Körpergewicht von 25 kg ist.

Haben Sie sich für eine mitwachsende Rückhaltevorrichtung entschieden, ist ein gesonderter Kindersitz für 4 oder 5-Jährige in der Regel unnötig. Stattdessen lassen sich entsprechende Modelle mit ein paar Handgriffen an die neuen Körpermaße anpassen.

Beim letzten Kindersitz handelt es sich meist nur noch um eine Kindersitzerhöhung. Bis zum Alter von 12 Jahren oder dem Erreichen der Mindestgröße sorgt diese dafür, dass der Sicherheitsgurt optimal verläuft.

Drohen Sanktionen, wenn der Kindersitz nicht dem Alter entspricht?

Rente für den Kindersitz: Maximal 5 Jahre sollten Sie die Rückhalteeinrichtung verwenden.
Rente für den Kindersitz: Maximal 5 Jahre sollten Sie die Rückhalteeinrichtung verwenden.

Entspricht ein Kindersitz nicht dem Alter bzw. dem Köpergewicht des Kindes, kann sich dies negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken. Denn bei einem Unfall kann dies dazu führen, dass der Kindersitz nicht den nötigen Halt gibt.

Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber die Kindersitzpflicht vor. Bei einem Verstoß gegen diese, drohen daher Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog. Entspricht der Kindersitz oder die Babyschale nicht den gesetzlichen Vorgaben, zieht dies bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von mindestens 30 Euro nach sich. Fehlt die Sicherung komplett, muss der Fahrer mindestens mit einem Bußgeld von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

Auch Kindersitze haben eine Haltbarkeit. Aus diesem Grund raten Experten dazu, einen Kindersitz nach 5 Jahren zu erneuern. Dies ist vor allem dann relevant, wenn der Autositz im Freundeskreis weitergegeben oder gebraucht gekauft wird.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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