Für Eltern hat die Sicherheit ihrer Kinder oberste Priorität. Dieser Grundsatz beschränkt sich allerdings nicht nur auf die eigenen vier Wände und die Installation diverser Kindersicherungen für Steckdosen, Schubladen und Co. Denn auch während der Fahrt im Auto müssen Kinder gut gesichert sein. Über die rechtlichen Vorgaben für den Kindersitz informiert Sie der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Kindersitz
Ja, die Kindersitzpflicht ist seit dem 01. April 1993 vorgeschrieben.
Dieser muss den aktuellen Prüfnormen UN ECE Reg. 44 oder UN ECE Reg. 129 entsprechen.
Wenn diese mindestens 150 cm groß sind oder das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Weitere Informationen zu Kindersitz und Co.
Rechtliche Vorgaben zum Autokindersitz
Inhalt
Die Erfolgsgeschichte des Kindersitzes geht auf das Jahr 1963 zurück. Denn in diesem Jahr brachte das deutsche Unternehmen Storchenmühle den weltweit ersten Kindersitz für das Auto auf dem Markt. Dieser hat mit den heutigen Modellen zwar nur noch wenig gemeinsam, aber dennoch handelt es sich dabei um einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Bis zur Einführung einer Kindersitzpflicht sollten allerdings noch rund dreißig Jahre vergehen. Seit dem 01. April 1993 ist die Sicherung von Kindern im Auto gesetzlich definiert. Dazu heißt es in § 21 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden […].
Welche Ruckhalteeinrichtung – so die offizielle Bezeichnung für den Kindersitz in Kraftfahrzeugen – für welches Kind geeignet und zulässig ist, hängt vor allem von der Größe sowie dem Gewicht des Nachwuchses ab.
Damit ein Kindersitz den gesetzlichen Vorgaben entspricht, muss dieser über ein entsprechendes Prüfsiegel verfügen. Zum aktuellen Zeitpunkt gelten die Prüfnormen UN ECE Reg. 44 und UN ECE Reg. 129 (i-Size). Müssen Sie für Ihre Kinder einen Autositz kaufen, sollten Sie daher unbedingt auf die Prüfsiegel achten.
Video: Wann ist ein Kindersitz Pflicht?
Kinder im Auto: Welcher Sitz passt?
Damit ein Autositz Ihr Kind optimal im Falle einer überraschenden Bremsung oder eines Unfalls schützt, muss dieser an die körperlichen und altersspezifischen Besonderheiten angepasst sein. So ist zum Beispiel der Kindersitz für ein Kleinkind dahingehend konzipiert, den besonders empfindlichen Nackenbereich zu stützen.
Anhand der Norm ECE-R44 lassen sich Kindersitze in verschiedene Gruppen einteilen. Die Unterscheidung ergibt sich dabei aus den Gewichtsangaben:
- Gruppe 0: Von Geburt bis 10 kg
- Gruppe 0+: Von Geburt bis 13 kg
- Gruppe I: Von 9 bis 18 kg
- Gruppe II: Von 15 bis 25 kg
- Gruppe III: Von 22 bis 36 kg
Im Gegensatz dazu orientiert sich die Norm ECE-R129 – auch unter der Bezeichnung i-Size geläufig – an der Körpergröße der Kinder. Darüber hinaus muss der Kindersitz die Befestigung mithilfe von Isofix ermöglichen, welche Fehler beim Einbau der Rückhalteeinrichtung verringern soll. Die Einteilung sieht dabei wie folgt aus:
- Klasse Q0: Von Geburt bis 60 cm
- Klasse Q1: Von 60 bis 75 cm
- Klasse Q1.5: Von 75 bis 87 cm
- Klasse Q3: Von 87 bis 105 cm
- Klasse Q6: Von 105 bis 125 cm
- Klasse Q10: Von 125 cm
Welche Arten von Kindersitzen lassen sich unterscheiden?
Innerhalb der größen- oder gewichtsbedingten Klassen lassen sich grundsätzlich verschiedene Modelle von Rückhalteeinrichtungen unterscheiden. Als erster Kindersitz kommen in der Regel sogenannte Baby- oder Kindersitzschalen zum Einsatz. In diesen werden Babys in einer halb liegenden Position entgegen der Fahrtrichtung befördert. Möchten Sie diesen Kindersitz vorne auf dem Beifahrersitz montieren, ist zuvor eine Deaktivierung des Front-Airbags notwendig.
Autositze für Kleinkinder verfügen in der Regel entweder über einen Fünfpunktgurt oder einen sogenannte Fangkörper. Das System mit Fünfpunkt- oder Hosenträgergurten findet auch im Autorennsport Anwendung und sorgt für einen sicheren Halt in der Sitzschale. Ein weiterer Vorteil von einem Kindersitz mit Fünfpunktgurt ist die optimale Kraftverteilung im Falle eines Unfalls.
Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, ein Kleinkind in einem Autositz mit Fangkörper zu sichern. Der Kindersitz besteht in diesem Fall aus einer Sitzschale und einem zusätzlichen Tischchen – dem Fangkörper. Dieser wird mit dem regulären Sicherheitsgurt befestigt und fixiert das Kind bei einem Aufprall im Autositz. Dieser Kindersitz zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die einwirkenden Kräfte bei einem Unfall größtenteils über den Fangkörper abgeleitet werden.
Darüber hinaus erfreuen sich auch sogenannte Reboarder immer größerer Beliebtheit. Denn die rückwärtsgewandten Sitze bieten ein noch höheres Maß an Sicherheit. Allerdings benötigen diese mehr Platz im Fahrzeug und lassen sich daher nicht in alle Autos integrieren. Zudem vertragen es einige Kinder nicht, wenn sie entgegen der Fahrtrichtung sitzen.
Eine reine Sitzerhöhung kommt als Kindersitz in der Regel erst in Frage, wenn diese eine Größe von 125 cm erreichen. Denn die Kindersitzerhöhung dient im Auto ausschließlich dazu, den Größenunterschied für einen optimalen Sitz des regulären Sicherheitsgurtes auszugleichen. Denn nur so kann die Gurtpflicht ihren Zweck erfüllen.
Kinderautositz kaufen: Worauf sollten Eltern achten?
Eine generelle Antwort auf die Frage: „Welcher Kindersitz ist der beste?“ ist unter Umständen nur schwer möglich, denn um ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit für Kinder zu gewährleisten, spielen verschiedenste Faktoren eine wichtige Rolle.
So ist, wie bereits geschildert, beim Kindersitz die Größe und auch das Gewicht der Kinder ein wichtiges Entscheidungskriterium. Denn nur wenn die Rückhalteeinrichtung für die Maße des Nachwuchses ausgerichtet ist, kann diese zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Daher sollten Sie zum Beispiel nicht zu früh auf eine Autokindersitzerhöhung umsteigen.
Darüber hinaus ist auch nicht jedes Auto mit jedem Kindersitz kompatibel. Daher raten Experten dazu, beim Kauf das eigene Fahrzeug mitzunehmen und bereits vor Ort beim Fachhändler zu überprüfen, ob der Autositz für Kinder auch vorschriftsgemäß befestigt werden kann.
Vielen Dank für die Hinweise zur Wahl des Autositzes. Wir haben uns nach drei Jahren mit Kind doch dazu entschieden, uns ein Auto zuzulegen, daher kommen die Tipps genau recht. Wir werden, wie empfohlen auch darauf achten, dass der Sitz auf die gegenwärtigen Maße unseres Sohnes anpassbar ist, damit der Sitz auch die Verkehrssicherheit verbessert.