Zu den im Straßenverkehr verboten Drogen gehört auch die Substanz THC, die in Cannabis vorhanden ist. Am Steuer eines Kfz darf niemand sitzen, der diesen Stoff konsumiert hat. Neben den Strafen aus dem Bußgeldkatalog erwartet Täter in schwerwiegenden Fällen auch eine MPU.
Unter Drogen Autofahren: So hoch können die Bußgelder sein
Tatbestand | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
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Zum ersten Mal mit Drogen am Steuer erwischt | 500 | 2 | 1 Monat |
Zum zweiten Mal mit Drogen am Steuer erwischt | 1.000 | 2 | 3 Monate |
Zum dritten Mal mit Drogen am Steuer erwischt | 1.500 | 2 | 3 Monate |
Gefährdung des Straßenverkehrs | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheits- oder Geldstrafe |
FAQ: Nach dem Kiffen Autofahren?
Nein, hierbei handelt es sich um den Verstoß „Drogen hinterm Steuer„, welcher gemäß Bußgeldkatalog geahndet wird.
Wer bekifft fährt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen.
Ja, unter Umständen ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis möglich, z. B. wenn eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt.
THC im Blut: Autofahren nach Drogenkonsum zieht Sanktionen nach sich
Inhalt
Nicht nur im Fall von Alkohol am Steuer kommt es im Straßenverkehr häufig zu Unfällen, bei denen Material und Menschenleben auf dem Spiel stehen.
Auch Kiffen vor dem Autofahren sorgt für viele Gefahrensituationen. Entsprechend sieht der aktuelle Bußgeldkatalog ernstzunehmende Sanktionen für Verkehrssünder vor, die sich diesbezüglich schuldig machen.
Wer durch den Konsum von Cannabis bekifft beim Autofahren erwischt wird, muss schon beim ersten Verstoß dieser Art ein Bußgeld über 500 Euro zahlen. Dazu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot für einen Monat. Wird ein Verkehrsteilnehmer ein zweites Mal mit Drogen am Steuer erwischt, verdoppelt sich das Bußgeld bereits auf 1000 Euro und das Fahrverbot verdreifacht sich auf drei Monate.
Kann die Überschreitung einer THC-Grenze den Führerschein kosten?
Damit Fahrern, die Kiffen und Autofahren nicht trennen, die Fahrerlaubnis entzogen wird, muss es nicht unbedingt zu einer aktiven Gefahrensituation kommen. Denn von einer Gefährdung ist schon dann die Rede, wenn beispielsweise im Blut eines Verkehrsteilnehmers ein besonders hoher THC-Wert ermittelt wird. Dabei war es lange nicht klar, wie hoch die allgemeingültige Grenze dafür ausfällt. Denn eine Promillegrenze wie bei Alkohol am Steuer wurde nicht offiziell kommuniziert. Doch das änderte sich im Oktober 2014 durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 3 C 3.13):
- Auch die Leipziger Richter haben nicht direkt eine allgemeingültige Grenze festgelegt. Sie haben jedoch viele Urteile von Verwaltungsgerichten bestätigt, in denen ab 1,0 Nanogramm je Milliliter THC die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU angeordnet wurde.
- Dadurch wurde eine höchstrichterliche Grundlage geschaffen, welche Fahruntauglichkeit ab diesem Wert unterstellt.
- Einige Verkehrsrechtler kritisieren die Entscheidung: Das Urteil sei zu streng und sorge dafür, dass sich Konsumenten von Cannabis von Anfang an auf dem Weg des Fahrerlaubnisentzuges befinden.