Kfz-Zulassung – So wird Ihr Auto angemeldet

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Der Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens ist in der Regel mit viel Vorfreude auf das neue Gefährt verbunden. Doch bevor das neue Auto das erste Mal auf der Straße getestet werden kann, sind noch einige Formalitäten zu klären. Dazu gehört, neben dem Abschluss einer Kfz-Versicherung, unter anderem auch die Kfz-Zulassung. Wer das erste Mal ein Auto zulässt oder schon länger nicht mehr bei der Kfz-Zulassungsstelle war, ist sich aber oft unsicher, wie die Anmeldung eigentlich abläuft. Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen und können Sie ein Kfz sogar online zulassen?

FAQ: Infos zur Kfz-Zulassung

Welche Unterlagen müssen Sie bei der Kfz-Zulassung vorlegen?

Handelt es sich um eine Neuzulassung, benötigen Sie Ihren Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil II, eine elektronische Versicherungsbestätigung und die COC- Papiere. Zusätzlich müssen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat einreichen, damit die Kfz-Steuer eingezogen werden kann. Bei der Ummeldung werden zusätzlich die Zulassunsgbescheinigung Teil I und ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung verlangt. Die alten Kennzeichen müssen Sie abgeben, falls Sie diese nicht übernehmen möchten.

Wie teuer ist es, ein Auto zuzulassen?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt unter anderem darauf an, an welche Zulassungsstelle Sie sich wenden. Auch die Art der Zulassung hat einen Einfluss auf die Kosten. Für eine Neuzulassung müssen Sie in der Regel mit etwa 30 Euro rechnen. Es kommen jedoch noch, falls gewünscht, Kosten für das Wunschkennzeichen (10,20 Euro) und seine Reservierung (2,60 Euro) hinzu. Des Weiteren müssen Sie für das Prägen der Kennzeichen eine Gebühr entrichten.

Wie kann ich bei der Kfz-Zulassung Zeit sparen?

Um lange Wartezeiten zu umgehen, sollten Sie im Vorhinein einen Termin vereinbaren. Das ist meist auch online möglich. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie sich außerdem gut vorbereiten und alle nötigen Unterlagen zur Hand haben.

Weitere Informationen zur Kfz-Zulassung

Warum ist die Fahrzeugzulassung nötig?

Bereiten Sie sich gründlich auf die Pkw-Zulassung vor. So können Sie unnötige Wartezeiten vermeiden.
Bereiten Sie sich gründlich auf die Pkw-Zulassung vor. So können Sie unnötige Wartezeiten vermeiden.

In Deutschland darf nicht einfach jedes motorisierte Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Vielmehr müssen Kfz gewisse Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört die offizielle Kfz-Zulassung. Gesetzliche Grundlage ist § 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Dieser besagt Folgendes:

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

Die Kfz-Zulassung sorgt dafür, dass nur Fahrzeuge, die über einen Kfz-Haftpflichtschutz verfügen, im Straßenverkehr unterwegs sind. So ist im Falle eines Unfalls gewährleistet, dass ein Geschädigter unabhängig von der finanziellen Situation des Verursachers entschädigt wird. Des Weiteren werden nur Fahrzeuge zugelassen, die sicher sind und keine Gefahr darstellen. Dafür muss unter anderem eine gültige Hauptuntersuchung vorgelegt werden.

Beachten Sie: Manche Kfz müssen nicht zugelassen werden. Dazu gehören unter anderem Leichtkrafträder, selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Stapler.

Tipps für die Autozulassung: So bereiten Sie sich richtig vor

Eine vollständige Online-Kfz-Zulassung ohne Besuch der Zulassungsstelle ist noch nicht möglich.
Eine vollständige Online-Kfz-Zulassung ohne Besuch der Zulassungsstelle ist noch nicht möglich.

Sie sollten sich gut auf die Kfz-Zulassung vorbereiten. So sorgen Sie dafür, dass der ganze Prozess so schnell wie möglich abläuft und sie nicht länger als nötig darauf warten müssen, endlich die ersten Runden mit dem neuen Auto zu drehen. Der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Auto zulassen möchten, ist die Zulassungsbehörde, welche für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist.

Haben Sie bereits ein Auge auf eine mögliche Buchstaben- und Zahlenkombination für das Kennzeichen geworfen, sollten Sie im Vorhinein überprüfen, ob diese noch zu haben ist. In der Regel ist dies online auf der Homepage der zuständigen Zulassungsstelle möglich. Haben Sie ein Wunschkennzeichen reserviert, können Sie dies auch schon im Vorhinein prägen lassen.

Beachten Sie, dass es bei der Kfz-Zulassung in der Zulassungsstelle häufig zu langen Wartezeiten kommen kann. Um diesen zu entgehen, ist es empfehlenswert, wenn Sie einen festen Termin vereinbaren und nicht einfach auf gut Glück erscheinen. In der Regel ist auch die Terminvergabe einfach und bequem online möglich.

Zusätzlich geben Ihnen viele Zulassungsbehörden mittlerweile die Möglichkeit, die Kfz-Zulassung online vorzubereiten. Sie geben dabei über ein Internetportal die benötigten Daten ein, welche an die Zulassungsbehörde weitergeleitet werden. Im Anschluss müssen Sie mit den Fahrzeugpapieren im Original sowie den bereits angefertigten Kennzeichen zur Behörde, wo die Zulassung des Kfz abgeschlossen wird.

Ein weiterer wichtiger Punkt für die Kfz-Zulassung: Gewisse Unterlagen müssen dabei zwingend vorgelegt werden. Welche das genau sind, kommt darauf an, ob es sich um eine Neuzulassung oder eine Ummeldung auf einen anderen Halter handelt. Mehr dazu erfahren Sie im Folgenden.

Neues Auto zulassen: Was brauche ich dafür?

Möchten Sie ein Fahrzeug zulassen, müssen Sie unter anderem die Fahrzeugpapiere vorlegen.
Möchten Sie ein Fahrzeug zulassen, müssen Sie unter anderem die Fahrzeugpapiere vorlegen.

Möchten Sie ein fabrikneues Auto zulassen, sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • COC-Papiere
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
Der Halter muss nicht zwingend selbst erscheinen, wenn er ein Kraftfahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden möchte. Er kann diese Aufgabe auch von einem Bevollmächtigten ausführen lassen. Der Vertreter muss bei der Kfz-Zulassung eine schriftliche Vollmacht im Original sowie eine Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers vorlegen und sich zusätzlich selbst mit einem gültigen Personalausweis ausweisen.

Unterlagen für die Kfz-Zulassung: Ummeldung eines Fahrzeugs

Bei der Ummeldung eines Fahrzeugs kommt es zu einem Halterwechsel. Hier müssen in der Regel die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. Abmeldebescheinigung
  • alte Kennzeichen (falls diese nicht übernommen werden)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
Möchten Sie ein Motorrad zulassen? In diesem Fall sollten Sie im Vorhinein überlegen, ob es permanent angemeldet bleiben soll oder ob nicht doch ein Saisonkennzeichen die richtige Wahl wäre. Bei einem solchen speziellen Kfz-Kennzeichen wird das Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum – von acht Wochen bis zu elf Monaten – zugelassen. Das kann sich unter anderem dann lohnen, wenn Sie Ihr Motorrad über die Wintermonate grundsätzlich nicht nutzen.

Kfz-Zulassung: Zu erwartende Kosten

Möchten Sie Ihr Auto bei der Zulassungsstelle anmelden, werden dafür Gebühren fällig.
Möchten Sie Ihr Auto bei der Zulassungsstelle anmelden, werden dafür Gebühren fällig.

In die Zulassung von einem Auto müssen Sie nicht nur Zeit investieren. Für den Behördengang werden auch Gebühren fällig. Autokauf, Pkw-Versicherung und Kfz-Steuer reißen oftmals schon ein beträchtliches Loch in die Haushaltskasse. Viele Autokäufer möchten deshalb schon im Vorhinein wissen, wie hoch die zusätzlichen Kosten für die Kfz-Zulassung ausfallen.

In diesem Zusammenhang ist Folgendes zu beachten: Die bei der Kfz-Zulassungsbehörde zu entrichtenden Gebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Je nach Behörde können die Preise leicht schwanken, weshalb eine pauschale Angabe nicht möglich ist.

Möchten Sie beispielsweise in Münster ein Auto zulassen, fallen die Kosten wie folgt aus:

  • Neuzulassung: 27,60 Euro
  • Halterwechsel (von außerhalb): 30,20 Euro
  • Halterwechsel (innerhalb der Stadt): 19,90 Euro
  • Standortwechsel von außerhalb mit neuem Kennzeichen (gleicher Halter): 28,20 Euro

In ganz Deutschland gleich sind jedoch die Kosten für ein Wunschkennzeichen und dessen Vorabreservierung . Möchten Sie selbst auswählen, welche Buchstaben- und Ziffernkombination auf dem Kennzeichen zu sehen sein soll, müssen Sie mit zusätzlichen Kosten bei der Kfz-Zulassung von 10,20 Euro rechnen. Hinzu kommen 2,60 Euro, wenn Sie das Kennzeichen vorab online reservieren.

Denken Sie daran, dass zusätzlich zu den Gebühren, die bei der Zulassungsstelle zu entrichten sind, noch die Kosten für das Prägen der Kennzeichen anfallen. In der Regel findet sich ein Anbieter direkt in der Zulassungsbehörde, oft sind auch welche in der näheren Umgebung angesiedelt. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, das Prägen der Kennzeichen online in Auftrag zu geben. Dies ist jedoch nur bei einem Wunschkennzeichen möglich. Schließlich müssen Sie die fertigen Nummernschilder bei der Anmeldung vorlegen können.

Für Informationen zur KFZ-Zulassung und aktuellen Standorten der Zulassungsstellen besuchen Sie kfz-zulassungsstellen.org.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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